Arbeitszeugnis anfordern: Vorlage für Ihr Schreiben
Arbeitgeber, Zeugnisart und Frist eintragen: Sie erhalten ein fertiges Schreiben, mit dem Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis anfordern.
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Zeugnisanforderung
Ihr Ergebnis
Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf „Schreiben erstellen“. Das Ergebnis erscheint hier, sofort und kostenlos.
Der nächste Schritt
- Arbeitszeugnisanalyse Jede Formulierung Ihres Arbeitszeugnisses bewertet, Geheimcodes entschlüsselt und für jede schwache Stelle ein Verbesserungsvorschlag. 14,99 €
- Zeugnisberichtigung Ein sachliches Berichtigungsverlangen, das jede beanstandete Formulierung der gewünschten gegenüberstellt und eine Frist setzt. 9,99 €
Arbeitszeugnis anfordern: Ihr Anspruch
Bei Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO). Auf Verlangen muss es sich auf Leistung und Verhalten erstrecken; das ist das qualifizierte Arbeitszeugnis, das Bewerbungen braucht. Viele Arbeitgeber stellen es von sich aus aus, manche erst auf Nachfrage. Ein kurzes, freundliches Schreiben mit Frist bringt Klarheit und dokumentiert, dass Sie das Zeugnis verlangt haben.
Das Zeugnis muss auf Papier erteilt und eigenhändig unterschrieben werden; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Ihr Schreiben, mit dem Sie es anfordern, unterliegt dagegen keiner Form. Ein Brief oder eine E-Mail genügt.
Zwischenzeugnis: wann Sie es verlangen können
Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt es nicht. Bei einem triftigen Grund wird er aber aus dem Arbeitsvertrag abgeleitet, und manche Tarifverträge regeln ihn ausdrücklich. Triftige Gründe sind etwa ein Wechsel der vorgesetzten Person, eine Versetzung, eine Umstrukturierung oder eine längere Unterbrechung wie die Elternzeit. Die Vorlage nennt den Anlass, wenn Sie einen wählen. Ein Zwischenzeugnis lohnt sich auch, weil das spätere Arbeitszeugnis in der Regel nicht ohne Grund schlechter ausfallen darf.
Welche Frist angemessen ist
Das Gesetz nennt keine feste Frist. Zwei bis drei Wochen gelten als angemessen, damit die vorgesetzte Person das Zeugnis schreiben und unterschreiben kann. Die Vorlage setzt standardmäßig 14 Tage und verschiebt das Datum auf einen Werktag, falls es auf ein Wochenende fällt. Kommt bis dahin nichts, erinnern Sie mit einer zweiten, kurzen Frist.
Ausschlussfristen beachten
Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen: Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb weniger Monate schriftlich geltend gemacht werden. Das kann auch den Zeugnisanspruch betreffen. Fordern Sie Ihr Zeugnis deshalb zeitnah an und bewahren Sie eine Kopie Ihres Schreibens auf. Wann Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst beenden können, zeigt die kostenlose Kündigung Vorlage mit berechnetem Termin.
Wenn das Zeugnis da ist
Lesen Sie Ihr Zeugnis genau. Die Zeugnissprache verschlüsselt Noten in Formeln wie „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“, und schon kleine Abweichungen verändern die Bewertung. Einzelne Sätze entschlüsselt der kostenlose Zeugnis-Decoder. Das ganze Zeugnis mit jeder Formulierung bewertet die Arbeitszeugnisanalyse, und die Zeugnisberichtigung formuliert Ihre Bitte um Korrektur an den Arbeitgeber.
Häufig gestellte Fragen
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja. Bei Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, auf Verlangen als qualifiziertes Zeugnis über Leistung und Verhalten (§ 109 GewO). Es muss auf Papier erteilt und unterschrieben werden.
Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Bei einem triftigen Grund, etwa einem Wechsel der vorgesetzten Person, einer Versetzung, einer Umstrukturierung oder einer längeren Elternzeit, wird er aus dem Arbeitsvertrag abgeleitet. Manche Tarifverträge regeln ihn ausdrücklich.
Wie lange darf sich der Arbeitgeber Zeit lassen?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Zwei bis drei Wochen gelten als angemessen. Setzen Sie in Ihrem Schreiben eine Frist, die Vorlage schlägt 14 Tage vor. Reagiert der Arbeitgeber nicht, erinnern Sie mit einer zweiten, kurzen Frist.
Kann ich das Zeugnis per E-Mail anfordern?
Ja. Für Ihre Anforderung gibt es keine Formvorschrift, ein Brief oder eine E-Mail genügt. Das Zeugnis selbst muss der Arbeitgeber dagegen auf Papier ausstellen und eigenhändig unterschreiben; eine elektronische Form ist ausgeschlossen.
Kann mein Zeugnisanspruch verfallen?
Ja, durch Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Sie verlangen oft, Ansprüche innerhalb weniger Monate schriftlich geltend zu machen. Außerdem verjährt der Anspruch nach drei Jahren. Fordern Sie Ihr Zeugnis deshalb zeitnah an und bewahren Sie eine Kopie auf.
Was tue ich, wenn das Zeugnis schlecht ist?
Lesen Sie es genau und prüfen Sie die Formulierungen. Sie haben Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis. Einzelne Sätze entschlüsselt der kostenlose Zeugnis-Decoder, das ganze Zeugnis bewertet die Arbeitszeugnisanalyse, und die Zeugnisberichtigung formuliert Ihre Bitte um Korrektur.
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Die Berechnung folgt den gesetzlichen Regeln und gibt eine Orientierung. Verträge, Tarifverträge und Besonderheiten Ihres Falls können abweichen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.