Arten von Arbeitszeugnissen: alle Zeugnisarten im Überblick
Was ein Arbeitszeugnis ist, welche Arten es gibt und worin sich einfaches, qualifiziertes und Zwischenzeugnis unterscheiden, mit Tabelle und Beispiel.
Es gibt zwei gesetzliche Arten von Arbeitszeugnissen: das einfache Arbeitszeugnis, das nur Art und Dauer Ihrer Tätigkeit bescheinigt, und das qualifizierte Arbeitszeugnis, das zusätzlich Leistung und Verhalten beurteilt. Nach dem Zeitpunkt kommen das Zwischenzeugnis im laufenden Arbeitsverhältnis und das vorläufige Zeugnis während der Kündigungsfrist hinzu, als Sonderformen das Ausbildungs- und das Praktikumszeugnis. Grundlage für Arbeitnehmer ist § 109 GewO.
Dieser Artikel erklärt, was ein Arbeitszeugnis ist, welche Zeugnisart wann passt und worin der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis liegt. Liegt Ihr Zeugnis schon vor, können Sie es mit der Arbeitszeugnisanalyse Arbeitszeugnis prüfen lassen. Welche kostenlosen Wege es zusätzlich gibt, vergleicht der Ratgeber Arbeitszeugnis kostenlos prüfen.
Das Wichtigste auf einen Blick
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Zwei gesetzliche Arten: Das einfache Zeugnis nennt Art und Dauer der Tätigkeit, das qualifizierte beurteilt zusätzlich Leistung und Verhalten.
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Qualifiziert nur auf Verlangen: Fordern Sie das qualifizierte Zeugnis ausdrücklich an, eine Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses gibt es nicht.
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Nach dem Zeitpunkt: Zwischenzeugnis im laufenden Arbeitsverhältnis, vorläufiges Zeugnis während der Kündigungsfrist, Arbeitszeugnis zum Ende.
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Sonderformen: Auszubildende erhalten ihr Zeugnis nach § 16 BBiG, Praktikanten je nach Art des Praktikums ein Zeugnis oder eine Bescheinigung.
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Elektronisch ist eine Form, keine Art: Seit 2025 ist das Zeugnis mit Ihrer Einwilligung auch mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
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Für Bewerbungen: Personaler erwarten fast immer das qualifizierte Zeugnis.
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Was ist ein Arbeitszeugnis?
Ein Arbeitszeugnis ist die schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis. Es hält fest, wer Sie sind, was Sie in welchem Zeitraum gemacht haben und, auf Ihren Wunsch, wie Sie Ihre Arbeit erledigt und sich verhalten haben. Für den nächsten Arbeitgeber ist es neben dem Lebenslauf die wichtigste Quelle über Ihre bisherige Arbeit.
Für Arbeitnehmer folgt der Anspruch aus § 109 GewO, für andere dauernde Dienstverhältnisse aus § 630 BGB, der für Arbeitnehmer ausdrücklich auf die Gewerbeordnung verweist. Das Zeugnis muss wahr sein und zugleich wohlwollend, es darf Ihr berufliches Fortkommen nicht unnötig erschweren (BAG 23.06.1960 – 5 AZR 560/58). § 109 Abs. 2 GewO verlangt außerdem eine klare und verständliche Sprache ohne versteckte Botschaften.
Kein Arbeitszeugnis im Rechtssinn sind Empfehlungsschreiben, Referenzen oder Bescheinigungen für Behörden wie die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit. Sie verfolgen andere Zwecke und unterliegen anderen Regeln. Wie die Pflichten des Arbeitgebers insgesamt aussehen, erklärt der Leitfaden zum Arbeitszeugnis.
Arten von Arbeitszeugnissen im Überblick: die Tabelle
Die Zeugnisarten lassen sich nach zwei Fragen ordnen: Wie ausführlich ist das Zeugnis, und wann wird es ausgestellt? Die Tabelle zeigt alle Arten, die Ihnen in der Praxis begegnen.
| Zeugnisart | Wann | Inhalt | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Einfaches Arbeitszeugnis | Zum Ende des Arbeitsverhältnisses | Art und Dauer der Tätigkeit | § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO |
| Qualifiziertes Arbeitszeugnis | Zum Ende, auf Ihr Verlangen | Zusätzlich Leistung und Verhalten | § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO |
| Zwischenzeugnis | Im laufenden Arbeitsverhältnis | Meist qualifiziert, im Präsens | Tarifvertrag oder berechtigter Grund |
| Vorläufiges Zeugnis | Nach der Kündigung, während der Frist | Wie das Arbeitszeugnis, vor dem Ausscheiden datiert | Rechtsprechung zu § 109 GewO |
| Ausbildungszeugnis | Zum Ende der Ausbildung | Art, Dauer, Ziel, erworbene Fertigkeiten, auf Verlangen Leistung und Verhalten | § 16 BBiG |
| Praktikumszeugnis | Zum Ende des Praktikums | Je nach Praktikum Zeugnis oder Bescheinigung | § 26 BBiG oder Vereinbarung |
| Zeugnis für freie Dienstverhältnisse | Zum Ende eines dauernden Dienstverhältnisses | Wie einfaches oder qualifiziertes Zeugnis | § 630 BGB |
Minijob, Teilzeit, Werkstudentenjob und Probezeit sind keine eigenen Zeugnisarten. Wer dort angestellt ist, ist Arbeitnehmer und hat denselben Anspruch wie jeder andere. Was im Zeugnis eines Minijobs üblicherweise steht, zeigt der Ratgeber zum Arbeitszeugnis im Minijob.
Einfaches Arbeitszeugnis: nur Art und Dauer
Das einfache Arbeitszeugnis ist die Grundform. Es nennt Ihre Personalien, die Position, die wesentlichen Aufgaben und den Beschäftigungszeitraum. Eine Beurteilung, wie gut Sie gearbeitet haben, enthält es nicht. Den Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses nennt es nur, wenn Sie das wünschen.
Gerade weil die Bewertung fehlt, lesen viele Personaler ein einfaches Zeugnis kritisch: Sie fragen sich, ob es nichts Gutes zu schreiben gab. Sinnvoll ist es deshalb vor allem bei sehr kurzen Arbeitsverhältnissen, bei Aushilfstätigkeiten oder wenn eine Beurteilung voraussichtlich schlecht ausfiele. Muster und Inhalt zeigt der Ratgeber zum einfachen Arbeitszeugnis.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Leistung und Verhalten
Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält alles, was im einfachen steht, und beurteilt zusätzlich Ihre Leistung und Ihr Verhalten. Es ist die Zeugnisart, die Personalverantwortliche bei einer Bewerbung erwarten. Sie erhalten es nach § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO auf Verlangen, eine Mindestbeschäftigungsdauer gibt es nicht. Ein qualifiziertes Zeugnis ist in der Regel so aufgebaut:
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Überschrift und Einleitung: „Arbeitszeugnis“, Name, Geburtsdatum auf Wunsch, Position und Beschäftigungszeitraum.
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Unternehmen und Tätigkeitsbeschreibung: kurze Vorstellung des Arbeitgebers, dann Ihre Aufgaben, Verantwortung und Entwicklung.
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Leistungsbeurteilung: Fachwissen, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise, Arbeitserfolg und die zusammenfassende Zufriedenheitsformel, bei Führungskräften zusätzlich die Führung.
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Verhaltensbeurteilung: Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden, in dieser Reihenfolge.
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Schlussformel: Beendigungsgrund, Dank, Bedauern und Zukunftswünsche. Was jede Variante bedeutet, zeigt der Artikel Schlussformel im Arbeitszeugnis.
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Ort, Datum und Unterschrift: Das Datum liegt nahe am letzten Arbeitstag, unterschrieben wird mit Name und Funktion.
Die Bewertung steckt in standardisierten Formulierungen, die einer Schulnote entsprechen. „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ steht für Note 1, „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ für Note 2. Wie diese Skala funktioniert, erklärt der Ratgeber zum qualifizierten Arbeitszeugnis.
Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis
Der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis liegt nicht in der Länge, sondern in der Bewertung. Die Gegenüberstellung zeigt, was jede Art enthält und wann sie passt.
| Merkmal | Einfaches Zeugnis | Qualifiziertes Zeugnis |
|---|---|---|
| Art und Dauer der Tätigkeit | Ja | Ja |
| Leistungsbeurteilung | Nein | Ja, mit Zufriedenheitsformel |
| Verhaltensbeurteilung | Nein | Ja |
| Schlussformel | Selten | Üblich, aber kein Anspruch |
| Wann ausgestellt | Ohne besonderen Wunsch | Nur auf Ihr Verlangen |
| Wirkung bei Bewerbungen | Wirkt oft wie ein Hinweis auf Probleme | Standard, den Personaler erwarten |
| Sinnvoll bei | Wenigen Wochen Beschäftigung, Aushilfe, erwartbar schlechter Beurteilung | Fast allen anderen Fällen |
Wichtig für die Wahl: Sie können nicht beides verlangen und sich das bessere aussuchen. Haben Sie ein qualifiziertes Zeugnis erhalten, können Sie es aber berichtigen lassen, wenn die Beurteilung nicht stimmt. Wer eine bessere Note als „befriedigend“ will, muss sie begründen, für eine schlechtere trägt der Arbeitgeber die Darlegungslast (BAG 18.11.2014 – 9 AZR 584/13).
Zwischenzeugnis: das Zeugnis im laufenden Arbeitsverhältnis
Ein Zwischenzeugnis stellt der Arbeitgeber aus, während Sie weiter bei ihm arbeiten. Es ist fast immer qualifiziert und steht im Präsens. Einen ausdrücklichen Anspruch regeln manche Tarifverträge, im öffentlichen Dienst etwa § 35 Abs. 2 TVöD. Ohne Tarifregel haben Sie Anspruch bei einem berechtigten Grund: Vorgesetztenwechsel, Versetzung, Umstrukturierung, Betriebsübergang, Elternzeit oder eine interne Bewerbung.
Das Zwischenzeugnis hat eine Bindungswirkung, die viele unterschätzen. Der Arbeitgeber darf im späteren Arbeitszeugnis nur dann schlechter beurteilen, wenn sich Leistung oder Verhalten danach tatsächlich verschlechtert haben (BAG 16.10.2007 – 9 AZR 248/07). Anlässe, Muster und den Unterschied zum Arbeitszeugnis erklärt der Ratgeber zum Zwischenzeugnis.
Vorläufiges Zeugnis während der Kündigungsfrist
Nach einer Kündigung läuft das Arbeitsverhältnis oft noch Wochen oder Monate weiter, Bewerbungen müssen aber sofort raus. Für diese Zeit steht Ihnen ein vorläufiges Zeugnis zu. Es sieht aus wie das Arbeitszeugnis, ist aber vor dem Ausscheiden datiert und wird mit dem Ende durch das endgültige Zeugnis ersetzt.
Auch das vorläufige Zeugnis bindet den Arbeitgeber: Ohne neue Tatsachen darf das endgültige Zeugnis nicht schlechter ausfallen. Prüfen Sie es deshalb gleich genau, Änderungen lassen sich jetzt leichter erreichen als nach dem letzten Arbeitstag. Bis wann der Arbeitgeber das endgültige Zeugnis ausstellen muss, erklärt der Ratgeber zu Frist und Anspruch beim Arbeitszeugnis.
Ausbildungszeugnis und Praktikumszeugnis
Für Auszubildende gilt § 16 BBiG. Der Ausbildungsbetrieb muss bei Beendigung ein Zeugnis ausstellen, das Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nennt. Angaben über Verhalten und Leistung kommen nur auf Verlangen hinein, auch hier gibt es also eine einfache und eine qualifizierte Fassung. Mehr dazu im Ratgeber zum Ausbildungszeugnis.
Beim Praktikum kommt es auf die Art an. Bei einem freiwilligen Praktikum, das dem Erwerb beruflicher Erfahrungen dient, verweist § 26 BBiG in der Regel auf die Vorschriften der Ausbildung, und damit besteht ein Zeugnisanspruch. Ein Pflichtpraktikum nach einer Studien- oder Prüfungsordnung fällt nicht darunter, dort gibt es oft nur eine Praktikumsbescheinigung. Fragen Sie in diesem Fall von Anfang an nach einem qualifizierten Praktikumszeugnis. Beispiele je Note finden Sie im Ratgeber zum Praktikumszeugnis.
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Elektronisches Arbeitszeugnis: eine Form, keine eigene Art
Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt § 109 Abs. 3 GewO das Zeugnis in elektronischer Form, aber nur mit Ihrer Einwilligung. Elektronische Form heißt qualifizierte elektronische Signatur nach § 126a BGB. Ein per E-Mail verschicktes PDF mit eingescannter Unterschrift genügt nicht.
An der Zeugnisart ändert die Form nichts. Ein elektronisches Zeugnis kann einfach oder qualifiziert, ein Zwischenzeugnis oder ein vorläufiges Zeugnis sein. Willigen Sie nicht ein, bleibt es beim Regelfall: Papier, Firmenbogen, wo er üblich ist, und eigenhändige Unterschrift einer Person des Arbeitgebers.
Welche Zeugnisart sollten Sie verlangen? Entscheidungshilfe
Gehen Sie die Fragen der Reihe nach durch. Die erste, die zutrifft, nennt die passende Zeugnisart.
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Sie sind in Ausbildung und schließen sie ab? Ausbildungszeugnis nach § 16 BBiG, mit Angaben zu Leistung und Verhalten auf Ihr Verlangen.
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Sie arbeiten weiter, brauchen aber eine Beurteilung? Zwischenzeugnis, mit dem Anlass als Begründung.
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Sie sind gekündigt, die Frist läuft noch? Vorläufiges Zeugnis für die Bewerbungen, das endgültige zum Ende.
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Das Arbeitsverhältnis dauerte nur wenige Wochen oder lief schlecht? Einfaches Zeugnis erwägen, aber erst nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber, wie die Beurteilung ausfiele.
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Alle anderen Fälle: Qualifiziertes Arbeitszeugnis, schriftlich und ausdrücklich verlangt.
Für die Anforderung genügt ein kurzer Brief oder eine E-Mail. Die kostenlose Vorlage zum Arbeitszeugnis anfordern setzt Zeugnisart, Zeitraum und Frist für Sie ein.
Beispiel: dieselbe Tätigkeit als einfaches und als qualifiziertes Zeugnis
Wie groß der Unterschied ist, zeigt ein erfundener Fall: Lena Hoffmann war vom 01.03.2022 bis zum 30.09.2026 Sachbearbeiterin im Einkauf eines Maschinenbauunternehmens mit 180 Beschäftigten. Sie betreute 40 Lieferanten und verantwortete ein Einkaufsvolumen von rund 6 Millionen € im Jahr.
Als einfaches Arbeitszeugnis
„Frau Lena Hoffmann war vom 01.03.2022 bis zum 30.09.2026 in unserem Unternehmen als Sachbearbeiterin im Einkauf beschäftigt. Zu ihren Aufgaben gehörten die Betreuung von rund 40 Lieferanten, das Einholen und Vergleichen von Angeboten, die Bestellabwicklung sowie die Reklamationsbearbeitung. Das Arbeitsverhältnis endet auf ihren Wunsch zum 30.09.2026.“
Als qualifiziertes Arbeitszeugnis (Ausschnitt, Note 2)
„[Einleitung und Tätigkeitsbeschreibung wie oben, ausführlicher] Frau Hoffmann verfügt über ein fundiertes Fachwissen, das sie stets sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzte. Sie arbeitete selbstständig, sorgfältig und zuverlässig. Durch ihre Verhandlungen senkte sie die Beschaffungskosten ihrer Warengruppen im Jahr 2025 um 4 %. Sie erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Lieferanten war stets einwandfrei. Frau Hoffmann verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihr Ausscheiden, danken ihr für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
Das einfache Zeugnis ist korrekt, sagt aber nichts über die Einsparung von 4 % oder die Zufriedenheit des Arbeitgebers. Ein Personaler, der zwei Bewerberinnen vergleicht, wählt bei sonst gleichen Unterlagen die mit dem qualifizierten Zeugnis. Hätte Frau Hoffmann kein qualifiziertes Zeugnis verlangt, hätte der Arbeitgeber ihr das einfache ausstellen dürfen.
Musterformulierung: qualifiziertes Zeugnis verlangen
Diese Sätze können Sie in Ihre Kündigung oder in eine E-Mail an die Personalabteilung übernehmen. Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern.
„Mein Arbeitsverhältnis als [Position] endet zum [Datum]. Ich bitte Sie, mir nach § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das sich auf Art und Dauer meiner Tätigkeit sowie auf Leistung und Verhalten erstreckt. [Während der Kündigungsfrist: Bis zum Ausscheiden bitte ich für meine Bewerbungen um ein vorläufiges Zeugnis.] Bitte senden Sie mir das Zeugnis bis zum [Datum] an [Anschrift]. Eine Übersicht meiner Aufgaben und Projekte lege ich bei.“
Typische Fehler bei der Wahl der Zeugnisart
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Nur „ein Zeugnis“ verlangt: Dann darf sich der Arbeitgeber auf das einfache Zeugnis beschränken. Nennen Sie das qualifizierte Zeugnis ausdrücklich.
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Kein Zwischenzeugnis vor einem Wechsel des Vorgesetzten: Wer die Arbeit am besten kennt, ist danach oft nicht mehr da. Ein Zwischenzeugnis sichert seine Einschätzung.
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Das vorläufige Zeugnis ungeprüft übernommen: Es bindet den Arbeitgeber, Schwächen darin wandern meist ins endgültige Zeugnis.
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Einfaches Zeugnis aus Vorsicht gewählt: Bei einem Arbeitsverhältnis von mehreren Jahren schadet ein einfaches Zeugnis fast immer mehr als eine durchschnittliche Beurteilung.
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Empfehlungsschreiben statt Zeugnis: Ein Empfehlungsschreiben ersetzt das Zeugnis nicht, es ergänzt es. Wie ein gutes aussieht, zeigt das Empfehlungsschreiben-Muster.
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Das Zeugnis nicht gelesen: Auch ein qualifiziertes Zeugnis kann durch eine kühle Schlussformel oder eine fehlende Formulierung schwächer sein, als es klingt.
Zusammenfassung
Es gibt zwei gesetzliche Arten von Arbeitszeugnissen: das einfache mit Art und Dauer der Tätigkeit und das qualifizierte mit Beurteilung von Leistung und Verhalten. Nach dem Zeitpunkt kommen Zwischenzeugnis und vorläufiges Zeugnis hinzu, als Sonderformen das Ausbildungs- und das Praktikumszeugnis. Das elektronische Zeugnis ist eine Form, keine eigene Art.
Für Bewerbungen ist fast immer das qualifizierte Zeugnis die richtige Wahl, und Sie erhalten es nur, wenn Sie es verlangen. Liegt es vor, zeigt die Arbeitszeugnisanalyse von ProofDocs in wenigen Minuten, welche Note die Formulierungen ausdrücken und wo der Text schwächer ist, als er klingt.
Passende Leistung
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Häufig gestellte Fragen
Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?
Das Gesetz kennt zwei Arten: das einfache Arbeitszeugnis, das nur Art und Dauer der Tätigkeit nennt, und das qualifizierte Arbeitszeugnis, das zusätzlich Leistung und Verhalten beurteilt (§ 109 GewO). Nach dem Anlass unterscheidet man außerdem das Zwischenzeugnis im laufenden Arbeitsverhältnis und das vorläufige Zeugnis während der Kündigungsfrist. Sonderformen sind das Ausbildungszeugnis nach § 16 BBiG und das Praktikumszeugnis.
Was ist ein Arbeitszeugnis?
Ein Arbeitszeugnis ist die schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis. Es nennt mindestens Art und Dauer der Tätigkeit und auf Ihren Wunsch auch eine Beurteilung von Leistung und Verhalten. Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch darauf (§ 109 GewO). Es muss wahr und zugleich wohlwollend formuliert sein und dient vor allem als Unterlage für Bewerbungen.
Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis?
Das einfache Arbeitszeugnis beschreibt nur, was Sie wie lange gemacht haben: Position, Aufgaben und Beschäftigungszeitraum. Das qualifizierte Arbeitszeugnis bewertet zusätzlich Ihre Leistung und Ihr Verhalten und endet meist mit einer Schlussformel. Für Bewerbungen erwarten Personaler fast immer das qualifizierte Zeugnis, ein einfaches Zeugnis wirkt dort oft so, als gäbe es nichts Gutes zu sagen.
Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Ja, wenn Sie es verlangen. Nach § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO erstreckt sich das Zeugnis auf Ihr Verlangen auch auf Leistung und Verhalten. Eine Mindestbeschäftigungsdauer gibt es nicht, der Anspruch besteht auch im Minijob, in Teilzeit und nach der Probezeit. Verlangen Sie das qualifizierte Zeugnis ausdrücklich, sonst darf sich der Arbeitgeber auf ein einfaches Zeugnis beschränken.
Ist ein Zwischenzeugnis eine eigene Zeugnisart?
Es ist ein Arbeitszeugnis, das während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, meist als qualifiziertes Zeugnis im Präsens. Ausdrücklich geregelt ist der Anspruch nur in einigen Tarifverträgen, etwa in § 35 Abs. 2 TVöD, sonst besteht er bei einem berechtigten Grund wie einem Vorgesetztenwechsel oder einer Elternzeit. Der Arbeitgeber ist an das Zwischenzeugnis später grundsätzlich gebunden.
Welche Zeugnisart ist für Bewerbungen die richtige?
Fast immer das qualifizierte Arbeitszeugnis, weil es zeigt, wie der Arbeitgeber Ihre Arbeit beurteilt hat. Ein einfaches Zeugnis kann sinnvoll sein, wenn das Arbeitsverhältnis nur wenige Wochen dauerte oder die Beurteilung voraussichtlich schlecht ausfällt. Läuft Ihre Kündigungsfrist noch, legen Sie Bewerbungen ein vorläufiges Zeugnis bei, im ungekündigten Arbeitsverhältnis ein Zwischenzeugnis.
Gibt es das Arbeitszeugnis auch elektronisch?
Ja, seit dem 1. Januar 2025, aber nur mit Ihrer Einwilligung. § 109 Abs. 3 GewO erlaubt dann die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur nach § 126a BGB. Ein PDF mit eingescannter Unterschrift reicht dafür nicht. Das elektronische Zeugnis ist keine eigene Zeugnisart, sondern eine andere Form desselben Zeugnisses. Ohne Ihre Einwilligung bleibt es beim Papier mit eigenhändiger Unterschrift.
Quellen
Gesetze
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
- BAG, Az. 5 AZR 560/58
- BAG, Az. 9 AZR 584/13
- BAG, Az. 9 AZR 248/07