Wohnungsübergabeprotokoll: Vorlage für Einzug und Auszug
Wohnung, Beteiligte und Datum eintragen und ein Protokoll mit allen Räumen, Zählern und Schlüsseln erhalten, zum Ausdrucken und gemeinsamen Ausfüllen.
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Wohnungsübergabeprotokoll
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Wozu ein Wohnungsübergabeprotokoll dient
Beim Einzug und beim Auszug wechselt die Wohnung den Besitzer, und in diesem Moment steht fest, in welchem Zustand sie ist. Das Übergabeprotokoll hält diesen Zustand fest: Raum für Raum, mit Zählerständen, übergebenen Schlüsseln und allen Mängeln. Beide Seiten unterschreiben es. Später ist es das wichtigste Beweismittel, wenn es um Schäden, Schönheitsreparaturen oder die Rückzahlung der Kaution geht. Eine gesetzliche Pflicht zum Protokoll gibt es nicht, aber ohne Protokoll steht später oft Aussage gegen Aussage.
Was in die Vorlage gehört
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Die Beteiligten, die Anschrift der Wohnung, Datum und Uhrzeit der Übergabe und wer anwesend war.
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Jeder Raum mit Wänden und Decken, Boden, Fenstern und Türen, Heizkörpern, Elektro und Sanitär. Die Vorlage legt für jeden Raum dieselben Zeilen an, damit nichts vergessen wird.
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Die Zählerstände von Strom, Gas, Wasser und Heizung mit Zählernummer. Sie sind die Grundlage der nächsten Nebenkostenabrechnung.
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Die Schlüssel nach Art und Anzahl.
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Bereits bekannte Mängel und Vereinbarungen, etwa wer einen Schaden bis wann beseitigt.
So nutzen Sie die Vorlage
Tragen Sie vorher ein, was Sie schon wissen: Anschrift, Namen, Datum, die Räume und bekannte Mängel. Lassen Sie das Feld für die Räume leer, legt die Vorlage Flur, Küche, Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Balkon und Keller an. Drucken Sie das Protokoll aus und füllen Sie es bei der Begehung gemeinsam aus. Schreiben Sie konkret: nicht „Wand beschädigt“, sondern „Wohnzimmer, Wand neben der Tür, drei Dübellöcher, etwa 6 mm“. Fotografieren Sie jeden Mangel und jeden Zähler mit Datum.
Einzug und Auszug
Beim Einzug schützt das Protokoll Sie vor der späteren Behauptung, Sie hätten einen Schaden verursacht, der schon vorher da war. Beim Auszug hält es fest, dass Sie die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben haben. Was der Vermieter bei der Abnahme nicht beanstandet und im Protokoll als in Ordnung bestätigt, kann er später nur schwer geltend machen. Unterschreiben Sie nichts, was nicht stimmt, und vermerken Sie abweichende Ansichten direkt im Protokoll.
Nach dem Auszug: die Kaution
Der Vermieter darf die Kaution eine angemessene Zeit zurückhalten, um mögliche Ansprüche zu prüfen, häufig sind das einige Monate. Für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung kann er einen angemessenen Teil länger einbehalten. Gibt es keine offenen Ansprüche, muss er die Kaution mit Zinsen zurückzahlen. Ist die Zeit verstrichen, fordert die Kautionsrückforderung von ProofDocs die Kaution mit Frist zurück und rechnet die Zinsen aus. Wann eine Nebenkostenabrechnung spätestens kommen muss, zeigt der Nebenkosten-Fristenrechner.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Wohnungsübergabeprotokoll Pflicht?
Gesetzlich nicht. Es ist aber das wichtigste Beweismittel für den Zustand der Wohnung bei Einzug und Auszug. Ohne Protokoll steht bei Streit über Schäden oder die Kaution oft Aussage gegen Aussage. Beide Seiten sollten deshalb auf einem Protokoll bestehen.
Was gehört in ein Übergabeprotokoll?
Beteiligte, Anschrift, Datum und Uhrzeit, der Zustand jedes Raums mit Wänden, Boden, Fenstern, Türen und Ausstattung, alle Mängel, die Zählerstände mit Zählernummern, die Schlüssel nach Art und Anzahl, Vereinbarungen zur Mängelbeseitigung und die Unterschriften beider Seiten.
Muss ich das Protokoll unterschreiben?
Sie müssen nichts unterschreiben, was nicht stimmt. Sind Sie mit einer Beschreibung nicht einverstanden, vermerken Sie Ihre Sicht direkt im Protokoll und unterschreiben mit diesem Vermerk. Jede Seite sollte ein unterschriebenes Exemplar behalten.
Kann der Vermieter später noch Schäden geltend machen?
Was er bei der Abnahme gesehen, aber nicht beanstandet oder im Protokoll als in Ordnung bestätigt hat, kann er später nur schwer geltend machen. Versteckte Mängel, die bei der Begehung nicht erkennbar waren, bleiben möglich. Deshalb lohnt eine gründliche gemeinsame Begehung.
Warum sind die Zählerstände so wichtig?
Sie trennen den Verbrauch des alten vom neuen Mieter und sind die Grundlage der nächsten Nebenkostenabrechnung. Fotografieren Sie jeden Zähler mit gut lesbarer Nummer und Datum und tragen Sie den Stand ins Protokoll ein.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Der Vermieter darf die Kaution eine angemessene Zeit zurückhalten, um mögliche Ansprüche zu prüfen, häufig einige Monate. Für eine ausstehende Nebenkostenabrechnung kann er einen angemessenen Teil länger einbehalten. Ein sauberes Übergabeprotokoll ohne Mängel verkürzt den Streit darüber erheblich.
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Die Berechnung folgt den gesetzlichen Regeln und gibt eine Orientierung. Verträge, Tarifverträge und Besonderheiten Ihres Falls können abweichen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.