Zwischenzeugnis: Anspruch, Gründe und Inhalt
Wann Ihnen ein Zwischenzeugnis zusteht, was darin stehen muss und warum es Ihr späteres Arbeitszeugnis bindet.
Ein Zwischenzeugnis ist die schriftliche Beurteilung Ihrer Tätigkeit, Leistung und Ihres Verhaltens, die der Arbeitgeber ausstellt, während das Arbeitsverhältnis weiterläuft. Sie bekommen es nicht automatisch, sondern auf Ihren Wunsch, und Sie haben einen Anspruch darauf, sobald ein triftiger Grund vorliegt: ein neuer Vorgesetzter, eine Versetzung, eine Elternzeit, eine Umstrukturierung oder der Wunsch, sich beruflich neu zu orientieren.
Dieser Leitfaden erklärt, woraus sich der Anspruch ergibt, welche Gründe die Gerichte anerkennen, was in ein qualifiziertes Zwischenzeugnis gehört, wie es sich vom Arbeitszeugnis unterscheidet und warum es das spätere Arbeitszeugnis bindet. Am Ende finden Sie eine Prüfliste für das erhaltene Dokument und ein durchgerechnetes Beispiel. Vertiefungen stehen in drei weiteren Ratgebern: Zwischenzeugnis anfordern mit Muster-Mail, Zwischenzeugnis Muster für jede Note und die Schlussformel im Zwischenzeugnis.
Liegt Ihr Zwischenzeugnis schon vor, können Sie einzelne Sätze mit dem kostenlosen Zeugnis-Decoder entschlüsseln oder das ganze Dokument wie ein Arbeitszeugnis prüfen lassen. Welche kostenlosen Prüfwege es außerdem gibt, vergleicht der Ratgeber Arbeitszeugnis kostenlos prüfen lassen.
Das Wichtigste auf einen Blick
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Einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben Sie bei einem triftigen Grund. Er folgt aus der Nebenpflicht des Arbeitgebers, nicht aus § 109 GewO, der nur das Zeugnis bei Beendigung regelt.
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Die Gerichte legen den Grund großzügig aus: Vorgesetztenwechsel, Versetzung, Elternzeit, Umstrukturierung, Betriebsübergang und seit einem Urteil des LAG Köln von 2026 auch die berufliche Neuorientierung genügen.
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Verlangen Sie ausdrücklich ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. Nur dieses beurteilt Leistung und Verhalten und hat für Bewerbungen und das spätere Arbeitszeugnis Gewicht.
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Das Zwischenzeugnis bindet den Arbeitgeber: Im Arbeitszeugnis darf er nur abweichen, wenn Ihre spätere Leistung oder Ihr Verhalten das rechtfertigt (BAG, 16.10.2007 – 9 AZR 248/07).
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Es steht im Präsens und endet ohne Bedauern und ohne Abschiedswünsche. Ein Zwischenzeugnis in der Vergangenheitsform oder mit Wünschen für die Zukunft liest sich wie ein Abschied.
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Eine gesetzliche Ausstellungsfrist gibt es nicht. Zwei bis drei Wochen gelten als angemessen. Mängel sollten Sie zügig nach Erhalt beanstanden.
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Was ist ein Zwischenzeugnis?
Ein Zwischenzeugnis ist ein Arbeitszeugnis, das während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Es beschreibt Ihre Aufgaben und beurteilt Leistung und Verhalten bis zum Tag der Ausstellung. Inhaltlich folgt es denselben Regeln wie das Zeugnis beim Ausscheiden: Es muss wahr sein, wohlwollend formuliert und klar verständlich, ohne versteckte Botschaften.
Vom vorläufigen Zeugnis unterscheidet es sich durch den Anlass. Das vorläufige Zeugnis erhalten Sie nach einer Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist, es wird später durch das endgültige Arbeitszeugnis ersetzt. Das Zwischenzeugnis dagegen setzt voraus, dass Sie bleiben, und dokumentiert eine Zwischenbilanz.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfüllt es drei Aufgaben. Es ist ein aktueller Leistungsnachweis für interne und externe Bewerbungen, es sichert eine Bewertung, bevor die beurteilende Person wechselt, und es bindet den Arbeitgeber für das spätere Arbeitszeugnis. Gerade der letzte Punkt macht es zu einem der nützlichsten Dokumente, die Sie im laufenden Job anfordern können.
Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Ein Gesetz, das den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ausdrücklich regelt, gibt es für die Privatwirtschaft nicht. § 109 GewO gewährt den Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis nur „bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses“. Das Bundesarbeitsgericht leitet den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis deshalb aus der vertraglichen Nebenpflicht des Arbeitgebers ab, Rücksicht auf die Interessen des Arbeitnehmers zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB). Voraussetzung ist, dass Sie aus einem triftigen Grund auf das Zeugnis angewiesen sind.
Im öffentlichen Dienst steht das Recht auf ein Zwischenzeugnis ausdrücklich im Tarifvertrag: Nach § 35 Abs. 2 TVöD und dem gleichlautenden § 35 Abs. 2 TV-L können Beschäftigte „aus triftigen Gründen“ auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen. Viele weitere Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge enthalten ähnliche Regeln. Ein Blick in Ihre Unterlagen lohnt sich, bevor Sie die Bitte formulieren.
Was „triftig“ heißt, hat das Bundesarbeitsgericht schon 1993 umschrieben: Der Grund muss den Wunsch bei verständiger Betrachtung als berechtigt erscheinen lassen, und das Zwischenzeugnis muss geeignet sein, den damit verfolgten Zweck zu fördern (BAG, 21.01.1993 – 6 AZR 171/92). Die Gerichte legen das nicht kleinlich aus. Das LAG Köln hat am 04.03.2026 entschieden, dass bereits der Wunsch nach beruflicher Neuorientierung genügt und Sie weder Bewerbungen noch konkrete Stellen offenlegen müssen (5 SLa 495/25). Bestreitet der Arbeitgeber Ihren Grund nur pauschal, reicht das nicht. Das Gericht hat die Revision zugelassen, das letzte Wort hat also noch das Bundesarbeitsgericht.
Diese Gründe für ein Zwischenzeugnis sind anerkannt
| Grund | Warum er trägt | Praxishinweis |
|---|---|---|
| Wechsel der oder des Vorgesetzten | Die Person, die Ihre Arbeit aus eigener Anschauung kennt, fällt weg. | Vor dem Weggang anfordern, damit noch die bisherige Führungskraft unterschreibt. |
| Versetzung, Beförderung, neue Aufgaben | Der bisherige Aufgabenbereich endet und muss dokumentiert werden. | Das Zeugnis beschreibt die bisherige Stelle, die neue Rolle kann genannt werden. |
| Elternzeit, Pflegezeit, Sabbatical, längere Weiterbildung | Längere Unterbrechung, nach der die Beurteilungsgrundlage veraltet ist. | Einige Wochen vor dem letzten Arbeitstag anfordern. |
| Umstrukturierung, Personalabbau, drohende Insolvenz | Strukturelle Änderungen im Betrieb, die den Arbeitsplatz betreffen können. | Früh anfordern, solange die bisherigen Ansprechpartner noch da sind. |
| Betriebsübergang (§ 613a BGB) | Ein neuer Inhaber übernimmt, der Ihre bisherige Leistung nicht kennt. | Der Erwerber ist an das vorher erteilte Zwischenzeugnis gebunden. |
| Interne oder externe Bewerbung, berufliche Neuorientierung | Klassischer Grund, nach LAG Köln auch ohne absehbares Ende des Arbeitsverhältnisses. | Den Grund neutral formulieren, die Bewerbung muss nicht offengelegt werden. |
| Vorlage bei Behörden, Gerichten oder für einen Kreditantrag | Vom BAG 1993 ausdrücklich als triftig genannt. | Den Empfänger kurz nennen, das genügt. |
| Laufender Kündigungsschutzprozess | Solange über das Ende des Arbeitsverhältnisses gestritten wird, ist ein triftiger Grund gegeben. | Nach rechtskräftigem Abschluss bleibt nur das Arbeitszeugnis. |
| Lange Zeit ohne Beurteilung | Mehrere Jahre ohne jede schriftliche Leistungsbeurteilung, Anspruch auf Erörterung aus § 82 Abs. 2 BetrVG. | Für sich genommen umstritten, zusammen mit einem zweiten Grund stark. |
Nicht triftig ist ein Zeugnis, das nur einem anderen Streit dienen soll: Wer ein Zwischenzeugnis allein als Beweismittel in einem Prozess über die Eingruppierung verlangt, hat keinen Anspruch (BAG, 21.01.1993 – 6 AZR 171/92). Auch wer kurz nach dem letzten Zwischenzeugnis ohne jede Veränderung ein neues verlangt, stößt an die Grenze des Rechtsmissbrauchs.
Zwischenzeugnis als Druckmittel: was es kann und was nicht
Der Gedanke liegt nahe: Wer ein Zwischenzeugnis verlangt, signalisiert Wechselbereitschaft und hofft auf ein besseres Angebot. Als offene Drohung in einer Gehaltsverhandlung schadet es aber meist mehr, als es nützt. Die Führungskraft, die das Zeugnis schreiben soll, fühlt sich unter Druck gesetzt, und ein unter diesen Umständen geschriebenes Zeugnis fällt selten großzügig aus.
Der eigentliche Hebel des Zwischenzeugnisses ist rechtlicher Natur: Es friert eine gute Bewertung ein. Vor einem Vorgesetztenwechsel, vor einer Umstrukturierung oder bevor Sie über einen Aufhebungsvertrag verhandeln, sichert ein gutes Zwischenzeugnis Ihre Ausgangslage. Der Arbeitgeber kann im späteren Arbeitszeugnis nicht einfach schlechter bewerten, ohne neue Tatsachen zu benennen. Das ist der Druck, den Sie legitim aufbauen können.
Einfaches oder qualifiziertes Zwischenzeugnis?
Wie beim Arbeitszeugnis gibt es zwei Formen. Das einfache Zwischenzeugnis nennt nur Art und Dauer der Tätigkeit, das qualifizierte beurteilt zusätzlich Leistung und Verhalten. Für Bewerbungen und für die Bindungswirkung zählt praktisch nur das qualifizierte Zwischenzeugnis. Wie sich Zwischenzeugnis, vorläufiges Zeugnis und Arbeitszeugnis zueinander verhalten, zeigt der Überblick Arten von Arbeitszeugnissen.
| Bestandteil | Einfaches Zwischenzeugnis | Qualifiziertes Zwischenzeugnis |
|---|---|---|
| Persönliche Daten, Eintrittsdatum, Position | Ja | Ja |
| Tätigkeitsbeschreibung | Ja, knapp | Ja, ausführlich mit Verantwortung und Projekten |
| Leistungsbeurteilung mit Zufriedenheitsformel | Nein | Ja |
| Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden | Nein | Ja |
| Anlass, Dank und Ausblick am Schluss | Meist nur der Anlass | Üblich, ohne Rechtsanspruch auf Dank |
| Wert für Bewerbung und späteres Arbeitszeugnis | Gering | Hoch |
Schreiben Sie deshalb in Ihrer Bitte ausdrücklich „qualifiziertes Zwischenzeugnis“. Die Unterschiede der beiden Formen beim Zeugnis zum Ende des Arbeitsverhältnisses erklären die Ratgeber zum qualifizierten Arbeitszeugnis und zum einfachen Arbeitszeugnis.
Inhalt und Aufbau eines qualifizierten Zwischenzeugnisses
Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis folgt einem festen Aufbau in acht Teilen:
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Überschrift: „Zwischenzeugnis“. Ein Vermerk wie „Entwurf“ oder „vorläufig“ gehört nicht auf das ausgehändigte Dokument.
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Einleitung: Name, Geburtsdatum, Eintrittsdatum und aktuelle Position, etwa „Frau Anna Beispiel, geboren am …, ist seit dem 01.04.2021 in unserem Unternehmen als Projektmanagerin tätig.“
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Unternehmen: Ein Satz zu Branche und Größe, damit spätere Leser die Position einordnen können.
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Tätigkeitsbeschreibung: Aufgaben, Verantwortung, Budgets und Projekte, die wichtigste Aufgabe zuerst und durchgehend im Präsens. Worauf es dabei ankommt, zeigt der Ratgeber zur Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis.
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Leistungsbeurteilung: Fachwissen, Arbeitsweise, Belastbarkeit, Erfolge und die zusammenfassende Zufriedenheitsformel, etwa „erledigt die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ für die Note 1.
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Verhaltensbeurteilung: Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen, bei Führungskräften auch gegenüber Mitarbeitenden, und gegenüber Kunden.
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Schlussabsatz: Der Anlass der Ausstellung, der Dank für die bisherige Arbeit und die Freude auf die weitere Zusammenarbeit. Welche Formulierung welche Note trägt, erklärt der Ratgeber zur Schlussformel im Zwischenzeugnis.
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Ort, Datum, Unterschrift: Das Datum ist der Tag der Ausstellung, unterschrieben wird von einer ranghöheren Person, idealerweise der Führungskraft, die Sie kennt.
Zur Form: Das Zeugnis gehört auf den Geschäftsbogen, sauber und ohne Korrekturen, und wird eigenhändig unterschrieben. Seit dem 01.01.2025 erlaubt § 109 Abs. 3 GewO auch die elektronische Form, allerdings nur mit Ihrer Einwilligung, und dann mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 126a BGB. Eine einfache PDF-Datei ohne Signatur oder ein eingescanntes Papier ersetzt das unterschriebene Original nicht. Vollständige Muster für die Noten „sehr gut“ bis „befriedigend“, für Führungskräfte und ein einfaches Zwischenzeugnis finden Sie im Ratgeber Zwischenzeugnis Muster und Formulierungen.
Unterschied zwischen Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis
Aufbau und Zeugnissprache sind gleich, fünf Punkte unterscheiden die beiden Zeugnisarten:
| Kriterium | Zwischenzeugnis | Arbeitszeugnis |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Im laufenden Arbeitsverhältnis | Bei Beendigung |
| Rechtsgrundlage | Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag (§ 35 Abs. 2 TVöD), triftiger Grund nötig | § 109 GewO, ohne weitere Voraussetzung |
| Zeitform | Präsens („leitet“, „erledigt“) | Präteritum („leitete“, „erledigte“) |
| Schluss | Anlass, Dank für die bisherige Arbeit, Freude auf die weitere Zusammenarbeit | Beendigungsgrund, Dank, Bedauern, Zukunftswünsche |
| Wirkung | Bindet den Arbeitgeber für das spätere Arbeitszeugnis | Abschließende Beurteilung |
Alles Weitere zum Zeugnis beim Ausscheiden, vom Anspruch bis zur Berichtigung, finden Sie im Arbeitszeugnis-Leitfaden.
Bindungswirkung: Was das Zwischenzeugnis für Ihr Arbeitszeugnis bedeutet
Hat der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er im späteren Arbeitszeugnis regelmäßig an dessen Inhalt gebunden. Abweichen darf er nur, wenn Ihre spätere Leistung oder Ihr späteres Verhalten das rechtfertigt (BAG, 16.10.2007 – 9 AZR 248/07). Das gilt nach demselben Urteil auch dann, wenn der Betrieb zwischenzeitlich auf einen neuen Inhaber übergegangen ist: Der Erwerber darf sich auf das Zwischenzeugnis des Vorgängers verlassen und muss es seinem Arbeitszeugnis zugrunde legen.
Die Bindung wirkt in beide Richtungen, und das macht die Prüfung des Zwischenzeugnisses so wichtig. Ein gutes Zwischenzeugnis schützt Sie vor einem schlechteren Arbeitszeugnis. Ein mittelmäßiges, das Sie unwidersprochen hingenommen haben, wird zur Ausgangslage, von der Sie später schwer wegkommen. Denn wer eine bessere Note als „befriedigend“ verlangt, muss die Tatsachen dafür darlegen und beweisen (BAG, 18.11.2014 – 9 AZR 584/13).
Beispiel: Zwei Wege mit demselben Zwischenzeugnis
| Schritt | Weg A: geprüft und berichtigt | Weg B: ungeprüft abgelegt |
|---|---|---|
| März 2024: Zwischenzeugnis wegen Vorgesetztenwechsel | „zu unserer vollen Zufriedenheit“ (Note 3) fällt auf | „zu unserer vollen Zufriedenheit“ (Note 3) bleibt unbemerkt |
| April 2024: Reaktion | Bitte um Berichtigung mit Belegen: zwei abgeschlossene Großprojekte, Zielvereinbarungen übererfüllt | Keine |
| Mai 2024: Ergebnis | Neues Zwischenzeugnis mit „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ (Note 2) | Note 3 bleibt stehen |
| Oktober 2026: Arbeitszeugnis nach Eigenkündigung | Note 2 ist Untergrenze, solange keine neuen Tatsachen vorliegen | Note 3, für jede Verbesserung tragen Sie die Beweislast |
Der Unterschied entsteht nicht im Oktober 2026, sondern in den Wochen nach dem Zwischenzeugnis. Deshalb lohnt es sich, jedes Zwischenzeugnis sofort nach Erhalt zu lesen, als wäre es schon das Arbeitszeugnis.
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Wie fordere ich ein Zwischenzeugnis an?
Am besten schriftlich, per E-Mail an Ihre Führungskraft oder die Personalabteilung, mit drei Bestandteilen: dem Grund, der ausdrücklichen Bitte um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis und einem Wunschtermin zwei bis drei Wochen später. Ein Satz genügt als Kern: „Aus Anlass des bevorstehenden Wechsels meiner Vorgesetzten bitte ich Sie um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis bis zum 15.11.2026.“ Bieten Sie an, eine Liste Ihrer Aufgaben und Projekte beizusteuern, das beschleunigt die Erstellung erheblich.
Vollständige Vorlagen für E-Mail und Brief, Formulierungen für jeden Anlass und die Erinnerung bei Verzug finden Sie im Ratgeber Muster-Mail und Frist für das Zwischenzeugnis. Ein fertiges Schreiben mit Ihren Daten, Anlass und Frist erzeugt die kostenlose Vorlage für Ihr Anforderungsschreiben.
Wer den Entwurf selbst schreiben soll, was in kleineren Unternehmen häufig vorkommt, findet ein Grundgerüst im Präsens in der kostenlosen Arbeitszeugnis-Vorlage, die auch Zwischenzeugnisse ausgibt. Ausformuliert aus Ihren Angaben erhalten Sie es mit der Arbeitszeugniserstellung von ProofDocs, auch als Zwischenzeugnis, für 14,99 €.
Fristen: Ausstellung, Berichtigung, Verjährung
| Frist | Dauer | Grundlage und Hinweis |
|---|---|---|
| Ausstellung nach Ihrer Bitte | Keine gesetzliche Frist, üblich zwei bis drei Wochen | Setzen Sie selbst einen Termin, damit Sie später erinnern können. |
| Nachfrist bei Verzug | Etwa eine Woche | Schriftlich, mit Bezug auf die erste Bitte. |
| Beanstandung des erhaltenen Zeugnisses | Keine feste Frist, möglichst innerhalb weniger Wochen | Wer lange wartet, riskiert die Verwirkung des Berichtigungsanspruchs (§ 242 BGB). |
| Ausschlussfristen | Oft drei bis sechs Monate | Stehen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Ob sie Zeugnisansprüche erfassen, hängt vom Wortlaut ab, prüfen Sie ihn. |
| Verjährung | Drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entsteht | § 195 BGB, die äußerste Grenze. |
Verwirkt ist ein Anspruch erst, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Sie haben ihn längere Zeit nicht geltend gemacht, und der Arbeitgeber durfte deshalb darauf vertrauen, dass nichts mehr kommt. Eine feste Monatszahl gibt es nicht, Gerichte haben das Zeitmoment aber schon nach wenigen Monaten als erfüllt angesehen. Je schneller Sie reagieren, desto weniger Angriffsfläche bieten Sie.
Wann ein Zwischenzeugnis sinnvoll ist und wann nicht
Eine Obergrenze für die Zahl der Zwischenzeugnisse gibt es nicht, jedes braucht aber einen eigenen Anlass. Sinnvoll ist es vor jeder absehbaren Veränderung: vor dem Weggang der Führungskraft, vor einer Elternzeit, vor einer Umstrukturierung und nach einer Beförderung, sobald die neue Rolle angekommen ist. Wer viele Jahre ohne Beurteilung im selben Unternehmen arbeitet, sollte spätestens nach drei bis fünf Jahren eine Zwischenbilanz ziehen.
Ungünstig ist der Zeitpunkt in diesen Lagen:
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Direkt nach einem Konflikt: Eine Beurteilung, die im Ärger geschrieben wird, fällt schlechter aus, und Sie wären an sie gebunden. Warten Sie, bis sich die Lage beruhigt hat, oder richten Sie die Bitte an die Personalabteilung.
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Nach einer schwachen Phase: Ein Zwischenzeugnis friert auch eine mittelmäßige Bewertung ein. Haben Sie gerade ein schwieriges Projekt hinter sich, sammeln Sie erst wieder Erfolge.
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Sehr früh im Arbeitsverhältnis: In den ersten Monaten fehlt die Grundlage für ein aussagekräftiges Urteil. Das Ende der Probezeit ist meist der bessere Moment.
-
Zu knapp vor einer Bewerbungsfrist: Rechnen Sie mit drei bis vier Wochen bis zum unterschriebenen Dokument, bei einer Korrekturschleife mit mehr.
Zwischenzeugnis erhalten: die Prüfliste
Lesen Sie das Zwischenzeugnis gleich nach Erhalt mit dieser Liste. Jeder Punkt ist schnell geprüft, und jeder Fehler wirkt wegen der Bindung bis ins Arbeitszeugnis nach.
| Prüfpunkt | Richtig | Warnsignal |
|---|---|---|
| Überschrift und Form | „Zwischenzeugnis“, Geschäftsbogen, eigenhändige Unterschrift, aktuelles Datum | Kopfbogen fehlt, Unterschrift einer rangniederen Person, Korrekturen im Text |
| Zeitform | Durchgehend Präsens | „erledigte“, „war tätig“: liest sich wie ein Abschied |
| Tätigkeitsbeschreibung | Vollständig, wichtigste Aufgabe zuerst, Verantwortung genannt | Führungs- oder Budgetverantwortung fehlt, Nebensachen stehen vorn |
| Zufriedenheitsformel | „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ (1) oder „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ (2) | „zu unserer vollen Zufriedenheit“ (3), „zu unserer Zufriedenheit“ (4) |
| Verhalten | Vorgesetzte, Kollegen und Kunden in dieser Reihenfolge, „stets vorbildlich“ oder „stets einwandfrei“ | Vorgesetzte fehlen oder stehen hinten, „korrekt“, „umgänglich“, „gesellig“ |
| Geheimcodes | Klare Ergebnisaussagen | „bemüht sich“, „zeigt Interesse“, „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ |
| Schlussabsatz | Anlass, Dank für die bisherigen Leistungen, Freude auf die weitere Zusammenarbeit | Bedauern, Wünsche „für die Zukunft“, „auf ausdrücklichen Wunsch“, gar kein Schluss |
| Einheitlichkeit | Alle Teile auf derselben Notenstufe | Sehr gute Leistung, aber kühler Schluss oder knappes Verhalten |
Was einzelne Formeln bedeuten, erklären die Ratgeber zu den Geheimcodes im Arbeitszeugnis und zur Zufriedenheitsformel. Schneller geht es mit der Arbeitszeugnisanalyse von ProofDocs, die auch Zwischenzeugnisse auswertet: Sie laden das Dokument als PDF oder Foto hoch und erhalten in wenigen Minuten eine kostenlose Vorschau, wie viele Formulierungen schwächer als „gut“ sind. Der vollständige Bericht mit den Noten für Leistung, Sozialverhalten und Schlussformel und mit Verbesserungsvorschlägen kostet 14,99 €. Die Zeitform und die Form des Dokuments prüfen Sie mit der Liste oben selbst.
Praxisbeispiel: ein Absatz, drei versteckte Abwertungen
„Frau Beispiel leitet ihr Team mit viel Einfühlungsvermögen und achtet auf ein harmonisches Betriebsklima. Sie erledigt die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit. Bei Kollegen und Vorgesetzten gilt sie als umgängliche Kollegin.“
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„zu unserer Zufriedenheit“ ohne „stets“ und ohne „vollen“ steht für die Note 4. Für eine Teamleiterin, die ihre Ziele erreicht, ist das eine deutliche Abwertung.
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„achtet auf ein harmonisches Betriebsklima“ beschreibt Harmonie statt Ergebnis. Eine Aussage zur Führungsleistung, etwa zur Zielerreichung des Teams, fehlt ganz.
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„umgängliche Kollegin“ gilt in der Zeugnissprache als Hinweis auf eine schwierige Person, und die Kollegen stehen vor den Vorgesetzten.
Eine bessere Fassung lautet: „Frau Beispiel führt ihr Team von acht Mitarbeitenden zielorientiert und motivierend, alle Jahresziele hat das Team erreicht. Sie erledigt die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitenden, Kolleginnen und Kollegen ist stets vorbildlich.“ Welche Note Ihnen zusteht, hängt allerdings von Ihrer tatsächlichen Leistung ab, und für alles über „befriedigend“ brauchen Sie Belege.
Was tun bei einem schlechten Zwischenzeugnis?
Sie haben einen Anspruch darauf, dass das Zwischenzeugnis wahr und wohlwollend ist und keine verschlüsselten Botschaften enthält, denn § 109 Abs. 2 GewO verbietet Formulierungen, die etwas anderes aussagen als ihr Wortlaut. So gehen Sie vor:
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Stellen markieren: Jede beanstandete Formulierung mit Zitat notieren und eine Ersatzformulierung daneben schreiben.
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Belege sammeln: Zielvereinbarungen, Projektabschlüsse, Lob per E-Mail, Beurteilungsgespräche. Für eine Note besser als „befriedigend“ tragen Sie die Beweislast.
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Gespräch suchen: Viele Fehler beruhen auf Unkenntnis der Zeugnissprache und lassen sich mit einem sachlichen Gespräch lösen.
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Schriftlich berichtigen lassen: Bitten Sie mit Frist von zwei Wochen um ein neues Zwischenzeugnis mit den genannten Änderungen. Das Schreiben dafür, mit jeder beanstandeten Formulierung und ihrem Ersatz, erstellt die Zeugnisberichtigung für 9,99 €.
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Klage als letzter Schritt: Bleibt der Arbeitgeber dabei, können Sie vor dem Arbeitsgericht auf Berichtigung klagen. Die Gerichte bewerten ein Zwischenzeugnis meist mit einem halben bis einem Bruttomonatsgehalt, und in der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG). Lassen Sie sich vorher von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.
Wie Sie ein Zeugnis Schritt für Schritt nachbessern lassen, beschreibt auch der Ratgeber Arbeitszeugnis verbessern.
Zwischenzeugnis in der Bewerbung
Eine Pflicht, einer Bewerbung ein Zwischenzeugnis beizulegen, gibt es nicht. Ohne Zeugnis zur aktuellen Stelle fehlt Personalern aber die jüngste und oft wichtigste Station, und manche fragen gezielt danach. Ein aktuelles qualifiziertes Zwischenzeugnis mit mindestens guter Bewertung schließt diese Lücke.
Achten Sie auf den Anlass im Schlussabsatz. „Zu Bewerbungszwecken“ verrät Ihrem künftigen Arbeitgeber, dass Sie sich wegbewerben, und in manchen Unternehmen auch Ihrem jetzigen. Neutraler ist „auf Wunsch von Frau Beispiel“ oder ein sachlicher Anlass wie die neue Aufgabe. Nach dem Urteil des LAG Köln müssen Sie Ihre Bewerbungsabsichten nicht im Einzelnen offenlegen. Wollen Sie sich im Ausland bewerben, hilft der Ratgeber zum Arbeitszeugnis auf Englisch weiter.
Zusammenfassung
Das Zwischenzeugnis steht Ihnen zu, sobald ein triftiger Grund vorliegt, und die Gerichte legen diesen Grund großzügig aus: Vorgesetztenwechsel, Versetzung, Elternzeit, Umstrukturierung, Betriebsübergang und seit 2026 auch die berufliche Neuorientierung. Verlangen Sie es schriftlich, ausdrücklich als qualifiziertes Zwischenzeugnis und mit einem Termin zwei bis drei Wochen später.
Sein größter Wert ist die Bindung: Was im Zwischenzeugnis steht, ist die Untergrenze für Ihr Arbeitszeugnis, solange keine neuen Tatsachen dazukommen. Deshalb gehört jedes Zwischenzeugnis sofort nach Erhalt auf den Prüfstand. Mit der Prüfliste oben erkennen Sie die häufigsten Fehler selbst, die Arbeitszeugnisanalyse von ProofDocs wertet die Formulierungen in wenigen Minuten für Sie aus.
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Häufig gestellte Fragen
Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Ja, wenn Sie einen triftigen Grund haben. Ein Gesetz regelt das Zwischenzeugnis nicht ausdrücklich, das Bundesarbeitsgericht leitet den Anspruch aber aus der Nebenpflicht des Arbeitgebers ab. Triftig ist ein Grund, der Ihren Wunsch bei verständiger Betrachtung als berechtigt erscheinen lässt, etwa ein Vorgesetztenwechsel, eine Versetzung, eine Elternzeit oder eine Bewerbung. Im öffentlichen Dienst steht der Anspruch zusätzlich in § 35 Abs. 2 TVöD und TV-L.
Kann ich ein Zwischenzeugnis ohne Grund verlangen?
Ohne jeden Anlass nicht, die Hürde ist aber niedrig. Die Gerichte legen den triftigen Grund großzügig aus, und nach einem Urteil des LAG Köln vom 04.03.2026 (5 SLa 495/25) genügt schon die Absicht, sich beruflich neu zu orientieren. Sie müssen dabei weder Bewerbungen noch konkrete Stellen offenlegen. Kein triftiger Grund ist es dagegen, das Zeugnis nur als Beweismittel in einem Streit über die Eingruppierung zu nutzen (BAG, 21.01.1993 – 6 AZR 171/92).
Wie lange darf sich der Arbeitgeber mit dem Zwischenzeugnis Zeit lassen?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Üblich und angemessen sind zwei bis drei Wochen nach Ihrer schriftlichen Bitte. Bleibt das Zeugnis aus, erinnern Sie mit einer Nachfrist von etwa einer Woche, danach bleiben das Gespräch mit dem Betriebsrat, ein Anwaltsschreiben oder die Klage beim Arbeitsgericht.
Ist das Arbeitszeugnis an das Zwischenzeugnis gebunden?
Ja, regelmäßig. Hat der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er im späteren Arbeitszeugnis an dessen Inhalt gebunden und darf nur abweichen, wenn Ihre spätere Leistung oder Ihr späteres Verhalten das rechtfertigt (BAG, 16.10.2007 – 9 AZR 248/07). Das gilt auch nach einem Betriebsübergang für den neuen Inhaber.
Was ist der Unterschied zwischen Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis?
Das Zwischenzeugnis entsteht im laufenden Arbeitsverhältnis, das Arbeitszeugnis bei dessen Ende. Das Zwischenzeugnis steht deshalb im Präsens und endet mit dem Anlass der Ausstellung, dem Dank für die bisherige Arbeit und der Freude auf die weitere Zusammenarbeit, ohne Bedauern und ohne Abschiedswünsche. Aufbau, Notenskala und Zeugnissprache sind gleich.
Kann ich in der Probezeit ein Zwischenzeugnis verlangen?
Ja, wenn ein triftiger Grund besteht, etwa ein Wechsel der Vorgesetzten oder eine Versetzung. Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage: Nach wenigen Monaten ist die Grundlage für eine Beurteilung dünn, und bei einem schwachen Start binden Sie den Arbeitgeber an ein mittelmäßiges Urteil. Oft ist das Ende der Probezeit der bessere Zeitpunkt.
Taugt das Zwischenzeugnis als Druckmittel?
Nur indirekt. Sein Hebel ist die Bindungswirkung: Ein gutes Zwischenzeugnis sichert Ihre Bewertung für das spätere Arbeitszeugnis, etwa vor einem Chefwechsel oder einem Aufhebungsvertrag. Wer es dagegen in einer Gehaltsverhandlung als Drohung einsetzt, signalisiert Wechselabsicht und riskiert ein kühles Zeugnis. Sachlich begründen, nicht drohen.
Wie lange ist ein Zwischenzeugnis gültig?
Ein Zwischenzeugnis hat kein Ablaufdatum. Es beschreibt Ihre Arbeit bis zum Tag der Ausstellung und bindet den Arbeitgeber für das spätere Arbeitszeugnis, solange sich Ihre Leistung nicht ändert. Für Bewerbungen verliert es aber an Aussagekraft, wenn es älter als etwa zwei Jahre ist oder sich Ihre Aufgaben seitdem deutlich erweitert haben. Dann ist ein neuer Anlass meist schnell gefunden, etwa die neue Aufgabe selbst.
Quellen
Gesetze
- § 109 GewO
- § 241 Abs. 2 BGB
- § 613a BGB
- § 82 Abs. 2 BetrVG
- § 126a BGB
- § 242 BGB
- § 195 BGB
- § 12a ArbGG
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
- BAG, Az. 6 AZR 171/92
- BAG, Az. 9 AZR 248/07
- BAG, Az. 9 AZR 584/13