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Ratgeber · Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag kostenlos prüfen lassen: Gewerkschaft, KI oder Anwalt?

Alle Wege im Vergleich, mit Kosten, Checkliste, unwirksamen Klauseln und Tipps für die Nachverhandlung.

  • Redaktion: ProofDocs
  • Veröffentlicht:
  • Aktualisiert:
  • ca. 27 Min. Lesezeit

Kostenlos prüfen lassen können Sie Ihren Arbeitsvertrag als Gewerkschaftsmitglied, je nach Tarif über eine Rechtsschutzversicherung und bei geringem Einkommen über die Beratungshilfe gegen 15 € Eigenanteil. Selbst prüfen Sie ihn kostenlos mit unserer Checkliste mit 15 Punkten weiter unten. Wer schnell Klarheit braucht, lädt den Vertrag auf unserer Seite Arbeitsvertrag prüfen lassen ohne Anmeldung hoch: Kostenlos sehen Sie, wie viele Klauseln ungünstiger als üblich sind, die Bewertung jeder Klausel mit Formulierungsvorschlägen kostet einmalig 14,99 €.

Wirklich gratis sind nur wenige Wege, und sie haben fast immer einen Haken: Mitgliedschaft, Wartezeit oder begrenzte Beratungsdauer. In diesem Artikel vergleichen wir alle Optionen mit Kosten, Wartezeit und Detailtiefe und zeigen, wie Sie mit kleinem Budget das meiste herausholen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gewerkschaftsmitglieder können ihren Arbeitsvertrag in der Regel kostenlos prüfen lassen – der Mitgliedsbeitrag deckt den Rechtsschutz ab.

  • KI-gestützte Analysen wie bei ProofDocs.de bieten für 14,99 € eine schnelle und umfassende Klauselprüfung nach aktuellem Arbeitsrecht.

  • Eine anwaltliche Erstberatung kostet höchstens 190 € netto (226,10 € brutto), wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 34 RVG) – lohnt sich aber bei besonders komplexen Verträgen oder hohen Streitwerten.

  • Verbraucherzentralen beraten nicht zum Arbeitsrecht. Wirklich kostenlos sind nur die Gewerkschaft für Mitglieder, je nach Tarif die Rechtsschutzversicherung und, gegen 15 € Eigenanteil, die Beratungshilfe für Geringverdiener.

  • Unwirksame Klauseln fallen weg, an ihre Stelle tritt das Gesetz – auch nach der Unterschrift. Prüfen lohnt sich deshalb vor und nach dem Vertragsschluss.

Alle Optionen im Überblick

Es gibt verschiedene Wege, Ihren Arbeitsvertrag prüfen zu lassen – von komplett kostenlos bis zur umfassenden anwaltlichen Beratung. Hier ein Vergleich:

Gewerkschaft: Kostenlos für Mitglieder

Gewerkschaften wie ver.di, IG Metall oder die IG BCE bieten ihren Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung und Vertragsprüfung. Die Qualität ist in der Regel hoch, da die Beratung von spezialisierten Juristen durchgeführt wird. Einziger Nachteil: Sie müssen Mitglied sein, und die Terminvergabe kann mehrere Tage dauern.

Verbraucherzentrale: keine Arbeitsrechtsberatung

Die Verbraucherzentralen beraten zum Verbraucherrecht; zum Arbeitsrecht beraten sie nicht, so ausdrücklich etwa die Verbraucherzentralen Hamburg und Sachsen. Eine Prüfung Ihres Arbeitsvertrags gehört deshalb nicht zu ihrem Angebot, auch wenn manche Ratgeber das noch anders darstellen.

KI-gestützte Online-Analyse: Schnell und günstig

Moderne KI-gestützte Analysetools bieten eine schnelle und kostengünstige Alternative. Bei ProofDocs.de laden Sie Ihren Arbeitsvertrag einfach als PDF, Foto oder Word-Datei hoch und erhalten in wenigen Minuten eine Einordnung jeder einzelnen Klausel – für 14,99 €. Maßstab ist die übliche, gesetzlich vorgegebene Regelung nach BGB, TzBfG, ArbZG und den übrigen Arbeitsgesetzen; für ungünstige Klauseln liefert die Analyse Formulierungsvorschläge. Wie das genau abläuft, zeigt der Abschnitt zur KI-Prüfung weiter unten.

Fachanwalt für Arbeitsrecht: Umfassende Beratung

Die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist die umfassendste Option. Eine Erstberatung kostet höchstens 190 € netto (226,10 € brutto), wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 34 RVG). Für komplexe Sachverhalte, Geschäftsführerverträge oder wenn es um sehr hohe Summen geht, ist der Anwalt die beste Wahl.

Gewerkschaftliche Vertragsprüfung im Detail

Die kostenlose Vertragsprüfung durch eine Gewerkschaft ist für viele Arbeitnehmer der naheliegende Weg. Bevor Sie sich darauf verlassen, sollten Sie die konkreten Bedingungen, Wartezeiten und Grenzen kennen. Nicht jede Gewerkschaft prüft jeden Vertrag, und nicht jedes Mitglied erhält die Beratung sofort.

Welche Gewerkschaften prüfen Arbeitsverträge?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist mit rund 5,6 Millionen Mitgliedern der Dachverband der acht großen Einzelgewerkschaften. Für die Vertragsprüfung sind die Einzelgewerkschaften nach Branchen zuständig: ver.di für Dienstleistungen, Handel und öffentlichen Dienst, IG Metall für Metall- und Elektroindustrie, IG BCE für Bergbau, Chemie und Energie, IG BAU für Bau, Agrar und Umwelt, GEW für Bildung und Wissenschaft, EVG für Eisenbahn und Verkehr, NGG für Nahrung, Genuss und Gaststätten sowie die GdP für die Polizei.

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Branche Ihres künftigen Arbeitgebers. Ein Softwareentwickler in einem Automobilkonzern wird in der Regel von der IG Metall betreut, ein Krankenpfleger im Klinikum von ver.di. Wenn Sie unsicher sind, hilft die DGB-Hotline oder die örtliche DGB-Beratungsstelle bei der Zuordnung.

Voraussetzungen für die kostenlose Prüfung

Die kostenlose Vertragsprüfung setzt eine Mitgliedschaft voraus – und je nach Gewerkschaft auch eine bereits abgelaufene Wartezeit. Bei den meisten Gewerkschaften liegt die Wartezeit für arbeitsrechtlichen Rechtsschutz bei drei Monaten ab Eintritt. Wer also den Vertrag morgen unterschreiben soll und heute der Gewerkschaft beitritt, hat in der Regel keinen Anspruch auf kostenlose Prüfung des konkreten Vertrags.

Eine reine Vorab-Beratung ohne Rechtsschutzfall ist bei vielen Gewerkschaften auch für Neumitglieder möglich – allerdings oft nur als Kurzberatung von 15 bis 30 Minuten. Für eine vollständige Klausel-für-Klausel-Analyse eines mehrseitigen Arbeitsvertrags reicht das selten aus. Der Mitgliedsbeitrag liegt typischerweise zwischen 1,0 und 1,1 Prozent des Bruttoeinkommens.

Realistische Wartezeiten

In Ballungsräumen und bei stark nachgefragten Gewerkschaften wie ver.di oder IG Metall müssen Sie für einen Beratungstermin in der Geschäftsstelle mit zwei bis sechs Wochen Wartezeit rechnen. Telefonische Kurzberatungen sind oft schneller verfügbar, decken aber keine vollständige Vertragsprüfung ab. In ländlichen Regionen, in denen die nächste Geschäftsstelle 50 Kilometer entfernt liegt, verlängern sich die effektiven Wartezeiten zusätzlich durch die Anfahrt.

Für Verträge mit kurzer Annahmefrist – etwa wenn der Arbeitgeber innerhalb von sieben Tagen eine Antwort erwartet – ist die gewerkschaftliche Prüfung deshalb häufig nicht praktikabel. In diesen Fällen ist eine sofortige KI-Vertragsprüfung oder ein eilig vereinbarter Anwaltstermin die realistischere Option.

Kostenlose anwaltliche Erstberatung – wann sie wirklich kostenlos ist

Viele Internetangebote werben mit „kostenloser Erstberatung beim Anwalt“. Was steckt rechtlich dahinter, und unter welchen Bedingungen ist eine anwaltliche Vertragsprüfung tatsächlich gratis?

Die 190-Euro-Grenze nach § 34 RVG

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt in § 34 die Vergütung für Beratungstätigkeiten. Für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher darf der Anwalt höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer berechnen – das sind brutto 226,10 Euro. Diese gesetzliche Obergrenze gilt nur, wenn keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

„Kostenlose Erstberatung“ ist also kein Gesetzesanspruch, sondern eine freiwillige Akquise-Leistung mancher Kanzleien. Wer mit dieser Werbung lockt, übernimmt typischerweise nur eine 15-minütige Erstein­schätzung am Telefon – nicht eine vollständige Vertragsanalyse mit schriftlichem Gutachten. Fragen Sie vor dem Termin explizit nach, was die kostenlose Erstberatung umfasst und ab welchem Zeitpunkt Gebühren anfallen.

Rechtsschutzversicherung – die wahre kostenfreie Option

Wer eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann seinen Vertrag oft kostenfrei prüfen lassen – allerdings unter strengen Bedingungen. Versicherer verlangen in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten zwischen Vertragsabschluss und erstmaliger Inanspruchnahme. Bei reinen Vertragsprüfungen ohne konkreten Streitfall greift der Rechtsschutz zudem häufig gar nicht – die meisten Tarife decken nur den Streitfall, nicht die präventive Beratung.

Prüfen Sie deshalb vor der Inanspruchnahme die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs. Stichwörter, auf die Sie achten sollten: „Erstberatung“, „präventive Beratung“, „Vertragsprüfung außerhalb eines Streitfalls“. Manche Versicherer bieten als Service eine kostenlose telefonische Rechtsberatung über eine Hotline an – diese ist allerdings keine vollständige Vertragsanalyse, sondern eher eine erste Orientierung.

Beratungshilfe für Geringverdiener

Wer ein geringes Einkommen hat, kann beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Der Schein berechtigt zu einer anwaltlichen Beratung gegen eine Eigenbeteiligung von 15 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie die Beratungskosten nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht selbst aufbringen können und es keinen zumutbaren Selbsthilfeweg gibt – etwa eine Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Die Einkommensgrenzen orientieren sich an den Werten der Prozesskostenhilfe. Bei einem alleinstehenden Antragsteller ohne Unterhaltspflichten liegt die Grenze (Stand 2026) bei einem einzusetzenden Einkommen von rund 20 Euro monatlich nach Abzug aller Freibeträge. Wer mehr verdient, hat in der Regel keinen Anspruch auf Beratungshilfe.

Wann reicht eine kostenlose Prüfung wirklich aus?

Eine ehrliche Antwort: Eine kostenlose Schnellprüfung ist in vielen Fällen ausreichend – aber eben nicht in allen. Die entscheidende Frage ist, wie standardisiert Ihr Vertrag ist und wie hoch das wirtschaftliche Risiko bei einer übersehenen Klausel wäre.

Geeignete Konstellationen für kostenlose Optionen

Standardisierte Vollzeit- oder Teilzeitverträge ohne ungewöhnliche Klauseln lassen sich oft mit einer kostenlosen Gewerkschaftsberatung oder einer telefonischen Versicherungshotline ausreichend einordnen. Auch bei kurzen Befristungen ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG genügt häufig eine schnelle Plausibilitätsprüfung. Wer einen Minijob-Vertrag oder einen Aushilfsvertrag mit überschaubarem Stundenumfang erhält, wird selten überraschende Klauseln finden.

Konstellationen, bei denen eine kostenlose Prüfung nicht ausreicht

Komplexer wird es bei Geschäftsführer- und Leitungsverträgen, bei Verträgen mit signifikantem variablen Vergütungsanteil (Tantieme, Boni, Mitarbeiterbeteiligungen), bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten sowie bei umfangreichen Versetzungsklauseln. Auch bei Verträgen, die unter ausländischem Recht stehen oder grenzüberschreitende Tätigkeiten regeln, ist eine fundierte Prüfung unverzichtbar.

Faustregel: Sobald der Vertrag länger als fünf Seiten ist, individuelle Sonderklauseln enthält oder das Jahresbruttogehalt 60.000 Euro übersteigt, sollten Sie mindestens eine KI-Analyse mit individuellen Verbesserungsvorschlägen durchführen lassen – idealerweise ergänzt durch eine anwaltliche Stellungnahme zu den Risikoklauseln.

Wann lohnt die kostenpflichtige Variante?

Die kostenpflichtigen Optionen unterscheiden sich erheblich in Preis, Geschwindigkeit und Tiefe. Eine ehrliche Einordnung hilft, das passende Format zu wählen.

KI-Analyse für 14,99 €

Die KI-gestützte Analyse bei ProofDocs.de eignet sich für alle, die in wenigen Minuten eine strukturierte Übersicht über sämtliche Vertragsklauseln benötigen. Die KI prüft systematisch gegen die einschlägigen Vorschriften – BGB, ArbZG, TzBfG, BUrlG, KSchG, HGB – und liefert für jede Klausel eine Einordnung zwischen 1 (besser als üblich) und 4 (sollte anwaltlich geprüft werden) sowie konkrete Formulierungsvorschläge.

Stärken: Geschwindigkeit, Vollständigkeit, Preis. Grenzen: Die KI kann individuelle Verhandlungsstrategien nicht ersetzen und kennt Ihre persönliche Verhandlungsposition nicht. Sie identifiziert Risiken und schlägt Alternativen vor – die finale Entscheidung, welche Risiken Sie akzeptieren und welche nicht, treffen Sie selbst.

Fachanwalt für Arbeitsrecht – Erstberatung bis 226,10 Euro

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hat eine mehrjährige Zusatzausbildung mit nachgewiesener Fallpraxis durchlaufen. Die Beratung umfasst nicht nur die rechtliche Bewertung, sondern auch eine konkrete Verhandlungsstrategie – etwa welche Klauseln Sie streichen lassen sollten und welche Alternativformulierungen Sie vorschlagen können. Bei einem typischen Erstberatungstermin von 60 bis 90 Minuten gehen Sie den Vertrag Klausel für Klausel durch.

Die anwaltliche Vertragsprüfung lohnt sich besonders bei Führungspositionen, bei Verträgen mit signifikanten Aktien- oder Optionsanteilen sowie bei Konstellationen mit internationaler Komponente. Bei Jahresgehältern über 100.000 Euro können selbst kleine Vertragsoptimierungen den Beratungspreis um ein Vielfaches übertreffen. Wann sich der Gang zur Kanzlei wirklich rechnet und was er kostet, beleuchtet unser Ratgeber zum Anwalt für den Arbeitsvertrag.

Die smarte Kombination

Wirtschaftlich am besten fahren die meisten Arbeitnehmer mit einer Kombination: zuerst eine KI-Analyse für 14,99 € als Vollscan, dann eine zielgerichtete anwaltliche Stellungnahme nur zu den drei bis fünf kritischsten Klauseln. Das kann Anwaltskosten senken, weil der Anwalt nicht den gesamten Vertrag, sondern nur die markierten Risikobereiche bewertet.

Was kostet es, einen Arbeitsvertrag prüfen zu lassen?

Option Kosten Wartezeit Detailtiefe
Gewerkschaft Kostenlos (Mitglied) Tage bis Wochen Hoch
Beratungshilfe (Amtsgericht) 15 € Eigenanteil Tage Hoch (anwaltlich)
KI-Analyse (ProofDocs) 14,99 € wenige Minuten Hoch
Fachanwalt bis 226,10 € (Erstberatung) Tage bis Wochen Sehr hoch

Arbeitsvertrag mit KI prüfen lassen: So läuft die Prüfung ab

Eine KI-Vertragsprüfung läuft in einem Vorgang ab, ohne Termin und ohne Aktenversand. Am Beispiel der Arbeitsvertragsanalyse von ProofDocs.de:

  1. Vertrag hochladen: als PDF, Foto (JPG, PNG, HEIC) oder Word-Datei, bis zu fünf Dateien mit je höchstens 10 MB. Laden Sie Anlagen wie Bonusregelung oder Wettbewerbsverbot mit hoch, sie stehen oft in separaten Dokumenten.

  2. Texterkennung: Google Cloud Document AI liest den Vertrag in der EU-Region aus, auch Scans und Smartphone-Fotos.

  3. Einordnung jeder Klausel: Ein Sprachmodell von Anthropic ordnet jede Klausel den Bereichen Vergütung, Arbeitszeit und Vertragsbeendigung zu und stuft sie ein: 1 liegt über dem Üblichen, 2 entspricht der Standardregelung, 3 weicht zu Ihren Lasten ab, 4 weicht erheblich vom Gesetz oder der Rechtsprechung ab und sollte anwaltlich geprüft werden. Zu jeder Klausel gibt es eine Erklärung mit Bezug zum Gesetz.

  4. Bericht: Kostenlos sehen Sie, wie viele Klauseln ungünstiger als üblich sind und für wie viele eine bessere Fassung bereitliegt. Für 14,99 € schalten Sie die Einordnung jeder Klausel, die kritischen Klauseln im Originalwortlaut, Formulierungsvorschläge für die Nachverhandlung und den überarbeiteten Gesamttext frei.

Vom Upload bis zum Bericht vergehen wenige Minuten. Die Analyse misst Ihren Vertrag am deutschen Recht; einen Abgleich mit einer Gesetzesdatenbank gibt es nicht, und Messwerte zur Genauigkeit liegen nicht vor. Sie ist eine fundierte Verhandlungsgrundlage, keine Rechtsberatung.

Stolperfallen bei der KI-Prüfung

  • Unvollständige Unterlagen: Bonusregelungen, Wettbewerbsverbote oder Dienstwagenvereinbarungen stehen oft in Anlagen. Was nicht hochgeladen wird, kann nicht geprüft werden.

  • Zu spät prüfen: Planen Sie zwei bis drei Tage zwischen Vertragserhalt und Unterschrift ein, damit Sie in Ruhe nachverhandeln können.

  • Nur die Note lesen: Ob eine Abweichung für Sie zählt, ergibt sich erst aus der Erklärung zur Klausel.

  • Vorschläge wörtlich übernehmen: Die Formulierungsvorschläge sind Verhandlungsgrundlage, kein fertiger Vertragstext. Passen Sie sie an Ihre Situation an.

  • Keine Zweitprüfung: Schickt der Arbeitgeber eine geänderte Fassung, lohnt ein zweiter Blick, denn auch neue Klauseln können Nachteile enthalten.

Welche Klauseln besonders prüfungsbedürftig sind

Nicht jede Vertragsklausel ist gleich riskant. Manche sind reine Standardformulierungen, andere können Sie über Jahre hinweg finanziell belasten. Diese acht Klauselarten gehören in jede Prüfung – egal ob kostenlos oder kostenpflichtig.

Probezeit und Befristung

Die Probezeit darf nach § 622 Abs. 3 BGB maximal sechs Monate betragen, in denen eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt. Eine längere Probezeit wäre unwirksam, würde aber juristisch in eine zulässige sechsmonatige Probezeit umgedeutet. Bei sachgrundlosen Befristungen erlaubt § 14 Abs. 2 TzBfG eine Gesamtdauer von zwei Jahren mit maximal drei Verlängerungen – ein Verstoß führt zur Umdeutung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Arbeitszeit und Überstunden

Klauseln zur Arbeitszeit müssen den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) entsprechen – maximal acht Stunden täglich, in Ausnahmefällen bis zehn Stunden, ergänzt durch elf Stunden ununterbrochener Ruhezeit. Eine Pauschalvergütung von Überstunden ist nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur wirksam, wenn die Anzahl der abgegoltenen Stunden klar beziffert ist (BAG, Urteil vom 16.05.2012, 5 AZR 331/11). Eine Klausel wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ ist regelmäßig unwirksam.

Vertragsstrafen

Vertragsstrafen für den Fall einer schuldhaften Nichtaufnahme der Arbeit oder eines vertragswidrigen Beendens dürfen die Höhe eines Bruttomonatsgehalts grundsätzlich nicht überschreiten. Höhere Strafen sind nach § 307 BGB als unangemessene Benachteiligung unwirksam. Die Klausel muss zudem so klar formuliert sein, dass der Arbeitnehmer genau weiß, welches Verhalten welche Strafe auslöst.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nach §§ 74 ff. HGB nur wirksam, wenn der Arbeitgeber eine Karenzentschädigung von mindestens 50 Prozent der zuletzt bezogenen Bezüge zahlt. Fehlt die Karenzentschädigung oder ist sie zu niedrig, ist das Verbot rechtlich unverbindlich – der Arbeitnehmer hat ein Wahlrecht, ob er sich daran halten und die Entschädigung einklagen oder das Verbot ignorieren will.

Ausschlussfristen

Vertragliche Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, müssen mindestens drei Monate lang sein. Kürzere Fristen sind nach § 307 BGB unwirksam. Zweistufige Klauseln, die zunächst eine schriftliche Geltendmachung und anschließend eine Klage verlangen, müssen den gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG ausnehmen – sonst sind sie insgesamt nichtig.

Schriftform- und Änderungsklauseln

Eine doppelte Schriftformklausel, die auch Änderungen der Schriftformklausel selbst der Schriftform unterwirft, ist nach Rechtsprechung des BAG unwirksam (BAG, Urteil vom 20.05.2008, 9 AZR 382/07). Mündliche Zusagen Ihres Vorgesetzten – etwa zu Boni oder Sonderzahlungen – können trotz Schriftformklausel wirksam werden, wenn sie das Verhalten der Parteien tatsächlich prägen (sogenannte betriebliche Übung).

Versetzungs- und Direktionsklauseln

Klauseln, die dem Arbeitgeber das Recht einräumen, den Mitarbeiter „jederzeit anderweitig einzusetzen“, sind oft zu weit gefasst. Das Direktionsrecht nach § 106 GewO erlaubt zwar Anpassungen, muss aber den Inhalten des Arbeitsvertrags entsprechen. Klauseln, die eine gravierende Veränderung der Tätigkeitsbeschreibung oder bundesweite Versetzungen ohne Zusatzleistungen erlauben, sind häufig unangemessen benachteiligend.

Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen

Klauseln, nach denen Arbeitnehmer Fortbildungskosten zurückzahlen müssen, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist kündigen, sind nur wirksam, wenn die Bindungsdauer in einem angemessenen Verhältnis zu Dauer und Wert der Fortbildung steht. Faustregel des BAG: Bei einer Fortbildung von einem Monat sind maximal sechs Monate Bindung zulässig, bei einer Fortbildung von zwei Monaten maximal ein Jahr, bei vier Monaten maximal zwei Jahre.

Unwirksame Klauseln: Was gilt, wenn eine Klausel nicht hält?

Vorformulierte Arbeitsverträge unterliegen der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Eine Klausel, die Sie unangemessen benachteiligt, ist unwirksam (§ 307 BGB). Dazu zählt auch eine Klausel, die nicht klar und verständlich formuliert ist (Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB): Unklarheiten gehen zulasten des Arbeitgebers, der den Vertrag gestellt hat.

Fällt eine Klausel weg, gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB); der übrige Vertrag bleibt wirksam. Für Sie ist das fast immer günstig, weil das Gesetz mehr Schutz bietet als die unwirksame Klausel. Typische Beispiele aus der Praxis:

  • „Alle anfallenden Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“ (keine Obergrenze)

  • „Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von vier Wochen geltend gemacht werden.“ (zu kurz)

  • „Der Arbeitnehmer kann jederzeit an jeden Standort versetzt werden.“ (ohne Bindung an billiges Ermessen)

  • „Bei vorzeitigem Ausscheiden ist eine Vertragsstrafe von drei Monatsgehältern zu zahlen.“ (unverhältnismäßig)

Leitentscheidungen des BAG zur AGB-Kontrolle

Urteil Aktenzeichen Kernaussage
BAG 22.02.2012 5 AZR 765/10 Eine Pauschalabgeltung von Überstunden ist intransparent und unwirksam, wenn nicht erkennbar ist, wie viel Mehrarbeit ohne zusätzliche Vergütung geschuldet ist.
BAG 13.04.2010 9 AZR 36/09 Versetzungsklauseln müssen sich im Rahmen des § 106 GewO halten; die Versetzung ist an billiges Ermessen gebunden.
BAG 24.08.2017 8 AZR 378/16 Eine Vertragsstrafe, die den Verdienst für die maßgebliche Kündigungsfrist übersteigt, benachteiligt unangemessen und ist unwirksam.
BAG 18.09.2018 9 AZR 162/18 Eine Ausschlussklausel, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausnimmt, ist in Verträgen ab dem 01.01.2015 insgesamt unwirksam.
BAG 28.09.2005 5 AZR 52/05 Vertragliche Ausschlussfristen unter drei Monaten benachteiligen unangemessen und sind unwirksam.
BAG 18.03.2014 9 AZR 545/12 Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten müssen Bindungsdauer und Betrag transparent und zeitanteilig staffeln.
BAG 12.01.2005 5 AZR 364/04 Ein Widerrufsvorbehalt für Zulagen ist nur zulässig, wenn der widerrufliche Teil höchstens 25 bis 30 % der Gesamtvergütung ausmacht und der Grund im Vertrag genannt ist.

Befristete Arbeitsverträge: worauf es bei der Prüfung ankommt

Befristete Verträge bilden eine eigene Risikoklasse. Ist die Befristung unwirksam, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 16 TzBfG) – zu Ihren Gunsten. Diese Punkte sollten Sie prüfen:

  • Ohne Sachgrund: höchstens zwei Jahre mit bis zu drei Verlängerungen (§ 14 Abs. 2 TzBfG), bei Neugründungen in den ersten vier Jahren bis zu vier Jahre. Ausgeschlossen ist sie grundsätzlich, wenn Sie schon einmal beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren; das Bundesverfassungsgericht lässt Ausnahmen zu, wenn die Vorbeschäftigung sehr lange zurückliegt, ganz anders geartet oder sehr kurz war.

  • Mit Sachgrund: etwa Vertretung, Projekt oder vorübergehender Bedarf. Der Grund muss bei Vertragsschluss vorliegen.

  • Schriftform vor Arbeitsbeginn: Die Befristung muss schriftlich vereinbart sein, bevor Sie anfangen (§ 14 Abs. 4 TzBfG); eine E-Mail genügt nicht.

  • Drei Wochen für die Klage: Wer die Befristung für unwirksam hält, muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende Klage erheben (§ 17 TzBfG).

Mehr dazu im Ratgeber zum befristeten Arbeitsvertrag.

Detaillierter Vergleich: Gewerkschaft, KI und Anwalt

Die folgende Tabelle stellt die drei populärsten Optionen mit allen entscheidenden Faktoren gegenüber. Sie hilft, die für Ihre Situation passende Variante zu identifizieren.

Kriterium Gewerkschaft KI-Analyse (ProofDocs) Fachanwalt
Direkte Kosten 0 € (Mitgliedsbeitrag ~1 % des Brutto) 14,99 € einmalig bis 226,10 € (Erstberatung)
Voraussetzungen Mitgliedschaft + 3 Mon. Wartezeit Keine Keine
Reaktionszeit 2–6 Wochen bis Termin Wenige Minuten 1–14 Tage je nach Auslastung
Tiefe der Prüfung Mittel bis hoch Hoch (systematische Klauselprüfung) Sehr hoch (individuell)
Verhandlungsstrategie Teilweise Verbesserungsvorschläge inkl. Vollständige Strategie
Branchenkenntnis Sehr hoch (branchenspezifisch) Breit über alle Branchen Abhängig vom Anwalt
Vertraulichkeit Gegenüber dem Arbeitgeber gewahrt Keine Anmeldung, Verarbeitung nach der Datenschutzerklärung Anwaltliche Schweigepflicht
Schriftliches Ergebnis Selten Online-Bericht mit Erklärung je Klausel Auf Wunsch (Aufpreis)
Geeignet für eilige Verträge Eingeschränkt Ja Bedingt
Geeignet für Geschäftsführerverträge Eingeschränkt Als Erstanalyse Empfohlen

Die Tabelle macht deutlich: Keine der Optionen ist objektiv „die beste“. Sie alle haben ihre Berechtigung in unterschiedlichen Konstellationen. Wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, sollte deren Leistungen selbstverständlich nutzen. Wer schnell und systematisch eine Übersicht braucht, ist mit der KI-Analyse gut bedient. Wer ein hohes Streitvolumen oder einen sehr individuellen Vertrag hat, kommt um den Anwalt nicht herum.

Arbeitsvertrag selbst prüfen: Checkliste mit 15 Punkten

Bevor Sie eine externe Prüfung anstoßen, lohnt sich ein eigener strukturierter Blick auf den Vertrag. Nach den §§ 1 bis 4 des Nachweisgesetzes (NachwG) muss der Arbeitgeber bestimmte wesentliche Vertragsbedingungen dokumentieren und Ihnen aushändigen. Seit dem 1. Januar 2025 genügt dafür grundsätzlich die Textform nach § 126b BGB – eine E-Mail oder ein PDF reicht aus, nur in einzelnen Branchen wie Bau und Gastronomie bleibt die Schriftform Pflicht. Verstöße gegen die Nachweispflicht können mit Bußgeldern bis zu 2.000 Euro geahndet werden. Mit dieser Checkliste prüfen Sie, ob Ihr Vertrag den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht.

  1. Vertragsparteien: Name und Anschrift des Arbeitgebers vollständig? Ihr eigener Name korrekt geschrieben? Vertragspartner identisch mit dem späteren Lohnzahler? Bei GmbH, Konzern oder Leiharbeit hilft der Beitrag Wer ist Arbeitgeber?

  2. Beginn und Befristung: Eintrittsdatum klar genannt? Bei Befristung Sachgrund oder § 14 Abs. 2 TzBfG zitiert? Bei Verlängerung schriftliche Vereinbarung vor Fristablauf?

  3. Arbeitsort: Konkreter Ort genannt? Versetzungsklauseln klar abgegrenzt? Mehrere Standorte einzeln aufgeführt?

  4. Tätigkeit: Berufsbezeichnung und kurze Aufgabenbeschreibung enthalten? Keine zu pauschalen Formulierungen wie „und sonstige zumutbare Tätigkeiten“?

  5. Vergütung: Bruttogehalt mit Zahlungsweise (monatlich, 12, 13, 14 Gehälter)? Variable Anteile transparent geregelt? Verweis auf Tarifvertrag mit Tarifgruppe?

  6. Arbeitszeit: Wochenarbeitszeit konkret beziffert? Lage der Arbeitszeit geregelt? Überstundenklausel mit klarer Obergrenze?

  7. Urlaub: Mindestens 24 Werktage bei Sechs-Tage-Woche oder 20 Arbeitstage bei Fünf-Tage-Woche? Übertragungsregelungen klar?

  8. Kündigungsfristen: Einhaltung des § 622 BGB? Identische Frist für beide Seiten? Verlängerung der Frist für den Arbeitnehmer nur bei spiegelbildlicher Regelung für den Arbeitgeber?

  9. Probezeit: Maximal sechs Monate? Kündigungsfrist während der Probezeit korrekt zwei Wochen?

  10. Tarifbindung: Verweis auf einen einschlägigen Tarifvertrag? Wenn ja, korrekte Tarifgruppe und Stufe? Aktuelle Tariffassung referenziert?

  11. Nebenabreden und Wettbewerbsverbote: Karenzentschädigung mindestens 50 Prozent? Räumliche, zeitliche und gegenständliche Begrenzung? Kein Verbot ohne Entschädigung?

  12. Ausschlussfristen: Frist mindestens drei Monate? Mindestlohn explizit ausgenommen? Zweistufige Klauseln korrekt formuliert?

  13. Vertragsstrafe: Höchstens so hoch wie die Vergütung für die Kündigungsfrist? Ist klar beschrieben, welches Verhalten sie auslöst, etwa der Nichtantritt der Stelle?

  14. Rückzahlung von Fortbildungskosten: Bindungsdauer angemessen zur Länge und zum Wert der Fortbildung? Sinkt der Rückzahlungsbetrag mit jedem Monat der Bindung? Entfällt die Rückzahlung, wenn der Arbeitgeber kündigt?

  15. Bonus und Sonderzahlungen: Sind Ziele und Berechnung nachvollziehbar? Werden Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt für dieselbe Zahlung kombiniert? Diese Kombination ist widersprüchlich und damit in der Regel unwirksam.

Wenn Sie bei drei oder mehr Punkten Unsicherheit verspüren, sollten Sie eine externe Prüfung anstoßen. Bei sechs oder mehr unklaren Punkten ist eine vollständige Analyse – zum Beispiel die Arbeitsvertragsanalyse von ProofDocs.de – dringend zu empfehlen, bevor Sie unterschreiben. Hintergrundwissen zu allen Pflichtangaben und typischen Klauseln finden Sie in unserem großen Arbeitsvertrag-Leitfaden.

Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz

Seit der Reform vom August 2022 muss der Arbeitgeber deutlich mehr dokumentieren. Fehlt eine Angabe, wird der Vertrag nicht unwirksam, der Arbeitgeber riskiert aber ein Bußgeld. Diese Angaben gehören in den Vertrag oder den Nachweis:

  • Name und Anschrift beider Vertragsparteien, Beginn und bei Befristung das Enddatum

  • Arbeitsort oder Hinweis auf wechselnde Arbeitsorte, kurze Beschreibung der Tätigkeit

  • Dauer der Probezeit, falls vereinbart

  • Zusammensetzung und Höhe des Entgelts einschließlich Überstundenvergütung, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen, Art der Auszahlung

  • Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten, bei Schichtarbeit das Schichtsystem, bei Arbeit auf Abruf die Mindeststunden

  • Möglichkeit und Voraussetzungen von Überstunden

  • Urlaubsanspruch und ein etwaiger Anspruch auf Fortbildung

  • Verfahren bei der Kündigung, mindestens Schriftform, Fristen und die Frist für die Kündigungsschutzklage

  • Hinweis auf anwendbare Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, bei betrieblicher Altersversorgung Name und Anschrift des Versorgungsträgers

Häufige Mythen über kostenlose Vertragsprüfung

Rund um das Thema kostenlose Vertragsprüfung kursieren einige Halbwahrheiten. Die wichtigsten Mythen – und was wirklich stimmt.

Mythos 1: „Ein Anwalt ist immer besser als eine KI“

Stimmt nur bedingt. Ein Fachanwalt liefert tiefere Einzelfallbewertung und individuelle Verhandlungsstrategie. Eine KI dagegen prüft jede Klausel nach demselben Schema und wird nicht müde. Sie kann sich aber irren und ersetzt keine Rechtsberatung. In einer 2018 veröffentlichten Vergleichsstudie des Anbieters LawGeex erkannte dessen KI-System in Geheimhaltungsvereinbarungen im Schnitt 94 Prozent der vorgegebenen Problemstellen, erfahrene Anwälte rund 85 Prozent.

Mythos 2: „KI versteht keine sprachlichen Nuancen“

Moderne Sprachmodelle wie das von ProofDocs.de eingesetzte System werden über einen spezialisierten Fach-Prompt gezielt auf juristische Vertragstexte ausgerichtet und erkennen feine sprachliche Unterschiede – etwa zwischen „kann“ und „soll“, zwischen „angemessen“ und „erforderlich“. Was die KI nicht kann: Ihre persönliche Verhandlungssituation einschätzen, also etwa beurteilen, ob Sie bei diesem Arbeitgeber überhaupt Verhandlungsspielraum haben.

Mythos 3: „Die Gewerkschaft prüft alles kostenlos“

Stimmt nicht. Die kostenlose Beratung gilt grundsätzlich nur für Mitglieder nach Ablauf der Wartezeit und ist je nach Auslastung der Geschäftsstelle qualitativ unterschiedlich. Manche Gewerkschaften decken zudem nur den Streitfall ab, nicht die präventive Vertragsprüfung. Lesen Sie die Satzung Ihrer Gewerkschaft, bevor Sie sich auf eine Vollabdeckung verlassen.

Mythos 4: „Online-Tools sind unsicher“

Pauschal falsch. Seriöse Anbieter wie ProofDocs.de übertragen Dokumente verschlüsselt, betreiben ihre Server in Deutschland und löschen die Daten nach festen Fristen, die ihre Datenschutzerklärung nennt. Für die Texterkennung wird das Dokument bei ProofDocs.de an Google Cloud Document AI in der EU-Region übermittelt, für die KI-Bewertung der erkannte Text an Anthropic in den USA. Achten Sie auf den Standort der Server, die Datenschutzerklärung und die Frage, ob hochgeladene Dokumente zum Training weiterverwendet werden. Bei ProofDocs.de erfolgt keine Weiterverwendung Ihrer Dokumente zum Training.

Mythos 5: „Eine Vertragsprüfung lohnt nur bei hohem Gehalt“

Falsch. Gerade bei Niedrig- und Mittelgehältern können einzelne unwirksame Klauseln über Jahre erhebliche Summen ausmachen. Ein nicht abgegoltener Überstundenanspruch von zwei Stunden pro Woche summiert sich bei einem Stundenlohn von 20 Euro über fünf Jahre auf rund 10.400 Euro – ein Vielfaches der Kosten jeder Vertragsprüfung.

Mythos 6: „Nach Vertragsunterschrift ist es zu spät“

Stimmt teilweise. Eine schon unterschriebene Klausel zu verändern, ist schwieriger als eine vor Vertragsschluss. Aber unwirksame Klauseln bleiben unwirksam – Sie können sich später darauf berufen, wenn ein Streit darüber entsteht. Auch nach Vertragsabschluss kann eine Prüfung sich lohnen, um etwa nachvertragliche Wettbewerbsverbote anzufechten oder eine Kündigungsfristenklausel auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

So nutzen Sie kostenlose Optionen sinnvoll – ein Praxisleitfaden

Wenn Sie tatsächlich keinen Cent ausgeben möchten, lässt sich mit etwas Aufwand viel erreichen. Hier ein konkreter Ablauf, der die kostenlosen Quellen optimal kombiniert.

Schritt 1: Eigene Plausibilitätsprüfung

Arbeiten Sie die oben skizzierte Checkliste mit 15 Punkten konsequent durch. Notieren Sie für jeden Punkt, ob er klar geregelt, unklar oder problematisch erscheint. Dieser Schritt kostet eine bis zwei Stunden und schafft die Basis für jede weitere Beratung.

Schritt 2: Rechtsschutz und Beratungshilfe klären

Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eine telefonische Erstberatung anbietet, und bei geringem Einkommen, ob Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein bekommen. Reichen Sie Ihre Checkliste mit den unklaren Punkten ein, dann nutzen Sie die Beratungszeit gezielt.

Schritt 3: DGB-Rechtsschutz prüfen

Sind Sie bereits seit mindestens drei Monaten Gewerkschaftsmitglied, vereinbaren Sie parallel einen Beratungstermin bei der Geschäftsstelle. Geben Sie bei der Terminvereinbarung schon an, welche Klauseln Sie besonders prüfen lassen wollen – so kann sich der Jurist gezielt vorbereiten und die begrenzte Beratungszeit effizient nutzen.

Schritt 4: Sofortmaßnahme bei Eile

Wenn der Vertrag innerhalb weniger Tage unterschrieben werden muss, sind sechswöchige Wartezeiten nicht akzeptabel. In dieser Konstellation ist die KI-Analyse für 14,99 € praktisch alternativlos. Das Ergebnis liegt nach wenigen Minuten vor und gibt Ihnen eine fundierte Grundlage, ob Sie unterschreiben oder Änderungen vorschlagen sollten.

Schritt 5: Nachverhandlung organisieren

Bevor Sie unterschreiben, bündeln Sie alle identifizierten Risikopunkte in eine schriftliche Rückmeldung an den künftigen Arbeitgeber. Vermeiden Sie konfrontative Formulierungen – stattdessen schlagen Sie konkrete Alternativformulierungen vor. Die meisten Personalabteilungen reagieren konstruktiv, wenn die Anpassungen rechtlich fundiert sind.

Arbeitsvertrag nachverhandeln: So nutzen Sie das Prüfergebnis

Eine Prüfung schafft Wissen, verbessert den Vertrag aber erst am Verhandlungstisch. Drei Schritte haben sich bewährt:

  1. Priorisieren: Trennen Sie Punkte, von denen Sie Ihre Unterschrift abhängig machen (etwa eine Vertragsstrafe von drei Monatsgehältern), von Punkten, die Sie gern verbessern würden, und von Punkten mit geringer praktischer Wirkung. Verhandeln Sie zwei bis drei Anliegen, nicht zehn.

  2. Sachlich begründen: „Bei der Durchsicht ist mir aufgefallen, dass die Ausschlussfrist in § 12 nur einen Monat beträgt. Fristen unter drei Monaten hält die Rechtsprechung für unwirksam. Können wir drei Monate vereinbaren?“ So zeigen Sie Vorbereitung, ohne zu drohen.

  3. Schriftlich festhalten: Vereinbarte Änderungen gehören in den Vertrag oder einen beiderseits unterschriebenen Nachtrag. Mündliche Zusagen gelten zwar, sind aber schwer zu beweisen.

Gut funktionieren drei Argumente: der Hinweis auf die Rechtsprechung (der Arbeitgeber vermeidet späteren Streit), die Gegenseitigkeit (eine verlängerte Kündigungsfrist für beide Seiten statt nur für Sie) und der Tausch (eine längere Bindung an eine Fortbildung gegen eine monatlich sinkende Rückzahlungspflicht). Wenig hilft dagegen, mit dem Anwalt zu drohen, mit der eigenen Geldnot zu argumentieren oder auf Kollegen zu verweisen. Hält der Arbeitgeber an einer klar unwirksamen Klausel fest, ist auch das eine Information über die künftige Zusammenarbeit.

Warum eine professionelle Prüfung wichtig ist

Viele Arbeitnehmer unterschätzen die Bedeutung einer Vertragsprüfung. Dabei arbeiten Arbeitgeber oft mit Musterverträgen, die über Jahre gewachsen sind und Klauseln enthalten, die einer AGB-Kontrolle nicht standhalten. Die häufigsten Problemfelder sind:

Unwirksame Klauseln schaden zwar nicht direkt, aber viele Arbeitnehmer richten sich nach ihnen, weil sie deren Unwirksamkeit nicht kennen. Eine professionelle Prüfung gibt Ihnen Klarheit über Ihre tatsächlichen Rechte und Pflichten.

Arbeitsvertrag aus Österreich oder der Schweiz prüfen lassen

Die Regeln unterscheiden sich im deutschsprachigen Raum erheblich. Wer in Österreich oder der Schweiz arbeitet oder pendelt, sollte die wichtigsten Unterschiede kennen:

Aspekt Deutschland Österreich Schweiz
Rechtsgrundlage §§ 611a ff. BGB, NachwG, TzBfG §§ 1151 ff. ABGB, Angestelltengesetz Art. 319 ff. OR
Probezeit (höchstens) 6 Monate 1 Monat 3 Monate
Mindesturlaub 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche 25 Arbeitstage (5 Wochen) 20 Arbeitstage (4 Wochen)
Kontrolle vorformulierter Klauseln AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB Sittenwidrigkeit nach § 879 ABGB Nur eingeschränkt
Tarifbindung Tarifverträge in vielen Branchen Kollektivverträge für fast alle Arbeitnehmer Gesamtarbeitsverträge in einzelnen Branchen

Die Arbeitsvertragsanalyse von ProofDocs.de misst Verträge am deutschen Recht. Für einen Vertrag nach österreichischem oder Schweizer Recht, bei dem in Österreich zudem der Kollektivvertrag mitzulesen ist, brauchen Sie eine Beratung nach dem dortigen Recht.

Die beste Strategie: Kombination nutzen

Für die meisten Arbeitnehmer empfiehlt sich ein zweistufiger Ansatz:

  • Schritt 1: Nutzen Sie die KI-gestützte Analyse bei ProofDocs.de für eine schnelle Ersteinschätzung. So wissen Sie sofort, welche Klauseln problematisch sind.

  • Schritt 2: Wenn der Bericht kritische Klauseln identifiziert und es um wichtige Vertragsbestandteile geht, ziehen Sie für diese spezifischen Punkte einen Fachanwalt hinzu.

Diese Kombination spart Geld: Sie zahlen keine Anwaltsgebühren für die Analyse unkritischer Standardklauseln und nutzen die teurere Beratung gezielt für die wirklich problematischen Stellen.

Zusammenfassung

Seinen Arbeitsvertrag prüfen zu lassen, muss nicht teuer sein. Von kostenlosen Gewerkschaftsangeboten über günstige KI-Analysen bis zur anwaltlichen Beratung gibt es für jedes Budget eine passende Option. Für die meisten Arbeitnehmer bietet die KI-gestützte Arbeitsvertragsanalyse bei ProofDocs.de ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis: Jede Klausel wird in wenigen Minuten eingeordnet – für 14,99 €. Bei Geschäftsführerverträgen, Aufhebungsverträgen oder einem laufenden Streit bleibt der Fachanwalt die richtige Wahl.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Arbeitsvertrag wirklich kostenlos prüfen lassen?

Ja, Gewerkschaftsmitglieder erhalten nach Ablauf der Wartezeit meist eine kostenlose Vertragsprüfung, und eine Rechtsschutzversicherung übernimmt je nach Tarif eine Erstberatung. Bei ProofDocs.de ist die Vorschau kostenlos: Sie zeigt, wie viele Klauseln ungünstiger als üblich sind. Die vollständige Klauselprüfung mit Formulierungsvorschlägen kostet einmalig 14,99 €.

Was kostet eine professionelle Arbeitsvertragsprüfung?

Die Kosten reichen von kostenlos (Gewerkschaft für Mitglieder) über 15 € Eigenanteil (Beratungshilfe für Geringverdiener) und 14,99 € (KI-Analyse) bis höchstens 226,10 € für eine anwaltliche Erstberatung, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 34 RVG).

Welche Methode ist die beste für mich?

Für eine schnelle Ersteinschätzung eignet sich die KI-Analyse am besten. Bei komplexen Verträgen oder hohen Streitwerten empfiehlt sich ein Fachanwalt. Gewerkschaftsmitglieder sollten zuerst den Rechtsschutz ihrer Gewerkschaft nutzen.

Lohnt sich eine günstige Online-Prüfung?

Ja, viele problematische Klauseln folgen bekannten Mustern, auf deren Erkennung die KI-Prüfung ausgelegt ist. Messwerte zur Genauigkeit gibt es nicht. Die Online-Prüfung zeigt Ihnen, ob Sie zusätzlich einen Anwalt benötigen.

Wie läuft die KI-Prüfung eines Arbeitsvertrags ab?

Sie laden den Vertrag als PDF, Foto oder Word-Datei hoch. Eine Texterkennung liest ihn aus, danach ordnet ein Sprachmodell jede Klausel den Bereichen Vergütung, Arbeitszeit und Vertragsbeendigung zu und stuft sie von 1 (besser als üblich) bis 4 (sollte anwaltlich geprüft werden) ein, mit Erklärung und Bezug zum Gesetz. Kostenlos sehen Sie, wie viele Klauseln ungünstiger als üblich sind. Die Bewertung jeder Klausel und die Formulierungsvorschläge kosten 14,99 €. Das Ergebnis liegt in wenigen Minuten vor.

Kann ich meinen Arbeitsvertrag auch nach der Unterschrift noch prüfen lassen?

Ja. Unwirksame Klauseln bleiben auch nach der Unterschrift unwirksam, an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB), der übrige Vertrag gilt weiter. Eine nachträgliche Prüfung zeigt, welche Regelungen Sie nicht beachten müssen und welche Ansprüche, etwa auf Überstundenvergütung, Sie noch geltend machen können.

Welche Klauseln im Arbeitsvertrag sind häufig unwirksam?

Häufig unwirksam sind pauschale Überstundenabgeltungen ohne Stundenobergrenze, Ausschlussfristen unter drei Monaten oder ohne Ausnahme für den Mindestlohn, Vertragsstrafen über dem Verdienst der Kündigungsfrist, unbegrenzte Versetzungsklauseln, intransparente Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen und Wettbewerbsverbote ohne Karenzentschädigung. Maßstab ist die AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB.

Worauf muss ich bei kostenlosen Angeboten achten?

Achten Sie auf Datenschutz (Verarbeitung in Deutschland), Aktualität der rechtlichen Grundlagen und ob konkrete Handlungsempfehlungen gegeben werden. Seriöse Anbieter haben ein transparentes Geschäftsmodell.

Quellen

Gesetze

Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

  • BAG, Az. 5 AZR 331/11
  • BAG, Az. 9 AZR 382/07
  • BAG, Az. 5 AZR 765/10
  • BAG, Az. 9 AZR 36/09
  • BAG, Az. 8 AZR 378/16
  • BAG, Az. 9 AZR 162/18
  • BAG, Az. 5 AZR 52/05
  • BAG, Az. 9 AZR 545/12
  • BAG, Az. 5 AZR 364/04