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Mietvertrag Vorlage: Wohnungsmietvertrag mit gesetzlichen Regeln

Vermieter, Mieter, Wohnung, Miete und Kaution eintragen: Sie erhalten einen unbefristeten Mietvertrag mit Klauseln, die sich an das Gesetz halten, zum Ausdrucken und Unterschreiben.

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Mietvertrag-Vorlage

Straße und Hausnummer, darunter Postleitzahl und Ort.
Straße und Hausnummer, darunter Postleitzahl und Ort.
Zum Beispiel „2. OG links“.
Zum Beispiel „Kellerabteil Nr. 4, Stellplatz 12“.
Ohne Heizung, wenn diese getrennt läuft.
Leer lassen, wenn der Mieter selbst heizt, etwa mit einer Gastherme auf eigene Rechnung.

Ihr Ergebnis

Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf „Mietvertrag erstellen“. Das Ergebnis erscheint hier, sofort und kostenlos.

Ein Mietvertrag, der sich an das Gesetz hält

Viele Musterverträge enthalten Klauseln, die der Bundesgerichtshof längst für unwirksam erklärt hat: starre Fristen für Schönheitsreparaturen, Renovierungspflichten bei unrenoviert übergebenen Wohnungen, ein generelles Verbot von Haustieren. Eine unwirksame Klausel fällt weg, und an ihre Stelle tritt das Gesetz. Diese Vorlage geht deshalb den vorsichtigen Weg: Wo eine Klausel ohne Kenntnis der Wohnung riskant wäre, bleibt es bei der gesetzlichen Regel.

Was die Vorlage regelt

  • Parteien, Wohnung und mitvermietete Räume, Beginn auf unbestimmte Zeit.

  • Nettokaltmiete und Vorauszahlungen auf die Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung, auf Wunsch getrennt für Heizung und Warmwasser nach der Heizkostenverordnung, mit jährlicher Abrechnung (§ 556 BGB).

  • Zahlung bis zum dritten Werktag des Monats und die Kaution von höchstens drei Nettokaltmieten in drei Raten, getrennt angelegt (§ 551 BGB).

  • Schönheitsreparaturen und Instandhaltung beim Vermieter, Mängelanzeige durch den Mieter.

  • Untervermietung nur mit Erlaubnis, Kleintiere erlaubt, andere Tiere nach Abwägung im Einzelfall.

  • Mieterhöhung und Kündigung nach dem Gesetz, Rückgabe mit Protokoll.

Beispiel

Position Betrag
Nettokaltmiete 800,00 €
Vorauszahlung Betriebskosten 180,00 €
Vorauszahlung Heizung und Warmwasser 90,00 €
Monatliche Gesamtmiete 1.070,00 €
Höchstzulässige Kaution 2.400,00 €, in drei Raten von je 800,00 €

Was die Vorlage bewusst weglässt

Keine Abwälzung der Schönheitsreparaturen, keine Kleinreparaturklausel, keine Staffel- oder Indexmiete, keine Befristung. Wer so etwas vereinbaren will, braucht Formulierungen, die zur Wohnung und zu ihrem Zustand bei Übergabe passen. Eine Vorlage kann das nicht leisten, und eine falsche Klausel nützt am Ende niemandem. Für möblierte Wohnungen, Wohngemeinschaften und Gewerberäume ist die Vorlage nicht gedacht.

Vor der Vermietung gilt außerdem: In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete zu Beginn höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB), und den Energieausweis legen Sie bei der Besichtigung vor. Liegt Ihnen bereits ein Vertrag vor, ob als Vermieter oder als Mieter, prüft die Mietvertragsanalyse jede Klausel.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Mietvertrag aus einer Vorlage wirksam?

Ja, ein Mietvertrag braucht keine bestimmte Form und wird mit der Unterschrift beider Seiten wirksam. Entscheidend ist, dass die einzelnen Klauseln wirksam sind. Die Vorlage nutzt deshalb nur Regeln, die sich an das Gesetz halten, und lässt riskante Klauseln weg.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten. Der Mieter darf sie in drei monatlichen Raten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses, und der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen anlegen (§ 551 BGB).

Warum muss der Vermieter die Schönheitsreparaturen tragen?

Das ist die gesetzliche Regel (§ 535 Abs. 1 BGB). Eine Abwälzung auf den Mieter ist nur unter engen Voraussetzungen wirksam, etwa nicht bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung ohne Ausgleich. Weil eine Vorlage den Zustand der Wohnung nicht kennt, bleibt es bei der gesetzlichen Regel.

Welche Betriebskosten darf ich umlegen?

Die Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung, wenn der Vertrag sie vereinbart. Die Vorlage verweist auf diese Liste und sieht monatliche Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung vor.

Kann ich Haustiere im Mietvertrag verbieten?

Ein generelles Verbot von Hunden und Katzen ist unwirksam. Kleintiere darf der Mieter ohnehin halten. Die Vorlage sieht für andere Tiere eine Zustimmung nach Abwägung im Einzelfall vor.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Die Vorlage arbeitet nur mit den Angaben, die Sie eintragen, und speichert sie nicht. Gezählt wird lediglich, wie oft sie an einem Tag ein Ergebnis zeigt.

Die Berechnung folgt den gesetzlichen Regeln und gibt eine Orientierung. Verträge, Tarifverträge und Besonderheiten Ihres Falls können abweichen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.