Erstellung · Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag erstellen: auch für Minijob und Teilzeit
Für Betriebe ohne Personalabteilung: ein Vertragsentwurf mit allen Pflichtangaben des Nachweisgesetzes, ausgefüllt mit Ihren Angaben und ohne die unwirksamen Klauseln alter Muster.
- 19,99 € einmalig
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- Ergebnis in wenigen Minuten
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So funktioniert’s: Angaben eintragen → kostenlose Vorschau → vollständiger Vertragsentwurf zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei für 19,99 € inkl. MwSt.
Arbeitsvertrag erstellen: Entwurf für Arbeitgeber
Vorschau kostenlos · danach 19,99 €So läuft es ab
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Schritt 1
Erfassen
Geben Sie Ihre Angaben in das Formular ein. Ohne Registrierung und ohne Benutzerkonto – Sie starten sofort.
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Schritt 2
Formulieren
In wenigen Minuten formuliert unsere KI aus Ihren Angaben Ihr Dokument, fertig zum Prüfen, Ergänzen und Verwenden.
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Schritt 3
Umsetzen
Prüfen Sie das Dokument, ergänzen Sie die markierten Stellen und verwenden Sie es zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei.
Was der Vertragsentwurf enthält
Viele Muster im Netz sind veraltet: Seit 2022 verlangt das Nachweisgesetz deutlich mehr Angaben, und Klauseln wie die Pauschalabgeltung von Überstunden sind unwirksam. Der Entwurf ist auf dem Stand von 2026 und setzt Ihre Angaben ein.
Nachweisgesetz
Alle Pflichtangaben nach § 2 NachwG, einschließlich Kündigungsverfahren und Klagefrist.
Befristung
Mit Sachgrund oder ohne, mit Kündigungsmöglichkeit und angemessener Probezeit.
Arbeitszeit und Überstunden
Klar geregelt, ohne unwirksame Pauschalabgeltung.
Ausschlussfrist
Mit den gesetzlich nötigen Ausnahmen, etwa für den Mindestlohn.
Besondere Beschäftigungen
Eigene Regeln für Minijob, Werkstudent und Praktikum.
Kostenlos: die Vorschau
Nach dem Absenden sehen Sie ohne Zahlung den Anfang Ihres Dokuments. Erst wenn Sie das vollständige Dokument zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei möchten, zahlen Sie einmalig 19,99 €.
Arbeitsvertrag für Minijob, Teilzeit und Vollzeit: was 2026 hineingehört
Wer zum ersten Mal eine Aushilfe, eine Teilzeitkraft oder einen Werkstudenten einstellt, sucht meist ein Muster im Netz. Das Problem: Viele dieser Vorlagen stammen aus der Zeit vor 2022. Seit dem 01.08.2022 verlangt das Nachweisgesetz deutlich mehr Angaben, unter anderem zum Ablauf einer Kündigung und zur Klagefrist. Dazu kommen Klauseln, die seit Jahren unwirksam sind, aber in alten Mustern weiterleben, etwa die pauschale Abgeltung aller Überstunden oder eine Ausschlussfrist ohne Ausnahme für den Mindestlohn. Auch ein Arbeitsvertrag für einen Minijob muss alle Pflichtangaben enthalten, denn das Nachweisgesetz gilt für geringfügig Beschäftigte genauso.
Diese Seite richtet sich an Arbeitgeber ohne eigene Personalabteilung: Inhaberinnen von Cafés und Praxen, Handwerksbetriebe, kleine Agenturen. Sie erklärt, was in einen aktuellen Vertrag gehört und wo die typischen Fehler liegen.
Die Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz
| Angabe | Was konkret hineingehört |
|---|---|
| Vertragsparteien | Name und Anschrift von Arbeitgeber und beschäftigter Person |
| Beginn und Ende | Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei Befristung das Enddatum oder der Sachgrund |
| Arbeitsort und Tätigkeit | Der Arbeitsort oder der Hinweis auf wechselnde Orte, eine kurze Beschreibung der Aufgaben |
| Probezeit | Dauer, sofern vereinbart |
| Vergütung | Zusammensetzung und Höhe, auch Zuschläge, Zulagen und Überstundenvergütung, sowie Fälligkeit und Art der Auszahlung |
| Arbeitszeit | Vereinbarte Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten, bei Schichtarbeit das Schichtsystem, bei Arbeit auf Abruf deren Bedingungen |
| Überstunden | Ob und unter welchen Voraussetzungen sie angeordnet werden können |
| Urlaub | Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs |
| Kündigung | Das einzuhaltende Verfahren, mindestens Schriftform, Kündigungsfristen und die Frist für eine Kündigungsschutzklage |
| Kollektive Regelungen | Ein Hinweis auf anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen |
Die Fristen sind kurz: Name und Anschrift, Vergütung und Arbeitszeit müssen spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich vorliegen, weitere Kernangaben bis zum siebten Kalendertag, der Rest innerhalb eines Monats. Am einfachsten ist ein vollständiger, von beiden Seiten unterschriebener Vertrag vor dem ersten Arbeitstag. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Eine ausführliche Übersicht bietet unser Ratgeber Was in einen Arbeitsvertrag gehört.
Besonderheiten je nach Beschäftigung
Minijob
Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat, der Mindestlohn bei 13,90 € brutto je Stunde. Daraus ergeben sich höchstens gut 43 Arbeitsstunden im Monat. Ab dem 01.01.2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €. Prüfen Sie deshalb schon beim Vertragsschluss, ob Stundenlohn und Stundenzahl auch im nächsten Jahr passen. Minijobber sind rentenversicherungspflichtig, können sich auf Antrag aber befreien lassen. Sie haben Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf alle übrigen Arbeitnehmerrechte. Der Urlaub berechnet sich anteilig: Bei zwei Arbeitstagen pro Woche sind es mindestens 8 Tage im Jahr. Einen guten Überblick gibt unser Ratgeber zum Arbeitsvertrag im Minijob.
Eine häufige Falle ist die Arbeit auf Abruf ohne feste Stundenzahl. Fehlt eine Vereinbarung über die wöchentliche Arbeitszeit, gelten 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Bei 13,90 € liegt der Anspruch dann weit über der Minijobgrenze, und aus dem Minijob wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ein Minijob-Arbeitsvertrag sollte deshalb immer eine feste Stundenzahl nennen. Arbeit auf Abruf muss zudem mindestens vier Tage im Voraus angekündigt werden.
Teilzeit und Vollzeit
In Teilzeit gelten dieselben Rechte wie in Vollzeit, anteilig nach Arbeitszeit. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage bei fünf Arbeitstagen pro Woche und wird bei weniger Arbeitstagen entsprechend umgerechnet. Mit dem Urlaubsrechner und dem Teilzeitrechner prüfen Sie Urlaub und Gehalt in wenigen Schritten, mit dem Stundenlohnrechner den Abstand zum Mindestlohn.
Befristung
Eine Befristung muss schriftlich vereinbart und vor Arbeitsbeginn von beiden Seiten im Original unterschrieben sein. Sonst gilt der Vertrag als unbefristet. Ohne Sachgrund ist eine Befristung bis zu zwei Jahre möglich, innerhalb dieser Zeit bis zu dreimal verlängert, aber nur, wenn die Person vorher nicht bei Ihnen beschäftigt war. Ein befristeter Vertrag ist nur ordentlich kündbar, wenn das ausdrücklich vereinbart ist, und eine Probezeit muss im angemessenen Verhältnis zur Dauer der Befristung stehen.
Werkstudent und Praktikum
Werkstudenten müssen immatrikuliert sein und die Bescheinigung vorlegen. Während der Vorlesungszeit arbeiten sie in der Regel höchstens 20 Stunden pro Woche, damit die Vorteile in der Sozialversicherung erhalten bleiben. Ein Praktikumsvertrag braucht Lernziele und eine Betreuung. Ein freiwilliges Praktikum von mehr als drei Monaten und ein Praktikum nach dem Abschluss sind mindestlohnpflichtig.
Klauseln, die in alten Mustern stecken
Diese Regelungen finden sich noch in vielen Vorlagen. Sie schaden vor allem Ihnen als Arbeitgeber, weil unwirksame Klauseln ersatzlos wegfallen und an ihre Stelle die gesetzliche Regelung tritt:
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„Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten.“ Ohne Begrenzung ist das unwirksam (BAG, Urteil vom 22.02.2012 – 5 AZR 765/10), und jede angeordnete Überstunde ist dann zu bezahlen.
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Eine Ausschlussfrist von einem Monat oder ohne Ausnahme für den Mindestlohn. Sie hält nicht, und die Ansprüche bleiben bestehen.
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Eine Kündigungsfrist, die nur für die beschäftigte Person verlängert wird. Längere Fristen sind nur zulässig, wenn sie für beide Seiten gelten.
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Die Pflicht, ab dem ersten Krankheitstag einen Krankenschein auf Papier abzugeben. Bei gesetzlich Versicherten rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit inzwischen elektronisch bei der Krankenkasse ab.
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„Nicht genommener Urlaub verfällt am 31. März.“ Er verfällt nur, wenn Sie die beschäftigte Person rechtzeitig auf den Urlaub und den drohenden Verfall hingewiesen haben (BAG, Urteil vom 19.02.2019 – 9 AZR 423/16).
Was der Vertragsentwurf enthält
Aus Ihren Angaben entsteht ein vollständiger Arbeitsvertrag mit nummerierten Paragrafen: Beginn und Probezeit, Tätigkeit und Arbeitsort, Arbeitszeit mit konkreten Pausen und Ruhezeit, Überstunden nur auf Anordnung und mit Ausgleich, Vergütung mit Fälligkeit, Urlaub bezogen auf die Arbeitstage pro Woche, Arbeitsverhinderung und Entgeltfortzahlung, Kündigung mit Schriftform, Fristen und dem Hinweis auf die dreiwöchige Klagefrist, eine Ausschlussfrist von drei Monaten mit den nötigen Ausnahmen und Schlussbestimmungen ohne veraltete Schriftformklausel. Fehlende Angaben stehen als Platzhalter in eckigen Klammern, nichts wird erfunden. Dazu erhalten Sie Hinweise, etwa ob die Vergütung den Mindestlohn auch nach dem 01.01.2027 einhält.
Der Entwurf entsteht in wenigen Minuten mit einem KI-Sprachmodell nach Vorgaben von ProofDocs. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Entwurf kostet einmalig 19,99 €, zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei, ohne Konto und ohne Abo.
Beispiel: die erste Aushilfe im Café
Die Inhaberin eines Cafés in Heidelberg stellt Anna Lehmann als Servicekraft im Minijob ein: neun Stunden pro Woche an zwei festen Tagen, 14,00 € brutto je Stunde, befristet ohne Sachgrund auf zwölf Monate, drei Monate Probezeit, zehn Urlaubstage. Frau Lehmann war noch nie im Café beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt arbeitet sie 39 Stunden im Monat und verdient damit 546 €, also unter der Grenze von 603 €.
Der Entwurf trägt die Überschrift „Befristeter Arbeitsvertrag“, nennt Beginn und Ende, vereinbart ausdrücklich die ordentliche Kündbarkeit während der Befristung und enthält die Versicherung, dass keine Vorbeschäftigung bestand. Die Hinweise machen darauf aufmerksam, dass der Stundenlohn ab dem 01.01.2027 auf mindestens 14,60 € steigen muss. Bei gleicher Stundenzahl ergibt das 569,40 € im Monat, weiterhin innerhalb des Minijobs. Die Inhaberin ergänzt den Platzhalter für die Dienstkleidung, beide unterschreiben den Vertrag vor dem ersten Arbeitstag, und Frau Lehmann erhält ihr Exemplar. Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale erledigt das Café wie gewohnt.
Die rechtlichen Grundlagen
Die Pflichtangaben stehen in § 2 NachwG. Befristung und Vorbeschäftigungsverbot regelt § 14 TzBfG, Probezeit und Kündbarkeit befristeter Verträge § 15 TzBfG, die Arbeit auf Abruf § 12 TzBfG. Die Kündigungsfristen folgen aus § 622 BGB, die Schriftform der Kündigung aus § 623 BGB und die Klagefrist von drei Wochen aus § 4 KSchG. Den Mindesturlaub legt § 3 BUrlG fest, die Pausen § 4 ArbZG, den Mindestlohn § 1 MiLoG und die Ausnahmen für Praktika § 22 MiLoG.
Wann eine Anwältin oder ein Anwalt die bessere Wahl ist
ProofDocs erteilt keine Rechtsberatung. Der Entwurf deckt die üblichen Beschäftigungen in kleinen Betrieben ab. Gilt in Ihrem Betrieb ein Tarifvertrag mit eigenen Regeln, stellen Sie Führungskräfte mit variabler Vergütung ein, brauchen Sie ein Wettbewerbsverbot, eine Rückzahlungsklausel für Fortbildungen oder beschäftigen Sie Personen aus dem Ausland, lassen Sie den Vertrag von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gestalten. Fragen zu Lohnabrechnung und Sozialversicherung beantwortet Ihr Steuerbüro.
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Häufig gestellte Fragen
Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen?
Seit 2022 verlangt das Nachweisgesetz unter anderem Beginn, Arbeitsort, Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und den Hinweis auf die Klagefrist. Der Entwurf enthält alle Punkte.
Braucht auch ein Minijob einen Arbeitsvertrag?
Ja. Auch für Minijobs gelten das Nachweisgesetz, der Mindestlohn, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Was ist bei einem befristeten Vertrag zu beachten?
Die Befristung muss schriftlich vereinbart und vor Arbeitsbeginn von beiden Seiten unterschrieben sein, sonst gilt der Vertrag als unbefristet. Ohne Sachgrund ist eine Befristung bis zu zwei Jahre und nur bei einer Neueinstellung möglich.
Was kostet der Entwurf?
Einmalig 19,99 € inkl. MwSt. Die Vorschau ist kostenlos.