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Indexmiete Rechner: Erhöhung nach dem Verbraucherpreisindex

Bisherige Miete und die beiden Indexwerte eingeben: Sie sehen die neue Miete, die Erhöhung in Euro und Prozent und ab wann sie frühestens gilt.

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Indexmietrechner

Verbraucherpreisindex (2020 = 100) im Monat der letzten Anpassung oder des Mietbeginns, laut Vertrag oder Destatis.
Der zuletzt veröffentlichte Monatswert des Verbraucherpreisindex.
Für die Jahresfrist.

Ihr Ergebnis

Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf „Indexmiete berechnen“. Das Ergebnis erscheint hier, sofort und kostenlos.

So funktioniert eine Indexmiete

Bei einer Indexmiete ist die Miete an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt, den das Statistische Bundesamt jeden Monat veröffentlicht (§ 557b BGB). Steigt der Index, darf der Vermieter die Miete im selben Verhältnis anheben. Sinkt er, können Sie als Mieterin oder Mieter eine Senkung verlangen. Die Formel ist einfach: neue Miete gleich bisherige Miete mal neuer Index geteilt durch alten Index.

Der Rechner wendet diese Formel an. Sie tragen die bisherige Nettokaltmiete ein, den Indexwert vom Monat der letzten Anpassung oder des Mietbeginns und den aktuellen Indexwert. Er zeigt die neue Miete, die Änderung pro Monat und pro Jahr und den Prozentwert.

Welche Indexwerte Sie brauchen

Maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland, derzeit mit dem Basisjahr 2020 = 100. Beide Werte müssen dieselbe Basis haben. Steht in Ihrem Vertrag ein älterer Index mit einer anderen Basis, muss er erst umgerechnet werden. Den alten Wert finden Sie meist im Mietvertrag oder im letzten Erhöhungsschreiben, den aktuellen Wert veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) auf seiner Website. Achten Sie darauf, den Monat zu nehmen, den Ihr Vertrag oder das Erhöhungsschreiben nennt.

Beispiel

Ihre Nettokaltmiete beträgt 850 €. Bei der letzten Anpassung stand der Index bei 117,8, heute bei 122,6. Die neue Miete beträgt 850 € × 122,6 ÷ 117,8 = 884,63 €. Die Miete steigt um 34,63 € im Monat oder 4,07 %.

Die Regeln der Erhöhung

  • Jahresfrist: Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben, bevor sie erneut angepasst wird (§ 557b Abs. 2 BGB).

  • Textform: Der Vermieter muss die Erhöhung in Textform erklären und darin die Änderung des Index sowie die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag nennen (§ 557b Abs. 3 BGB). Ein Brief oder eine E-Mail genügt.

  • Wirksam ab dem übernächsten Monat: Geht die Erklärung im Oktober zu, gilt die neue Miete ab dem 1. Dezember.

  • Keine weitere Erhöhung auf die Vergleichsmiete: Solange die Indexmiete gilt, darf der Vermieter die Miete nicht zusätzlich auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Erhöhungen wegen Modernisierung sind nur in engen Ausnahmen möglich.

  • Betriebskosten getrennt: Die Indexmiete betrifft nur die Nettokaltmiete. Vorauszahlungen für Nebenkosten werden davon getrennt angepasst.

Prüfen, bevor Sie zahlen

Rechnen Sie jede Indexerhöhung nach: Stimmen die Indexwerte und die Monate, ist die Jahresfrist eingehalten und ist die Erklärung vollständig? Fehlt eine Angabe, ist die Erhöhung oft nicht wirksam, bis der Vermieter sie richtig erklärt. Ein Erhöhungsschreiben prüft die Mieterhöhungsprüfung von ProofDocs anhand des Dokuments. Für eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ohne Indexklausel gilt der Mieterhöhungsrechner mit Kappungsgrenze und Sperrfrist.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird eine Indexmiete berechnet?

Neue Miete gleich bisherige Nettokaltmiete mal aktueller Index geteilt durch den Index bei der letzten Anpassung. Maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamts. Beide Werte müssen dieselbe Basis haben, derzeit 2020 = 100.

Wie oft darf eine Indexmiete erhöht werden?

Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 BGB). Eine Erhöhung ist also höchstens einmal im Jahr möglich. Die neue Miete gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung.

Was muss im Erhöhungsschreiben stehen?

Der Vermieter muss die Erhöhung in Textform erklären und darin die eingetretene Änderung des Index sowie die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag angeben (§ 557b Abs. 3 BGB). Ein Brief oder eine E-Mail genügt. Fehlen diese Angaben, ist die Erhöhung in der Regel erst wirksam, wenn sie richtig erklärt wird.

Wo finde ich den Verbraucherpreisindex?

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht den Verbraucherpreisindex für Deutschland jeden Monat auf seiner Website. Den Wert bei der letzten Anpassung finden Sie meist im Mietvertrag oder im letzten Erhöhungsschreiben. Achten Sie auf den Monat, den Ihr Vertrag nennt.

Kann die Indexmiete auch sinken?

Ja. Sinkt der Index, können Sie als Mieterin oder Mieter eine entsprechende Senkung der Miete verlangen, ebenfalls in Textform und frühestens ein Jahr nach der letzten Anpassung. In den letzten Jahren ist der Index allerdings meist gestiegen.

Darf der Vermieter zusätzlich auf die Vergleichsmiete erhöhen?

Nein. Solange eine Indexmiete vereinbart ist, ist eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeschlossen. Eine Erhöhung wegen Modernisierung ist nur in engen Ausnahmen möglich. Die Vorauszahlungen für Betriebskosten werden davon getrennt angepasst.

Die Berechnung folgt den gesetzlichen Regeln und gibt eine Orientierung. Verträge, Tarifverträge und Besonderheiten Ihres Falls können abweichen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.