Rechner · Arbeitsalltag
Mutterschutzrechner: Beginn und Ende berechnen
Geburtstermin eingeben und sehen, wann der Mutterschutz beginnt und endet, wie lange Kündigungsschutz gilt und bis wann die Elternzeit beantragt sein muss.
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Mutterschutzrechner
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Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf „Mutterschutz berechnen“. Das Ergebnis erscheint hier, sofort und kostenlos.
Der nächste Schritt
- Elternzeitantrag Mit den richtigen Zeiträumen, optionalem Teilzeitwunsch und der Frist, bis wann der Antrag beim Arbeitgeber sein muss. 7,99 €
- Gehaltsabrechnungsanalyse Laden Sie Ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnung hoch: jede Position verständlich erklärt, Sozialabgaben nachgerechnet und Auffälligkeiten markiert. 9,99 €
- Anspruchsschreiben Ein Geltendmachungsschreiben, das jeden Anspruch einzeln beziffert, Ihre Nachweise nennt und eine Zahlungsfrist setzt. 9,99 €
Mutterschutz berechnen: So arbeitet der Rechner
Um den Mutterschutz zu berechnen, genügt der errechnete Geburtstermin aus dem Mutterpass. Ist Ihr Kind schon geboren, geben Sie zusätzlich den tatsächlichen Geburtstag ein, und wählen Sie eine Besonderheit, wenn eine vorliegt. Der Rechner wendet dann die Schutzfristen aus § 3 MuSchG an:
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Beginn: sechs Wochen, also 42 Tage, vor dem errechneten Termin.
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Ende: acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburt, Mehrlingen oder einer Behinderung des Kindes zwölf Wochen. Ohne tatsächlichen Geburtstag rechnet der Rechner mit dem errechneten Termin.
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Ausgleich: Kommt das Kind vor dem errechneten Termin, werden die Tage, die vor der Geburt verloren gingen, an die Schutzfrist danach angehängt.
Außerdem zeigt das Ergebnis die Gesamtdauer in Tagen, das früheste Ende des Kündigungsschutzes und den Tag, bis zu dem der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber sein muss, wenn die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz beginnen soll.
Beispiel: Geburtstermin 10.03.2027
Eine Sachbearbeiterin erwartet ihr Kind am 10.03.2027. Der Rechner setzt den Beginn der Schutzfrist auf den 27.01.2027, sechs Wochen vor dem Termin, und das Ende auf den 05.05.2027, acht Wochen danach. Insgesamt dauert der Mutterschutz 99 Tage. Der Kündigungsschutz reicht mindestens bis zum 10.07.2027, vier Monate nach der Geburt. Soll die Elternzeit am 06.05.2027 beginnen, muss der Antrag spätestens am 18.03.2027 beim Arbeitgeber sein.
| Geburt | Schutzfrist danach | Ende der Schutzfrist | Dauer insgesamt |
|---|---|---|---|
| am Termin, 10.03.2027 | 8 Wochen | 05.05.2027 | 99 Tage |
| 9 Tage früher, 01.03.2027 | 8 Wochen plus 9 Tage | 05.05.2027 | 99 Tage |
| 5 Tage später, 15.03.2027 | 8 Wochen | 10.05.2027 | 104 Tage |
| Frühgeburt am 10.02.2027 | 12 Wochen plus 28 Tage | 02.06.2027 | 127 Tage |
Die Tabelle zeigt die Logik des Gesetzes: Eine frühere Geburt verkürzt den Mutterschutz nicht, weil die verlorenen Tage hinten angehängt werden. Eine spätere Geburt verlängert ihn, weil die Schutzfrist vor der Geburt einfach weiterläuft und die acht Wochen erst mit der tatsächlichen Geburt beginnen. Geben Sie deshalb nach der Geburt den tatsächlichen Tag ein, um das endgültige Ende zu sehen.
Rechtsgrundlage: Was das Mutterschutzgesetz regelt
Schutzfrist vor und nach der Geburt
Vor der Geburt dürfen Sie auf eigenen ausdrücklichen Wunsch weiterarbeiten. Diese Erklärung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot, auf das Sie nicht verzichten können. Bei Frühgeburten und Mehrlingen verlängert sich die Frist nach der Geburt automatisch auf zwölf Wochen. Wird innerhalb von acht Wochen nach der Geburt ärztlich eine Behinderung des Kindes festgestellt, verlängert sie sich auf Ihren Antrag ebenfalls auf zwölf Wochen.
Kündigungsschutz
Der Arbeitgeber darf Ihnen während der Schwangerschaft und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Geburt, mindestens aber bis vier Monate nach der Entbindung, nicht kündigen (§ 17 MuSchG). Voraussetzung ist, dass er von der Schwangerschaft weiß oder Sie sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer Kündigung mitteilen. Wie Sie sich gegen eine Kündigung in dieser Zeit wehren, erklärt der Ratgeber zur Kündigungsschutzklage in der Schwangerschaft.
Geld während des Mutterschutzes
Gesetzlich Versicherte erhalten von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld von bis zu 13 € pro Kalendertag (§ 19 MuSchG). Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss in Höhe der Differenz zu Ihrem durchschnittlichen Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Monate (§ 20 MuSchG). Zusammen erhalten Sie also in der Regel Ihr bisheriges Netto. Ein Beispiel: Beträgt Ihr durchschnittliches Nettoentgelt 2.400 € im Monat bei 30 Kalendertagen, sind das 80 € am Tag. Die Krankenkasse zahlt 13 €, der Arbeitgeber die übrigen 67 € pro Tag. Achtung beim Elterngeld: Mutterschaftsgeld und Zuschuss werden darauf angerechnet, und die Lebensmonate nach der Geburt, in denen Sie sie erhalten, gelten als Elterngeldmonate der Mutter. Planen Sie die Monate deshalb gemeinsam mit dem anderen Elternteil.
Anschluss an die Elternzeit
Die Schutzfrist nach der Geburt wird auf die Elternzeit der Mutter angerechnet (§ 15 BEEG). Wer direkt im Anschluss Elternzeit nehmen möchte, muss sie spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber anmelden (§ 16 BEEG). Da sich das Ende des Mutterschutzes mit der tatsächlichen Geburt verschieben kann, ist ein früher Antrag die sichere Wahl.
Häufige Fehler und Sonderfälle
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Frühgeburt und frühe Geburt verwechseln: Kommt das Kind nur einige Tage vor dem Termin, ist das keine Frühgeburt im medizinischen Sinn. Es bleibt bei acht Wochen plus den verlorenen Tagen. Ob eine Frühgeburt vorliegt, bescheinigt die Ärztin oder die Hebamme.
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Urlaub verfallen lassen: Der Mutterschutz zählt als Beschäftigungszeit, Ihr Urlaub wird dafür nicht gekürzt. Resturlaub aus der Zeit davor können Sie nach dem Mutterschutz oder der Elternzeit noch nehmen (§ 24 MuSchG). Wie sich der Anspruch berechnet, zeigt der Beitrag zu den Urlaubstagen im Arbeitsvertrag.
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Fehlgeburt: Seit dem 01.06.2025 gibt es auch nach einer Fehlgeburt Schutzfristen, gestaffelt nach der Schwangerschaftswoche: ab der 13. Woche zwei, ab der 17. Woche sechs und ab der 20. Woche acht Wochen. Sie können sich ausdrücklich bereit erklären, trotzdem zu arbeiten. Nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Woche gilt Kündigungsschutz bis vier Monate danach. Der Rechner bildet diesen Fall nicht ab.
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Ärztliches Beschäftigungsverbot: Es kann schon vor der Schutzfrist gelten und ist etwas anderes als der Mutterschutz. Während eines solchen Verbots zahlt der Arbeitgeber Ihren durchschnittlichen Lohn weiter.
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Schwangerschaft zu spät mitteilen: Eine Pflicht zur Mitteilung gibt es nicht, aber Schutzvorschriften kann der Arbeitgeber erst einhalten, wenn er Bescheid weiß. Bei einer Kündigung zählen die zwei Wochen nach Zugang.
Allgemeine Regeln zum Schutz vor Kündigungen fasst der Ratgeber zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmer zusammen.
Der nächste Schritt nach dem Mutterschutz
Wenn Sie wissen, wann der Mutterschutz endet, steht der Antrag auf Elternzeit an. Der Elternzeitantrag von ProofDocs erstellt Ihr Schreiben in wenigen Minuten, mit den richtigen Zeiträumen, einem optionalen Teilzeitwunsch und der Frist für die Abgabe. Ob der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und die Abzüge auf Ihrer Abrechnung stimmen, prüft die Gehaltsabrechnungsanalyse. Fehlt der Zuschuss oder wird Urlaub verweigert, fordert ihn das Anspruchsschreiben mit Zahlungsfrist ein.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich den Beginn des Mutterschutzes?
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen, also 42 Tage, vor dem errechneten Geburtstermin (§ 3 Abs. 1 MuSchG). Maßgeblich ist der Termin, den Ärztin oder Hebamme im Mutterpass eingetragen haben. Bei einem Termin am 10.03.2027 beginnt die Schutzfrist am 27.01.2027. In dieser Zeit dürfen Sie nur arbeiten, wenn Sie es ausdrücklich wünschen. Diese Erklärung können Sie jederzeit widerrufen. Den Arbeitgeber informieren Sie am besten mit einer ärztlichen Bescheinigung über den Termin.
Wie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?
In der Regel acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten und Mehrlingen sind es zwölf Wochen, ebenso auf Antrag, wenn innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung des Kindes ärztlich festgestellt wird. Kommt das Kind vor dem errechneten Termin, werden die verlorenen Tage an die Schutzfrist angehängt. Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot: Sie dürfen auch auf eigenen Wunsch nicht arbeiten.
Was passiert, wenn mein Kind früher oder später kommt?
Kommt das Kind früher, verkürzt sich der Mutterschutz insgesamt nicht: Die Tage, die vor der Geburt fehlen, werden nach der Geburt angehängt. Bei einem Termin am 10.03.2027 und einer Geburt am 01.03.2027 endet die Schutzfrist trotzdem am 05.05.2027. Kommt das Kind später, läuft die Schutzfrist vor der Geburt einfach weiter, und die acht Wochen beginnen mit der tatsächlichen Geburt. Bei einer Geburt am 15.03.2027 endet sie am 10.05.2027.
Wie lange gilt der Kündigungsschutz im Mutterschutz?
Der Arbeitgeber darf ab Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Schutzfrist nach der Geburt, mindestens aber bis vier Monate nach der Entbindung, nicht kündigen (§ 17 MuSchG). Voraussetzung ist, dass er von der Schwangerschaft weiß oder Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer Kündigung informieren. Nehmen Sie anschließend Elternzeit, schließt sich der Kündigungsschutz nach § 18 BEEG an. Gegen eine trotzdem ausgesprochene Kündigung sollten Sie rasch vorgehen.
Wie viel Geld bekomme ich im Mutterschutz?
In der Regel Ihr bisheriges Nettogehalt. Gesetzlich Versicherte erhalten von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld von bis zu 13 € pro Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss in Höhe der Differenz zu Ihrem durchschnittlichen Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Monate. Privat Versicherte erhalten auf Antrag einmalig bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung und ebenfalls den Zuschuss des Arbeitgebers. Den Antrag bei der Krankenkasse stellen Sie mit der ärztlichen Bescheinigung über den Geburtstermin.
Wann muss ich die Elternzeit nach dem Mutterschutz beantragen?
Soll die Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz beginnen, muss der Antrag spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber sein (§ 16 BEEG). Endet die Schutzfrist am 05.05.2027, beginnt die Elternzeit am 06.05.2027, und der Antrag muss bis zum 18.03.2027 eingehen. Da sich das Ende mit der tatsächlichen Geburt verschieben kann, stellen viele Mütter den Antrag schon vor der Geburt. Die Schutzfrist nach der Geburt wird auf die Elternzeit angerechnet.
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