Stets bemüht im Arbeitszeugnis: Bedeutung, Note und Ihre Rechte
Was „er war stets bemüht“ wirklich aussagt, welche Note dahintersteht, wann „bemüht“ harmlos ist und wie Sie eine Berichtigung verlangen.
„Stets bemüht“ ist die bekannteste Abwertung der deutschen Zeugnissprache: Wer den Satz „Er war stets bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen“ in seinem Arbeitszeugnis liest, hat nach gängiger Lesart eine ungenügende Leistungsbewertung erhalten. Die Formulierung klingt freundlich, beschreibt aber nur den Versuch und verschweigt das Ergebnis. Genau diese Lücke lesen Personaler mit.
Dieser Artikel erklärt, was „stets bemüht“ bedeutet, welche Note dahintersteht, in welchen Varianten die Formel auftaucht und wann das Wort „bemüht“ ausnahmsweise unproblematisch ist. Sie erfahren außerdem, welche Rechte Sie haben und wie Sie eine Berichtigung verlangen. Weil ein solcher Code selten allein steht, sollten Sie Ihr Zeugnis prüfen lassen, bevor Sie es in einer Bewerbung verwenden.
Das Wichtigste auf einen Blick
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„Stets bemüht“ bedeutet in der Zeugnissprache: Der Arbeitnehmer hat sich angestrengt, die Anforderungen aber nicht erfüllt. Die Formel steht in der Regel für Note 6 (ungenügend), in einem etwas freundlicheren Umfeld für Note 5.
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Das Wort „stets“ rettet nichts. Es betont nur, dass das Bemühen dauerhaft war – der Erfolg bleibt trotzdem aus.
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Varianten wie „hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden“ oder „war um ein gutes Verhältnis zu den Kollegen bemüht“ tragen dieselbe Botschaft, in der Leistungs- wie in der Verhaltensbeurteilung.
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„Bemüht“ ist nur dann unkritisch, wenn im selben Satz ein konkretes Ergebnis genannt wird. Ohne Ergebnis bleibt es ein Warnsignal.
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Für eine Bewertung unter „befriedigend“ trägt der Arbeitgeber die Beweislast (BAG, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13). Sie können eine Berichtigung verlangen und notfalls vor dem Arbeitsgericht einklagen.
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Was bedeutet „stets bemüht“ im Arbeitszeugnis?
Arbeitszeugnisse sind an den Grundsatz des Wohlwollens gebunden: Sie sollen das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren. Deshalb schreiben Arbeitgeber schlechte Leistungen selten offen hin. Sie greifen zu Formulierungen, die positiv klingen und trotzdem eine klare Wertung transportieren. „Stets bemüht“ ist das bekannteste Beispiel dafür.
Die Logik dahinter ist einfach. Ein Zeugnis bewertet Ergebnisse. Wer schreibt, dass sich jemand bemüht hat, und kein Ergebnis nennt, sagt damit, dass es keines gab. „Er war stets bemüht“ heißt also sinngemäß: Er hat es immer wieder versucht, aber nicht geschafft.
Warum das Wort „stets“ nicht rettet
In einer guten Zufriedenheitsformel ist „stets“ ein Verstärker: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ ist eine Note besser als „zu unserer vollen Zufriedenheit“. Viele Arbeitnehmer lesen „stets bemüht“ deshalb als Lob für dauerhaften Einsatz. Das ist ein Irrtum. „Stets“ verstärkt immer nur das, worauf es sich bezieht – und hier ist das der Versuch, nicht die Leistung.
„Er war stets bemüht“: Welche Note steht dahinter?
Eine gesetzlich festgelegte Notenskala für Zeugnisformulierungen gibt es nicht. In der Praxis hat sich aber eine Lesart durchgesetzt, die in Personalabteilungen und Fachliteratur weitgehend einheitlich ist. Die folgende Tabelle zeigt, wie die häufigsten Bemüht-Formeln eingeordnet werden:
| Formulierung im Zeugnis | Übliche Einordnung | Was der Leser versteht |
|---|---|---|
| „Er war stets bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen.“ | Note 6 (ungenügend) | Er hat es versucht, die Aufgaben aber nicht erledigt. |
| „Sie hat sich stets bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“ | Note 6 (ungenügend) | Sie hat die Anforderungen der Stelle nicht erfüllt. |
| „Er hat sich bemüht, die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.“ | Note 5–6 | Zufriedenheit war das Ziel, erreicht wurde sie nicht. |
| „Sie war bemüht, ihre Arbeit sorgfältig zu erledigen.“ | Note 5 (mangelhaft) | Sorgfalt war der Anspruch, nicht das Ergebnis. |
| „Er ging mit großem Eifer an die ihm übertragenen Aufgaben heran.“ | Note 5–6 | Viel Einsatz, wenig Ergebnis. |
| „Er war stets um ein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen bemüht.“ | Deutlich unterdurchschnittliches Verhalten | Das Verhältnis war nicht gut, es gab Konflikte. |
Ob Note 5 oder Note 6 gemeint ist, entscheidet der Zusammenhang. Steht die Bemüht-Formel allein in der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung und fehlt jede positive Aussage zum Arbeitserfolg, ist Note 6 die naheliegende Lesart. Nennt das Zeugnis daneben einzelne erledigte Aufgaben oder eine schwache Zufriedenheitsformel wie „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“, liegt Note 5 näher.
Für eine ausreichende Leistung braucht ein Arbeitgeber die Bemüht-Formel nicht, dafür genügt „zu unserer Zufriedenheit“. Wie sich die Formel in die komplette Skala von sehr gut bis ungenügend einfügt, zeigt der Artikel zur Zufriedenheitsformel „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“.
Varianten: „hat sich bemüht“, „sie hat sich stets bemüht“ und Verwandte
Die Bemüht-Formel tritt in vielen Spielarten auf. Die Grundregel bleibt immer gleich: Es wird ein Wille beschrieben, aber kein Ergebnis. Je nachdem, wo die Formel steht, betrifft sie die Leistung oder das Verhalten.
In der Leistungsbeurteilung
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„Er hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“ – die klassische unterste Stufe der Zufriedenheitsskala.
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„Sie hat sich stets bemüht, ihre Aufgaben termingerecht zu erledigen.“ – Termine wurden regelmäßig verfehlt.
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„Er war bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“ – auch ohne „stets“ eine ungenügende Bewertung.
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„Sie zeigte für ihre Arbeit Verständnis.“ – Interesse ja, Leistung nein.
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„Er setzte sich im Rahmen seiner Möglichkeiten ein.“ – Einsatz war da, die Möglichkeiten waren begrenzt.
In der Verhaltensbeurteilung
„Bemüht“ taucht auch dort auf, wo es um den Umgang mit Menschen geht. „Er war stets um ein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen bemüht“ bedeutet: Das Verhältnis war nicht gut. „Sie bemühte sich um ein freundliches Auftreten gegenüber Kunden“ deutet auf Beschwerden hin. In der Verhaltensbeurteilung ist die Botschaft oft heikler als im Leistungsteil, weil sie auf Konflikte schließen lässt.
Er oder sie, Präsens oder Vergangenheit: Macht das einen Unterschied?
Nein. „Sie hat sich stets bemüht“ und „Er war stets bemüht“ tragen dieselbe Bedeutung. Auch die Zeitform ändert nichts: Im Zwischenzeugnis steht die Formel im Präsens („ist stets bemüht“), im Arbeitszeugnis nach dem Ausscheiden in der Vergangenheit. Die Wertung bleibt in beiden Fällen dieselbe.
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Wann „bemüht“ im Arbeitszeugnis nicht negativ ist
Nicht jedes „bemüht“ ist ein Code. Entscheidend ist, ob das Zeugnis das Bemühen mit einem Ergebnis verbindet. Zwei Konstellationen sind in der Regel unkritisch:
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Bemühen mit belegtem Erfolg im selben Satz: „Er war stets bemüht, sein Fachwissen zu erweitern, und schloss dazu erfolgreich eine Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter ab.“ Hier beschreibt das Wort Eigeninitiative, und das Ergebnis ist genannt.
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Bemühungen des Unternehmens statt des Arbeitnehmers: „Im Rahmen unserer Bemühungen um eine Neuausrichtung des Vertriebs übernahm sie die Leitung des Projekts.“ Das Bemühen gehört hier zum Arbeitgeber, die Aussage über die Arbeitnehmerin ist positiv.
Selbst in diesen Fällen verzichten erfahrene Zeugnisschreiber lieber auf das Wort, weil der Leser zuerst den Code sieht und erst danach den Zusammenhang. Ob ein „bemüht“ in Ihrem Zeugnis ein Problem ist, klären Sie mit fünf Fragen:
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Worauf bezieht sich das Bemühen? Auf Ihre Leistung und Ihr Verhalten oder auf etwas anderes, etwa ein Projekt des Unternehmens?
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Wird ein Ergebnis genannt? Formulierungen wie „und erreichte dabei …“ oder „mit dem Ergebnis, dass …“ entschärfen das Wort.
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Wo steht der Satz? In der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung wiegt er schwerer als in einem Nebensatz über Weiterbildung.
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Passt die Zufriedenheitsformel dazu? Steht an anderer Stelle „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“, ist ein vereinzeltes „bemüht“ eher ein Formulierungsfehler als ein Code.
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Wie klingt der Rest? Weitere Warnsignale in Verhaltensbeurteilung und Schlussformel verstärken den negativen Eindruck deutlich.
So würde dieselbe Aussage in einem guten Zeugnis lauten
Wer eine Berichtigung verlangt, sollte konkret sagen, welcher Satz stattdessen im Zeugnis stehen soll. Die folgende Gegenüberstellung zeigt typische Bemüht-Sätze und gängige Formulierungen für Note 2 und Note 1:
| Bemüht-Formulierung | Note 2 (gut) | Note 1 (sehr gut) |
|---|---|---|
| „Er war stets bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen.“ | „Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“ | „Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“ |
| „Sie hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“ | „Sie hat unsere Erwartungen stets voll erfüllt.“ | „Sie hat unsere Erwartungen stets in allerbester Weise erfüllt.“ |
| „Sie war bemüht, ihre Arbeit sorgfältig zu erledigen.“ | „Sie arbeitete stets sorgfältig und zuverlässig.“ | „Sie arbeitete stets äußerst sorgfältig und zuverlässig.“ |
| „Er war stets um ein gutes Verhältnis zu Kollegen bemüht.“ | „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.“ | „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildlich.“ |
Welche Stufe Ihnen zusteht, hängt von Ihrer tatsächlichen Leistung ab, denn ein Zeugnis muss wahr sein. Wer bisher eine Bemüht-Formel im Zeugnis hat, kann aber in der Regel mindestens eine durchschnittliche Formulierung verlangen, wenn der Arbeitgeber die schlechte Leistung nicht belegen kann. Weitere Mustersätze für alle Bereiche finden Sie in der Sammlung der Arbeitszeugnis-Formulierungen.
Was Sie gegen „stets bemüht“ im Arbeitszeugnis tun können
Ihr Anspruch ergibt sich aus § 109 GewO. Danach können Sie ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, das Leistung und Verhalten beurteilt. Absatz 2 schreibt vor, dass das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein muss und keine Formulierungen enthalten darf, die eine andere Aussage treffen sollen, als der Wortlaut erkennen lässt. Die Rechtsprechung ergänzt zwei Grundsätze: Das Zeugnis muss wahr sein, und es muss wohlwollend formuliert sein.
Für den Streit um die Note ist die Beweislast entscheidend. Nach dem Bundesarbeitsgericht entspricht „befriedigend“ der mittleren Note der Zufriedenheitsskala (BAG, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13). Will der Arbeitgeber schlechter bewerten, muss er die Tatsachen darlegen und beweisen, die eine unterdurchschnittliche Leistung tragen. Bei „stets bemüht“ liegt die Beweislast also bei ihm.
Ob die Bemüht-Formel darüber hinaus als unzulässige verschlüsselte Aussage im Sinne von § 109 Abs. 2 GewO gilt, hängt vom Einzelfall ab. Für Ihr Vorgehen spielt das meist keine Rolle: Kann der Arbeitgeber die schwache Leistung nicht belegen, muss die Formel ohnehin weichen.
Schritt für Schritt zur Berichtigung
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Zeugnis vollständig prüfen: Markieren Sie nicht nur die Bemüht-Formel, sondern jede Stelle, die Sie ändern lassen möchten. Eine zweite Korrekturrunde durchzusetzen ist schwieriger als eine vollständige erste.
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Belege sammeln: Zielvereinbarungen, frühere Beurteilungen, Lob per E-Mail, Prämien oder erfolgreich abgeschlossene Projekte zeigen, dass Ihre Leistung nicht unterdurchschnittlich war.
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Höflich schriftlich um Berichtigung bitten: Nennen Sie die beanstandeten Sätze und schlagen Sie konkrete Ersatzformulierungen vor. Das erleichtert dem Arbeitgeber das Einlenken.
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Frist setzen: Zwei Wochen sind für eine Zeugniskorrektur in der Regel angemessen.
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Fristen im Blick behalten: Arbeits- und Tarifverträge enthalten häufig Ausschlussfristen, die schon nach wenigen Monaten greifen. Wer sehr lange wartet, riskiert außerdem, dass der Anspruch verwirkt.
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Rechtlichen Rat einholen: Lenkt der Arbeitgeber nicht ein, hilft ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder, für Mitglieder, die Gewerkschaft. Die Klage auf Zeugnisberichtigung wird beim Arbeitsgericht erhoben. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG).
Musterschreiben und Tipps für das Gespräch mit dem Arbeitgeber finden Sie im Ratgeber Arbeitszeugnis verbessern.
Warum „stets bemüht“ selten allein kommt
Ein Arbeitgeber, der die Leistung mit „stets bemüht“ bewertet, formuliert den Rest des Zeugnisses selten auf Note-2-Niveau. Meist finden sich weitere Hinweise, die dieselbe Botschaft stützen. Typische Begleiter sind:
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Fehlende Aussagen zu Kernaufgaben der Stelle, obwohl ein Leser sie erwarten würde (beredtes Schweigen).
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Schwache oder fehlende Aussagen zur Arbeitsbefähigung, etwa eine Auffassungsgabe, die nur „im Allgemeinen“ ausreichte.
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Die Reihenfolge „Kollegen und Vorgesetzte“ statt „Vorgesetzte und Kollegen“ in der Verhaltensbeurteilung.
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Eine Schlussformel ohne Dank, ohne Bedauern oder ganz ohne gute Wünsche.
Einen Überblick über weitere verschlüsselte Aussagen gibt der Artikel zu den Geheimcodes im Arbeitszeugnis. Wer nicht jeden Satz selbst entschlüsseln möchte, kann das Zeugnis mit der Arbeitszeugnisanalyse von ProofDocs auswerten lassen: Sie bewertet jede Formulierung einzeln und fasst das Ergebnis in drei Kategorien zusammen – Leistung, Verhalten und Schlussformel. Die Auswertung kostet 14,99 € und liegt in rund 60 Sekunden vor.
Zusammenfassung
„Stets bemüht“ ist keine Anerkennung, sondern eine der deutlichsten Abwertungen der Zeugnissprache. Die Formel beschreibt Einsatz ohne Ergebnis und steht meist für Note 6, in einem etwas freundlicheren Umfeld für Note 5. Varianten wie „hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden“ oder „um ein gutes Verhältnis bemüht“ tragen dieselbe Botschaft.
Sie müssen eine solche Bewertung nicht hinnehmen. Für eine Note unter „befriedigend“ muss der Arbeitgeber die schwache Leistung belegen. Prüfen Sie das ganze Zeugnis, sammeln Sie Belege und bitten Sie schriftlich um Berichtigung. Welche weiteren Formulierungen Ihr Zeugnis belasten, zeigt Ihnen die Arbeitszeugnisanalyse Satz für Satz.
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Analyse: Versteckte Bedeutungen und Bewertungen erkennen.
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Verbesserung: Optimierte Formulierungen für bessere Noten.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Note bedeutet „stets bemüht“ im Arbeitszeugnis?
„Stets bemüht“ steht in der Zeugnissprache in der Regel für Note 6 (ungenügend). Die Formel beschreibt, dass sich der Arbeitnehmer angestrengt hat, verschweigt aber jedes Ergebnis – und genau das ist die Aussage: Die Anforderungen wurden nicht erfüllt. Nennt das Zeugnis daneben einzelne erledigte Aufgaben oder eine schwache Zufriedenheitsformel wie „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“, kann auch Note 5 (mangelhaft) gemeint sein. Eine gute oder befriedigende Leistung beschreibt kein Arbeitgeber mit dieser Formel.
Ist „er war stets bemüht“ ein Lob?
Nein. Viele Arbeitnehmer lesen „stets bemüht“ als Anerkennung für dauerhaften Einsatz, weil „stets“ in guten Formulierungen ein Verstärker ist. Hier verstärkt „stets“ aber nur das Bemühen, nicht die Leistung. Die Botschaft lautet: Er hat es immer versucht, aber nicht geschafft. Personaler kennen diese Formel und lesen sie als deutlich unterdurchschnittliche Bewertung. Die Wendung ist sogar in die Umgangssprache eingegangen, als ironische Umschreibung für gut gemeinte, aber erfolglose Arbeit.
Was bedeutet „sie hat sich stets bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden“?
Der Satz bedeutet, dass die Arbeitnehmerin die Anforderungen ihrer Stelle nicht erfüllt hat. „Den Anforderungen gerecht werden“ ist das Ziel, „bemüht“ zeigt, dass es beim Versuch blieb. Die Formulierung entspricht Note 6 (ungenügend). Ob „sie“ oder „er“, ob „hat sich bemüht“ oder „war bemüht“: Geschlecht und Zeitform ändern an der Bedeutung nichts. Im Zwischenzeugnis steht die Formel im Präsens, die Wertung bleibt dieselbe.
Wann ist „bemüht“ im Arbeitszeugnis nicht negativ?
„Bemüht“ ist nur dann unkritisch, wenn im selben Satz ein konkretes Ergebnis steht, etwa: „Er war stets bemüht, sein Fachwissen zu erweitern, und schloss dazu erfolgreich eine Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter ab.“ Hier beschreibt das Wort Eigeninitiative, und der Erfolg ist belegt. Steht „bemüht“ dagegen ohne Ergebnis, vor allem in der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung oder beim Verhältnis zu Kollegen, bleibt es ein Warnsignal. Erfahrene Zeugnisschreiber meiden das Wort deshalb ganz.
Kann ich verlangen, dass „stets bemüht“ aus meinem Zeugnis entfernt wird?
Ja, wenn Ihre Leistung nicht tatsächlich unterdurchschnittlich war. Nach § 109 GewO haben Sie Anspruch auf ein klar formuliertes Zeugnis, das nach der Rechtsprechung wahr und wohlwollend sein muss. Das Bundesarbeitsgericht sieht „befriedigend“ als mittlere Note: Will der Arbeitgeber schlechter bewerten, muss er die schwache Leistung belegen (BAG, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13). Bitten Sie zunächst schriftlich um Berichtigung und schlagen Sie eine konkrete Formulierung vor. Lenkt der Arbeitgeber nicht ein, bleibt die Klage vor dem Arbeitsgericht.
Wie finde ich heraus, ob mein Zeugnis weitere versteckte Codes enthält?
Lesen Sie jeden Satz darauf hin, ob er ein Ergebnis nennt oder nur einen Versuch, ob wichtige Aufgaben Ihrer Stelle fehlen und ob Zufriedenheitsformel, Verhaltensbeurteilung und Schlussformel zueinander passen. Ein Code wie „stets bemüht“ kommt selten allein. Schneller geht es mit einer Analyse, die jede Formulierung einzeln bewertet: Die Arbeitszeugnisanalyse von ProofDocs zeigt die Ergebnisse für Leistung, Verhalten und Schlussformel getrennt, kostet 14,99 € und liegt in rund 60 Sekunden vor.