Analyse · Aufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag prüfen lassen vor der Unterschrift
Sperrzeit, Abfindung, Freistellung, Zeugnis und Ausgleichsklausel: alle Klauseln Ihres Aufhebungsvertrags in wenigen Minuten eingeordnet, mit Formulierungen für Ihre Nachverhandlung.
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So funktioniert’s: Vertrag hochladen → Sperrzeit-Hinweis und Abfindungsvergleich sofort kostenlos → vollständige Klauselprüfung mit Verhandlungspunkten und Formulierungen für 24,99 € inkl. MwSt.
Aufhebungsvertrag prüfen lassen, bevor Sie unterschreiben
Vorschau kostenlos · danach 24,99 €So läuft es ab
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Schritt 1
Erfassen
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Auswerten
In wenigen Minuten prüft unsere KI Ihre Unterlagen und erstellt eine ausführliche Analyse mit allen wichtigen Punkten, die Sie kennen sollten.
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Umsetzen
Nutzen Sie Ihre Ergebnisse, um gut informiert die nächsten Schritte zu planen. Ihr Bericht ist sofort abrufbar und zeigt die Kernergebnisse auf einen Blick.
Was die Aufhebungsvertragsanalyse prüft
Die Analyse liest Ihren Vertrag Klausel für Klausel, so wie man ihn vor der Unterschrift lesen sollte: mit Blick auf das Arbeitslosengeld, auf Geld, das Ihnen noch zusteht, und auf Punkte, die Sie nachverhandeln können. Fristen und die Abfindung nach der Faustformel berechnet ProofDocs selbst.
Ende und Sperrzeit
Das vereinbarte Ende im Vergleich zu Ihrer Kündigungsfrist und die Formulierung zur Veranlassung, an der die Sperrzeit hängt.
Abfindung
Höhe gegenüber der Faustformel, Fälligkeit, Vererblichkeit und ein konkreter Gegenvorschlag.
Freistellung und Urlaub
Ob Ihr Urlaub wirklich erfüllt wird oder verloren geht.
Bonus, Überstunden, Zeugnis
Was ausdrücklich geregelt sein muss, damit es nicht an der Ausgleichsklausel scheitert.
Ausgleichsklausel und Wettbewerbsverbot
Was Sie mit der Unterschrift aufgeben würden und was ausgenommen werden sollte.
Formulierungen
Für jeden Verhandlungspunkt ein Satz, den Sie in den Vertrag oder Ihre Antwort übernehmen können.
Kostenlos: die Kurzauswertung
Nach dem Absenden sehen Sie ohne Zahlung, wie viele Punkte kritisch oder prüfenswert sind, welche Punkte geprüft wurden und, bei kritischen Punkten, worum es geht. Erst wenn Sie alle Erläuterungen, Formulierungen und nächsten Schritte sehen möchten, zahlen Sie einmalig 24,99 €.
Wann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt besser passt
Unser Ergebnis ist eine automatisierte Einordnung und keine Rechtsberatung. Wenn eine Frist kurz bevorsteht, viel Geld auf dem Spiel steht oder der Arbeitgeber nicht einlenkt, ist anwaltliche Hilfe der richtige nächste Schritt. Für diesen Termin ist der Bericht eine gute Vorbereitung.
Aufhebungsvertrag prüfen lassen: worauf es vor der Unterschrift ankommt
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Für Arbeitgeber ist er bequem: Es braucht keinen Kündigungsgrund, keine Sozialauswahl, keine Anhörung des Betriebsrats und keine Kündigungsfrist, und eine Kündigungsschutzklage ist ausgeschlossen. Für Sie bedeutet die Unterschrift, dass Sie auf all diese Schutzregeln verzichten. Was im Vertrag steht, gilt, und was dort fehlt, ist häufig verloren.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es beim Aufhebungsvertrag nicht, auch nicht, wenn er in Ihrer Wohnung unterschrieben wurde (BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18). Der Arbeitgeber muss lediglich das Gebot fairen Verhandelns einhalten, und Druck allein verletzt es noch nicht (BAG, Urteil vom 24.02.2022 – 6 AZR 333/21). Die beste Gelegenheit, einen Aufhebungsvertrag zu verbessern, ist deshalb die Zeit vor der Unterschrift. Genau dafür ist die Aufhebungsvertragsanalyse gemacht: Sie laden den Entwurf hoch und erhalten in wenigen Minuten jede Klausel eingeordnet, mit Verhandlungspunkten und Formulierungen.
Die zehn Punkte, die die Analyse prüft
| Klausel | Typisches Problem | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Beendigungszeitpunkt | Ende vor Ablauf Ihrer Kündigungsfrist | Das Arbeitslosengeld kann ruhen, und eine Sperrzeit wird wahrscheinlicher. |
| Veranlassung und Sperrzeit | „auf Wunsch des Arbeitnehmers“ | Die Agentur für Arbeit liest den Vertrag und prüft, ob ein wichtiger Grund vorliegt. |
| Abfindung | Höhe deutlich unter der Faustformel, keine Fälligkeit, nicht vererblich | Eine Abfindung, die erst mit dem Ende entsteht, kann bei vorherigem Tod verloren gehen. |
| Freistellung | „Resturlaub gilt als genommen“ bei widerruflicher Freistellung | Nur eine unwiderrufliche Freistellung erfüllt den Urlaub, sonst ist er weder genommen noch abgegolten. |
| Vergütung, Bonus, Überstunden | Anteiliger Bonus nicht geregelt | Was nicht ausdrücklich geregelt ist, kann an der Ausgleichsklausel scheitern. |
| Arbeitszeugnis | Nur „wohlwollend“, ohne Note | Eine vereinbarte Note erspart einen späteren Streit über das Zeugnis. |
| Ausgleichsklausel | Erledigt alle bekannten und unbekannten Ansprüche ohne Ausnahme | Betriebsrente, Urlaubsabgeltung, Zeugnis und offene Vergütung sollten ausgenommen sein. |
| Wettbewerbsverbot | Nachvertragliches Verbot ohne Entschädigung | Ohne Entschädigungszusage bindet es Sie nicht (§ 74 Abs. 2 HGB), ein guter Verhandlungspunkt. |
| Sprinterklausel | Fehlt, obwohl eine neue Stelle in Aussicht ist | Sie erlaubt ein früheres Ausscheiden gegen eine höhere Abfindung. |
| Form und Bedenkzeit | Unterschrift „sofort, heute noch“ verlangt | Der Vertrag braucht die Schriftform mit Unterschrift beider Seiten (§ 623 BGB), Zeitdruck ist kein guter Ratgeber. |
Fristen, das frühestmögliche Ende und die Abfindung nach der Faustformel berechnet ProofDocs selbst. Das KI-Sprachmodell liest den Vertrag nach Kriterien, die ProofDocs vorgibt, und formuliert die Einordnung. Den Sperrzeit-Hinweis und den Abfindungsvergleich sehen Sie kostenlos, die vollständige Prüfung kostet einmalig 24,99 €.
Aufhebungsvertrag und Sperrzeit: das größte Risiko
Für die Agentur für Arbeit haben Sie mit einem Aufhebungsvertrag Ihre Beschäftigung selbst gelöst. Ohne wichtigen Grund droht deshalb eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Sie kostet nicht nur zwölf Wochen Arbeitslosengeld, sie verkürzt die Anspruchsdauer zusätzlich um mindestens ein Viertel (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III). Krankenversichert sind Sie während der Sperrzeit erst ab dem zweiten Monat über die Agentur.
Einen wichtigen Grund erkennt die Agentur nach ihren Fachlichen Weisungen in der Regel an, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: Der Arbeitgeber hätte sonst betriebsbedingt gekündigt, das Ende wahrt die Kündigungsfrist, und die Abfindung liegt zwischen 0,25 und 0,5 Bruttomonatsgehältern je Beschäftigungsjahr. Liegt die Abfindung darüber, wird der Grund im Einzelnen geprüft. Deshalb sollte der Vertrag die Veranlassung durch den Arbeitgeber und die sonst drohende betriebsbedingte Kündigung festhalten, aber nur, wenn das auch stimmt.
Davon zu unterscheiden ist das Ruhen. Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist und wird eine Abfindung gezahlt, ruht das Arbeitslosengeld für eine begrenzte Zeit, längstens bis zum Ende der Frist (§ 158 SGB III). Sperrzeit und Ruhen können zusammentreffen. Ausführlich erklärt das der Ratgeber Aufhebungsvertrag und Sperrzeit. Ihre Kündigungsfrist ermittelt der kostenlose Kündigungsfristrechner.
Nach der Unterschrift läuft außerdem eine eigene Frist: Sie müssen sich spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ende bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, liegen zwischen Unterschrift und Ende weniger als drei Monate, innerhalb von drei Tagen. Eine verspätete Meldung kann zusätzlich eine Sperrzeit von einer Woche auslösen. Die Meldung ist online möglich und verpflichtet Sie zu nichts, auch wenn Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben.
Aufhebungsvertrag mit Abfindung: was angemessen ist
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung im Aufhebungsvertrag gibt es nicht, die Höhe ist Verhandlungssache. Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Wie viel darüber möglich ist, hängt davon ab, wie gut eine Kündigung für den Arbeitgeber durchsetzbar wäre und wie eilig er es hat. Die Abfindung ist steuerpflichtig, die Fünftelregelung kann die Steuerlast mindern (§ 34 EStG), wird seit 2025 aber nur noch über die Steuererklärung berücksichtigt. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine echte Abfindung nicht an. Verschiedene Beträge können Sie mit dem kostenlosen Abfindungsrechner vergleichen. Wie Arbeitgeber und Gerichte die Höhe bemessen, steht im Ratgeber Abfindung im Aufhebungsvertrag.
Beispiel: Markus Brandt erhält einen Aufhebungsvertrag
Markus Brandt (erfunden), 44 Jahre, ist seit sieben Jahren Projektingenieur und verdient 5.200 € brutto im Monat. Am 05.10.2026 legt ihm sein Arbeitgeber wegen der Verlagerung seiner Abteilung einen Aufhebungsvertrag vor: Ende am 31.10.2026, Abfindung 12.000 €, „auf Wunsch des Arbeitnehmers“, widerrufliche Freistellung, „Resturlaub gilt als genommen“, eine Ausgleichsklausel ohne Ausnahmen und ein „wohlwollendes“ Zeugnis. Er soll bis Freitag unterschreiben.
Die Analyse ordnet ein:
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Ende kritisch: Nach sieben Jahren beträgt seine gesetzliche Frist zwei Monate zum Monatsende. Das früheste Ende wäre der 31.12.2026. Durch das frühere Ende entfallen zwei Monatsgehälter, also 10.400 € brutto, und das Arbeitslosengeld kann bis Ende Dezember ruhen.
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Sperrzeit kritisch: „Auf Wunsch des Arbeitnehmers“ widerspricht dem tatsächlichen Hergang. Der Bericht schlägt eine Formulierung zur Veranlassung durch den Arbeitgeber wegen der Verlagerung vor.
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Abfindung prüfen: Die Faustformel ergibt 5.200 € mal 7 mal 0,5, also 18.200 €. Das Angebot entspricht rund 0,33 Monatsgehältern je Jahr. Ein Gegenvorschlag von 18.200 € läge noch im Rahmen, den die Agentur ohne genauere Prüfung hinnimmt.
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Freistellung und Ausgleichsklausel kritisch: Der Urlaub wäre bei widerruflicher Freistellung verloren, und der Bonus für 2026 ist nirgends geregelt.
Markus Brandt unterschreibt nicht am Freitag. Er bittet um eine Woche Bedenkzeit und schickt mit dem Verhandlungsschreiben einen Gegenvorschlag: Ende 31.12.2026, Veranlassung durch den Arbeitgeber, 18.200 € Abfindung, unwiderrufliche Freistellung unter Anrechnung des Urlaubs, anteiliger Bonus und ein Zeugnis mit der Note „gut“. Nach der Unterschrift meldet er sich innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend, weil bis zum Ende weniger als drei Monate bleiben (§ 38 SGB III).
Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag?
Nicht jeder Vertrag, der das Ende regelt, ist ein Aufhebungsvertrag. Ein Abwicklungsvertrag folgt auf eine bereits ausgesprochene Kündigung: Der Arbeitgeber kündigt, und in einem zweiten Vertrag verpflichten Sie sich, keine Klage zu erheben, meist gegen eine Abfindung. Beim Arbeitslosengeld hilft das nicht weiter, denn wer sich vertraglich mit der Kündigung abfindet, wirkt an der Beendigung mit, und auch dann kann eine Sperrzeit drohen. Die Analyse prüft deshalb beide Vertragsarten mit denselben Punkten.
Checkliste vor der Unterschrift
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Wahrt das vereinbarte Ende Ihre Kündigungsfrist aus Vertrag, Tarifvertrag oder Gesetz?
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Hält der Vertrag fest, dass der Arbeitgeber die Beendigung veranlasst hat, und stimmt das?
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Entsteht die Abfindung mit der Unterzeichnung, ist sie vererblich und hat sie ein Fälligkeitsdatum?
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Ist die Freistellung unwiderruflich, und sind Urlaub und Überstunden ausdrücklich geregelt?
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Sind Bonus, Zeugnisnote und Betriebsrente geregelt oder von der Ausgleichsklausel ausgenommen?
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Haben Sie genug Zeit gehabt, um den Vertrag in Ruhe zu lesen und Rat einzuholen?
Wann Sie lieber zur Anwältin oder zum Anwalt gehen
Die Aufhebungsvertragsanalyse ist eine automatisierte Einordnung und keine Rechtsberatung. Sie rät weder zur Unterschrift noch zur Ablehnung. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist die bessere Wahl, wenn Ihnen mit einer Kündigung gedroht wird, wenn Sie Sonderkündigungsschutz haben, etwa in Schwangerschaft, Elternzeit oder bei Schwerbehinderung, wenn eine Betriebsrente oder ein Wettbewerbsverbot auf dem Spiel steht oder wenn es um hohe Beträge geht. Wer die Grundlagen zuerst in Ruhe lesen möchte, beginnt mit dem Ratgeber Aufhebungsvertrag: was Sie wissen müssen.
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Häufig gestellte Fragen
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift prüfen lassen?
Ja. Mit der Unterschrift verzichten Sie auf den Kündigungsschutz, und ein zu frühes Ende kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen auslösen. Ein Widerrufsrecht gibt es in der Regel nicht. Die Prüfung zeigt, welche Klauseln Sie vorher ansprechen sollten.
Wann gibt es keine Sperrzeit nach einem Aufhebungsvertrag?
In der Regel dann, wenn Ihnen sonst eine rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung zum selben Termin gedroht hätte, die Kündigungsfrist eingehalten ist und die Abfindung höchstens ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr beträgt. Das sollte im Vertrag stehen.
Wie hoch ist eine übliche Abfindung im Aufhebungsvertrag?
Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, die Höhe ist Verhandlungssache. Die Analyse vergleicht das Angebot mit dieser Faustformel.
Was ist eine Ausgleichsklausel?
Eine Klausel, nach der mit dem Vertrag alle gegenseitigen Ansprüche erledigt sind. Was nicht ausdrücklich geregelt ist, etwa ein Bonus oder Überstunden, ist danach oft verloren. Die Analyse zeigt, was ausgenommen werden sollte.
Was kostet die Prüfung?
Die Aufhebungsvertragsanalyse kostet einmalig 24,99 € inkl. MwSt. Sperrzeit-Hinweis und Abfindungsvergleich sind kostenlos.
Ersetzt die Analyse einen Anwalt?
Nein. Die Analyse ist eine automatisierte Einordnung und keine Rechtsberatung. Sie hilft Ihnen, die richtigen Fragen zu stellen, bevor Sie unterschreiben oder eine Kanzlei beauftragen.