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Erstellung · Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag erstellen statt Muster ausfüllen

Ein vollständiger Entwurf mit allen üblichen Regelungen in nummerierten Paragrafen, ausgefüllt mit Ihren Angaben und ohne die Fallen typischer Muster.

  • 19,99 € einmalig
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  • Ergebnis in wenigen Minuten
  • Ohne Anmeldung

So funktioniert’s: Angaben eintragen → kostenlose Vorschau → vollständiger Vertragsentwurf zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei für 19,99 € inkl. MwSt.

Aufhebungsvertrag erstellen: individueller Entwurf statt Muster

Vorschau kostenlos · danach 19,99 €

Die Vertragsparteien

Ende und Abfindung

Das Ende sollte die Kündigungsfrist einhalten, sonst drohen Nachteile beim Arbeitslosengeld.

Damit setzen wir die Abfindung ins Verhältnis zur Faustformel.
Erlaubt ein früheres Ausscheiden gegen eine höhere Abfindung.

Freistellung, Urlaub und Zeugnis



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Die Vorschau ist kostenlos. Sie zahlen erst, wenn Sie das vollständige Ergebnis freischalten.

So läuft es ab

  1. 1

    Schritt 1

    Erfassen

    Geben Sie Ihre Angaben in das Formular ein. Ohne Registrierung und ohne Benutzerkonto – Sie starten sofort.

  2. 2

    Schritt 2

    Formulieren

    In wenigen Minuten formuliert unsere KI aus Ihren Angaben Ihr Dokument, fertig zum Prüfen, Ergänzen und Verwenden.

  3. 3

    Schritt 3

    Umsetzen

    Prüfen Sie das Dokument, ergänzen Sie die markierten Stellen und verwenden Sie es zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei.

Was der Vertragsentwurf regelt

Der Entwurf folgt dem Aufbau, den Arbeitsrechtler für einen fairen Aufhebungsvertrag verwenden. Er setzt Ihre Angaben ein und nimmt die Ansprüche, die oft unbemerkt verloren gehen, ausdrücklich von der Ausgleichsklausel aus.

Ende und Veranlassung

Mit der Formulierung zur betriebsbedingten Veranlassung, wo sie zutrifft.

Abfindung

Brutto, vererblich, mit Fälligkeit, auf Wunsch mit Sprinterklausel.

Freistellung und Urlaub

So geregelt, dass Ihr Urlaub nicht verloren geht.

Zeugnis

Mit vereinbarter Note, Schlussformel und dem Recht auf einen eigenen Entwurf.

Ausgleichsklausel

Mit Ausnahmen für Altersversorgung, Zeugnis und unverzichtbare Ansprüche.

Kostenlos: die Vorschau

Nach dem Absenden sehen Sie ohne Zahlung den Anfang Ihres Dokuments. Erst wenn Sie das vollständige Dokument zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei möchten, zahlen Sie einmalig 19,99 €.

Aufhebungsvertrag Muster oder eigener Entwurf: was in den Vertrag gehört

Wer ein Aufhebungsvertrag Muster aus dem Internet herunterlädt, bekommt einen Text, der für niemanden im Besonderen geschrieben wurde. Viele Vorlagen sind aus Sicht des Arbeitgebers formuliert, enthalten eine Ausgleichsklausel ohne jede Ausnahme oder regeln den Urlaub so, dass er am Ende weder genommen noch bezahlt ist. Andere lassen ganze Bereiche weg, etwa das Zeugnis oder den Hinweis auf die Arbeitsuchendmeldung. Wer ein Muster nur ausfüllt, übernimmt diese Lücken ungeprüft.

Die Aufhebungsvertragserstellung geht den umgekehrten Weg. Sie tragen Ihre Eckdaten ein: Parteien, Beginn und Ende, Veranlassung, Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Zeugnisnote und weitere Vereinbarungen. Daraus entsteht in wenigen Minuten ein vollständiger Entwurf in nummerierten Paragrafen, in dem Ihre Angaben bereits stehen und fehlende Angaben als Platzhalter in eckigen Klammern markiert sind. Sie können ihn kopieren, drucken oder als Word-Datei herunterladen und Ihrem Arbeitgeber als Vorschlag vorlegen.

Was der Entwurf regelt, Paragraf für Paragraf

Paragraf Inhalt Warum er wichtig ist
§ 1 Beendigung Ende zum genannten Datum, auf Wunsch mit der Veranlassung durch den Arbeitgeber zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung Diese Formulierung liest die Agentur für Arbeit, wenn sie über eine Sperrzeit entscheidet.
§ 2 Vergütung Abrechnung und Zahlung bis zum Ende, vereinbarte Sonderzahlungen Gehalt bis zum letzten Tag ist kein Entgegenkommen, sondern geschuldet.
§ 3 Abfindung Betrag brutto, entsteht mit Unterzeichnung, vererblich, fällig mit der letzten Abrechnung Eine Abfindung, die erst mit dem Ende entsteht, kann bei vorherigem Tod verloren gehen.
§ 4 Freistellung Unwiderruflich unter Anrechnung von Urlaub und Überstunden oder widerruflich ohne Anrechnung Nur die unwiderrufliche Freistellung erfüllt den Urlaub.
§ 5 Resturlaub Zahl der Tage, bei einem Ende im Folgejahr auch der anteilige Urlaub dieses Jahres Der Urlaub des neuen Jahres wird oft vergessen (§ 5 Abs. 1 BUrlG).
§ 6 Arbeitszeugnis Qualifiziertes Zeugnis mit vereinbarter Note, Schlussformel, Ausstellungsdatum, Recht auf eigenen Entwurf Eine vereinbarte Note erspart einen späteren Streit.
§ 7 Arbeitsmittel Rückgabe zum Ende, abweichend etwa für den Dienstwagen Klarheit, was wann zurückgegeben wird.
§ 8 Sprinterklausel Vorzeitiges Ausscheiden mit Ankündigungsfrist, Abfindung erhöht sich um die ersparten Gehälter Sie bleiben flexibel, wenn sich eine neue Stelle ergibt.
§ 9 Weitere Vereinbarungen Bonus, Dienstwagen, Outplacement und anderes aus Ihren Angaben Was hier steht, scheitert nicht an der Ausgleichsklausel.
§ 10 Hinweis Arbeitslosengeld Pflicht zur Arbeitsuchendmeldung nach § 38 SGB III, mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld Wer sich zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche.
§ 11 Ausgleichsklausel Mit Ausnahmen für Ansprüche aus dem Vertrag, Betriebsrente, Zeugnis und unverzichtbare Ansprüche Eine Klausel ohne Ausnahmen kann Geld kosten, das Ihnen noch zusteht.
§ 12 Schlussbestimmungen Schriftform, salvatorische Klausel, Ort, Datum und Unterschriftszeilen Ohne Unterschrift beider Seiten im Original ist der Vertrag unwirksam.

Bleiben bei § 9 keine eigenen Vereinbarungen übrig, entfällt er, und die Nummern rücken nach. Der Entwurf ist neutral formuliert und enthält keine einseitigen Benachteiligungen. Er behauptet nicht, rechtlich geprüft zu sein, und ersetzt keine Prüfung durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Bei der Veranlassung haben Sie drei Antworten zur Wahl: der Arbeitgeber zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung, Sie selbst oder ein beidseitiger Wunsch. Nur bei der ersten Antwort schreibt der Entwurf in § 1, dass die Beendigung auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer sonst zum selben Termin auszusprechenden betriebsbedingten Kündigung erfolgt. Wählen Sie diese Antwort nur, wenn sie stimmt. Die Agentur für Arbeit kann den Hergang nachfragen, und eine Formulierung, die ihm widerspricht, hilft Ihnen nicht, sondern schadet Ihrer Glaubwürdigkeit.

Typische Fallen in einer Aufhebungsvertrag Vorlage

  • „Auf Wunsch des Arbeitnehmers“: Stimmt das nicht, verschlechtert die Formulierung ohne Not Ihre Lage beim Arbeitslosengeld.

  • Ein Ende vor Ablauf der Kündigungsfrist: Wird zugleich eine Abfindung gezahlt, kann das Arbeitslosengeld bis zum Ende der Frist ruhen (§ 158 SGB III), und eine Sperrzeit wird wahrscheinlicher.

  • „Resturlaub gilt als genommen“ ohne unwiderrufliche Freistellung: Der Urlaub ist dann weder gewährt noch abgegolten.

  • Eine Abfindung „mit dem Ausscheiden“: Sie entsteht erst am letzten Tag und ist bis dahin nicht vererblich.

  • Eine Ausgleichsklausel ohne Ausnahmen: Bonus, Überstunden oder Betriebsrente, die nicht ausdrücklich geregelt sind, können damit erledigt sein.

  • Unterschrift per E-Mail oder elektronischer Signatur: Die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Beide Seiten müssen dasselbe Papier eigenhändig unterschreiben.

Welche Klauseln Arbeitgeber in einem Aufhebungsvertrag Muster üblicherweise verwenden und wie Sie sie lesen, zeigt der Ratgeber Aufhebungsvertrag Muster.

Arbeitslosengeld: Ende, Veranlassung und Abfindung richtig wählen

Ein Aufhebungsvertrag gilt für die Agentur für Arbeit als Lösung des Arbeitsverhältnisses durch Sie selbst. Ohne wichtigen Grund droht eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III), und die Anspruchsdauer verkürzt sich um mindestens ein Viertel. Einen wichtigen Grund erkennt die Agentur nach ihren Fachlichen Weisungen in der Regel an, wenn der Arbeitgeber sonst betriebsbedingt gekündigt hätte, das Ende die Kündigungsfrist wahrt und die Abfindung zwischen 0,25 und 0,5 Bruttomonatsgehältern je Beschäftigungsjahr liegt. Die Hinweise zum Entwurf sagen Ihnen deshalb, ob Ihr Ende die Kündigungsfrist nach unserer Berechnung wahrt und ob die Abfindung in diesem Rahmen liegt.

Ihre Kündigungsfrist ermitteln Sie mit dem kostenlosen Kündigungsfristrechner, die Abfindung nach der Faustformel mit dem Abfindungsrechner. Alles Weitere zum Arbeitslosengeld erklärt der Ratgeber Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld, und wie die Abfindung versteuert wird, steht im Beitrag Abfindung versteuern.

Beispiel: Stefan Klein entwirft seinen Aufhebungsvertrag

Stefan Klein (erfunden) ist seit dem 01.04.2015 bei einem Werkzeugbauer in Stuttgart beschäftigt und verdient 6.000 € brutto im Monat. Seine Abteilung wird geschlossen, und er hat sich mit dem Arbeitgeber im Grundsatz auf ein Ende zum 31.03.2027 und eine Abfindung von 31.500 € verständigt. Den Vertrag soll er selbst vorschlagen.

Er trägt ein: Veranlassung durch den Arbeitgeber zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung, unwiderrufliche Freistellung, 14 Tage Resturlaub, Zeugnisnote „sehr gut“, Sprinterklausel, Dienstwagen bis zum Ende und den Bonus für 2026 von 4.000 € brutto. Der Entwurf setzt all das in die Paragrafen ein und regelt in § 5 zusätzlich den anteiligen Urlaub für 2027, weil das Ende im Folgejahr liegt.

Die Hinweise zeigen ihm, was noch zu tun ist. Nach mehr als zehn Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt seine gesetzliche Kündigungsfrist vier Monate zum Monatsende, der 31.03.2027 wahrt sie. Bis zum Ende kommt er auf zwölf Beschäftigungsjahre. Die Abfindung entspricht 31.500 € geteilt durch 12 Jahre und 6.000 €, also rund 0,44 Monatsgehältern je Jahr, und liegt damit in dem Rahmen, den die Agentur ohne genauere Prüfung hinnimmt. Offen sind drei Platzhalter: das Datum, ab dem die Freistellung gilt, die Ankündigungsfrist der Sprinterklausel und ob anderweitiger Verdienst während der Freistellung angerechnet wird. Außerdem steht dort, dass ein früheres Ende über die Sprinterklausel beim Arbeitslosengeld wie ein früheres Vertragsende wirkt. Er klärt die Platzhalter mit der Personalabteilung, beide unterschreiben im Original, und er meldet sich spätestens drei Monate vor dem 31.03.2027 arbeitsuchend.

Checkliste: vom Entwurf zum unterschriebenen Vertrag

  1. Alle Platzhalter in eckigen Klammern füllen oder den Absatz bewusst streichen.

  2. Prüfen, ob das Ende Ihre Kündigungsfrist wahrt und die Veranlassung den tatsächlichen Hergang wiedergibt.

  3. Den Entwurf dem Arbeitgeber als Vorschlag schicken und Änderungen schriftlich festhalten.

  4. Die endgültige Fassung zweimal ausdrucken und von beiden Seiten im Original unterschreiben lassen, je ein Exemplar für jede Seite.

  5. Sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, spätestens drei Monate vor dem Ende, bei kürzerer Zeit innerhalb von drei Tagen.

  6. Einen eigenen Entwurf für das Arbeitszeugnis vorbereiten, wenn der Vertrag Ihnen das Recht dazu gibt.

Der Entwurf kostet einmalig 19,99 €, ohne Konto und ohne Abo, und die Vorschau sehen Sie vorher kostenlos.

Wann eine Anwältin oder ein Anwalt besser ist

Der Entwurf ist ein Ausgangspunkt für Ihre Verhandlung und keine Rechtsberatung. Bei Sonderkündigungsschutz, einer Betriebsrente, einem Wettbewerbsverbot, einer hohen Abfindung oder einem Arbeitgeber, der eigene Klauseln durchsetzen will, sollten Sie den fertigen Vertrag vor der Unterschrift von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Legt Ihnen der Arbeitgeber stattdessen seinen eigenen Text vor, ordnet die Aufhebungsvertragsanalyse jede Klausel ein.

Sofort gelöscht

Dokumente nach Analyse gelöscht

Volle Kontrolle

Berichte jederzeit selbst deaktivierbar

Auto-Löschung

Datenbank wird regelmäßig bereinigt

Begrenzte Aufbewahrung

Sicherungen laufen automatisch aus

Häufig gestellte Fragen

Was muss in einen Aufhebungsvertrag?

Mindestens das Ende des Arbeitsverhältnisses und die Unterschriften beider Seiten in Schriftform nach § 623 BGB. Üblich sind außerdem Regelungen zu Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und eine Ausgleichsklausel.

Ist ein individueller Entwurf besser als ein Muster?

Ein Muster müssen Sie selbst anpassen und dabei an alle Punkte denken. Der Entwurf setzt Ihre Angaben direkt ein, nimmt wichtige Ansprüche von der Ausgleichsklausel aus und markiert fehlende Angaben als Platzhalter.

Kann ich den Aufhebungsvertrag per E-Mail abschließen?

Nein. Ein Aufhebungsvertrag braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift beider Seiten im Original (§ 623 BGB). Eine E-Mail oder eine elektronische Signatur genügt nicht.

Was kostet der Entwurf?

Einmalig 19,99 € inkl. MwSt. Die Vorschau ist kostenlos.