Fair Parken Widerspruch: Schreiben an den Parkplatzbetreiber
Ihr Widerspruch an Fair Parken, ParkDepot, Park & Control oder einen anderen Betreiber: sachlich aus Ihrer Sicht, mit Ihren Belegen und der Bitte um Nachweise, fertig zum Abschicken.
So läuft es ab
Erfassen Schritt 1
Laden Sie einfach Ihre Dokumente hoch oder geben Sie Ihre Daten ein. Ohne Registrierung und ohne Benutzerkonto – Sie starten sofort.
Formulieren Schritt 2
In wenigen Minuten formuliert ProofDocs aus Ihren Angaben Ihr Dokument, fertig zum Prüfen, Ergänzen und Verwenden.
Umsetzen Schritt 3
Prüfen Sie das Dokument, ergänzen Sie die markierten Stellen und verwenden Sie es zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei.
So funktioniert’s: Zahlungsaufforderung hochladen und Ihre Sicht schildern → kostenlose Vorschau → vollständiger Widerspruch zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei für 9,99 € inkl. MwSt. Beispielbericht ansehen
Widerspruch gegen den Strafzettel vom Privatparkplatz
Sofort gelöscht
Dokumente nach Analyse gelöscht
Volle Kontrolle
Berichte jederzeit selbst deaktivierbar
Auto-Löschung
Datenbank wird regelmäßig bereinigt
Begrenzte Aufbewahrung
Sicherungen laufen automatisch aus
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Häufig gestellte Fragen
Bringt ein Widerspruch gegen Fair Parken etwas?
Ein Widerspruch beendet die Forderung nicht von selbst. Er hält Ihre Sicht schriftlich fest, verlangt die Nachweise des Betreibers und ist der richtige Weg, einen Kassenbon oder Parkschein nachzureichen. Viele Betreiber prüfen solche Schreiben.
Gibt es eine Frist für den Widerspruch?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Antworten Sie trotzdem vor der Zahlungsfrist im Schreiben, damit keine Mahn- und Inkassokosten entstehen.
Was schreibe ich, wenn ich nicht gefahren bin?
Genau das. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Halter, der bestreitet, gefahren zu sein, aber in der Regel darlegen, wer als Fahrer in Betracht kommt. Der Widerspruch nennt nur, was Sie angeben, und erfindet nichts.
Schickt ProofDocs den Widerspruch ab?
Nein. Sie erhalten den fertigen Brief und verschicken ihn selbst, am besten per Einwurf-Einschreiben. ProofDocs vertritt Sie nicht gegenüber dem Betreiber.
Was kostet der Widerspruch?
Einmalig 9,99 € inkl. MwSt. Nach einer Parkforderungsanalyse 6,99 €.
Was im Widerspruch steht
Betreiber von Privatparkplätzen bearbeiten viele Widersprüche. Ein Schreiben mit klarer Vorgangsnummer, genauen Uhrzeiten und Beleg wird schneller und eher zu Ihren Gunsten entschieden als eine Beschwerde ohne Bezug.
Eindeutiger Bezug
Vorgangsnummer, Kennzeichen und Datum, damit Ihr Schreiben zugeordnet wird.
Ihre Darstellung
Was Sie angeben, in der Ich-Form und ohne Zusätze.
Belege
Kassenbon oder Parkschein als Anlage, wenn Sie ihn haben.
Nachweise des Betreibers
Fotos mit Zeitstempel, Beschilderung und Vertragsbedingungen angefordert.
Kostenlos: die Vorschau
Nach dem Absenden sehen Sie ohne Zahlung den Anfang Ihres Dokuments. Erst wenn Sie das vollständige Dokument zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei möchten, zahlen Sie einmalig 9,99 €.
Widerspruch gegen Fair Parken, ParkDepot und andere Parkplatzbetreiber
Eine Zahlungsaufforderung vom Privatparkplatz verlangt meist eine Vertragsstrafe zwischen 20 und 50 Euro, weil die Höchstparkdauer überschritten, die Parkscheibe vergessen oder außerhalb der Öffnungszeiten geparkt worden sein soll. Wer den Vorwurf für falsch hält oder einen Beleg hat, sollte schriftlich antworten. Ein Widerspruch hält Ihre Sicht fest, fordert die Nachweise des Betreibers an und ist der Weg, einen Kassenbon oder Parkschein nachzureichen.
Anders als gegen einen Bescheid einer Behörde gibt es gegen eine private Zahlungsaufforderung kein förmliches Widerspruchsverfahren. Ihr Schreiben beendet die Forderung also nicht von selbst. Es zwingt den Betreiber aber, sich mit Ihren Argumenten zu befassen, und es dokumentiert, dass Sie rechtzeitig reagiert haben.
Zwei Wege: zurückweisen oder um Kulanz bitten
| Weg | Was er bewirkt | Wann er passt |
|---|---|---|
| Forderung zurückweisen | Sie bestreiten den Vorwurf und verlangen, die Forderung nicht weiter zu verfolgen. | Der Vorwurf stimmt nicht, die Beschilderung war nicht erkennbar, oder Sie sind nicht gefahren. |
| Um Kulanz bitten | Sie räumen nichts ein, reichen aber Ihren Beleg nach und bitten, den Vorgang ohne Zahlung einzustellen. | Sie haben eingekauft oder bezahlt, nur die Parkscheibe fehlte oder der Einkauf dauerte etwas länger. |
Was im Widerspruch steht
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Der eindeutige Bezug: Vorgangsnummer, Kennzeichen und Datum des Parkvorgangs aus der Zahlungsaufforderung, damit der Betreiber Ihr Schreiben sofort zuordnen kann.
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Ihre Darstellung: Uhrzeiten, Einkauf, Beleg und Beschilderung, so wie Sie sie angeben, in der Ich-Form. Das Schreiben erfindet nichts hinzu.
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Die Anlagen: Ihr Kassenbon oder Parkschein, wenn Sie ihn erwähnen.
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Die Nachweise des Betreibers: Auf Wunsch die Bitte um Fotos des Fahrzeugs mit Zeitstempel, Fotos der Beschilderung an der Einfahrt und die Vertragsbedingungen, die gelten sollen.
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Ihr Ziel: die Aufforderung, die Forderung nicht weiter zu verfolgen und das schriftlich zu bestätigen, oder die Bitte um eine kulante Erledigung.
Wenn Sie nicht selbst gefahren sind
Den Brief erhält meist die Halterin oder der Halter. Die Vertragsstrafe schuldet in der Regel aber, wer geparkt hat. Der Bundesgerichtshof verlangt allerdings von einem Halter, der bestreitet, selbst gefahren zu sein, dass er in der Regel darlegt, wer als Fahrer in Betracht kommt (Urteil vom 18.12.2019, XII ZR 13/19). Der Widerspruch schreibt nur, was Sie angeben: dass Sie nicht gefahren sind und, wenn Sie das möchten, wer gefahren ist. Einen Namen setzt er nie von sich aus ein.
Beispiel: Kassenbon nachgereicht
Sabine Krüger erhält eine Zahlungsaufforderung über 30 Euro, weil auf einem Fachmarktparkplatz keine Parkscheibe im Auto gelegen haben soll. Sie hat an diesem Vormittag im Baumarkt eingekauft und den Kassenbon aufbewahrt. Sie lädt das Schreiben hoch, schildert den Einkauf mit Uhrzeit und wählt „Um Kulanz bitten“. Der Widerspruch nennt Vorgangsnummer und Kennzeichen, beschreibt den Einkauf in ihren Worten, führt den Kassenbon als Anlage auf und bittet, den Vorgang ohne Zahlung einzustellen. Sie schickt ihn per Einwurf-Einschreiben und behält eine Kopie mit dem Bon.
So erhalten Sie Ihren Widerspruch
Sie laden die Zahlungsaufforderung hoch und beschreiben, warum Sie widersprechen. Name und Anschrift sind freiwillig, fehlende Angaben stehen als markierte Platzhalter im Brief. Nach wenigen Minuten sehen Sie eine kostenlose Vorschau. Der vollständige Widerspruch kostet einmalig 9,99 € und steht zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei bereit. Wenn Sie zuerst wissen möchten, wie stark Ihre Argumente sind, ordnet die Parkforderungsanalyse die Zahlungsaufforderung vorher ein. Ihre Ergebnisse fließen dann in den Widerspruch ein.
Die rechtlichen Grundlagen
Die Vertragsstrafe beruht auf § 339 BGB, die Einbeziehung der Parkplatzbedingungen auf § 305 BGB. Mahn- und Inkassokosten setzen in der Regel Verzug voraus (§ 286 BGB). Eine gesetzliche Frist für Ihren Widerspruch gibt es nicht. Antworten Sie trotzdem vor der Zahlungsfrist im Schreiben.
Was ProofDocs nicht tut
ProofDocs formuliert Ihren Widerspruch aus Ihren Angaben und gibt keine Rechtsberatung. Wir verschicken das Schreiben nicht und vertreten Sie nicht gegenüber dem Betreiber. Kommt trotz Widerspruch ein gerichtlicher Mahnbescheid, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch beim Gericht einlegen. Dann helfen Ihnen eine Verbraucherzentrale, eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt weiter.