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Erstellung · Arbeitsalltag

Elternzeit beantragen: Ihr Antrag an den Arbeitgeber

Mit den richtigen Zeiträumen, optionalem Teilzeitwunsch und der Frist, bis wann der Antrag beim Arbeitgeber sein muss.

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So funktioniert’s: Daten eintragen → Anmeldefrist sofort kostenlos → vollständiger Antrag zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei für 7,99 € inkl. MwSt.

Elternzeit beantragen: Ihr Antrag an den Arbeitgeber

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Absender und Empfänger

Ihr Kind und Ihre Elternzeit

Aus Geburtsdatum und Beginn berechnen wir sofort, bis wann der Antrag beim Arbeitgeber sein muss.

Bis zu drei Abschnitte sind möglich; einer kann zwischen dem dritten und achten Geburtstag liegen.

Teilzeit während der Elternzeit



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Die Vorschau ist kostenlos. Sie zahlen erst, wenn Sie das vollständige Ergebnis freischalten.

So läuft es ab

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    Schritt 1

    Erfassen

    Geben Sie Ihre Angaben in das Formular ein. Ohne Registrierung und ohne Benutzerkonto – Sie starten sofort.

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    Schritt 2

    Formulieren

    In wenigen Minuten formuliert unsere KI aus Ihren Angaben Ihr Dokument, fertig zum Prüfen, Ergänzen und Verwenden.

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    Schritt 3

    Umsetzen

    Prüfen Sie das Dokument, ergänzen Sie die markierten Stellen und verwenden Sie es zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei.

Was im Elternzeitantrag steht

Ein Elternzeitantrag ist eine verbindliche Erklärung. Er muss die Zeiträume genau nennen und rechtzeitig in der richtigen Form beim Arbeitgeber sein. ProofDocs berechnet die Frist und setzt Ihre Daten ein.

Genaue Zeiträume

Beginn und Ende jedes Abschnitts, mit Kind und Geburtsdatum.

Anmeldefrist

Sieben oder dreizehn Wochen vor Beginn, als Datum berechnet.

Teilzeit

Auf Wunsch der Antrag nach § 15 BEEG mit Stunden und Verteilung.

Bestätigung

Die Bitte um schriftliche Bestätigung durch den Arbeitgeber.

Kostenlos: die Vorschau

Nach dem Absenden sehen Sie ohne Zahlung den Anfang Ihres Dokuments. Erst wenn Sie das vollständige Dokument zum Kopieren, Drucken oder als Word-Datei möchten, zahlen Sie einmalig 7,99 €.

Elternzeit beantragen: Frist, Form und Inhalt Ihres Antrags

Wer Elternzeit beantragen möchte, braucht keine Zustimmung des Arbeitgebers. Die Elternzeit ist ein Anspruch, den Sie durch eine einseitige Erklärung geltend machen. Juristisch genau „verlangen“ Sie die Elternzeit, umgangssprachlich spricht man vom Elternzeitantrag. Damit diese Erklärung wirkt, muss sie drei Dinge erfüllen: Sie muss rechtzeitig beim Arbeitgeber eingehen, in der richtigen Form vorliegen und die Zeiträume verbindlich und eindeutig nennen. Fehler an einer dieser Stellen können dazu führen, dass Ihre Elternzeit später beginnt als geplant oder dass Sie sich unbeabsichtigt für zwei Jahre festlegen.

Wichtig zur Abgrenzung: Der Antrag beim Arbeitgeber ist nicht der Antrag auf Elterngeld. Elterngeld beantragen Sie bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes, getrennt und mit eigenen Formularen. Beide Anträge sollten aber zueinander passen, damit Sie in den Monaten Elterngeld beziehen, in denen Sie auch Elternzeit nehmen oder in Teilzeit arbeiten. Einen Überblick über den Ablauf gibt der Ratgeber Elternzeit beantragen.

Die Regeln auf einen Blick

Punkt Regel Was das für Ihren Antrag bedeutet
Anspruch Bis zum dritten Geburtstag des Kindes, davon bis zu 24 Monate übertragbar auf die Zeit zwischen drittem und achtem Geburtstag Jeder Elternteil hat einen eigenen Anspruch. Beide können gleichzeitig Elternzeit nehmen.
Anmeldefrist Sieben Wochen vor Beginn, für Zeiträume zwischen drittem und achtem Geburtstag dreizehn Wochen Maßgeblich ist der Eingang beim Arbeitgeber, nicht das Datum des Schreibens.
Form Für Kinder, die ab dem 01.05.2025 geboren sind, genügt die Textform, also auch eine E-Mail. Für früher geborene Kinder gilt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Bei älteren Kindern reicht weder eine E-Mail noch ein Fax. Das unterschriebene Original muss ankommen.
Bindung Sie müssen erklären, für welche Zeiten Sie innerhalb von zwei Jahren ab Beginn Elternzeit nehmen. Diese Festlegung ist verbindlich. Spätere Änderungen gehen in der Regel nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Abschnitte Bis zu drei Abschnitte je Elternteil Einen dritten Abschnitt zwischen drittem und achtem Geburtstag kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Kündigungsschutz Ab dem Antrag, frühestens acht Wochen vor Beginn, bei Zeiträumen nach dem dritten Geburtstag vierzehn Wochen Wer sehr früh beantragt, ist deshalb nicht früher geschützt.

Für Mütter gilt eine Besonderheit: Die Mutterschutzfrist nach der Geburt wird auf die Elternzeit angerechnet. Sie dauert in der Regel acht Wochen, nach einer Früh- oder Mehrlingsgeburt zwölf Wochen (§ 3 MuSchG). Wann sie genau endet, zeigt der Mutterschutzrechner. Wie viele Monate Elternzeit Ihnen noch bleiben und wie Sie sie verteilen können, rechnet der Elternzeitrechner aus.

Was in einen vollständigen Elternzeitantrag gehört

  • Die Erklärung selbst: dass Sie Elternzeit in Anspruch nehmen, mit dem genauen Beginn und Ende jedes Abschnitts als Kalenderdatum. Angaben wie „ein Jahr ab der Geburt“ führen zu Rückfragen.

  • Das Kind: Name und Geburtsdatum, vor der Geburt der errechnete Geburtstermin. Die Geburtsurkunde reichen Sie nach.

  • Die Festlegung für zwei Jahre: etwa „Innerhalb von zwei Jahren ab Beginn nehme ich Elternzeit nur in diesem Zeitraum. Die übrige Elternzeit behalte ich mir vor.“ So bleibt der Rest Ihres Anspruchs für später erhalten.

  • Auf Wunsch der Teilzeitantrag: Wochenstunden zwischen 15 und 32, die gewünschte Verteilung und Beginn und Ende. Nur hier bitten Sie um Zustimmung, denn über die Teilzeit muss der Arbeitgeber entscheiden.

  • Die Bitte um schriftliche Bestätigung: Sie ist keine Voraussetzung, gibt Ihnen aber Sicherheit über Eingang und Zeiträume.

Typische Fehler beim Elternzeitantrag

Fehler Folge
Antrag geht zu spät ein Die Elternzeit beginnt erst sieben, bei späten Zeiträumen dreizehn Wochen nach Zugang, wenn der Arbeitgeber nicht freiwillig früher zustimmt.
E-Mail für ein vor dem 01.05.2025 geborenes Kind Die Elternzeit ist nicht wirksam verlangt, und der Kündigungsschutz kann fehlen.
Keine Aussage zu den zwei Jahren Es bleibt unklar, wofür Sie sich gebunden haben. Im Streit kann das gegen Sie ausgelegt werden.
Kein Zugangsnachweis Bestreitet der Arbeitgeber den rechtzeitigen Eingang, müssen Sie ihn beweisen.
Teilzeit nur angedeutet Ohne klare Stundenzahl und Verteilung beginnt die Frist für die Antwort des Arbeitgebers nicht sicher zu laufen.

Beispiel: Elternzeit mit Teilzeit für einen Vater

Tobias Krämer arbeitet seit vier Jahren in Vollzeit bei einer Versicherung mit rund 300 Beschäftigten. Seine Tochter Mia ist am 10.01.2027 geboren. Er möchte vom 01.04.2027 bis zum 30.09.2027 Elternzeit nehmen und in dieser Zeit mit 24 Wochenstunden weiterarbeiten, von Montag bis Donnerstag je sechs Stunden. Die übrige Elternzeit will er sich für später offenhalten.

Nach Eingabe von Geburtsdatum und Beginn zeigt ProofDocs sofort und kostenlos die Frist: Der Antrag muss spätestens am Donnerstag, dem 11.02.2027, bei seinem Arbeitgeber eingegangen sein, also sieben Wochen vor dem 01.04.2027. Per Einwurf-Einschreiben sollte er ihn spätestens am 09.02.2027 aufgeben. Weil Mia nach dem 01.05.2025 geboren ist, genügt die Textform, eine E-Mail an die Personalabteilung wäre also wirksam. Der Kündigungsschutz beginnt mit dem Zugang des Antrags, frühestens aber am 04.02.2027, acht Wochen vor Beginn.

Der Antrag, den er in wenigen Minuten erhält, erklärt die Elternzeit vom 01.04.2027 bis zum 30.09.2027 für Mia mit Geburtsdatum, enthält den Satz zur Festlegung innerhalb von zwei Jahren und beantragt die Teilzeit mit 24 Stunden und der gewünschten Verteilung. Herr Krämer erfüllt die Voraussetzungen des Teilzeitanspruchs: mehr als 15 Beschäftigte, mehr als sechs Monate im Betrieb, 15 bis 32 Stunden für mindestens zwei Monate. Lehnt der Arbeitgeber nicht innerhalb von vier Wochen mit Begründung ab, gilt die Zustimmung als erteilt. Weil er in der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber in Teilzeit arbeitet, darf dieser seinen Urlaub für diese Monate nicht kürzen. Herr Krämer gibt den Antrag am 01.02.2027 persönlich ab und lässt sich den Eingang auf einer Kopie bestätigen.

Besonderheiten für Mütter und für beide Eltern

Möchte die Mutter direkt im Anschluss an die Schutzfrist von acht Wochen in Elternzeit gehen, beginnt die Elternzeit acht Wochen nach der Geburt. Sieben Wochen davor liegt damit etwa eine Woche nach der Geburt. In dieser Zeit fällt ein Schreiben an den Arbeitgeber schwer. Viele Mütter geben den Antrag deshalb schon vor der Geburt ab, mit dem errechneten Geburtstermin. Verschiebt sich die Geburt, verschiebt sich auch das Ende der Schutzfrist. Bitten Sie den Arbeitgeber dann um eine kurze Bestätigung der neuen Daten.

Beide Eltern haben einen eigenen Anspruch und stellen jeweils einen eigenen Antrag bei ihrem eigenen Arbeitgeber. Sie können die Elternzeit gleichzeitig nehmen, nacheinander oder abwechselnd in Abschnitten. Stimmen Sie die Zeiträume vorher mit der Planung für das Elterngeld ab, denn dort gelten eigene Regeln, wie viele Monate jeder Elternteil beziehen kann. Wer gleichzeitig in Teilzeit arbeiten will, stellt den Teilzeitantrag am besten zusammen mit der Elternzeit, damit beide Fristen gemeinsam laufen.

Die rechtlichen Grundlagen

Den Anspruch auf Elternzeit und die Teilzeit während der Elternzeit regelt § 15 BEEG. Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit setzt nach Absatz 7 voraus, dass der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, Auszubildende nicht mitgezählt, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, dass die Arbeitszeit für mindestens zwei Monate auf 15 bis 32 Wochenstunden verringert werden soll und keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Fristen, Form und die Festlegung für zwei Jahre stehen in § 16 BEEG. Nach § 17 BEEG darf der Arbeitgeber den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen, außer Sie arbeiten bei ihm in Teilzeit. Den Kündigungsschutz regelt § 18 BEEG.

Wie Sie Elternzeit und Teilzeit kombinieren, erklärt der Beitrag Teilzeit in der Elternzeit, was mit Ihren Urlaubstagen geschieht, der Beitrag Urlaubsanspruch in der Elternzeit. Wenn Sie die Elternzeit auf mehrere Abschnitte verteilen wollen, hilft Elternzeit aufteilen.

Wann anwaltliche Hilfe die bessere Wahl ist

ProofDocs setzt Ihre Angaben in einen Antrag ein, berechnet die Fristen und gibt keine Rechtsberatung. Holen Sie sich Unterstützung bei einer Fachanwältin für Arbeitsrecht, Ihrer Gewerkschaft oder dem Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber die Teilzeit ablehnt und Sie die Gründe für vorgeschoben halten, wenn er Ihnen während der Elternzeit oder kurz davor kündigt oder wenn Sie eine bereits erklärte Elternzeit ändern, verlängern oder vorzeitig beenden möchten und er nicht zustimmt. Eine Kündigung während der Elternzeit ist nur mit Zulassung der zuständigen Behörde möglich. Gegen eine Kündigung müssen Sie in der Regel innerhalb von drei Wochen Klage erheben, auch wenn die Behörde sie zugelassen hat.

Sofort gelöscht

Dokumente nach Analyse gelöscht

Volle Kontrolle

Berichte jederzeit selbst deaktivierbar

Auto-Löschung

Datenbank wird regelmäßig bereinigt

Begrenzte Aufbewahrung

Sicherungen laufen automatisch aus

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss ich Elternzeit beantragen?

Spätestens sieben Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag liegt, sonst dreizehn Wochen vorher (§ 16 BEEG). Die Frist wird sofort und kostenlos berechnet.

Muss der Antrag unterschrieben sein?

Für ein Kind, das ab dem 01.05.2025 geboren ist, genügt die Textform, also auch eine E-Mail (§ 16 Abs. 1 BEEG). Für ein früher geborenes Kind muss die Elternzeit schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift verlangt werden. In beiden Fällen ist ein Nachweis des Zugangs wichtig, etwa die Übergabe gegen Empfangsbestätigung.

Kann ich in der Elternzeit Teilzeit arbeiten?

Ja, mit 15 bis 32 Wochenstunden. Beschäftigt Ihr Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer (Auszubildende zählen nicht mit), haben Sie nach sechs Monaten Beschäftigung einen Anspruch darauf, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Der Antrag kann zusammen mit der Elternzeit gestellt werden.

Was kostet der Antrag?

Einmalig 7,99 € inkl. MwSt.