Rechner · Kündigung
Abfindungsrechner: Abfindung kostenlos berechnen
Gehalt und Betriebszugehörigkeit eingeben, die übliche Abfindung nach der Faustformel sehen, mit der Spanne für Ihre Verhandlung.
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Abfindungsrechner
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Abfindung berechnen: So rechnet der Abfindungsrechner
Wer seine Abfindung berechnen möchte, braucht drei Angaben: das regelmäßige Bruttomonatsgehalt, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und einen Faktor, der festlegt, wie viele Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr angesetzt werden. Der Rechner multipliziert diese drei Werte und rundet das Ergebnis kaufmännisch auf ganze Euro. Die Formel lautet: Abfindung = Faktor × Bruttomonatsgehalt × berücksichtigte Beschäftigungsjahre. Mit dem Faktor 0,5 ergibt sich die bekannte Faustformel, die Arbeitsgerichte und Anwälte als Ausgangspunkt für Vergleichsverhandlungen nutzen.
Welche Beschäftigungsjahre zählen
Der Rechner rundet die Betriebszugehörigkeit so, wie es § 1a KSchG in Absatz 2 vorschreibt: Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten eines angefangenen Jahres wird auf ein volles Jahr aufgerundet. Genau sechs Monate reichen dafür nicht. Aus 7,6 Jahren werden deshalb 8 Jahre, aus 7,5 Jahren bleiben 7 Jahre, aus 7,4 Jahren ebenfalls 7. Geben Sie die Betriebszugehörigkeit als Dezimalzahl ein, also 7,5 für siebeneinhalb Jahre. Maßgeblich ist die Zeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, nicht bis zum Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten.
Die Spanne im Ergebnis
Neben dem Wert für Ihren gewählten Faktor zeigt der Rechner immer drei Vergleichswerte. Sie geben einen realistischen Rahmen für eine Verhandlung:
| Faktor | Bedeutung in der Praxis |
|---|---|
| 0,25 Gehälter je Jahr | Untere Spanne, etwa wenn die Kündigung voraussichtlich wirksam ist oder das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt. |
| 0,5 Gehälter je Jahr | Faustformel und üblicher Ausgangswert für gerichtliche Vergleiche. |
| 1,0 Gehälter je Jahr | Obere Spanne, wenn die Kündigung erkennbare Fehler hat oder der Arbeitgeber eine schnelle Einigung braucht. |
Im Formular können Sie zusätzlich 0,75 und 1,5 wählen. Ein Faktor von 1,5 wird in der Praxis selten erreicht, am ehesten bei klar unwirksamen Kündigungen oder besonderem Kündigungsschutz, etwa in der Schwangerschaft oder bei Schwerbehinderung.
Der Höchstbetrag bei gerichtlicher Auflösung
Geben Sie Ihr Alter an, berechnet der Rechner außerdem die Obergrenze nach § 10 KSchG. Sie gilt, wenn das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis auf Antrag gegen Zahlung einer Abfindung auflöst (§ 9 KSchG). Grundsätzlich sind es bis zu 12 Monatsverdienste. Ab dem 50. Lebensjahr und 15 vollen Beschäftigungsjahren steigt die Grenze auf 15, ab dem 55. Lebensjahr und 20 vollen Jahren auf 18 Monatsverdienste. Für diese Stufen zählt der Rechner nur vollendete Jahre, ohne Aufrundung. Für einen Vergleich oder einen Aufhebungsvertrag gilt die Grenze nicht, dort ist die Höhe frei verhandelbar.
Beispiel: Abfindung berechnen bei 7,6 Jahren
Eine Projektleiterin verdient 4.200 € brutto im Monat, ist 52 Jahre alt und seit 7,6 Jahren im Unternehmen. Sie gibt 4200, 7,6, den Faktor 0,5 und das Alter 52 ein. Der Rechner zählt 8 Jahre, weil mehr als sechs Monate des achten Jahres vergangen sind, und rechnet 0,5 × 4.200 € × 8 = 16.800 €.
| Zeile im Ergebnis | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Untere Spanne | 0,25 × 4.200 € × 8 | 8.400 € |
| Faustformel | 0,5 × 4.200 € × 8 | 16.800 € |
| Obere Spanne | 1,0 × 4.200 € × 8 | 33.600 € |
| Höchstbetrag § 10 KSchG | 12 × 4.200 € (unter 15 volle Jahre) | 50.400 € |
Wäre sie genau 7,5 Jahre beschäftigt, zählte der Rechner nur 7 Jahre, und die Faustformel ergäbe 14.700 €. Ein einziger Monat Betriebszugehörigkeit macht hier also 2.100 € Unterschied. Es lohnt sich deshalb, das Eintrittsdatum und das tatsächliche Ende genau nachzurechnen, zum Beispiel mit dem Kündigungsfristrechner.
Rechtsgrundlage: Wann es überhaupt eine Abfindung gibt
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Wie unser Ratgeber zum Abfindungsanspruch zeigt, entsteht er nur in bestimmten Fällen:
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Betriebsbedingte Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG: Lassen Sie die Klagefrist verstreichen, erhalten Sie 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr.
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Sozialplan bei einer Betriebsänderung nach § 112 BetrVG, oft mit eigenen Formeln für Alter und Unterhaltspflichten.
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Gerichtliche Auflösung nach §§ 9, 10 KSchG, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.
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Vergleich im Kündigungsschutzprozess oder Aufhebungsvertrag: In der Praxis der häufigste Weg, die Höhe ist Verhandlungssache.
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Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag, wenn er eine Abfindung ausdrücklich vorsieht.
Ihre Verhandlungsposition hängt vor allem davon ab, ob die Kündigung vor Gericht Bestand hätte. Das Kündigungsschutzgesetz greift nach sechs Monaten Beschäftigung (§ 1 KSchG) in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten (§ 23 KSchG). Wer klagen will, muss das innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung tun (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als wirksam, und der wichtigste Hebel für eine höhere Abfindung ist weg. Welche Faktoren die Höhe in der Praxis nach oben oder unten treiben, erklärt der Beitrag zur Abfindungshöhe.
Steuern und Sozialabgaben
Der Rechner zeigt Bruttobeträge. Eine Abfindung ist als Entschädigung nach § 24 EStG voll steuerpflichtig. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG kann die Steuerlast senken, weil die Progression gemildert wird. Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber sie nicht mehr beim Lohnsteuerabzug, Sie beantragen sie mit der Einkommensteuererklärung. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nicht an. Wie viel netto bleibt, zeigt unser Ratgeber Abfindung versteuern.
Beim Arbeitslosengeld gilt: Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten und eine Abfindung gezahlt, ruht der Anspruch für eine bestimmte Zeit (§ 158 SGB III). Bei einem Aufhebungsvertrag droht zusätzlich eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III).
Häufige Fehler und Sonderfälle
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Nettogehalt eingeben: Die Faustformel rechnet mit dem Brutto. Wer das Netto einträgt, unterschätzt die Abfindung deutlich.
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Sonderzahlungen vergessen: Der Rechner geht vom regelmäßigen Monatsbrutto aus. In Verhandlungen wird häufig ein Zwölftel von Weihnachts- und Urlaubsgeld hinzugerechnet. Möchten Sie das abbilden, geben Sie den erhöhten Monatsbetrag ein.
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Die Faustformel für einen Anspruch halten: Sie ist ein Richtwert, kein Recht. Ohne Klage oder Verhandlung zahlt der Arbeitgeber in der Regel nichts.
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Die Klagefrist verpassen: Wer drei Wochen abwartet, um ein Angebot abzuwarten, verliert oft die Verhandlungsbasis.
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Abfindung mit anderen Ansprüchen vermischen: Resturlaub, Überstunden und Boni stehen Ihnen zusätzlich zu und gehören nicht in die Abfindung.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung lohnt ein Blick auf die Sozialauswahl und auf das Angebot nach § 1a KSchG. Der Beitrag zur Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung erklärt, worauf es dabei ankommt.
Vom Schätzwert zur geprüften Kündigung
Der Abfindungsrechner sagt Ihnen, in welcher Größenordnung sich eine Einigung bewegt. Ob Sie eher am unteren oder am oberen Ende verhandeln, hängt von der Kündigung selbst ab. Die kostenlose Kündigungsanalyse berechnet Ihre Klagefrist und die Abfindung nach der Faustformel. Die Kündigungsprüfung von ProofDocs liest Ihr Kündigungsschreiben in wenigen Minuten auf Formfehler, Fristen, Sozialauswahl und Sonderkündigungsschutz. Liegt Ihnen statt einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag vor, ordnet die Aufhebungsvertragsanalyse Abfindung, Sperrzeit und Ausgleichsklausel ein, bevor Sie unterschreiben.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich meine Abfindung?
Multiplizieren Sie Ihr Bruttomonatsgehalt mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit und einem Faktor. Der übliche Faktor ist 0,5, die sogenannte Faustformel: Bei 4.000 € brutto und 10 Jahren ergibt das 20.000 €. Angefangene Jahre mit mehr als sechs Monaten werden auf ein volles Jahr aufgerundet. Je nach Verhandlungsposition liegt der Faktor in der Praxis zwischen 0,25 und 1,0, in Ausnahmefällen darüber. Der Abfindungsrechner zeigt diese Spanne für Ihre Zahlen auf einen Blick.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?
In der Regel nicht. Ein Anspruch entsteht nur in bestimmten Fällen: bei einer betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG, aus einem Sozialplan, aus einem Tarif- oder Arbeitsvertrag oder wenn das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung auflöst. Die meisten Abfindungen entstehen durch einen Vergleich im Kündigungsschutzprozess oder durch einen Aufhebungsvertrag. Ihre Höhe hängt dann davon ab, wie gut die Chancen gegen die Kündigung stehen.
Wird die Betriebszugehörigkeit auf- oder abgerundet?
Der Rechner rundet wie § 1a Abs. 2 KSchG: Mehr als sechs Monate eines angefangenen Jahres zählen als volles Jahr. Genau sechs Monate oder weniger fallen weg. Aus 7,6 Jahren werden 8 Jahre, aus 7,5 Jahren bleiben 7 Jahre. Bei 4.200 € brutto und dem Faktor 0,5 macht das 16.800 € statt 14.700 €. Prüfen Sie deshalb Eintrittsdatum und Ende des Arbeitsverhältnisses genau, bevor Sie verhandeln.
Muss ich auf die Abfindung Steuern und Sozialabgaben zahlen?
Steuern ja, Sozialabgaben nein. Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist voll einkommensteuerpflichtig, aber frei von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG kann die Steuer senken. Seit 2025 wendet der Arbeitgeber sie beim Lohnsteuerabzug nicht mehr an, Sie beantragen sie über Ihre Einkommensteuererklärung. Der Rechner zeigt deshalb Bruttobeträge.
Was ist der Höchstbetrag nach § 10 KSchG?
Löst das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung auf, darf diese höchstens 12 Monatsverdienste betragen. Ab dem 50. Lebensjahr und 15 Beschäftigungsjahren sind es bis zu 15, ab dem 55. Lebensjahr und 20 Jahren bis zu 18 Monatsverdienste. Die Grenze gilt nur für die gerichtliche Auflösung. In einem Vergleich oder Aufhebungsvertrag können Sie auch mehr vereinbaren. Geben Sie Ihr Alter ein, zeigt der Rechner Ihren Höchstbetrag.
Wovon hängt ab, ob ich mehr als die Faustformel bekomme?
Vor allem davon, wie groß das Risiko des Arbeitgebers ist, einen Kündigungsschutzprozess zu verlieren. Formfehler, eine fehlerhafte Sozialauswahl, ein fehlender Kündigungsgrund oder Sonderkündigungsschutz verbessern Ihre Position. Auch eine lange Kündigungsfrist, ein hohes Alter und schlechte Aussichten am Arbeitsmarkt spielen eine Rolle. Wichtig ist die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung: Ist sie verstrichen, gilt die Kündigung als wirksam, und der Hebel für eine höhere Abfindung entfällt.
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Die Berechnung folgt den gesetzlichen Regeln und gibt eine Orientierung. Arbeits- und Tarifverträge können abweichen; sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.