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Nebenkostenrechner: Ihre Nebenkosten pro m² im Vergleich

Wohnfläche und die Beträge Ihrer Abrechnung eintragen: Sie sehen Ihre Kosten pro Quadratmeter und Monat neben dem Durchschnitt des Betriebskostenspiegels und welche Positionen auffallen.

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Nebenkostenrechner

Die Fläche, nach der Ihre Abrechnung verteilt, meist auf der ersten Seite.
Zwölf Monate im Regelfall, weniger bei Einzug oder Auszug im Jahr.
Ihr Anteil an allen Betriebskosten im Zeitraum, vor Abzug der Vorauszahlungen. Genügt, wenn Sie die Positionen nicht einzeln eintragen möchten.

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Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf „Nebenkosten vergleichen“. Das Ergebnis erscheint hier, sofort und kostenlos.

Wie hoch sind Nebenkosten pro m² im Durchschnitt?

Mieter in Deutschland zahlen im Durchschnitt 2,67 € pro Quadratmeter und Monat an Betriebskosten, Heizung und Warmwasser eingeschlossen. Das ist der Wert des aktuellen Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbunds für das Abrechnungsjahr 2024, veröffentlicht am 18.12.2025 und berechnet aus Abrechnungen für rund 12,4 Millionen Quadratmeter Wohnfläche. Für eine Wohnung mit 70 m² sind das rund 187 € im Monat oder 2.243 € im Jahr.

Der Rechner teilt jeden Betrag Ihrer Abrechnung durch die Wohnfläche und die Monate des Abrechnungszeitraums und stellt das Ergebnis neben den Durchschnitt derselben Position. So sehen Sie auf einen Blick, wo Ihre Abrechnung vom Üblichen abweicht.

Betriebskostenspiegel: die Durchschnittswerte je Position

Position Durchschnitt pro m² und Monat
Heizung und Warmwasser 1,32 € (Spanne 0,46 bis 2,18 €)
Wasser und Abwasser 0,29 €
Hauswart, wenn Reinigung und Garten dazugehören 0,37 €
Hauswart, wenn Reinigung und Garten getrennt abgerechnet werden 0,21 €
Sach- und Haftpflichtversicherung 0,31 €
Gebäudereinigung 0,21 €
Aufzug 0,20 €
Grundsteuer 0,18 €
Müllbeseitigung 0,16 €
Gartenpflege 0,15 €
Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen 0,07 €
Sonstige Betriebskosten 0,07 €
Beleuchtung (Allgemeinstrom) 0,06 €
Straßenreinigung 0,04 €
Schornsteinreinigung 0,04 €

Quelle: Deutscher Mieterbund, „Alle Betriebskostenarten im Überblick“, 18.12.2025, Abrechnungsjahr 2024. Jeder Wert ist der Durchschnitt der Abrechnungen, in denen die Position vorkommt. Deshalb ergeben die Zeilen zusammen nicht 2,67 €: Nicht jedes Haus hat einen Aufzug, einen Hauswart oder einen Garten.

Beispiel: 70 m², zwölf Monate

Position laut Abrechnung Betrag im Jahr Pro m² und Monat Durchschnitt
Heizung und Warmwasser 1.150,00 € 1,37 € 1,32 €
Wasser und Abwasser 260,00 € 0,31 € 0,29 €
Grundsteuer 230,00 € 0,27 € 0,18 €
Hauswart 420,00 € 0,50 € 0,37 €

Heizung und Wasser liegen im Rahmen. Grundsteuer und Hauswart liegen jeweils mehr als ein Viertel über dem Durchschnitt. Bei der Grundsteuer kann das an der Gemeinde liegen, deren Hebesatz stark schwankt, beim Hauswart an Arbeiten, die nicht umgelegt werden dürfen: Reparaturen und Verwaltung gehören nicht in die Betriebskosten. Genau diese beiden Positionen lohnt es, in den Belegen anzusehen.

Was nicht in die Nebenkostenabrechnung gehört

Umlegen darf der Vermieter nur Betriebskosten, die der Mietvertrag nennt und die in der Betriebskostenverordnung stehen (§ 2 BetrKV). Keine Betriebskosten sind Verwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltung, Kontoführungsgebühren und Rücklagen (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Stehen solche Posten in Ihrer Abrechnung, auch versteckt in den Hauswartkosten, dürfen Sie sie herausrechnen lassen.

Seit dem 1. Juli 2024 gehören die Kosten für Kabelfernsehen und Gemeinschaftsantenne in der Regel nicht mehr in die Abrechnung. Erledigt der Hauswart auch Reinigung oder Gartenpflege, dürfen diese Arbeiten nicht ein zweites Mal als eigene Position erscheinen.

Über dem Durchschnitt: was jetzt?

Ein Wert über dem Durchschnitt ist noch kein Fehler. Region, Alter des Hauses, Heizungsart und Ihr eigener Verbrauch erklären viele Abweichungen. Er ist aber ein guter Grund, genauer hinzusehen: Sie haben das Recht, die Belege einzusehen, bevor Sie eine Nachzahlung leisten, und Einwendungen müssen Sie spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung erheben (§ 556 Abs. 3 BGB).

Der Rechner vergleicht Beträge. Ob die Abrechnung formell und inhaltlich stimmt, also Umlageschlüssel, Vorauszahlungen, Abrechnungszeitraum und Frist, prüft die Nebenkostenprüfung von ProofDocs an Ihrer Abrechnung. Aus dem Ergebnis entsteht auf Wunsch ein Widerspruch an den Vermieter.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Nebenkosten pro m² im Durchschnitt?

2,67 € pro Quadratmeter und Monat, Heizung und Warmwasser eingeschlossen. Das ist der Durchschnitt des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbunds für das Abrechnungsjahr 2024, veröffentlicht am 18.12.2025. Allein Heizung und Warmwasser kosten im Schnitt 1,32 € pro Quadratmeter und Monat.

Wie berechne ich meine Nebenkosten pro m²?

Teilen Sie den Betrag Ihrer Abrechnung durch die Wohnfläche und durch die Monate des Abrechnungszeitraums. 2.400 € für 75 m² und zwölf Monate ergeben 2,67 € pro Quadratmeter und Monat. Der Rechner macht das für jede Position einzeln und vergleicht sie mit dem Durchschnitt.

Was ist der Betriebskostenspiegel?

Eine Auswertung des Deutschen Mieterbunds aus Tausenden Nebenkostenabrechnungen, zuletzt für das Abrechnungsjahr 2024 mit rund 12,4 Millionen Quadratmetern Wohnfläche. Er nennt für jede Kostenart einen Durchschnitt pro Quadratmeter und Monat. Verbindlich ist er nicht, er zeigt aber, wo eine Abrechnung auffällt.

Meine Nebenkosten liegen über dem Durchschnitt. Ist die Abrechnung falsch?

Nicht unbedingt. Region, Alter des Hauses, Heizungsart und Verbrauch erklären viele Abweichungen. Liegt eine Position deutlich über dem Durchschnitt, lohnt es sich aber, die Belege einzusehen und zu prüfen, ob nur umlagefähige Kosten enthalten sind und der Umlageschlüssel zum Mietvertrag passt.

Welche Kosten darf der Vermieter nicht umlegen?

Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung, Kontoführungsgebühren und Rücklagen sind keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Seit dem 1. Juli 2024 gehören auch die Kosten für Kabelfernsehen in der Regel nicht mehr in die Abrechnung. Umlegen darf der Vermieter nur, was der Mietvertrag nennt.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Der Rechner arbeitet nur mit den Zahlen, die Sie eintragen, und speichert sie nicht. Gezählt wird lediglich, wie oft der Rechner an einem Tag ein Ergebnis zeigt.

Die Berechnung folgt den gesetzlichen Regeln und gibt eine Orientierung. Verträge, Tarifverträge und Besonderheiten Ihres Falls können abweichen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.