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Analyse · Kündigung

Kündigung prüfen lassen: Form, Frist und Abfindung

Kündigungsschreiben hochladen: Formfehler, Kündigungsfrist, Sozialauswahl, Sonderkündigungsschutz und Abfindung in wenigen Minuten eingeordnet.

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So funktioniert’s: Kündigungsschreiben hochladen → Klagefrist, Kündigungsfrist und Abfindung sofort kostenlos → vollständige Prüfung aller Punkte mit Ihren nächsten Schritten für 19,99 € inkl. MwSt.

Kündigung prüfen lassen: Form, Fristen und Abfindung

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Ihr Dokument

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Hinweis: Ihre Dateien werden nach der Bearbeitung automatisch gelöscht, der erkannte Text nach den Fristen der Datenschutzerklärung.

Erlaubte Formate: PDF, JPG, PNG und Word (.docx). Maximale Dateigröße: 10 MB.

Ihre Fristen

Aus diesen Angaben berechnen wir sofort und kostenlos Klagefrist, Kündigungsfrist und Meldefrist.

Der Tag, an dem das Schreiben bei Ihnen ankam (Briefkasten oder Übergabe), nicht das Datum auf dem Brief. Ab diesem Tag laufen die drei Wochen für eine Klage.
Die Betriebszugehörigkeit bestimmt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Nur nötig, wenn Ihr Vertrag eine längere Frist als das Gesetz vorsieht.
Für die Einordnung einer möglichen Abfindung.

Ihr Kündigungsschutz

Davon hängt ab, welche Schutzregeln für Sie gelten und was der Arbeitgeber begründen muss.

Zählt bei einer betriebsbedingten Kündigung für die Sozialauswahl.
Anzahl der Personen. Zählt ebenfalls für die Sozialauswahl.


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Die Vorschau ist kostenlos. Sie zahlen erst, wenn Sie das vollständige Ergebnis freischalten.

So läuft es ab

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    Schritt 1

    Erfassen

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    Schritt 2

    Auswerten

    In wenigen Minuten prüft unsere KI Ihre Unterlagen und erstellt eine ausführliche Analyse mit allen wichtigen Punkten, die Sie kennen sollten.

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    Schritt 3

    Umsetzen

    Nutzen Sie Ihre Ergebnisse, um gut informiert die nächsten Schritte zu planen. Ihr Bericht ist sofort abrufbar und zeigt die Kernergebnisse auf einen Blick.

Was die Kündigungsprüfung prüft

Die Prüfung liest Ihr Kündigungsschreiben Satz für Satz und gleicht es mit Ihren Angaben ab. Fristen und Beträge berechnet ProofDocs selbst, nicht die KI, damit kein Datum geschätzt wird. Jeder Punkt erhält eine Einordnung als kritisch, prüfenswert oder unauffällig, eine Erklärung in einfachen Worten und, wo es hilft, einen Satz, den Sie direkt verwenden können.

Form und Vollmacht

Schriftform nach § 623 BGB, die Unterschrift und ob eine Zurückweisung mangels Vollmacht nach § 174 BGB in Betracht kommt.

Kündigungsfrist und Ende

Der genannte Termin im Vergleich zur gesetzlichen Frist nach § 622 BGB und zu Ihrer vertraglichen Frist.

Kündigungsgrund und Sozialauswahl

Ob das Kündigungsschutzgesetz gilt, was der Arbeitgeber für den Grund darlegen muss und ob die Sozialauswahl angreifbar ist.

Besonderer Schutz und Betriebsrat

Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsratsamt und die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG.

Abfindung und Verhandlung

Ein Angebot nach § 1a KSchG und die Faustformel als Anker für Ihre Verhandlung.

Freistellung, Urlaub, Zeugnis

Was mit Resturlaub, Überstunden und Arbeitsmitteln passiert und welches Zeugnis Ihnen zusteht.

Kostenlos: die Kurzauswertung

Nach dem Absenden sehen Sie ohne Zahlung, wie viele Punkte kritisch oder prüfenswert sind, welche Punkte geprüft wurden und, bei kritischen Punkten, worum es geht. Erst wenn Sie alle Erläuterungen, Formulierungen und nächsten Schritte sehen möchten, zahlen Sie einmalig 19,99 €.

Wann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt besser passt

Unser Ergebnis ist eine automatisierte Einordnung und keine Rechtsberatung. Wenn eine Frist kurz bevorsteht, viel Geld auf dem Spiel steht oder der Arbeitgeber nicht einlenkt, ist anwaltliche Hilfe der richtige nächste Schritt. Für diesen Termin ist der Bericht eine gute Vorbereitung.

Kündigung erhalten: was tun in den ersten drei Wochen?

Eine Kündigung erhalten zu haben, fühlt sich oft wie ein Schlusspunkt an. Rechtlich ist sie der Anfang einer kurzen Phase, in der sich viel entscheidet. Ab dem Tag, an dem das Schreiben bei Ihnen ankommt, haben Sie drei Wochen Zeit, um gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht vorzugehen (§ 4 KSchG). Danach gilt sie in aller Regel als wirksam, auch wenn sie voller Fehler war. Ob es solche Fehler gibt, steht im Kündigungsschreiben selbst und in den Umständen, unter denen es entstanden ist.

Die Kündigungsprüfung liest Ihr Schreiben Punkt für Punkt, gleicht es mit Ihren Angaben ab und zeigt in wenigen Minuten, wo es angreifbar sein kann. Fristen und Beträge berechnet ProofDocs selbst, nicht die KI, damit kein Datum geschätzt wird.

Kündigung erhalten, was tun? Die ersten Schritte

  1. Zugang notieren. Schreiben Sie auf, wann und wie das Schreiben zu Ihnen kam, und bewahren Sie den Umschlag auf. Das Datum auf dem Brief ist nicht entscheidend.

  2. Arbeitsuchend melden. Spätestens drei Monate vor dem Ende, bei kürzerer Zeit innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis (§ 38 SGB III). Eine verspätete Meldung kann eine Sperrzeit von einer Woche auslösen.

  3. Nichts unterschreiben. Weder eine Bestätigung, dass Sie mit der Kündigung einverstanden sind, noch einen Abwicklungsvertrag, den Sie nicht in Ruhe lesen konnten.

  4. Form und Unterschrift prüfen. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Messenger ist unwirksam (§ 623 BGB). Fehlt eine Vollmacht, bleibt oft nur etwa eine Woche für eine Zurückweisung.

  5. Ansprüche sichern. Überstunden, Resturlaub und offener Bonus können an Ausschlussfristen scheitern, wenn Sie sie nicht rechtzeitig schriftlich geltend machen.

  6. Rat einholen, solange die Frist läuft. Mit einer Prüfung des Schreibens wissen Sie vor dem Termin bei Anwalt, Gewerkschaft oder Rechtsantragstelle, welche Fragen Sie stellen müssen.

Wann ist eine Kündigung unwirksam? Die zehn Prüfpunkte

Die Kündigungsprüfung geht diese Punkte in fester Reihenfolge durch und ordnet jeden als kritisch, prüfenswert oder unauffällig ein:

Prüfpunkt Typischer Fehler Warum er zählt
Schriftform und Unterschrift Kündigung per E-Mail, Unterschrift „i. A.“ ohne Vollmacht Ohne Schriftform ist die Kündigung nichtig, ohne Vollmacht kann sie nach § 174 BGB zurückgewiesen werden.
Kündigungstermin und -frist Termin zu früh, ohne den Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ Die Frist nach § 622 BGB wächst mit der Betriebszugehörigkeit bis auf sieben Monate.
Kündigungsgrund Pauschaler Hinweis auf „wirtschaftliche Gründe“ Gilt das Kündigungsschutzgesetz, muss der Arbeitgeber den Grund im Streitfall darlegen (§ 1 KSchG).
Sozialauswahl Jüngere Kollegen mit kürzerer Betriebszugehörigkeit bleiben Bei betriebsbedingter Kündigung zählen Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
Besonderer Kündigungsschutz Keine Zustimmung der Behörde erwähnt Schwangerschaft (§ 17 MuSchG), Elternzeit (§ 18 BEEG) und Schwerbehinderung (§ 168 SGB IX) verlangen eine vorherige Zustimmung.
Anhörung des Betriebsrats Unklar, ob der Betriebsrat beteiligt war Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam (§ 102 BetrVG).
Abfindung Kein Angebot, keine Orientierung Ein Angebot nach § 1a KSchG ist selten, eine Verhandlung oft möglich.
Freistellung, Urlaub, Arbeitsmittel Freistellung ohne das Wort „unwiderruflich“ Nur eine unwiderrufliche Freistellung erfüllt den Urlaubsanspruch.
Arbeitslosengeld und Meldung Meldefrist übersehen Eine verspätete Meldung kostet eine Woche Arbeitslosengeld (§ 159 Abs. 6 SGB III).
Arbeitszeugnis Zeugnis nicht erwähnt Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis (§ 109 GewO), bis zum Ende auch auf ein Zwischenzeugnis.

Ein häufiger Irrtum betrifft die zu kurze Frist. Nennt das Schreiben einen zu frühen Termin, ist die Kündigung nicht automatisch unwirksam. Steht dort „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, endet das Arbeitsverhältnis einfach zum richtigen, späteren Datum, und bis dahin ist Lohn geschuldet. Fehlt dieser Zusatz, sollten Sie den zu frühen Termin innerhalb der Klagefrist angreifen. Ihr richtiges Ende berechnet auch der kostenlose Kündigungsfristrechner.

Welche Schutzregeln das Gesetz für Beschäftigte vorsieht, fasst der Ratgeber Kündigungsschutz für Arbeitnehmer zusammen.

Sonderfälle: fristlose Kündigung, Probezeit, Änderungskündigung

  • Fristlose Kündigung: Sie braucht einen wichtigen Grund, und der Arbeitgeber muss sie innerhalb von zwei Wochen aussprechen, nachdem er von den maßgeblichen Tatsachen erfahren hat (§ 626 Abs. 2 BGB). Sie können verlangen, dass er Ihnen den Grund unverzüglich schriftlich mitteilt. Oft ist sie hilfsweise mit einer ordentlichen Kündigung verbunden, dann sind beide zu prüfen.

  • Kündigung in der Probezeit: Die Frist beträgt zwei Wochen, und das Kündigungsschutzgesetz greift in den ersten sechs Monaten noch nicht. Form, Sonderkündigungsschutz und Betriebsrat zählen trotzdem, und die Klagefrist von drei Wochen gilt auch hier.

  • Änderungskündigung: Der Arbeitgeber kündigt und bietet zugleich neue Bedingungen an. Sie können das Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung sozial gerechtfertigt ist, innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens drei Wochen nach Zugang (§ 2 KSchG). So behalten Sie Ihre Stelle, während das Gericht prüft.

Die Kündigungsprüfung liest die Kündigungsart aus dem Schreiben. Bei einer fristlosen Kündigung prüft sie zum Beispiel, ob das Schreiben hilfsweise ordentlich kündigt, und weist darauf hin, dass Sie den Grund schriftlich verlangen können.

Beispiel: Sabine Krause prüft ihre Kündigung

Sabine Krause (erfunden), 46 Jahre, zwei Kinder, arbeitet seit sechseinhalb Jahren als Sachbearbeiterin im Einkauf eines Unternehmens mit 120 Beschäftigten und Betriebsrat. Sie verdient 3.800 € brutto im Monat. Am Mittwoch, 07.10.2026, erhält sie per Boten eine betriebsbedingte Kündigung vom Vortag zum 30.11.2026. Unterschrieben hat ihr Teamleiter mit „i. A.“, eine Vollmacht liegt nicht bei. Zwei jüngere Kollegen mit kürzerer Betriebszugehörigkeit, die dieselbe Arbeit machen, bleiben.

Die kostenlose Vorschau zeigt ihr sofort die Klagefrist bis Mittwoch, 28.10.2026, das richtige Ende und die Abfindung nach der Faustformel: 3.800 € mal 6,5 Jahre geteilt durch 2 ergibt 12.350 €. Die vollständige Prüfung ordnet die Punkte ein:

  • Kündigungsfrist kritisch: Nach mehr als fünf Jahren beträgt die Frist zwei Monate zum Monatsende. Das früheste Ende ist der 31.12.2026, nicht der 30.11.2026, und einen Zusatz „hilfsweise“ enthält das Schreiben nicht.

  • Vollmacht prüfen: Ein Teamleiter ist nicht ohne Weiteres als kündigungsberechtigt bekannt. Die Woche für eine Zurückweisung läuft bis etwa 14.10.2026, der Bericht enthält dafür einen fertigen Satz.

  • Sozialauswahl prüfen: Ihre längere Betriebszugehörigkeit, ihr Alter und zwei Unterhaltspflichten sprechen dafür, dass die Auswahl angreifbar ist. Der Bericht enthält einen Satz, mit dem sie die Gründe der Sozialauswahl verlangt.

  • Betriebsrat prüfen: Das Schreiben nennt die Anhörung nicht. Das ist kein Fehler des Schreibens, aber ein Grund, beim Betriebsrat nachzufragen.

Sabine Krause meldet sich noch am selben Tag online arbeitsuchend, weist die Kündigung am nächsten Morgen mit dem vorgeschlagenen Satz zurück und geht mit dem Bericht zu einer Fachanwältin. Dort wird die Klage vor dem 28.10.2026 eingereicht, und es beginnt eine Verhandlung, in der die Faustformel nur noch die Untergrenze ist. Ihre offenen Überstunden fordert sie parallel mit einem Anspruchsschreiben schriftlich ein.

Ihr Bericht steht unter einer persönlichen Adresse, die Sie wieder aufrufen können. Er beginnt mit einem Gesamturteil, das das wichtigste Datum Ihres Falls nennt, meist die Klagefrist oder das richtige Ende des Arbeitsverhältnisses. Darunter folgen die Prüfpunkte mit Einordnung, Erklärung und, wo es hilft, einem Satz zum Übernehmen, am Ende Ihre nächsten Schritte bis zur Klagefrist.

Was die Prüfung kostet und was kostenlos ist

Klagefrist, gesetzliche Kündigungsfrist, Meldefrist und die Abfindung nach der Faustformel sehen Sie kostenlos, bevor Sie etwas bezahlen. Die vollständige Prüfung aller Punkte mit Erläuterung, Formulierungshilfen und nächsten Schritten kostet einmalig 19,99 €, ohne Konto und ohne Abo. Ihr hochgeladenes Schreiben wird nach der Verarbeitung gelöscht, und es gilt das 14-tägige Geld-zurück-Versprechen. Wer zunächst nur die Abfindung durchrechnen will, nutzt den kostenlosen Abfindungsrechner.

Wann Sie eine Anwältin oder einen Anwalt brauchen

Die Kündigungsprüfung ist eine automatisierte Einordnung und keine Rechtsberatung. Die Entscheidung, ob Sie klagen, trifft sie nicht. Sobald mehrere Punkte kritisch sind, ein besonderer Kündigungsschutz besteht oder die Kündigung fristlos ist, sollten Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen, und zwar so früh, dass die drei Wochen noch reichen. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG), oft übernimmt sie eine Rechtsschutzversicherung oder die Gewerkschaft. Ohne Anwalt nimmt die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts die Klage auf, wie der Ratgeber Kündigungsschutzklage ohne Anwalt erklärt.

Sofort gelöscht

Dokumente nach Analyse gelöscht

Volle Kontrolle

Berichte jederzeit selbst deaktivierbar

Auto-Löschung

Datenbank wird regelmäßig bereinigt

Begrenzte Aufbewahrung

Sicherungen laufen automatisch aus

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Nach Ablauf gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war. Die Kündigungsprüfung berechnet den letzten Tag sofort und kostenlos.

Woran erkenne ich eine unwirksame Kündigung?

Häufige Fehler sind eine fehlende Originalunterschrift, eine Kündigung per E-Mail, eine Unterschrift ohne Vollmacht, eine übersehene Sozialauswahl, ein Sonderkündigungsschutz ohne Zustimmung der Behörde oder eine fehlende Anhörung des Betriebsrats. Die Prüfung geht diese Punkte einzeln durch.

Was passiert, wenn die Kündigungsfrist zu kurz ist?

Steht im Schreiben „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“, endet das Arbeitsverhältnis zum richtigen Datum, und bis dahin ist Lohn geschuldet. Fehlt diese Formulierung, sollte der zu frühe Termin innerhalb der Klagefrist angegriffen werden. Die Prüfung berechnet das richtige Ende nach § 622 BGB.

Steht mir eine Abfindung zu?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen, etwa nach § 1a KSchG, wenn der Arbeitgeber sie im Kündigungsschreiben anbietet. Meist entsteht eine Abfindung durch Verhandlung oder einen Vergleich nach einer Kündigungsschutzklage. Als Anker gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr.

Brauche ich für eine Kündigungsschutzklage einen Anwalt?

In der ersten Instanz nicht. Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts nimmt die Klage auch ohne Anwalt auf. Eine anwaltliche Beratung ist trotzdem oft sinnvoll, die Prüfung bereitet Sie darauf vor.

Was kostet die Kündigungsprüfung?

Einmalig 19,99 € inkl. MwSt. Klagefrist, gesetzliche Kündigungsfrist, Meldefrist und die Abfindung nach der Faustformel sehen Sie kostenlos.