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Untermietvertrag Vorlage: Zimmer oder Wohnung untervermieten

Parteien, Räume, Miete und Kaution eintragen: Sie erhalten einen fertigen Untermietvertrag mit der gesetzlichen Kautionsgrenze und den Hinweisen zur Erlaubnis des Vermieters.

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  • Ergebnis sofort
  • Ohne Anmeldung
  • Eingaben werden nicht gespeichert

Untermietvertrag

Straße und Hausnummer, darunter Postleitzahl und Ort.
Zum Beispiel „das Zimmer rechts vom Eingang, rund 14 m²“.
Zum Beispiel „Küche, Bad, Flur“.
Leer lassen für einen unbefristeten Vertrag.
Ein Gegenstand pro Zeile, etwa „Bett, Schrank“.
Erlaubnis des Vermieters*

Ihr Ergebnis

Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf „Untermietvertrag erstellen“. Das Ergebnis erscheint hier, sofort und kostenlos.

Untervermieten: nur mit Erlaubnis des Vermieters

Wer als Mieter ein Zimmer oder die ganze Wohnung an jemand anderen überlässt, braucht dafür die Erlaubnis des Vermieters (§ 540 Abs. 1 BGB). Entsteht nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, etwa ein längerer Auslandsaufenthalt, eine Trennung oder höhere Kosten, haben Sie für einen Teil der Wohnung in der Regel einen Anspruch auf diese Erlaubnis (§ 553 BGB). Bitten Sie schriftlich darum und nennen Sie den Untermieter, bevor er einzieht.

Der Untermietvertrag besteht nur zwischen Ihnen und dem Untermieter. Ihr eigener Mietvertrag mit dem Vermieter bleibt unverändert, und endet er, kann der Vermieter die Räume auch vom Untermieter zurückverlangen (§ 546 Abs. 2 BGB).

Was der Vertrag regelt

  • Welche Räume der Untermieter allein nutzt und welche gemeinsam, etwa Küche und Bad.

  • Beginn und Dauer, die Miete und die Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung mit Abrechnung.

  • Die Kaution, höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskosten, zahlbar in drei Raten (§ 551 BGB).

  • Die mitvermietete Einrichtung, wenn das Zimmer möbliert ist.

  • Kündigung nach dem Gesetz, Rückgabe und die Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung.

Beispiel

Angabe Wert
Miete ohne Betriebskosten 450,00 €
Betriebskosten als Pauschale 80,00 €
Monatlich zu zahlen 530,00 €
Höchstzulässige Kaution 1.350,00 €, das Dreifache von 450 €

Kündigung und Befristung

Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Fristen. Eine Ausnahme ist ein Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung, das Sie überwiegend selbst eingerichtet haben und nicht an Familie vermieten: Dort gilt kein Kündigungsschutz, und die Kündigung ist bis zum 15. eines Monats zum Monatsende möglich (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 und § 573c Abs. 3 BGB). Ein festes Ende ist bei anderem Wohnraum nur mit einem der Gründe des § 575 BGB wirksam, sonst läuft der Vertrag unbefristet. Die Vorlage weist Sie darauf hin, wenn Sie ein Ende eintragen.

Die Vorlage deckt die üblichen Punkte ab. Prüfen Sie den Text vor der Unterschrift auf Ihren Fall und ergänzen Sie besondere Absprachen. Ob Ihr eigener Mietvertrag Regeln zur Untervermietung enthält, prüft die Mietvertragsanalyse.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung?

Ja, für jede Überlassung an Dritte (§ 540 Abs. 1 BGB). Entsteht nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse, haben Sie für einen Teil der Wohnung in der Regel einen Anspruch auf die Erlaubnis (§ 553 BGB). Bitten Sie schriftlich darum, bevor der Untermieter einzieht.

Wie hoch darf die Kaution bei einer Untermiete sein?

Höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskosten. Der Untermieter darf sie in drei monatlichen Raten zahlen, die erste zu Beginn (§ 551 BGB). Die Vorlage nimmt keine höhere Kaution an.

Darf ich mehr Miete verlangen, als ich selbst zahle?

Ein Zuschlag für mitvermietete Möbel ist zulässig. Wo die Mietpreisbremse gilt, gilt sie auch für Untermietverträge, außer für ein möbliertes Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung (§ 549 Abs. 2 BGB).

Was passiert, wenn mein eigener Mietvertrag endet?

Der Untermietvertrag endet nicht von selbst. Der Vermieter kann die Räume aber auch vom Untermieter zurückverlangen (§ 546 Abs. 2 BGB). Kündigen Sie deshalb rechtzeitig auch das Untermietverhältnis.

Muss der Untermieter sich anmelden?

Ja, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Die Wohnungsgeberbestätigung stellt bei einer Untermiete der Hauptmieter aus (§ 19 Bundesmeldegesetz). ProofDocs hat dafür eine kostenlose Vorlage.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Die Vorlage arbeitet nur mit den Angaben, die Sie eintragen, und speichert sie nicht. Gezählt wird lediglich, wie oft sie an einem Tag ein Ergebnis zeigt.

Die Berechnung folgt den gesetzlichen Regeln und gibt eine Orientierung. Verträge, Tarifverträge und Besonderheiten Ihres Falls können abweichen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.