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Rechner · Arbeitsvertrag

Teilzeitrechner: Gehalt und Urlaub in Teilzeit

Vollzeitgehalt und Stunden eingeben: Sie sehen Ihr Teilzeitgehalt brutto und wie viele Urlaubstage Ihnen in Teilzeit zustehen.

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Teilzeitrechner

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Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf „Teilzeit berechnen“. Das Ergebnis erscheint hier, sofort und kostenlos.

Teilzeitgehalt berechnen: So arbeitet der Rechner

Um Ihr Teilzeitgehalt zu berechnen, geben Sie das Bruttogehalt einer Vollzeitstelle ein, die Wochenstunden in Vollzeit und die Wochenstunden, die Sie künftig arbeiten möchten. Für die Urlaubstage kommen optional der Jahresurlaub in Vollzeit und die Arbeitstage pro Woche hinzu. Der Rechner folgt dem Grundsatz, dass Teilzeit im Verhältnis der Arbeitszeit bezahlt wird:

  1. Anteil an Vollzeit = Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden.

  2. Teilzeitgehalt brutto = Vollzeitgehalt × Anteil.

  3. Stundenlohn = Vollzeitgehalt ÷ (Vollzeitstunden × 13 ÷ 3). Er bleibt in Teilzeit unverändert, der Rechner zeigt ihn zur Kontrolle.

  4. Urlaubstage in Teilzeit = Urlaubstage in Vollzeit × Arbeitstage in Teilzeit ÷ Arbeitstage in Vollzeit.

Beim Urlaub kommt es also nicht auf die Stunden an, sondern auf die Tage. Wer weiterhin fünf Tage pro Woche arbeitet, nur kürzer, behält alle Urlaubstage. Wer auf vier Tage geht, bekommt weniger Tage, aber genauso viele freie Wochen wie zuvor. Geben Sie mehr Teilzeit- als Vollzeitstunden ein, weist der Rechner auf den Tippfehler hin.

Beispiele zum Nachrechnen

Eingabe Anteil Teilzeitgehalt Stundenlohn Urlaub
4.000 €, 40 auf 30 Std., 30 Urlaubstage, 5 auf 4 Tage 75 % 3.000 € 23,08 € 24 Tage
4.000 €, 40 auf 30 Std., 30 Urlaubstage, weiter 5 Tage 75 % 3.000 € 23,08 € 30 Tage
3.500 €, 39 auf 20 Std., 28 Urlaubstage, 5 auf 3 Tage 51,3 % 1.794,87 € 20,71 € 16,8 Tage

Im ersten Beispiel rechnet der Rechner 30 ÷ 40 = 75 %, 4.000 € × 0,75 = 3.000 € und 30 × 4 ÷ 5 = 24 Urlaubstage. Bei vier Arbeitstagen entsprechen 24 Tage genau sechs Wochen, wie die 30 Tage in der Fünf-Tage-Woche. Im dritten Beispiel bleibt ein Bruchteil von 0,8 Tagen. Wie er behandelt wird, regelt oft der Vertrag oder ein Tarifvertrag. Fehlt eine Regel, wird er nicht einfach gestrichen.

Übliche Teilzeitmodelle im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt, was bei einem Vollzeitgehalt von 4.000 € brutto und 40 Wochenstunden aus den gängigen Teilzeitmodellen folgt. Der Stundenlohn bleibt in jeder Zeile bei 23,08 €:

Wochenstunden Anteil an Vollzeit Teilzeitgehalt brutto Weihnachtsgeld, vertraglich ein Monatsgehalt
35 Stunden 87,5 % 3.500 € 3.500 €
32 Stunden 80 % 3.200 € 3.200 €
30 Stunden 75 % 3.000 € 3.000 €
20 Stunden 50 % 2.000 € 2.000 €

Eine vollzeitnahe Teilzeit mit 32 Stunden, verteilt auf vier Tage, ist in der Praxis beliebt: Sie behalten 80 % des Gehalts, haben aber einen ganzen Tag pro Woche frei. Der Urlaub sinkt dann von 30 auf 24 Tage, die Zahl der freien Wochen bleibt gleich. Bei 32 Stunden an fünf Tagen bleiben es 30 Urlaubstage.

Was netto übrig bleibt

Der Rechner zeigt Bruttobeträge. Netto verringert sich das Gehalt meist weniger stark als brutto, weil der Steuersatz bei niedrigerem Einkommen sinkt. Bei Gehältern im Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € im Monat zahlen Sie außerdem geringere Sozialversicherungsbeiträge. Was dabei im Vertrag steht, erklärt der Beitrag zum Midijob-Arbeitsvertrag.

Rechtsgrundlage: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz

Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte. Arbeitsentgelt und andere teilbare Leistungen wie Weihnachtsgeld stehen ihnen mindestens in dem Umfang zu, der ihrem Anteil an der Arbeitszeit entspricht (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Genau das bildet der Rechner ab.

Einen Anspruch auf Teilzeit haben Sie, wenn Ihr Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt und Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht (§ 8 TzBfG). Den Wunsch müssen Sie spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform mitteilen, möglichst mit der gewünschten Verteilung auf die Wochentage. Der Arbeitgeber kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Antwortet er nicht spätestens einen Monat vor dem Beginn in Textform, gilt die Verringerung als vereinbart.

Möchten Sie nur für eine bestimmte Zeit reduzieren, kommt die Brückenteilzeit infrage: In Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten können Sie die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre verringern und kehren danach automatisch zur alten Stundenzahl zurück (§ 9a TzBfG). Während der Elternzeit gilt eine eigene Regel mit bis zu 32 Wochenstunden (§ 15 BEEG). Einen Überblick über alle Varianten gibt der Ratgeber zur Teilzeit im Arbeitsvertrag.

Häufige Fehler und Sonderfälle

  • Urlaub nach Stunden kürzen: Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche. Reduzieren Sie nur die Stunden pro Tag, bleiben alle Urlaubstage erhalten.

  • Alten Urlaub umrechnen lassen: Urlaub, den Sie in Vollzeit erworben haben, darf beim Wechsel in Teilzeit nicht nachträglich gekürzt werden. Nehmen Sie ihn am besten vor dem Wechsel oder lassen Sie ihn sich mit seinem Wert in Vollzeittagen bestätigen. Mehr dazu im Beitrag zu den Urlaubstagen im Arbeitsvertrag.

  • Sonderzahlungen vergessen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni sinken anteilig, Pauschalen wie ein Jobticket oder ein Essenszuschuss dagegen oft nicht. Prüfen Sie, was Ihr Vertrag dazu sagt.

  • Folgen für Rente und Arbeitslosengeld unterschätzen: Ein niedrigeres Brutto bedeutet geringere Beiträge zur Rentenversicherung und ein niedrigeres Arbeitslosengeld, falls das Arbeitsverhältnis später endet.

  • Mehrarbeit in Teilzeit nicht festhalten: Arbeiten Sie regelmäßig länger als vereinbart, sind die zusätzlichen Stunden mit Ihrem Stundenlohn zu bezahlen. Notieren Sie sie. Wird dauerhaft mehr gearbeitet, ist das ein guter Anlass, die vertragliche Stundenzahl anzuheben, statt Monat für Monat Überstunden abzurechnen.

  • Rückkehr nicht absichern: Nach einer unbefristeten Teilzeit nach § 8 TzBfG gibt es keinen Anspruch, zur Vollzeit zurückzukehren. Bei freien Vollzeitstellen müssen Sie nur bevorzugt berücksichtigt werden. Wer sicher zurückwill, wählt die Brückenteilzeit.

Vom Teilzeitgehalt zum geprüften Vertrag

Der Wechsel in Teilzeit ändert Ihren Arbeitsvertrag, meist durch einen Änderungsvertrag. Die Arbeitsvertragsanalyse von ProofDocs prüft in wenigen Minuten, ob Gehalt, Urlaub, Sonderzahlungen und Rückkehrrecht darin richtig geregelt sind. Ob die erste Abrechnung nach dem Wechsel stimmt, zeigt die Gehaltsabrechnungsanalyse. Und wer Teilzeit während der Elternzeit plant, beantragt beides zusammen mit dem Elternzeitantrag.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich mein Teilzeitgehalt?

Teilen Sie Ihre Teilzeitstunden durch die Vollzeitstunden und multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem Vollzeitgehalt. Bei 4.000 € brutto für 40 Stunden und künftig 30 Stunden ergibt das 30 ÷ 40 = 75 %, also 3.000 € brutto. Ihr Stundenlohn bleibt dabei gleich, im Beispiel 23,08 €. Netto sinkt das Gehalt meist etwas weniger stark, weil der Steuersatz bei niedrigerem Einkommen zurückgeht. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld sinken im selben Verhältnis.

Wie viele Urlaubstage habe ich in Teilzeit?

Das hängt von Ihren Arbeitstagen pro Woche ab, nicht von den Stunden. Die Formel lautet: Urlaubstage in Vollzeit mal Arbeitstage in Teilzeit geteilt durch Arbeitstage in Vollzeit. Bei 30 Tagen Urlaub und einem Wechsel von fünf auf vier Arbeitstage sind das 24 Tage. Arbeiten Sie weiterhin an fünf Tagen, nur kürzer, behalten Sie alle 30 Tage. In beiden Fällen haben Sie gleich viele Wochen frei wie in Vollzeit.

Habe ich einen Anspruch auf Teilzeit?

Ja, wenn Ihr Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt und Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht (§ 8 TzBfG). Den Wunsch teilen Sie spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform mit, am besten mit der gewünschten Verteilung auf die Wochentage. Der Arbeitgeber darf nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Antwortet er nicht spätestens einen Monat vor dem Beginn in Textform, gilt Ihr Wunsch als angenommen.

Kann ich später wieder in Vollzeit zurück?

Nur, wenn Sie das von Anfang an absichern. Bei einer unbefristeten Teilzeit gibt es keinen Rückkehranspruch, Sie müssen bei freien Vollzeitstellen nur bevorzugt berücksichtigt werden. Sicherer ist die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG: In Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten verringern Sie die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre und kehren danach automatisch zur alten Stundenzahl zurück. Alternativ vereinbaren Sie eine befristete Teilzeit ausdrücklich im Änderungsvertrag.

Was passiert mit meinem Resturlaub beim Wechsel in Teilzeit?

Urlaub, den Sie in Vollzeit erworben haben, darf nicht nachträglich gekürzt werden, nur weil Sie danach an weniger Tagen arbeiten. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden, und die deutschen Arbeitsgerichte folgen ihm. Am einfachsten nehmen Sie den Resturlaub vor dem Wechsel. Gelingt das nicht, lassen Sie sich schriftlich bestätigen, wie viele Urlaubswochen Ihnen noch zustehen. Für die Zeit in Teilzeit berechnet sich der Urlaub dann nach den neuen Arbeitstagen.

Wie wirkt sich Teilzeit auf das Nettogehalt aus?

Das Nettogehalt sinkt meist weniger stark als das Brutto. Grund ist die Steuerprogression: Bei niedrigerem Einkommen fällt der durchschnittliche Steuersatz. Wer von 4.000 € auf 3.000 € brutto reduziert, verliert deshalb netto in der Regel weniger als ein Viertel. Liegt das neue Gehalt im Übergangsbereich bis 2.000 € im Monat, sinken auch die Sozialversicherungsbeiträge. Die genaue Zahl hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab.

Die Berechnung folgt den gesetzlichen Regeln und gibt eine Orientierung. Arbeits- und Tarifverträge können abweichen; sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.