Erstellung · Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnis ändern lassen: Ihr Berichtigungsschreiben
Ein sachliches Berichtigungsverlangen, das jede beanstandete Formulierung der gewünschten gegenüberstellt und eine Frist setzt.
- 9,99 € einmalig
- Vorschau kostenlos
- Ergebnis in wenigen Minuten
- Ohne Anmeldung
So funktioniert’s: Beanstandete Sätze eintragen oder aus Ihrer Zeugnisanalyse übernehmen → kostenlose Vorschau → vollständiges Schreiben zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei für 9,99 € inkl. MwSt.
Arbeitszeugnis berichtigen lassen: Ihr Schreiben an den Arbeitgeber
Vorschau kostenlos · danach 9,99 €So läuft es ab
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Schritt 1
Erfassen
Geben Sie Ihre Angaben in das Formular ein. Ohne Registrierung und ohne Benutzerkonto – Sie starten sofort.
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Schritt 2
Formulieren
In wenigen Minuten formuliert unsere KI aus Ihren Angaben Ihr Dokument, fertig zum Prüfen, Ergänzen und Verwenden.
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Schritt 3
Umsetzen
Prüfen Sie das Dokument, ergänzen Sie die markierten Stellen und verwenden Sie es zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei.
Was im Berichtigungsschreiben steht
Ein Arbeitgeber ändert ein Zeugnis am ehesten, wenn er genau sieht, was geändert werden soll, und es ihm leicht gemacht wird. Das Schreiben stellt deshalb jede Formulierung der gewünschten gegenüber und bleibt im Ton freundlich.
Bisher und Neu
Jede beanstandete Formulierung mit der gewünschten Fassung, Satz für Satz.
Aus Ihrer Analyse
Nach einer Arbeitszeugnisanalyse übernimmt das Schreiben deren Verbesserungsvorschläge.
Ihr Anspruch
Der Verweis auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis nach § 109 GewO.
Frist und Datum
Fristdatum berechnet. Bitte um unverändertes Ausstellungsdatum.
Kostenlos: die Vorschau
Nach dem Absenden sehen Sie ohne Zahlung den Anfang Ihres Dokuments. Erst wenn Sie das vollständige Dokument zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei möchten, zahlen Sie einmalig 9,99 €.
Arbeitszeugnis ändern lassen: so setzen Sie die Berichtigung durch
Ein Zeugnis, das Ihre Leistung zu schwach darstellt, Aufgaben weglässt oder versteckt abwertende Sätze enthält, müssen Sie nicht hinnehmen. Sie können Ihr Arbeitszeugnis ändern lassen, und in den meisten Fällen gelingt das ohne Streit: mit einem sachlichen Schreiben, das genau benennt, welche Formulierung wie lauten soll, und eine Frist setzt. Je leichter Sie es Ihrem Arbeitgeber machen, desto eher übernimmt er Ihre Vorschläge. Ein vager Satz wie „Ich bin mit meinem Zeugnis nicht zufrieden“ führt dagegen selten zu einem besseren Ergebnis.
Die Zeugnisberichtigung von ProofDocs formuliert dieses Schreiben für Sie. Bevor Sie es aufsetzen, lohnt sich ein Blick darauf, welche Änderungen Sie verlangen können und welche Sie nur erbitten können.
Welche Mängel Sie beanstanden können
| Mangel | Beispiel | Anspruch auf Änderung? |
|---|---|---|
| Falsche Tatsachen | Falsches Eintrittsdatum, falsche Positionsbezeichnung, Name falsch geschrieben | Ja, das Zeugnis muss wahr sein. |
| Unvollständige Tätigkeitsbeschreibung | Die Leitung eines Projekts oder die Personalverantwortung fehlt. | Ja, wesentliche Aufgaben gehören hinein. |
| Versteckte Abwertung | „Er war stets bemüht …“, auffällige Auslassungen, falsche Reihenfolge | Ja, ein Zeugnis darf keine verdeckten Aussagen enthalten. |
| Note schlechter als „befriedigend“ | „zu unserer Zufriedenheit“ | Ja, wenn der Arbeitgeber die schlechte Bewertung nicht begründen kann. |
| „Befriedigend“, Sie wollen „gut“ oder „sehr gut“ | „zu unserer vollen Zufriedenheit“ | Ja, wenn Sie Ihre bessere Leistung belegen können. |
| Formmängel | Kein Firmenbriefbogen, Rechtschreibfehler, fehlende Unterschrift | Ja, das Zeugnis muss ordentlich und unterschrieben sein. |
| Fehlende oder knappe Schlussformel | Kein Dank, kein Bedauern, keine guten Wünsche | Nein, Sie können die Ergänzung nur erbitten. |
Welche Sätze Ihres Zeugnisses tatsächlich schaden, ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Hilfreich sind dafür die Ratgeber zu den Geheimcodes im Arbeitszeugnis und zur Zeugnisnote 2, oder eine Arbeitszeugnisanalyse, deren Verbesserungsvorschläge das Berichtigungsschreiben automatisch übernimmt.
Schritt für Schritt zum berichtigten Zeugnis
Wer sein Arbeitszeugnis korrigieren lassen möchte, geht am besten in dieser Reihenfolge vor:
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Zeugnis auswerten: Notieren Sie jede Formulierung, die Sie ändern lassen möchten, und die Fassung, die Sie sich wünschen.
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Belege sammeln: Zielvereinbarungen, Beurteilungen, Lob per E-Mail, Projektabschlüsse, Prämien. Für jede Note besser als „befriedigend“ kommt es im Streitfall darauf an.
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Schriftlich verlangen: Ein Schreiben mit der Gegenüberstellung „Bisher“ und „Neu“ und einer Frist, üblich sind 14 Tage.
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Zugang sichern: Per Einwurf-Einschreiben, per Boten oder persönlich gegen Empfangsbestätigung. Bewahren Sie Kopien von Zeugnis und Schreiben auf.
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Gespräch anbieten: Viele Arbeitgeber ändern nach einem kurzen Telefonat mehr als nach einem langen Briefwechsel.
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Bei Weigerung handeln: Bleibt der Arbeitgeber untätig, ist eine Klage auf Berichtigung vor dem Arbeitsgericht möglich.
Warten Sie nicht zu lange. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, aber Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, häufig drei Monate, können auch den Anspruch auf Berichtigung erfassen. Wer ein Zeugnis lange widerspruchslos hinnimmt, riskiert zudem, dass der Anspruch verwirkt. Was Sie bei einem schwachen Zeugnis sonst tun können, beschreibt unser Ratgeber Schlechtes Arbeitszeugnis: was tun?
Was im Schreiben steht
Das Berichtigungsschreiben ist höflich, sachlich und bestimmt. Sie wollen ein besseres Zeugnis, keinen Streit. Es enthält:
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einen Betreff mit dem Datum des Zeugnisses und einen kurzen Dank für die Übersendung,
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einen Satz zu Ihrem Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis, ohne Belehrung,
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einen Absatz, der die gewünschte Bewertung mit Ihren Belegen begründet, sofern Sie welche angeben,
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für jede beanstandete Stelle einen Block mit „Bisher“ und „Neu“, die neue Fassung in der dritten Person wie im Zeugnis selbst,
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eine gesonderte Bitte um Ergänzung der Schlussformel, wo sie fehlt oder zu knapp ist,
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die Bitte um ein berichtigtes Zeugnis mit unverändertem Ausstellungsdatum, auf Firmenpapier und unterschrieben, bis zu einem konkreten Datum,
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das Angebot, für Rückfragen oder ein Gespräch zur Verfügung zu stehen.
Das Schreiben enthält keine Drohungen, keine Unterstellungen und keine Ankündigung einer Klage. Das Fristdatum wird aus der von Ihnen gewählten Zahl von Tagen berechnet. Dazu erhalten Sie Hinweise, etwa zur Beweislast und zum Zugangsnachweis. Sie können das Schreiben kopieren, drucken oder als Word-Datei herunterladen. Es entsteht in wenigen Minuten mit einem KI-Sprachmodell nach Vorgaben von ProofDocs und kostet einmalig 9,99 €, nach einer Arbeitszeugnisanalyse gilt ein reduzierter Vorteilspreis. Die Vorschau ist kostenlos.
Beispiel: drei Formulierungen, eine Frist
Sandra Klein hat acht Jahre ein Vertriebsteam mit sechs Mitarbeitenden geleitet. Ihr Arbeitszeugnis vom 30.09.2026 lautet in der Leistungsbeurteilung „zu unserer vollen Zufriedenheit“, beschreibt ihre Führung nur mit „Frau Klein führte ihr Team zielorientiert“ und endet mit „Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.“ Ihre Arbeitszeugnisanalyse ordnet die Leistung als „befriedigend“ ein und nennt die Führungsformel und die Schlussformel als Schwachstellen.
Frau Klein übernimmt die drei Verbesserungsvorschläge, gibt als Belege die übererfüllten Zielvereinbarungen der Jahre 2024 und 2025 und die Auszeichnung als Vertriebsteam des Jahres an und wählt eine Frist von 14 Tagen. Ihr Schreiben stellt gegenüber: „Bisher: zu unserer vollen Zufriedenheit. Neu: stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“ und „Bisher: Frau Klein führte ihr Team zielorientiert. Neu: Frau Klein führte und motivierte ihr Team stets zielorientiert und erfolgreich.“ Für die Schlussformel bittet sie gesondert um Bedauern und Dank. Sie verschickt das Schreiben am 16.10.2026 per Einwurf-Einschreiben mit Frist bis 30.10.2026. Ihr früherer Arbeitgeber übernimmt die beiden ersten Änderungen und ergänzt auf ihre Bitte hin auch den Dank.
Auch ein Zwischenzeugnis lässt sich berichtigen
Für ein Zwischenzeugnis gelten dieselben Maßstäbe wie für ein Arbeitszeugnis. Eine Berichtigung lohnt sich hier besonders, denn das spätere Arbeitszeugnis baut in der Regel darauf auf: Nach der Rechtsprechung darf der Arbeitgeber von der Bewertung im Zwischenzeugnis nur abweichen, wenn sich Leistung oder Verhalten danach tatsächlich verändert haben. Ein schwaches Zwischenzeugnis, das Sie unwidersprochen lassen, kann Ihnen deshalb später schaden. Wählen Sie im Formular die Zeugnisart, das Schreiben passt Betreff und Formulierungen daran an.
Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert
Verstreicht die Frist ohne Antwort, schicken Sie eine kurze Erinnerung mit einer Nachfrist von etwa einer Woche. Bleibt auch sie ohne Ergebnis, ist eine Klage auf Berichtigung vor dem Arbeitsgericht der nächste Schritt. Dort beginnt jedes Verfahren mit einer Güteverhandlung, in der sich viele Zeugnisstreitigkeiten einvernehmlich erledigen. Wichtig für eine Klage: Sie müssen den gewünschten Wortlaut genau benennen. Ihr Berichtigungsschreiben mit der Gegenüberstellung „Bisher“ und „Neu“ ist dafür eine gute Grundlage.
Die Rechtslage
Grundlage ist § 109 GewO: Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die eine andere als die erkennbare Aussage treffen sollen. Nach der Rechtsprechung muss es wahr und wohlwollend sein. Ein Zeugnis, das diese Anforderungen nicht erfüllt, hat der Arbeitgeber zu berichtigen. Dabei trägt das berichtigte Zeugnis in der Regel das ursprüngliche Ausstellungsdatum, damit der Streit nicht erkennbar wird. Im Gegenzug darf der Arbeitgeber das bisherige Original zurückverlangen.
Für die Note gilt eine abgestufte Beweislast: „Befriedigend“ ist die Mitte. Für eine bessere Bewertung müssen Sie Tatsachen darlegen und belegen, für eine schlechtere muss der Arbeitgeber begründen, warum Ihre Leistung darunter lag (BAG, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13). Auf Dank, Bedauern und gute Wünsche besteht kein Rechtsanspruch, deshalb erbittet das Schreiben sie nur. Kommt es zur Klage, trägt in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a ArbGG).
Wann eine Anwältin oder ein Anwalt die bessere Wahl ist
ProofDocs erteilt keine Rechtsberatung, das Schreiben ist ein Entwurf, den Sie selbst verschicken. Lehnt Ihr Arbeitgeber die Berichtigung ab, läuft eine Ausschlussfrist bald ab, geht es um eine deutlich schlechtere Note, die Sie für unbegründet halten, oder wollen Sie Schadensersatz wegen eines verspäteten oder falschen Zeugnisses geltend machen, sollten Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Mitglieder einer Gewerkschaft erhalten dort oft kostenlosen Rechtsschutz.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich verlangen, dass mein Arbeitszeugnis geändert wird?
Ja. Sie haben Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis (§ 109 GewO). Formulierungen, die versteckt negativ sind oder nicht stimmen, können Sie berichtigen lassen.
Wie gehe ich bei einem schlechten Arbeitszeugnis vor?
Lassen Sie das Zeugnis zuerst analysieren, damit Sie wissen, welche Sätze schaden. Danach verlangen Sie schriftlich die Berichtigung mit konkreten Ersatzformulierungen und einer Frist. Das Schreiben übernimmt die Vorschläge der Arbeitszeugnisanalyse automatisch.
Wer muss was beweisen, wenn der Arbeitgeber nicht ändert?
Für jede Note besser als „befriedigend“, also schon für „gut“, müssen Sie Ihre Leistung darlegen und belegen. Bewertet der Arbeitgeber schlechter als „befriedigend“, muss er die Gründe dafür darlegen.
Bleibt das Ausstellungsdatum gleich?
Ja, ein berichtigtes Zeugnis trägt in der Regel das ursprüngliche Datum, damit kein Streit erkennbar ist. Das Schreiben bittet ausdrücklich darum.
Was kostet das Schreiben?
Einmalig 9,99 € inkl. MwSt. Nach einer Arbeitszeugnisanalyse erhalten Sie es für 4,99 €.