Heizkostenabrechnung prüfen: Verbrauch und CO2-Kosten
Laden Sie die Abrechnung des Messdienstes hoch: Verbrauchsanteil, Ablesung, Warmwasser, CO2-Kostenaufteilung und Ihre Kürzungsrechte in wenigen Minuten eingeordnet.
So läuft es ab
Erfassen Schritt 1
Laden Sie einfach Ihre Dokumente hoch oder geben Sie Ihre Daten ein. Ohne Registrierung und ohne Benutzerkonto – Sie starten sofort.
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In wenigen Minuten prüft ProofDocs Ihre Unterlagen Punkt für Punkt nach festen Kriterien und erstellt eine ausführliche Analyse mit allen wichtigen Punkten, die Sie kennen sollten.
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Nutzen Sie Ihre Ergebnisse, um gut informiert die nächsten Schritte zu planen. Ihr Bericht ist sofort abrufbar und zeigt die Kernergebnisse auf einen Blick.
So funktioniert’s: Heizkostenabrechnung hochladen → kostenlose Vorschau mit Fristen und der CO2-Aufteilung → vollständige Prüfung mit Rechenweg und Formulierungen für 12,99 € inkl. MwSt. Beispielbericht ansehen
Heizkostenabrechnung prüfen: Verbrauch, CO2 und Kürzung
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Häufig gestellte Fragen
Wie viel der Heizkosten muss nach Verbrauch abgerechnet werden?
Zwischen 50 und 70 % der Kosten für Heizung und Warmwasser sind nach Verbrauch zu verteilen, in bestimmten älteren Gebäuden genau 70 % (§§ 7 und 8 HeizkostenV). Der Rest wird meist nach Wohnfläche verteilt.
Wer zahlt die CO2-Kosten?
Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Kosten nach einem Stufenmodell: Je schlechter das Gebäude, desto mehr trägt der Vermieter. Die Prüfung berechnet Ihre Stufe, wenn Sie den CO2-Ausstoß je Quadratmeter angeben.
Wann darf ich die Heizkosten kürzen?
Wurde nicht nach Verbrauch abgerechnet, obwohl es vorgeschrieben ist, in der Regel um 15 % (§ 12 HeizkostenV). Fehlen vorgeschriebene Verbrauchsinformationen oder die Angaben zur CO2-Aufteilung, kommen 3 % in Betracht.
Was kostet die Prüfung?
Einmalig 12,99 € inkl. MwSt. Ihre Fristen und die CO2-Aufteilung sehen Sie vorher kostenlos. Den Widerspruch an den Vermieter erhalten Sie danach für 4,99 €.
Was die Heizkostenprüfung prüft
Die Heizkostenverordnung schreibt genau vor, wie Heiz- und Warmwasserkosten zu verteilen sind, und gibt Ihnen Kürzungsrechte, wenn das nicht geschieht. Die Prüfung geht diese Regeln einzeln durch. Die CO2-Aufteilung und Kürzungsbeträge rechnet ProofDocs selbst aus.
Verbrauchsanteil
50 bis 70 % nach Verbrauch, für Heizung und Warmwasser.
Ablesung
Abgelesen oder geschätzt, und ob die Schätzung erkennbar ist.
CO2-Kosten
Stufe und Anteil des Vermieters nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz.
Kürzungsrechte
15 % oder 3 %, wann sie greifen und wie viel das ist.
Fristen
Abrechnungsfrist des Vermieters und Ihre Einwendungsfrist.
Kostenlos: die Kurzauswertung
Nach dem Absenden sehen Sie ohne Zahlung, wie viele Punkte kritisch oder prüfenswert sind, welche Punkte geprüft wurden und, bei kritischen Punkten, worum es geht. Erst wenn Sie alle Erläuterungen, Formulierungen und nächsten Schritte sehen möchten, zahlen Sie einmalig 12,99 €.
Heizkostenabrechnung prüfen: Verbrauch, CO2-Kosten und Kürzungsrechte
Die Heizkostenabrechnung kommt meist vom Messdienst und ist schwerer zu lesen als die übrige Nebenkostenabrechnung. Dabei schreibt die Heizkostenverordnung genau vor, wie die Kosten zu verteilen sind, und gibt Ihnen ein Recht zur Kürzung, wenn das nicht geschieht. Seit 2023 kommt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter hinzu.
Die Heizkostenprüfung geht diese Regeln einzeln durch und rechnet die CO2-Aufteilung und mögliche Kürzungsbeträge selbst aus.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Verbrauchsanteil Heizung | 50 bis 70 % der Kosten nach Verbrauch, in bestimmten älteren Gebäuden genau 70 %. |
| Verbrauchsanteil Warmwasser | Ebenfalls 50 bis 70 % nach Verbrauch. |
| Abrechnung ohne Verbrauch | Wird nicht nach Verbrauch abgerechnet, obwohl es vorgeschrieben ist, dürfen Sie Ihren Anteil in der Regel um 15 % kürzen. |
| Verbrauchsinformationen | Bei fernablesbaren Geräten stehen Ihnen monatliche Verbrauchsinformationen zu. Fehlen sie, kommt eine Kürzung um 3 % in Betracht. |
| CO2-Kosten | Aufteilung in zehn Stufen nach dem CO2-Ausstoß je Quadratmeter: je schlechter das Gebäude, desto mehr trägt der Vermieter, bis 95 %. |
Woran Sie eine fehlerhafte Heizkostenabrechnung erkennen
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Geschätzte Werte: Steht „geschätzt“ statt abgelesener Zählerstände, muss die Schätzung erkennbar und nachvollziehbar sein.
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Keine Angaben zum CO2-Ausstoß: Fehlen sie, kann der Vermieter seinen Anteil nicht richtig abziehen, und Sie dürfen Ihren Anteil in der Regel um 3 % kürzen.
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Großer Sprung gegenüber dem Vorjahr: Ein starker Anstieg bei ähnlichem Verbrauch spricht dafür, die Belege anzusehen.
Wie die Heizkostenprüfung arbeitet
Sie laden die Heizkostenabrechnung hoch. Freiwillig geben Sie an, wann sie kam, welchen Zeitraum sie betrifft, wie hoch Ihre Heizkosten und die CO2-Kosten sind und wie hoch der CO2-Ausstoß je Quadratmeter ist. Daraus berechnet ProofDocs Ihre Fristen, die CO2-Stufe mit dem Anteil des Vermieters und, wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wurde, den möglichen Kürzungsbetrag.
Fristen und CO2-Aufteilung sehen Sie kostenlos. Die vollständige Prüfung kostet einmalig 12,99 €, ohne Konto und ohne Abo. Danach können Sie Ihren Widerspruch an den Vermieter zum Vorteilspreis erstellen.
Beispiel: CO2-Kosten nicht aufgeteilt
Familie Becker wohnt in einem Haus mit Gasheizung und 24,6 kg CO2 je Quadratmeter im Jahr. Ihre Abrechnung weist 84,00 € CO2-Kosten aus, zieht aber keinen Anteil des Vermieters ab. Die Prüfung ordnet das Haus in Stufe 4 ein, nach der der Vermieter 30 % trägt, also 25,20 €, und gibt der Familie eine Formulierung, mit der sie die Aufteilung verlangt.
Die rechtlichen Grundlagen
Die Verteilung nach Verbrauch regelt § 7 HeizkostenV, das Kürzungsrecht § 12 HeizkostenV, die Aufteilung der CO2-Kosten das § 7 CO2KostAufG und die Fristen § 556 BGB.
Was die Prüfung nicht ersetzt
ProofDocs ist eine Software, die Ihre Abrechnung nach festen Kriterien erklärt und Beträge berechnet, und keine Rechtsberatung. Ob in Ihrem Gebäude 70 % nach Verbrauch abzurechnen sind oder eine Ausnahme gilt, kann von Angaben abhängen, die in der Abrechnung nicht stehen. Für eine Vertretung wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Kanzlei für Mietrecht.