Vertrag kündigen: Vorlage für Handy, Internet, Fitness und Abo
Anbieter, Vertragsbeginn und Laufzeit eintragen: Sie erhalten ein fertiges Kündigungsschreiben mit dem voraussichtlichen Vertragsende.
- Kostenlos
- Ergebnis sofort
- Ohne Anmeldung
- Eingaben werden nicht gespeichert
Vertragskündigung
Ihr Ergebnis
Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf „Kündigung erstellen“. Das Ergebnis erscheint hier, sofort und kostenlos.
Vertrag kündigen: wann der Vertrag endet
Handy, Internet, Fitnessstudio oder Abo: Die meisten Verbraucherverträge haben eine Mindestlaufzeit, oft 12 oder 24 Monate. Wer rechtzeitig vor deren Ende kündigt, ist zum Ende der Mindestlaufzeit raus. Seit dem 01.03.2022 gilt außerdem: Verlängert sich ein Vertrag nach der Mindestlaufzeit stillschweigend, dann nur auf unbestimmte Zeit, und er ist danach jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Für Handy- und Internetverträge gilt diese Regel unabhängig davon, wann sie geschlossen wurden (§ 56 Abs. 3 TKG).
Die Vorlage rechnet so: Sie nimmt den Vertragsbeginn und die Mindestlaufzeit, prüft, ob Ihre Kündigung mit der vereinbarten Frist vor deren Ende ankommt, und nennt dann das Ende der Mindestlaufzeit. Kommt sie später an, endet der Vertrag einen Monat nach Zugang, frühestens aber mit der Mindestlaufzeit.
Beispiel
Ihr Handyvertrag begann am 15.03.2025 mit 24 Monaten Mindestlaufzeit, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Die Mindestlaufzeit endet am 14.03.2027. Geht Ihre Kündigung bis zum 14.02.2027 ein, endet der Vertrag am 14.03.2027. Haben Sie die Mindestlaufzeit verpasst und kündigen am 20.04.2027, endet der Vertrag am 20.05.2027.
Form und Zugang
Für Verbraucherverträge genügt in der Regel die Textform: ein Brief, eine E-Mail oder das Kündigungsformular des Anbieters. Eine strengere Form, etwa ein eingeschriebener Brief, darf der Anbieter in seinen Geschäftsbedingungen nicht verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Verträge, die Sie online abschließen konnten, müssen Sie auch online kündigen können: über einen Kündigungsbutton auf der Website (§ 312k BGB). Wichtig ist der Nachweis, wann die Kündigung angekommen ist. Speichern Sie die Eingangsbestätigung oder schicken Sie den Brief per Einwurf-Einschreiben.
Was die Vorlage enthält
-
Ihre Kunden- oder Vertragsnummer im Betreff, damit der Anbieter den Vertrag zuordnen kann.
-
Die Kündigung zum berechneten Termin, „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. So wirkt sie auch dann, wenn der Termin wegen einer Besonderheit im Vertrag nicht stimmt.
-
Die Bitte um schriftliche Bestätigung von Eingang und Vertragsende.
-
Auf Wunsch den Widerruf einer Einwilligung in Werbung, damit Rückgewinnungsanrufe unterbleiben.
Sonderfälle
Bei Verträgen, die vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden und weder Handy- noch Internetverträge sind, konnten sich Laufzeiten um bis zu ein Jahr verlängern. Die Vorlage kündigt dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt; den Termin nennt Ihr Vertrag. Bei einem Umzug, einer Preiserhöhung oder einer Krankheit kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen, etwa bei einer einseitigen Vertragsänderung durch den Anbieter. Steht ein Vertrag vor Ihnen, den Sie erst unterschreiben wollen, prüft die Vertragsanalyse von ProofDocs Laufzeit, Kündigung, Preisanpassung und die übrigen Klauseln.
Häufig gestellte Fragen
Wie kündige ich einen Handyvertrag richtig?
Schreiben Sie an den Anbieter, nennen Sie Ihre Kunden- oder Vertragsnummer und erklären Sie die Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Eine E-Mail oder das Kündigungsformular genügen. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Vertragsendes und bewahren Sie den Nachweis auf.
Was gilt nach Ablauf der Mindestlaufzeit?
Seit dem 01.03.2022 darf sich ein Verbrauchervertrag nach der Mindestlaufzeit nur auf unbestimmte Zeit verlängern und ist dann mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Für Handy- und Internetverträge gilt das unabhängig vom Abschlussdatum (§ 56 Abs. 3 TKG).
Muss ich per Einschreiben kündigen?
Nein. Für Verbraucherverträge genügt in der Regel die Textform, also auch eine E-Mail. Eine strengere Form darf der Anbieter nicht verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Ein Einschreiben oder eine Eingangsbestätigung ist nur nützlich, um den Zugang zu beweisen.
Was ist der Kündigungsbutton?
Wer einen Vertrag online abschließen kann, muss ihn auch online kündigen können. Anbieter müssen dafür eine gut sichtbare Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ auf ihrer Website bereitstellen (§ 312k BGB). Die Kündigung über den Button ist ebenso wirksam wie ein Brief.
Was gilt für ältere Verträge?
Für Verträge, die vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden und keine Handy- oder Internetverträge sind, galten alte Regeln: Eine stillschweigende Verlängerung um bis zu ein Jahr war zulässig. Das Kündigungsschreiben kündigt dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt; den Termin nennt Ihr Vertrag.
Kann ich auch vorzeitig kündigen?
Nur mit einem Sonderkündigungsrecht, etwa wenn der Anbieter einseitig Preise oder Bedingungen ändert, oder nach einer Einigung mit dem Anbieter. Bei einem Umzug können Sie einen Internetvertrag unter bestimmten Bedingungen kündigen, wenn die Leistung am neuen Wohnort nicht angeboten wird. Fragen Sie im Zweifel beim Anbieter nach.
Weitere kostenlose Rechner
Die Berechnung folgt den gesetzlichen Regeln und gibt eine Orientierung. Verträge, Tarifverträge und Besonderheiten Ihres Falls können abweichen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.