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Kündigung Wohnung Vorlage: Mietvertrag kündigen mit Frist

Namen, Vermieter und den Tag des Zugangs eintragen: Sie erhalten das fertige Kündigungsschreiben mit dem berechneten Ende des Mietverhältnisses zum Ausdrucken und Unterschreiben.

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Wohnungskündigung

Jede Person, die im Mietvertrag steht, auch Ehe- oder Lebenspartner.
Straße und Hausnummer, darunter Postleitzahl und Ort.
Zum Beispiel „Musterstraße 1, 2. OG links“, wie im Mietvertrag.
Straße und Hausnummer, darunter Postleitzahl und Ort.
Für die Feiertage, die bei den Werktagen nicht zählen.
Der Tag, an dem die Kündigung ankommt, nicht der Tag, an dem Sie sie abschicken.
IBAN und Kontoinhaber. Die Angabe wird nicht gespeichert.

Ihr Ergebnis

Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf „Kündigung erstellen“. Das Ergebnis erscheint hier, sofort und kostenlos.

Kündigungsfrist für die Wohnung: drei Monate zum Monatsende

Als Mieter kündigen Sie eine Wohnung mit einer Frist von knapp drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ankommen, dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Die Frist gilt für Mieter unabhängig davon, wie lange sie schon in der Wohnung wohnen. Längere Fristen nach der Wohndauer gelten nur für den Vermieter.

Werktage sind Montag bis Samstag, Sonn- und Feiertage zählen nicht. Der Samstag zählt bei den drei Werktagen mit, außer er ist selbst der dritte Werktag: Dann reicht der Zugang am folgenden Montag (BGH, VIII ZR 206/04). Der Rechner kennt die Feiertage Ihres Bundeslandes und nennt Ihnen den Stichtag.

Beispiel

Zugang beim Vermieter Dritter Werktag des Monats Mietverhältnis endet am
Dienstag, 03.11.2026 (Nordrhein-Westfalen) 04.11.2026, weil der 01.11. Sonntag und Allerheiligen ist 31.01.2027
Donnerstag, 05.11.2026 04.11.2026, also zu spät für November 28.02.2027

Form: schriftlich, unterschrieben, von allen

Die Kündigung eines Mietvertrags über Wohnraum muss schriftlich erfolgen (§ 568 Abs. 1 BGB). Das heißt: ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben. Eine E-Mail, ein Fax, eine SMS oder eine Nachricht im Messenger genügen nicht. Stehen mehrere Mieter im Vertrag, etwa Ehe- oder Lebenspartner, müssen alle unterschreiben, und die Kündigung richtet sich an alle Vermieter.

Weil es auf den Zugang ankommt, brauchen Sie einen Nachweis. Bewährt haben sich das Einwurf-Einschreiben und ein Bote, der den Einwurf bezeugen kann. Ein Übergabe-Einschreiben, das der Vermieter nicht abholt, gilt in der Regel nicht als zugegangen.

Wann die Vorlage nicht passt

Ist der Mietvertrag wirksam befristet oder haben Sie einen Kündigungsverzicht vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung vor dem vereinbarten Termin in der Regel ausgeschlossen. Ein Zimmer in der Wohnung des Vermieters, das er selbst möbliert hat, können Sie mit kürzerer Frist kündigen (§ 573c Abs. 3 BGB). Die Kündigung durch den Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse und längere Fristen. Dafür ist diese Vorlage nicht gedacht.

Nach der Kündigung: Übergabe, Kaution, Nebenkosten

Zum Ende des Mietverhältnisses geben Sie die Wohnung mit allen Schlüsseln zurück. Halten Sie den Zustand in einem Übergabeprotokoll fest, das verhindert spätere Streitigkeiten über Schäden. Die Kaution rechnet der Vermieter nach einer angemessenen Prüfungszeit ab, und die letzte Nebenkostenabrechnung kommt oft erst im folgenden Jahr. Für beides hat ProofDocs die passenden Werkzeuge: das kostenlose Wohnungsübergabeprotokoll, die Kautionsrückforderung und die Nebenkostenprüfung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für Mieter?

Drei Monate abzüglich der Karenzzeit: Kommt die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats an, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Für Mieter gilt diese Frist unabhängig von der Wohndauer.

Zählt der Samstag als Werktag?

Ja, bei der Kündigungsfrist zählt der Samstag mit, außer er ist selbst der dritte Werktag. Dann reicht der Zugang am folgenden Werktag (BGH, VIII ZR 206/04). Sonn- und Feiertage zählen nicht.

Kann ich die Wohnung per E-Mail kündigen?

Nein. Die Kündigung eines Wohnungsmietvertrags muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein (§ 568 Abs. 1 BGB). E-Mail, Fax und SMS genügen nicht.

Müssen alle Mieter unterschreiben?

Ja. Stehen mehrere Personen als Mieter im Vertrag, müssen alle die Kündigung unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung in der Regel unwirksam.

Wie weise ich nach, dass die Kündigung angekommen ist?

Am sichersten mit einem Einwurf-Einschreiben oder einem Boten, der den Einwurf in den Briefkasten bezeugen kann. Ein Übergabe-Einschreiben, das nicht abgeholt wird, gilt in der Regel nicht als zugegangen.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Die Vorlage arbeitet nur mit den Angaben, die Sie eintragen, und speichert sie nicht. Gezählt wird lediglich, wie oft sie an einem Tag ein Ergebnis zeigt.

Die Berechnung folgt den gesetzlichen Regeln und gibt eine Orientierung. Verträge, Tarifverträge und Besonderheiten Ihres Falls können abweichen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.