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„Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“: die Zufriedenheitsformel und ihre Noten

Welche Note hinter „vollsten“, „vollen“ und „stets“ steht, warum eine Formel nicht das ganze Zeugnis ist und wer welche Note beweisen muss.

Redaktion: ProofDocs | Veröffentlicht: | ca. 11 Min. Lesezeit

„Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ist die Formulierung, mit der ein Arbeitszeugnis die Leistung eines Arbeitnehmers als sehr gut bewertet. Sie ist der Kern der sogenannten Zufriedenheitsformel, mit der Arbeitgeber die Leistungsbeurteilung zusammenfassen. Schon kleine Abweichungen verschieben die Note: Fehlt „stets“ oder steht „vollen“ statt „vollsten“, liegt die Bewertung eine Stufe tiefer.

Dieser Artikel zeigt die vollständige Skala von sehr gut bis ungenügend, erklärt die Rolle von „stets“ und „vollsten“ und ordnet ein, was die Formel über Ihr Zeugnis aussagt und was nicht. Außerdem erfahren Sie, wer nach der Rechtsprechung welche Note beweisen muss. Wie die Formel mit den übrigen Abschnitten zusammenspielt, sehen Sie am besten, wenn Sie Ihr Zeugnis vollständig prüfen lassen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ entspricht Note 1 (sehr gut). Es ist die Standardformulierung der Zufriedenheitsformel für die Bestnote.

  • „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ und „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ohne „stets“ stehen für Note 2 (gut).

  • „Zu unserer vollen Zufriedenheit“ ist nur befriedigend. Viele Arbeitnehmer halten diese Formulierung irrtümlich für gut.

  • „Vollsten“ ist grammatikalisch umstritten, weil sich „voll“ eigentlich nicht steigern lässt. In der Zeugnissprache ist die Form trotzdem fest etabliert.

  • Befriedigend ist nach dem Bundesarbeitsgericht die mittlere Note: Eine bessere Bewertung muss der Arbeitnehmer belegen, eine schlechtere der Arbeitgeber (BAG, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13).

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Was bedeutet „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“?

Die Formel bewertet zusammenfassend, wie der Arbeitnehmer seine Aufgaben erledigt hat. Sie steht meist am Ende der Leistungsbeurteilung, nach den Aussagen zu Fachwissen, Arbeitsweise und Arbeitserfolg, in einem Satz wie: „Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“ Personaler lesen diesen Satz oft zuerst, weil er die Leistungsnote in einer Zeile zusammenfasst.

Die Formel hat zwei Stellschrauben. Die erste ist der Grad der Zufriedenheit: „vollsten“ ist stärker als „vollen“, „vollen“ stärker als eine Zufriedenheit ohne Zusatz. Die zweite ist die Dauer: „stets“, „jederzeit“ oder „immer“ sagen aus, dass die Leistung ohne Ausnahme auf diesem Niveau lag. Erst beide zusammen ergeben die Bestnote.

Die Zufriedenheitsformel: Welche Formulierung welcher Note entspricht

Die folgende Tabelle zeigt die Skala, wie sie in der Zeugnispraxis verwendet wird. Die Formulierungen stehen in der Vergangenheitsform des Arbeitszeugnisses, im Zwischenzeugnis stehen sie im Präsens.

Note Formulierung Bedeutung
1 (sehr gut) „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ Leistung ohne Ausnahme auf höchstem Niveau.
2 (gut) „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ Gute Leistung, entweder dauerhaft oder auf höchstem Niveau, aber nicht beides zugleich.
3 (befriedigend) „zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „stets zu unserer Zufriedenheit“ Die Leistung entsprach den Erwartungen, ohne Besonderheiten.
4 (ausreichend) „zu unserer Zufriedenheit“ Die Anforderungen wurden erfüllt, aber nicht mehr.
5 (mangelhaft) „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ Die Anforderungen wurden nur teilweise erfüllt.
6 (ungenügend) „hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden“ Die Anforderungen wurden nicht erfüllt.

Die Varianten „jederzeit“ oder „immer“ statt „stets“ und „zur“ statt „zu unserer“ ändern an der Einordnung nichts. „Er erledigte seine Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit“ entspricht damit Note 2, weil der Zeitbezug fehlt.

Die unterste Stufe ist keine Zufriedenheitsformel mehr, sondern eine Bemüht-Formel. Warum diese Formulierung so vernichtend ist, erklärt der Artikel zu „stets bemüht“ im Arbeitszeugnis.

Warum „stets“ so viel Gewicht hat

„Stets“ ist bei „vollen“ der Unterschied zwischen Note 2 und Note 3 und bei „vollsten“ der Unterschied zwischen Note 1 und Note 2. Fehlt das Wort, liest der Personaler: Die Leistung lag nicht immer auf diesem Niveau. Um genau dieses eine Wort ging es auch in dem Verfahren, in dem das Bundesarbeitsgericht 2014 die Beweislast geklärt hat. Mehr dazu weiter unten.

Stets zu unserer vollen Zufriedenheit: Welche Note ist das?

„Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ entspricht Note 2 (gut). Die Formulierung ist weit verbreitet und wird von Personalern als solide, gute Bewertung gelesen. Sie ist kein Makel, aber auch nicht die Bestnote, für die „vollsten“ nötig wäre.

Häufig verwechselt wird sie mit „zu unserer vollen Zufriedenheit“ ohne „stets“. Diese Formulierung klingt fast gleich, entspricht aber nur Note 3 (befriedigend). Wer in seinem Zeugnis „zu unserer vollen Zufriedenheit“ liest, hat eine durchschnittliche Leistungsbewertung erhalten, keine gute.

Zu unserer vollsten Zufriedenheit, aber ohne „stets“

Auch „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ohne Zeitbezug liegt bei Note 2. Der Grad der Zufriedenheit ist maximal, aber nicht als dauerhaft bestätigt. Manche Arbeitgeber wählen diese Variante bewusst, um zwischen einer guten und einer sehr guten Leistung zu unterscheiden, andere lassen „stets“ versehentlich weg. Für den Leser macht das keinen Unterschied: Er sieht Note 2.

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„Vollsten“: grammatikalisch fragwürdig, aber etablierte Zeugnissprache

Sprachlich ist „vollsten“ eigentlich nicht möglich. „Voll“ gehört zu den Adjektiven, die einen Endpunkt beschreiben: Voller als voll kann ein Glas nicht sein. Aus sprachlicher Sicht gilt die Steigerung deshalb als fragwürdig, ähnlich wie „optimalste“ oder „einzigste“.

In der Zeugnissprache hat sich die Form trotzdem durchgesetzt, weil sie eine Stufe über „vollen“ markiert, die sonst kein kurzes Wort ausdrücken könnte. Personaler kennen sie als Formulierung für die Bestnote, und niemand wertet sie als Rechtschreibfehler. Wer aus sprachlichen Gründen auf „vollsten“ verzichten will, braucht eine gleichwertige Alternative, sonst sinkt die Note.

Alternativen für Note 1 ohne „vollsten“

  • „Sie hat unsere Erwartungen stets in allerbester Weise erfüllt.“

  • „Wir waren mit seinen Leistungen stets außerordentlich zufrieden.“

  • „Ihre Leistungen waren stets ausgezeichnet.“

Solche Alternativen sind zulässig, aber seltener. Mancher Leser muss kurz überlegen, wo er sie einordnen soll. Die Standardformel ist deshalb für Arbeitnehmer meist die sicherere Wahl.

Warum die Zufriedenheitsformel nicht die ganze Note ist

Die Zufriedenheitsformel fasst die Leistung zusammen, aber sie ist nur ein Teil des Zeugnisses. Personaler prüfen, ob die übrigen Abschnitte dieselbe Note tragen. Ein Zeugnis mit „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ und einer schwachen Verhaltensbeurteilung wirkt nicht wie ein Note-1-Zeugnis, sondern widersprüchlich. Drei Bereiche sind neben der Formel entscheidend:

  • Die Leistungsbeurteilung im Detail: Aussagen zu Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Arbeitsweise und Arbeitserfolg. Eine Auffassungsgabe auf Note-3-Niveau („gute Auffassungsgabe“) fällt neben der Bestnote auf.

  • Die Verhaltensbeurteilung: Für Note 1 lautet sie typischerweise „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich.“ Fehlt „stets“ oder werden die Vorgesetzten nicht zuerst genannt, sinkt die Bewertung.

  • Die Schlussformel: Dank, Bedauern über das Ausscheiden und gute Wünsche für die Zukunft. Fehlt eines dieser Elemente, kann das die positive Leistungsbewertung relativieren.

Erst wenn alle Teile zusammenpassen, ist ein Zeugnis wirklich so gut, wie die Zufriedenheitsformel verspricht. Eine Übersicht über die Bausteine gibt der Beitrag zur Bewertung im Arbeitszeugnis, versteckte Abwertungen erklärt der Artikel zu den Codes im Arbeitszeugnis.

Die Arbeitszeugnisanalyse von ProofDocs prüft genau diesen Zusammenhang. Sie bewertet jede Formulierung einzeln und fasst die Ergebnisse getrennt für Leistung, Verhalten und Schlussformel zusammen. So sehen Sie, ob Ihre Zufriedenheitsformel vom Rest des Zeugnisses gestützt wird. Die Auswertung kostet 14,99 € und liegt in rund 60 Sekunden vor.

Welche Note steht Ihnen zu? Das BAG zur Beweislast

Einen automatischen Anspruch auf „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ gibt es nicht. Nach § 109 GewO können Sie ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, das Ihre Leistung und Ihr Verhalten beurteilt und klar und verständlich formuliert ist. Die Rechtsprechung verlangt außerdem, dass es wahr und wohlwollend ist. Welche Note wahr ist, entscheidet im Streit die Beweislast.

Das Bundesarbeitsgericht hat dazu eine klare Linie gezogen (BAG, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13): Befriedigend ist die mittlere Note der Zufriedenheitsskala. Verlangt der Arbeitnehmer eine bessere Bewertung, muss er die Tatsachen vortragen und beweisen, die eine gute oder sehr gute Leistung belegen. Will der Arbeitgeber schlechter als befriedigend bewerten, liegt die Beweislast bei ihm.

Im entschiedenen Fall ging es genau um das Wort „stets“: Die Arbeitnehmerin wollte statt „zur vollen Zufriedenheit“ die Bewertung „stets zur vollen Zufriedenheit“ erreichen. Dass in der Praxis viele Zeugnisse besser als befriedigend ausfallen, änderte an der Verteilung der Beweislast nach Auffassung des Gerichts nichts.

So gehen Sie vor, wenn Sie eine bessere Formel verlangen

  1. Zeugnis einordnen: Welche Note trägt Ihre Zufriedenheitsformel, welche die Verhaltensbeurteilung und welche die Schlussformel?

  2. Belege sammeln: Zielvereinbarungen und deren Erreichung, frühere Leistungsbeurteilungen, Prämien, Beförderungen, schriftliches Lob von Vorgesetzten oder Kunden.

  3. Schriftlich um Berichtigung bitten: Nennen Sie die Formulierung, die Sie ändern möchten, schlagen Sie die neue vor und fügen Sie Ihre wichtigsten Belege bei.

  4. Fristen beachten: Setzen Sie eine angemessene Frist für die Antwort. Prüfen Sie außerdem, ob Arbeits- oder Tarifvertrag Ausschlussfristen enthalten, die oft nur wenige Monate betragen.

  5. Rechtlichen Rat einholen: Lehnt der Arbeitgeber ab, klären ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Ihre Gewerkschaft, ob sich eine Klage vor dem Arbeitsgericht lohnt.

Für den Sprung von Note 3 auf Note 2 oder 1 zählen Belege mehr als Argumente. Hinweise für das Gespräch und Formulierungsvorschläge finden Sie im Ratgeber Arbeitszeugnis verbessern.

Typische Fehler beim Lesen der Zufriedenheitsformel

  • „Volle Zufriedenheit“ für gut halten: Ohne „stets“ ist sie nur befriedigend.

  • Das fehlende „stets“ übersehen: Ein einziges Wort entscheidet über eine ganze Note.

  • Die Zeitform falsch deuten: Im Zwischenzeugnis steht die Formel im Präsens („erledigt ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“). Das ist korrekt und keine Abwertung.

  • Einschränkungen überlesen: „Die ihm übertragenen Routineaufgaben erledigte er stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ beschränkt das Lob auf einfache Tätigkeiten.

  • Die Formel isoliert betrachten: Sie ist ein starkes Signal, aber erst im Zusammenspiel mit Verhaltensbeurteilung und Schlussformel ergibt sich das vollständige Bild.

Zusammenfassung

„Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ist die Standardformel für Note 1. Die Skala darunter folgt einer einfachen Logik: Fehlt „stets“ oder wird „vollsten“ zu „vollen“, sinkt die Note um eine Stufe. „Zu unserer vollen Zufriedenheit“ ist deshalb nur befriedigend, „zu unserer Zufriedenheit“ ausreichend.

Die Formel allein entscheidet nicht über die Qualität des Zeugnisses. Verhaltensbeurteilung und Schlussformel müssen dieselbe Note tragen. Nach dem Bundesarbeitsgericht müssen Sie eine bessere Note als befriedigend belegen, der Arbeitgeber eine schlechtere. Ob Ihr Zeugnis in sich stimmig ist, zeigt die Arbeitszeugnisanalyse mit getrennten Ergebnissen für Leistung, Verhalten und Schlussformel.

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  • Analyse: Versteckte Bedeutungen und Bewertungen erkennen.

  • Verbesserung: Optimierte Formulierungen für bessere Noten.

  • Erstellung: Neues, professionelles Arbeitszeugnis generieren.

  • Für Arbeitszeugnisse, Zwischenzeugnisse und Praktikumszeugnisse.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Note ist „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“?

„Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ entspricht Note 1 (sehr gut). Die Formulierung verbindet den höchsten Grad der Zufriedenheit („vollsten“) mit dem Zeitbezug „stets“, der aussagt, dass die Leistung ohne Ausnahme auf diesem Niveau lag. Fehlt eines der beiden Elemente, liegt die Bewertung bei Note 2. Ob das Zeugnis wirklich sehr gut ist, hängt zusätzlich von der Verhaltensbeurteilung und der Schlussformel ab, denn Personaler prüfen, ob alle Teile dieselbe Note tragen.


Welche Note ist „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“?

„Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ entspricht Note 2 (gut). Die Leistung war dauerhaft gut, erreichte aber nicht das höchste Niveau, für das „vollsten“ stehen würde. Die Formulierung ist eine solide, positive Bewertung und kein versteckter Makel. Verwechseln Sie sie nicht mit „zu unserer vollen Zufriedenheit“ ohne „stets“: Diese fast gleich klingende Variante steht nur für Note 3 (befriedigend), weil der Zeitbezug fehlt.


Ist „zu unserer vollen Zufriedenheit“ eine gute Note?

Nein, „zu unserer vollen Zufriedenheit“ entspricht Note 3 (befriedigend). Weil der Zeitbezug „stets“ fehlt, liest der Personaler: Die Leistung hat den Erwartungen entsprochen, war aber nicht durchgehend gut. Viele Arbeitnehmer halten die Formulierung wegen des Wortes „vollen“ irrtümlich für eine gute Bewertung. Wer eine bessere Note verlangen möchte, sollte Belege sammeln, etwa Zielvereinbarungen, Leistungsbeurteilungen oder schriftliches Lob, und den Arbeitgeber schriftlich um Berichtigung bitten.


Welche Note ist „zur vollsten Zufriedenheit“ ohne „stets“?

„Zur vollsten Zufriedenheit“ oder „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ohne „stets“ entspricht Note 2 (gut). Der Grad der Zufriedenheit ist zwar maximal, aber ohne Zeitbezug ist nicht bestätigt, dass die Leistung durchgehend auf diesem Niveau lag. Ob „zur“ oder „zu unserer“ im Text steht, spielt dagegen keine Rolle. Für Note 1 fehlt nur das Wort „stets“, „jederzeit“ oder „immer“. Das macht diese Formulierung zu einem häufigen Ansatzpunkt für eine Berichtigung.


Ist „vollsten“ grammatikalisch richtig?

Streng genommen nicht. „Voll“ beschreibt einen Endpunkt und lässt sich logisch nicht steigern, weshalb die Form sprachlich als fragwürdig gilt. In der Zeugnissprache ist „vollsten“ trotzdem fest etabliert, weil es die Stufe über „vollen“ markiert. Personaler lesen es als Formulierung für die Bestnote, nicht als Fehler. Wer darauf verzichten möchte, braucht eine gleichwertige Alternative, etwa „hat unsere Erwartungen stets in allerbester Weise erfüllt“, sonst sinkt die Note.


Reicht „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ für ein sehr gutes Zeugnis?

Nicht allein. Die Zufriedenheitsformel fasst die Leistung zusammen, aber Personaler prüfen auch die Verhaltensbeurteilung und die Schlussformel. Ein sehr gutes Zeugnis braucht zusätzlich eine Verhaltensbeurteilung wie „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich“ und eine Schlussformel mit Dank, Bedauern und guten Wünschen. Passen die Teile nicht zusammen, wirkt das Zeugnis widersprüchlich, und die starke Formel verliert an Gewicht.


Wer muss im Streit um die Zeugnisnote was beweisen?

Nach dem Bundesarbeitsgericht ist befriedigend die mittlere Note der Zufriedenheitsskala (BAG, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13). Verlangen Sie eine bessere Bewertung, etwa „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“, müssen Sie die Tatsachen dafür vortragen und beweisen. Will der Arbeitgeber schlechter als befriedigend bewerten, muss er seine Bewertung belegen. Dass in der Praxis viele Zeugnisse besser ausfallen, ändert an dieser Verteilung nach Auffassung des Gerichts nichts.