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Mieterhöhung widersprechen oder teilweise zustimmen

Ihre Antwort auf das Mieterhöhungsschreiben: Zustimmung, Teilzustimmung bis zum berechtigten Betrag oder begründete Ablehnung, sachlich formuliert.

So läuft es ab

Erfassen Schritt 1

Laden Sie einfach Ihre Dokumente hoch oder geben Sie Ihre Daten ein. Ohne Registrierung und ohne Benutzerkonto – Sie starten sofort.

Formulieren Schritt 2

In wenigen Minuten formuliert ProofDocs aus Ihren Angaben Ihr Dokument, fertig zum Prüfen, Ergänzen und Verwenden.

Umsetzen Schritt 3

Prüfen Sie das Dokument, ergänzen Sie die markierten Stellen und verwenden Sie es zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei.

So funktioniert’s: Mieterhöhung hochladen und Ihre Entscheidung wählen → kostenlose Vorschau des Schreibens → vollständige Antwort zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei für 7,99 € inkl. MwSt. Beispielbericht ansehen

Auf die Mieterhöhung antworten: zustimmen, teilweise oder nicht

Ihr Dokument

Als PDF, Foto oder Word-Datei, bei mehreren Seiten jede Seite als eigenes Foto.

Erlaubte Formate: PDF, JPG, PNG und Word (.docx). Maximale Dateigröße: 10 MB.

Ihre Dateien werden nach der Bearbeitung automatisch gelöscht, der erkannte Text nach den Fristen der Datenschutzerklärung.


Ihre Antwort

Beträge, Daten und Namen lesen wir aus dem Schreiben.

Einzelheiten

Freiwillig. Ohne Angabe übernimmt das Schreiben die Werte aus der Mieterhöhung oder setzt Platzhalter.

Nur bei einer Teilzustimmung.
Damit nennen wir Ihnen die Zustimmungsfrist.

Absender und Empfänger

Ohne Angabe übernehmen wir die Namen aus dem Dokument oder setzen Platzhalter, die Sie vor dem Absenden ausfüllen.



  • Vorschau kostenlos, der Preis erst danach
  • Keine Anmeldung, kein Abo
  • Ergebnis in wenigen Minuten
  • 100 % Geld-zurück-Garantie

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.

Sofort gelöscht

Dokumente nach Analyse gelöscht

Volle Kontrolle

Berichte jederzeit selbst deaktivierbar

Auto-Löschung

Datenbank wird regelmäßig bereinigt

Begrenzte Aufbewahrung

Sicherungen laufen automatisch aus

Häufig gestellte Fragen

Kann ich einer Mieterhöhung nur teilweise zustimmen?

Ja. Bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete können Sie bis zu dem Betrag zustimmen, den Sie für berechtigt halten. Für den Rest kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Bei einer Erhöhung nach § 558 BGB kann der Vermieter innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist auf Zustimmung klagen. Eine Index-, Staffel- oder Modernisierungserhöhung braucht keine Zustimmung.

In welcher Form muss ich antworten?

Die Zustimmung braucht keine bestimmte Form. Schriftlich und mit Nachweis des Zugangs haben Sie aber einen Beleg dafür, was Sie erklärt haben.

Was kostet das Schreiben?

Einmalig 7,99 € inkl. MwSt. Nach einer Mieterhöhungsprüfung 4,99 €.

Was in Ihrer Antwort steht

Eine Antwort auf eine Mieterhöhung soll eindeutig sein: Was stimmen Sie zu, was nicht, und warum. Das Schreiben ist so aufgebaut, dass der Vermieter das auf einen Blick erkennt.

Eindeutige Erklärung

Zustimmung, Teilzustimmung mit Betrag, Ablehnung oder Rückfrage.

Begründung

Ihre Gründe, sachlich und ohne Vorwürfe.

Frist

Ihre Zustimmungsfrist, von ProofDocs berechnet.

Fertiger Brief

Nach DIN 5008, zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei.

Kostenlos: die Vorschau

Nach dem Absenden sehen Sie ohne Zahlung den Anfang Ihres Dokuments. Erst wenn Sie das vollständige Dokument zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei möchten, zahlen Sie einmalig 7,99 €.

Auf eine Mieterhöhung antworten: zustimmen, teilweise oder nicht

Auf ein Mieterhöhungsverlangen haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können zustimmen, nur einem Teil zustimmen, nicht zustimmen oder zuerst um Erläuterung bitten. Wichtig ist, dass Ihre Antwort eindeutig ist und innerhalb der Frist beim Vermieter ankommt. Bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete endet diese Frist mit dem zweiten Kalendermonat nach Zugang des Schreibens.

Die Mieterhöhungsantwort schreibt diesen Brief für Sie, sachlich und mit Ihren Gründen.

Ihre vier Möglichkeiten

Antwort Wann sie passt Folge
Zustimmung Die Erhöhung ist richtig begründet und hält Fristen und Grenzen ein. Die neue Miete gilt ab dem Termin im Schreiben.
Teilzustimmung Sie halten nur einen Teil der Erhöhung für berechtigt. Für diesen Teil gilt die neue Miete, für den Rest kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.
Keine Zustimmung Sie halten die Erhöhung nicht für berechtigt. Bei einer Erhöhung auf die Vergleichsmiete kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen.
Rückfrage Ihnen fehlen Unterlagen, etwa der Mietspiegel mit Einordnung der Wohnung. Sie behalten sich die Entscheidung innerhalb der Frist vor.

Bei einer Index-, Staffel- oder Modernisierungserhöhung braucht es keine Zustimmung. Dann sagt Ihre Antwort, ob Sie die Erhöhung beanstanden und warum.

Wie das Schreiben entsteht

Sie laden das Mieterhöhungsschreiben hoch und wählen Ihre Antwort. Bei einer Teilzustimmung nennen Sie den Betrag, dem Sie zustimmen, und auf Wunsch Ihre Gründe. Haben Sie vorher die Mieterhöhungsprüfung gekauft, übernimmt die Antwort deren Ergebnisse. Daten, Beträge und Namen liest ProofDocs aus dem Schreiben, die Zustimmungsfrist rechnet ProofDocs selbst aus.

Die Vorschau ist kostenlos. Das vollständige Schreiben kostet einmalig 7,99 €, ohne Konto und ohne Abo, zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei.

Beispiel: Teilzustimmung

Markus Wolf soll statt 700,00 € künftig 850,00 € Nettokaltmiete zahlen. Er hält eine Erhöhung bis zur Kappungsgrenze von 840,00 € für berechtigt. Seine Antwort stimmt einer Miete von 840,00 € ab dem Termin im Schreiben zu, erklärt ausdrücklich, dass er einer höheren Miete nicht zustimmt, und nennt den Grund in einem Satz.

Die rechtlichen Grundlagen

Zustimmung, Frist und Klage regelt § 558b BGB, die Grenzen der Erhöhung § 558 BGB und das Sonderkündigungsrecht § 561 BGB.

Was das Schreiben nicht ersetzt

ProofDocs ist eine Software, die Ihre Antwort aus Ihren Angaben formuliert, und keine Rechtsberatung. Welche Miete ortsüblich ist, entscheidet im Streit das Gericht. Für eine Beratung zur Höhe wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Kanzlei für Mietrecht.