Analyse · Arbeitsvertrag
Arbeitsvertragsanalyse: Arbeitsvertrag prüfen lassen
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Arbeitsvertrag prüfen lassen – KI-Analyse, Bewertung und Verbesserung
So läuft es ab
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In wenigen Minuten prüft unsere KI Ihre Unterlagen und erstellt eine ausführliche Analyse mit allen wichtigen Punkten, die Sie kennen sollten.
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Nutzen Sie Ihre Ergebnisse, um gut informiert die nächsten Schritte zu planen. Ihr Bericht ist sofort abrufbar und zeigt die Kernergebnisse auf einen Blick.
Arbeitsvertrag prüfen lassen: die Klauseln, auf die es ankommt
Die meisten Arbeitsverträge sind Formularverträge: Der Arbeitgeber verwendet denselben Text für viele Beschäftigte, und Sie können ihn nur unterschreiben oder nicht. Rechtlich sind solche Verträge Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie unterliegen deshalb einer strengen Kontrolle, und viele Klauseln, die seit Jahren in Mustern stehen, sind längst unwirksam. Wer seinen Arbeitsvertrag prüfen lassen möchte, will vor allem drei Fragen beantwortet haben: Welche Klauseln benachteiligen mich? Welche gelten gar nicht? Und was kann ich vor der Unterschrift noch verhandeln?
Eine unwirksame Klausel fällt bei Formularverträgen in der Regel ersatzlos weg, an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Für Sie ist das oft günstig. Gefährlicher sind Klauseln, die wirksam, aber nachteilig sind, denn sie gelten, wenn Sie unterschreiben. Weil Beschäftigte beim Abschluss eines Arbeitsvertrags als Verbraucher gelten, greift diese Kontrolle sogar dann, wenn der Arbeitgeber die Klauseln nur für Ihren Vertrag vorformuliert hat und Sie keinen Einfluss auf ihren Inhalt nehmen konnten. Ob Ihr Vertrag „Standard“ ist oder eigens für Sie geschrieben wurde, spielt deshalb meist keine Rolle.
Typische Problemklauseln im Überblick
| Klausel | Typische Formulierung | Warum sie wichtig ist |
|---|---|---|
| Überstunden | „Mit dem Gehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten.“ | Ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl intransparent und unwirksam (BAG, Urteil vom 22.02.2012 – 5 AZR 765/10). Eine Begrenzung, etwa auf zehn Stunden im Monat, kann wirksam sein. |
| Ausschlussfrist | „Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Monats schriftlich geltend gemacht werden.“ | Unter drei Monaten unwirksam. Sie muss den Mindestlohn ausnehmen und darf in neueren Verträgen höchstens Textform verlangen. |
| Kündigungsfrist | Für Sie sechs Monate zum Quartalsende, für den Arbeitgeber die gesetzliche Frist. | Ihre Frist darf nicht länger sein als die des Arbeitgebers. |
| Versetzung | „Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer an allen Standorten im Bundesgebiet einsetzen.“ | Erweitert das Weisungsrecht erheblich. Eine Versetzung muss trotzdem billigem Ermessen entsprechen. |
| Vertragsstrafe | „Bei Nichtantritt der Stelle zahlt der Arbeitnehmer zwei Bruttomonatsgehälter.“ | Nach der Rechtsprechung meist nur bis zur Höhe der Vergütung für die Kündigungsfrist angemessen. |
| Bonus | „Die Prämie ist freiwillig und jederzeit widerruflich.“ | Die Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt ist widersprüchlich und damit intransparent. |
| Wettbewerbsverbot | Zwei Jahre Wettbewerbsverbot nach dem Ausscheiden, keine Entschädigung. | Ohne Zusage einer Entschädigung nichtig, bei weniger als der Hälfte der letzten Vergütung für Sie unverbindlich. |
| Urlaub | 18 Urlaubstage bei einer Fünftagewoche. | Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage bei fünf Arbeitstagen pro Woche. |
| Probezeit | Neun Monate Probezeit mit zwei Wochen Kündigungsfrist. | Die verkürzte Frist gilt höchstens für die ersten sechs Monate. |
| Schriftformklausel | „Änderungen bedürfen der Schriftform, auch die Aufhebung dieser Klausel.“ | Mündliche Einzelabreden haben trotzdem Vorrang, die Klausel kann Sie aber über Ihre Rechte täuschen. |
Vertiefende Ratgeber gibt es zu Überstunden im Arbeitsvertrag, zur Ausschlussfrist und zum Wettbewerbsverbot.
Was die Arbeitsvertragsanalyse prüft und liefert
Die Analyse liest Ihren Vertrag Klausel für Klausel und ordnet jede einer von drei Gruppen zu: Vergütung, Arbeitsbedingungen und Vertragsbeendigung. Sie gleicht die Klauseln mit den gesetzlichen Vorgaben ab, vor allem aus BGB, Teilzeit- und Befristungsgesetz und Arbeitszeitgesetz, und mit der Rechtsprechung zu Formulararbeitsverträgen. Für jede Klausel erhalten Sie eine Bewertung und eine Erklärung, was sie für Sie bedeutet.
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Die prüfungsbedürftigen Klauseln stehen im Originalwortlaut im Bericht, damit Sie sie im Vertrag sofort wiederfinden.
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Für jede ungünstige Klausel gibt es einen Formulierungsvorschlag, den Sie in die Nachverhandlung einbringen können.
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Am Ende steht der überarbeitete Gesamttext des Vertrags mit allen Vorschlägen.
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Fehlt etwas, das in einen Arbeitsvertrag gehört, etwa eine Regelung zur Arbeitszeit, weist die Analyse darauf hin.
Sie laden den Vertrag als PDF, Foto oder Word-Datei hoch. Die Auswertung übernimmt ein KI-Sprachmodell nach Kriterien, die ProofDocs vorgibt, und liegt in wenigen Minuten vor. Die Kurzauswertung ist kostenlos und zeigt, wie viele Klauseln auffällig sind. Die vollständige Klauselbewertung kostet einmalig 14,99 €, ohne Konto und ohne Abo. Die hochgeladene Datei wird nach der Verarbeitung gelöscht.
Vor oder nach der Unterschrift
Am meisten bringt die Prüfung vor der Unterschrift. Dann können Sie über ungünstige Klauseln noch verhandeln, und Arbeitgeber sind in dieser Phase erfahrungsgemäß am offensten für Änderungen. Aber auch ein bereits unterschriebener Vertrag lohnt den Blick: Wer weiß, dass seine Überstundenklausel unwirksam oder seine Ausschlussfrist zu kurz ist, kann Ansprüche geltend machen, die er sonst verloren glaubte. Vor einer Nachverhandlung hilft unser Kündigungsfristrechner beim Vergleich mit den gesetzlichen Fristen, der Urlaubsrechner beim Abgleich Ihres Urlaubsanspruchs.
Was außer den Klauseln zählt
Nicht nur das, was im Vertrag steht, verdient einen Blick, sondern auch das, was fehlt. Ein Vertrag ohne klare Regelung der Arbeitszeit lässt offen, wofür Ihr Gehalt eigentlich gezahlt wird. Verweist der Vertrag auf einen Tarifvertrag oder auf Betriebsvereinbarungen, gelten deren Regeln mit, auch wenn Sie sie nie gesehen haben. Fordern Sie diese Texte vor der Unterschrift an. Rechnen Sie außerdem Ihr Monatsgehalt auf die vereinbarten Stunden um: Bei einer hohen Wochenarbeitszeit kann selbst ein ordentlich klingendes Gehalt in die Nähe des Mindestlohns von 13,90 € je Stunde rücken. Prüfen Sie bei einem befristeten Vertrag, ob die Befristung schriftlich vereinbart ist und vor Arbeitsbeginn unterschrieben wird, sonst gilt der Vertrag als unbefristet. Und achten Sie bei Arbeitszeiten auf die gesetzlichen Grenzen: Mehr als zehn Stunden am Tag sind grundsätzlich nicht erlaubt, auch nicht mit Ihrer Zustimmung.
Beispiel: ein Angebot mit vier Schwachstellen
Daniel Wolf soll als IT-Projektmanager bei einem Softwarehaus anfangen, für 5.200 € brutto im Monat. Der Vertrag liegt ihm zur Unterschrift vor. Die Analyse markiert zwei Klauseln als kritisch und zwei als prüfenswert:
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Kritisch: „Mit der Vergütung sind sämtliche Über- und Mehrarbeitsstunden abgegolten.“ Die Klausel ist mangels Begrenzung unwirksam. Der Vorschlag: höchstens zehn Überstunden im Monat abgegolten, darüber Freizeitausgleich oder Vergütung.
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Kritisch: Für Herrn Wolf gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Quartalsende, für den Arbeitgeber die gesetzliche Frist. Die längere Frist nur für ihn ist unzulässig. Der Vorschlag: eine für beide Seiten gleiche Frist.
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Prüfen: Eine Ausschlussfrist von einem Monat in Schriftform. Sie ist zu kurz und nimmt den Mindestlohn nicht aus. Der Vorschlag: drei Monate in Textform mit den nötigen Ausnahmen.
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Prüfen: Eine bundesweite Versetzungsklausel, obwohl die Stelle ausdrücklich für den Standort Köln ausgeschrieben war. Der Vorschlag: Köln als Arbeitsort, Versetzung nur mit Zustimmung.
Herr Wolf schickt der Personalabteilung die vier Formulierungsvorschläge vor dem vereinbarten Gesprächstermin. Der Arbeitgeber übernimmt die Überstundenregelung, die Ausschlussfrist und die gleichen Kündigungsfristen und begrenzt die Versetzung auf den Großraum Köln. Herr Wolf unterschreibt die geänderte Fassung.
Die rechtlichen Grundlagen
Formularverträge werden an den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen gemessen. Eine Klausel ist unwirksam, wenn sie Sie unangemessen benachteiligt oder nicht klar und verständlich ist (§ 307 BGB). Ist sie unwirksam, gilt das Gesetz (§ 306 BGB). Individuelle Abreden gehen vorformulierten Klauseln vor (§ 305b BGB).
Die Kündigungsfristen regelt § 622 BGB: Für Beschäftigte gilt eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in einer Probezeit von höchstens sechs Monaten zwei Wochen, und für die Kündigung durch den Arbeitgeber darf keine kürzere Frist vereinbart werden als für Sie. Den Mindesturlaub legt § 3 BUrlG fest, die Höchstarbeitszeit § 3 ArbZG. Vereinbarungen, die den Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken, sind insoweit unwirksam (§ 3 MiLoG). Das Weisungsrecht des Arbeitgebers und seine Grenzen stehen in § 106 GewO, die Regeln zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot in § 74 HGB.
Wann eine Anwältin oder ein Anwalt die bessere Wahl ist
ProofDocs erteilt keine Rechtsberatung. Die Analyse zeigt Ihnen, wo Ihr Vertrag vom Üblichen und vom Gesetz abweicht, und gibt Ihnen Formulierungen an die Hand. Geht es um einen Vertrag für eine Führungsposition mit komplexer variabler Vergütung, Aktienoptionen oder einem Wettbewerbsverbot mit hoher Entschädigung, streiten Sie bereits mit Ihrem Arbeitgeber über eine Klausel oder droht eine Kündigung, ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die bessere Wahl. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt eine Erstberatung häufig. Wann sich der Gang zur Kanzlei lohnt, beschreibt auch unser Ratgeber Arbeitsvertrag vom Anwalt prüfen lassen.
Sofort gelöscht
Dokumente nach Analyse gelöscht
Volle Kontrolle
Berichte jederzeit selbst deaktivierbar
Auto-Löschung
Datenbank wird regelmäßig bereinigt
Begrenzte Aufbewahrung
Sicherungen laufen automatisch aus
Kundenstimmen & Erfahrungen
„Mein Arbeitszeugnis klang auf den ersten Blick gut, aber irgendwas hat mich gestört. Nach der Analyse wusste ich endlich warum: versteckte Kritik in zwei Sätzen, die ich nie erkannt hätte. Jetzt weiß ich, worauf ich achten muss.“
Julia S.
Buchhalterin, Köln
„Super, dass Analyse und Verbesserungsvorschläge direkt dabei sind. Ich hab sofort gesehen, was an meinem Arbeitszeugnis nicht passt und gleich die besseren Formulierungen bekommen. Die konnte ich meinem Chef vorlegen, und er hat sie einfach übernommen.“
Robert B.
Vertriebsleiter, Stuttgart
„Mein Chef hatte keine Zeit, mir ein Arbeitszeugnis zu schreiben, also sollte ich einen Entwurf machen. Mit ProofDocs war das super einfach: Daten eingegeben, und raus kam ein richtig gutes Zeugnis. Chef hat nur noch unterschrieben.“
Michael K.
Projektmanager, Frankfurt
Hinweis zur Echtheit: Wir veröffentlichen nur Kundenstimmen von Personen, die unsere Leistung tatsächlich genutzt haben, und prüfen das vor der Veröffentlichung anhand des jeweiligen Auftrags. Die Namen sind abgekürzt.
Ratgeber zum Arbeitsvertrag
Vertiefende Leitfäden zu Klauseln, Fristen und Vertragsarten:
Passende Leistungen
Häufig gestellte Fragen
Worauf muss ich bei meinem Arbeitsvertrag achten?
Achten Sie besonders auf Überstundenklauseln (Pauschalabgeltung kann unwirksam sein), Kündigungsfristen, Wettbewerbsverbote, Versetzungsklauseln und Ausschlussfristen. Die KI-Analyse ordnet die Klauseln einzeln ein und benennt mögliche Nachteile.
Welche Klauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam?
Häufig unwirksam sind: pauschale Überstundenabgeltung ohne Stundengrenze, Ausschlussfristen unter 3 Monaten, Vertragsstrafen über ein Monatsgehalt und Wettbewerbsverbote ohne Karenzentschädigung. Die KI-Analyse erkennt unwirksame Klauseln automatisch in wenigen Minuten.
Was kostet es, einen Arbeitsvertrag prüfen zu lassen?
Die KI-gestützte Arbeitsvertragsanalyse kostet einmalig 14,99 € inkl. MwSt. und prüft alle Klauseln in wenigen Minuten. Zum Vergleich: Eine anwaltliche Erstberatung ist gemäß § 34 RVG auf maximal 190 € netto (226,10 € brutto) gedeckelt; eine umfassende Vertragsprüfung nach RVG kann erheblich darüber hinausgehen. Beide Optionen sind sinnvoll – die KI-Analyse liefert sofortige Ergebnisse mit Geld-zurück-Garantie.
Sollte ich meinen Arbeitsvertrag vor dem Unterschreiben prüfen lassen?
Ja, unbedingt. Einmal unterschrieben, sind Sie an alle Klauseln gebunden – auch an nachteilige. Anwaltliche Erfahrung zeigt, dass viele Standardverträge nachteilige oder rechtlich angreifbare Klauseln enthalten. Laden Sie Ihren Vertrag als PDF, JPG, PNG oder Word-Datei (.docx) hoch und erhalten Sie das Ergebnis in wenigen Minuten.