Erstellung · Aufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag und Abfindung verhandeln
Ob Bitte um einen Aufhebungsvertrag oder Gegenvorschlag zum Angebot: ein sachliches Schreiben, das Ihre Punkte konkret und begründet vorträgt.
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So funktioniert’s: Angaben eintragen → kostenlose Vorschau des Schreibens → vollständiges Schreiben zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei für 9,99 € inkl. MwSt.
Aufhebungsvertrag verhandeln: Ihr Schreiben an den Arbeitgeber
Vorschau kostenlos · danach 9,99 €So läuft es ab
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Schritt 1
Erfassen
Geben Sie Ihre Angaben in das Formular ein. Ohne Registrierung und ohne Benutzerkonto – Sie starten sofort.
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Schritt 2
Formulieren
In wenigen Minuten formuliert unsere KI aus Ihren Angaben Ihr Dokument, fertig zum Prüfen, Ergänzen und Verwenden.
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Schritt 3
Umsetzen
Prüfen Sie das Dokument, ergänzen Sie die markierten Stellen und verwenden Sie es zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei.
Was im Verhandlungsschreiben steht
Das Schreiben trägt Ihre Punkte so vor, wie es in einer Verhandlung wirkt: konkret, begründet und ohne Konfrontation. Haben Sie vorher eine Aufhebungsvertragsanalyse gekauft, übernimmt es deren Verhandlungspunkte.
Gegenvorschlag oder Bitte
Zwei Varianten: Antwort auf ein Angebot oder Anfrage für eine einvernehmliche Beendigung.
Jeder Punkt begründet
Termin, Abfindung, Freistellung, Zeugnis und Bonus mit je einem Satz, warum.
Arbeitslosengeld im Blick
Wo es hilft, die Bitte um Festschreibung der Veranlassung durch den Arbeitgeber.
Gesprächsangebot statt Ultimatum
Ein Schluss, der die Tür für einen besseren Entwurf öffnet.
Kostenlos: die Vorschau
Nach dem Absenden sehen Sie ohne Zahlung den Anfang Ihres Dokuments. Erst wenn Sie das vollständige Dokument zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei möchten, zahlen Sie einmalig 9,99 €.
Abfindung verhandeln: Ihr Gegenvorschlag zum Aufhebungsvertrag
Wer eine Abfindung verhandeln will, verhandelt fast nie nur über eine Zahl. Ein Aufhebungsvertrag regelt das Ende des Arbeitsverhältnisses, die Abfindung, die Freistellung, den Urlaub, den Bonus, das Zeugnis und oft noch ein Wettbewerbsverbot. Jeder dieser Punkte ist Geld wert, und viele lassen sich leichter verbessern als die Abfindung selbst. Wer das Angebot des Arbeitgebers in einem Gespräch spontan beantwortet, vergisst leicht die Hälfte oder gibt zu schnell nach.
Das Verhandlungsschreiben bringt Ihre Punkte in eine Form, die in einer Verhandlung wirkt: konkret, mit einer Begründung je Punkt und ohne Konfrontation. Es gibt zwei Varianten. Der Gegenvorschlag antwortet auf ein Angebot des Arbeitgebers. Die Bitte um einen Aufhebungsvertrag eröffnet das Gespräch, wenn Sie selbst gehen möchten. ProofDocs erstellt das Schreiben in wenigen Minuten, versendet es aber nicht: Sie prüfen es, passen es an und schicken es selbst ab oder nehmen es mit ins Gespräch.
Aufhebungsvertrag verhandeln: diese Punkte sind offen
| Punkt | Typische Forderung | Stärkstes Argument |
|---|---|---|
| Ende des Arbeitsverhältnisses | Ein Termin, der Ihre Kündigungsfrist wahrt | Ein früheres Ende kostet Gehalt und gefährdet das Arbeitslosengeld. |
| Abfindung | Mindestens ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr | Betriebszugehörigkeit und die Aussichten einer Kündigung für den Arbeitgeber. |
| Freistellung | Unwiderruflich, unter Anrechnung von Urlaub und Überstunden | Nur so ist der Urlaub sicher erfüllt, und Sie können sich in Ruhe bewerben. |
| Bonus und Überstunden | Anteiliger oder voller Bonus, Auszahlung offener Stunden | Bereits verdientes Geld, das nicht an der Ausgleichsklausel scheitern soll. |
| Arbeitszeugnis | Eine konkrete Note und eine Schlussformel mit Dank und Bedauern | Ihr Zeugnis begleitet Sie in jede Bewerbung. |
| Veranlassung | Festhalten, dass der Arbeitgeber die Beendigung veranlasst hat | Davon hängt ab, ob die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt. |
| Sprinterklausel | Früheres Ausscheiden gegen Erhöhung der Abfindung | Der Arbeitgeber spart Gehalt, Sie gewinnen Freiheit für eine neue Stelle. |
| Wettbewerbsverbot | Streichung | Ohne Entschädigung bindet es Sie ohnehin nicht, die Streichung kostet den Arbeitgeber nichts. |
Das Schreiben nennt nur Zahlen, Termine und Wünsche, die Sie angegeben haben, und begründet jeden Punkt mit Ihren Angaben, etwa mit der Betriebszugehörigkeit, der Kündigungsfrist oder offenen Ansprüchen. Es droht nicht, bewertet nichts rechtlich und bittet am Schluss um ein Gespräch oder einen überarbeiteten Entwurf, nicht um eine sofortige Unterschrift. Haben Sie vorher eine Aufhebungsvertragsanalyse gekauft, übernimmt es deren Verhandlungspunkte und Formulierungen, nach Wichtigkeit geordnet.
Wie viel Abfindung Sie realistisch verhandeln können
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in aller Regel nicht. Was Sie erreichen, hängt von Ihrer Verhandlungsposition ab. Ausgangspunkt ist die Faustformel von einem halben Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr, die Sie mit dem kostenlosen Abfindungsrechner für Ihre Zahlen ausrechnen können. Ihre Position ist stärker, wenn
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das Kündigungsschutzgesetz für Sie gilt, also mehr als zehn Beschäftigte im Betrieb arbeiten und Sie länger als sechs Monate dabei sind (§ 1 KSchG),
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ein Kündigungsgrund schwer zu beweisen wäre oder eine Sozialauswahl angreifbar ist,
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Sie einen besonderen Kündigungsschutz haben, etwa wegen Schwerbehinderung, Schwangerschaft oder Elternzeit,
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Ihre Kündigungsfrist lang ist oder der Arbeitgeber eine schnelle Lösung braucht, etwa wegen einer Umstrukturierung mit festem Termin.
Schwächer ist sie in einem Kleinbetrieb, in den ersten sechs Monaten oder wenn Sie selbst gehen möchten. Bedenken Sie beim Fordern auch die Sperrzeit: Liegt die Abfindung über 0,5 Monatsgehältern je Beschäftigungsjahr, prüft die Agentur für Arbeit den wichtigen Grund für den Aufhebungsvertrag im Einzelnen. Steuerlich kann die Fünftelregelung nach § 34 EStG helfen. Welche Spannen in der Praxis üblich sind, beschreibt der Ratgeber Wie hoch ist eine Abfindung?.
Wenn Sie selbst um einen Aufhebungsvertrag bitten
Ein Aufhebungsvertrag kann von beiden Seiten angeregt werden, etwa weil Sie eine neue Stelle vor Ablauf Ihrer Kündigungsfrist antreten möchten. Die Bitte nennt dann den gewünschten Termin, Ihre Vorstellungen und vor allem Ihr Angebot einer geordneten Übergabe, denn das ist der Vorteil, den der Arbeitgeber von einer Einigung hat. Beachten Sie das Risiko beim Arbeitslosengeld: Wer ohne wichtigen Grund selbst die Beendigung betreibt und danach arbeitslos wird, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Treten Sie nahtlos eine neue Stelle an, spielt die Sperrzeit keine Rolle. Ob eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag für Sie besser ist, vergleicht der Ratgeber Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Beispiel: Julia Neumann antwortet auf ein Angebot
Julia Neumann (erfunden) arbeitet seit sechs Jahren als Senior UX Designerin bei einem Softwareunternehmen und verdient 4.800 € brutto im Monat. Am 06.10.2026 bietet ihr die Personalleiterin wegen der Verlagerung ihres Teams einen Aufhebungsvertrag zum 30.11.2026 mit 9.000 € Abfindung an. Nach sechs Jahren beträgt ihre gesetzliche Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende, eine Kündigung vom selben Tag hätte das Arbeitsverhältnis frühestens am 31.12.2026 beendet. Die Faustformel ergibt 4.800 € mal 6 mal 0,5, also 14.400 €. Das Angebot entspricht rund 0,31 Monatsgehältern je Jahr.
Sie wählt den Gegenvorschlag und trägt ihre Wünsche ein. Das Schreiben dankt für das Angebot vom 06.10.2026, erklärt ihre Gesprächsbereitschaft und schlägt fünf Änderungen vor, jede mit einem Satz Begründung:
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Ende am 31.12.2026, weil dieser Termin ihrer Kündigungsfrist entspricht.
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Eine Abfindung von 14.400 € brutto, begründet mit sechs Jahren Betriebszugehörigkeit.
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Eine unwiderrufliche Freistellung ab dem 01.11.2026 unter Anrechnung des Resturlaubs.
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Der Bonus für 2026 in voller Höhe, weil sie bis zum Jahresende beschäftigt ist, kein anteiliger.
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Ein Arbeitszeugnis mit der Note „sehr gut“ und die Festschreibung, dass die Beendigung auf Veranlassung des Arbeitgebers wegen der Verlagerung erfolgt.
Die Hinweise zum Schreiben erinnern sie daran, ihre Untergrenze vorher festzulegen, das Gespräch mitzuschreiben und nichts vor einer Einigung zu unterschreiben. Die Formulierung zur Veranlassung muss den tatsächlichen Hergang wiedergeben, weil die Agentur für Arbeit sie prüft. Im Gespräch einigt sie sich auf den 31.12.2026, 13.000 €, die Freistellung und ein Zeugnis mit der Note „gut“.
Typische Fehler beim Verhandeln
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Im ersten Gespräch unterschreiben, weil der Arbeitgeber eine Frist bis zum Abend setzt.
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Nur über die Abfindung sprechen und die Freistellung, den Urlaub oder das Zeugnis vergessen.
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Eine Freistellung mit der Übergabe begründen. Beides zugleich passt nicht zusammen.
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Mit Vorwürfen oder einer Klage drohen. Das verhärtet die Fronten und bringt selten mehr Geld.
Was bei der Freistellung zu beachten ist, erklärt der Ratgeber Freistellung im Aufhebungsvertrag.
Wie das Schreiben aufgebaut ist und wie Sie es einsetzen
Das Schreiben folgt dem Briefaufbau nach DIN 5008: Absender, Empfänger, Datum, Betreff und Anrede. Beim Gegenvorschlag lautet der Betreff „Ihr Angebot eines Aufhebungsvertrags vom …“ mit dem Datum des Angebots, bei der Bitte „Bitte um ein Gespräch über eine einvernehmliche Beendigung“. Danach folgen der Dank für das Angebot oder der Anlass, Ihre Gesprächsbereitschaft, Ihre Punkte als Aufzählung mit je einer Begründung und ein Schluss, der um einen Termin oder einen überarbeiteten Entwurf bittet.
Sie können das Schreiben per E-Mail an die Personalabteilung schicken oder ausgedruckt ins Gespräch mitnehmen. Viele schicken es vorab, damit die Gegenseite Zeit hat, intern zu klären, was möglich ist. Das ist oft schneller als eine Verhandlung am Tisch, bei der jede Zahl erst später freigegeben werden muss. Ihre Untergrenze gehört nicht in das Schreiben, sondern in Ihre Notizen. Ein Formfehler ist beim Verhandlungsschreiben nicht zu befürchten, denn die Schriftform nach § 623 BGB braucht erst der Vertrag selbst, mit den Unterschriften beider Seiten im Original.
Wann eine Anwältin oder ein Anwalt die bessere Wahl ist
Das Verhandlungsschreiben ist ein Entwurf aus Ihren Angaben und keine Rechtsberatung. Hat Ihr Arbeitgeber mit einer Kündigung gedroht, geht es um eine hohe Abfindung, eine Betriebsrente oder ein Wettbewerbsverbot, oder haben Sie einen besonderen Kündigungsschutz, sollten Sie die Verhandlung mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht führen. Anwaltliche Begleitung zeigt dem Arbeitgeber außerdem, dass Sie eine Kündigung nicht einfach hinnehmen würden, und das kann die Abfindung erhöhen.
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Ratgeber zum Thema Aufhebungsvertrag
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Arbeitnehmer um einen Aufhebungsvertrag bitten?
Ja. Ein Aufhebungsvertrag kann von beiden Seiten angeregt werden. Bedenken Sie, dass eine eigene Initiative beim Arbeitslosengeld zu einer Sperrzeit führen kann, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.
Was gehört in einen Gegenvorschlag?
Die Punkte, die Ihnen wichtig sind: Beendigungstermin, Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Bonus und eine konkrete Zeugnisnote, jeweils mit einer kurzen Begründung. Das Schreiben fasst sie sachlich zusammen.
Wie viel Abfindung kann ich fordern?
Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Wie viel mehr möglich ist, hängt davon ab, wie gut eine Kündigung für den Arbeitgeber durchsetzbar wäre. Die Aufhebungsvertragsanalyse ordnet Ihr Angebot ein.
Was kostet das Schreiben?
Einmalig 9,99 € inkl. MwSt. Nach einer Aufhebungsvertragsanalyse erhalten Sie es zum Vorteilspreis von 4,99 €.