Mieterselbstauskunft: Vorlage mit den zulässigen Fragen
Name, Wohnung und Ihre Angaben eintragen: Sie erhalten eine Selbstauskunft, die nur enthält, was der Vermieter im jeweiligen Schritt wissen darf.
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Mieterselbstauskunft
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Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf „Selbstauskunft erstellen“. Das Ergebnis erscheint hier, sofort und kostenlos.
Der nächste Schritt
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Was eine Mieterselbstauskunft ist
Mit der Mieterselbstauskunft beantworten Sie dem Vermieter Fragen, die für seine Entscheidung über den Mietvertrag wichtig sind: wer einzieht, ob die Miete bezahlbar ist und ob es frühere Probleme mit Mietzahlungen gab. Eine gesetzliche Pflicht zur Selbstauskunft gibt es nicht, aber ohne sie bekommen Sie in gefragten Lagen kaum eine Wohnung. Wie weit der Vermieter fragen darf, regelt das Datenschutzrecht. Die Datenschutzkonferenz, das gemeinsame Gremium der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden, hat dazu eine Orientierungshilfe mit einem Musterfragebogen veröffentlicht, zuletzt in der Fassung vom Januar 2026. Diese Vorlage folgt ihr.
Drei Schritte, drei Fragenkataloge
Was der Vermieter fragen darf, hängt davon ab, wie weit die Vermietung ist:
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Zur Besichtigung genügen Ihr Name und eine Kontaktmöglichkeit, also Anschrift, Telefon oder E-Mail. Bei einer Sozialwohnung darf er fragen, ob Sie einen Wohnberechtigungsschein haben.
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Haben Sie erklärt, die Wohnung mieten zu wollen, kommen die Zahl der Personen, Arbeitgeber und Beruf, das Einkommen, das für die Miete zur Verfügung steht, Haustiere sowie ein laufendes Insolvenzverfahren und Räumungstitel der letzten fünf Jahre dazu.
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Erst wenn der Vermieter sich für Sie entschieden hat, darf er Nachweise verlangen: Gehaltsabrechnung, Kontoauszug oder Steuerbescheid, einen Bonitätsnachweis und Angaben zu erheblichen Mietrückständen im bisherigen Mietverhältnis.
Wählen Sie oben den Schritt, in dem Sie gerade sind. Die Vorlage enthält dann genau die Abschnitte, die dazu passen, und lässt den Rest weg.
Was der Vermieter nicht fragen darf
Fragen nach Religion, Herkunft, Gesundheit, Schwangerschaft oder Familienplanung, nach einer Partei oder nach einer Mitgliedschaft im Mieterverein sind für den Mietvertrag nicht erforderlich. Eine Kopie Ihres Personalausweises darf der Vermieter nicht anfertigen oder verlangen, zulässig ist nur, dass Sie ihm den Ausweis zur Prüfung Ihrer Identität zeigen. Auch Unterlagen, die er noch gar nicht braucht, müssen Sie nicht vorab schicken, etwa Gehaltsabrechnungen schon vor der Besichtigung. Auf Gehaltsabrechnungen und Kontoauszügen dürfen Sie Angaben schwärzen, die für die Miete keine Rolle spielen.
Wahrheitsgemäß antworten
Zulässige Fragen müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Eine falsche Antwort auf eine zulässige Frage, etwa zum Einkommen, kann den Vermieter später zur Anfechtung oder Kündigung berechtigen. Statt einer genauen Zahl beim Einkommen genügt nach dem Musterfragebogen auch die Bestätigung, dass Ihnen ein vom Vermieter genannter Betrag monatlich für die Miete zur Verfügung steht.
Nach der Zusage: der Mietvertrag
Hat der Vermieter Ihnen zugesagt, folgt der Mietvertrag. Lesen Sie ihn vor der Unterschrift gründlich, besonders die Klauseln zu Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, Kaution und Mieterhöhung. Die Mietvertragsanalyse von ProofDocs prüft das hochgeladene Dokument und zeigt, welche Klauseln unwirksam sein können. Zum Einzug brauchen Sie außerdem die Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung und ein Wohnungsübergabeprotokoll.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich eine Mieterselbstauskunft ausfüllen?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Der Vermieter darf seine Entscheidung aber davon abhängig machen, ob Sie zulässige Fragen beantworten. Wer keine Auskunft gibt, hat in gefragten Lagen kaum Chancen auf die Wohnung.
Welche Fragen sind in der Mieterselbstauskunft erlaubt?
Das hängt vom Schritt ab. Zur Besichtigung genügen Name und Kontakt. Wollen Sie die Wohnung mieten, darf der Vermieter nach der Zahl der Personen, Arbeitgeber, Beruf, Einkommen, Haustieren, einem laufenden Insolvenzverfahren und Räumungstiteln der letzten fünf Jahre fragen. Nachweise wie Gehaltsabrechnung und Bonitätsauskunft darf er erst nach seiner Zusage verlangen.
Welche Fragen darf der Vermieter nicht stellen?
Fragen nach Religion, Herkunft, Gesundheit, Schwangerschaft, Familienplanung, Parteizugehörigkeit oder einer Mitgliedschaft im Mieterverein sind für den Mietvertrag nicht erforderlich. Eine Kopie des Personalausweises darf er nicht verlangen, nur einen Blick auf den Ausweis zur Identitätsprüfung.
Darf der Vermieter eine Schufa-Auskunft verlangen?
Erst wenn er sich für Sie als Mieter entschieden hat, unmittelbar vor dem Vertragsschluss. Dann darf er einen Nachweis Ihrer Bonität verlangen oder, soweit erforderlich, selbst eine Auskunft bei einer Auskunftei einholen. Vor der Besichtigung oder zusammen mit der Bewerbung ist das nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz in der Regel nicht zulässig.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Zulässige Fragen müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Stellt sich eine Angabe etwa zum Einkommen später als falsch heraus, kann der Vermieter den Mietvertrag unter Umständen anfechten oder kündigen. Auf unzulässige Fragen müssen Sie dagegen nicht antworten.
Wird meine Selbstauskunft auf ProofDocs gespeichert?
Nein. Die Vorlage wird aus Ihren Angaben erzeugt und nur angezeigt. Nichts davon wird gespeichert oder an Dritte weitergegeben. Drucken oder kopieren Sie die Auskunft, bevor Sie die Seite verlassen.
Weitere kostenlose Rechner und Vorlagen
Die Berechnung folgt den gesetzlichen Regeln und gibt eine Orientierung. Verträge, Tarifverträge und Besonderheiten Ihres Falls können abweichen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.