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Inkasso-Check: Inkassoschreiben auf Pflichtangaben prüfen

Ein paar Fragen zum Schreiben beantworten: Sie sehen, welche Pflichtangaben fehlen und wie Sie selbst prüfen, ob das Inkassounternehmen registriert ist.

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Inkasso-Check

Wie im Briefkopf.

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Inkassoschreiben erhalten: zuerst prüfen

Ein Inkassoschreiben macht Druck: Frist, zusätzliche Kosten, manchmal die Drohung mit Schufa oder Gericht. Bevor Sie zahlen oder antworten, lohnt ein ruhiger Blick auf zwei Fragen. Erstens: Enthält das Schreiben die Angaben, die das Gesetz von einem Inkassounternehmen verlangt? Zweitens: Ist das Unternehmen überhaupt als Inkassodienstleister registriert? Der Check führt Sie durch beide Fragen.

Die Pflichtangaben nach § 13a RDG

Seit 2021 muss ein Inkassounternehmen schon im ersten Schreiben klar und verständlich angeben, worum es geht (§ 13a RDG). Dazu gehören unter anderem:

  • der Name oder die Firma des Auftraggebers, also des Unternehmens, dem Sie das Geld schulden sollen;

  • der Forderungsgrund, bei einem Vertrag mit Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses;

  • bei Zinsen eine Zinsberechnung mit Betrag, Zinssatz und Zeitraum;

  • bei Inkassokosten deren Art, Höhe und Entstehungsgrund.

Fehlen Angaben, können Sie verlangen, dass das Unternehmen sie nachreicht und die Forderung belegt. Eine Forderung wird durch fehlende Angaben aber nicht automatisch unbegründet. Ob sie besteht, hängt vom Vertrag oder der Leistung dahinter ab.

Die Registrierung selbst prüfen

Wer in Deutschland für andere Forderungen einzieht, braucht eine Registrierung als Inkassodienstleister (§ 10 RDG). Das Register ist öffentlich unter rechtsdienstleistungsregister.de. Suchen Sie dort nach dem Namen aus dem Briefkopf und vergleichen Sie Anschrift und Sitz. ProofDocs sagt nicht, ob ein bestimmtes Schreiben echt ist: Das können Sie nur selbst klären, mit dem Register und mit Kontaktdaten, die Sie unabhängig vom Schreiben heraussuchen.

Warnzeichen bei gefälschten Schreiben

  • Sie kennen den genannten Auftraggeber nicht und haben dort nie etwas bestellt.

  • Das Konto für die Zahlung liegt im Ausland oder gehört erkennbar nicht zum Unternehmen.

  • Das Schreiben kommt nur per E-Mail oder SMS mit einem Link zum Bezahlen.

  • Die Frist ist auffallend kurz und die Drohungen sind übertrieben.

Nehmen Sie im Zweifel Kontakt zum genannten Auftraggeber auf, nicht über die Telefonnummer oder den Link im Schreiben, sondern über die Kontaktdaten auf dessen eigener Website. Zahlen Sie nur auf ein Konto, das Sie sicher zuordnen können.

Wenn die Forderung strittig ist

Halten Sie eine Forderung für unberechtigt, widersprechen Sie schriftlich und begründet, und bewahren Sie eine Kopie auf. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid gilt eine eigene Frist von zwei Wochen und ein amtliches Formular. Ein konkretes Inkassoschreiben wertet die Inkassoanalyse von ProofDocs Punkt für Punkt aus, einschließlich der Kosten; den Widerspruch an das Inkassounternehmen erstellt der Inkassowiderspruch. Einen einfachen, fristwahrenden Widerspruch erstellt auch die kostenlose Widerspruch-Vorlage.

Häufig gestellte Fragen

Wie erkenne ich ein gefälschtes Inkassoschreiben?

Prüfen Sie, ob das Unternehmen im öffentlichen Rechtsdienstleistungsregister steht, ob Sie den genannten Auftraggeber kennen und ob das Zahlungskonto zum Unternehmen passt. Warnzeichen sind unbekannte Auftraggeber, Konten im Ausland, Zahlungslinks per E-Mail oder SMS und übertriebene Drohungen. Nehmen Sie im Zweifel Kontakt zum Auftraggeber über dessen eigene Website auf.

Welche Angaben muss ein Inkassoschreiben enthalten?

Nach § 13a RDG unter anderem den Auftraggeber, den Forderungsgrund mit Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses, eine Zinsberechnung mit Betrag, Zinssatz und Zeitraum und die Inkassokosten nach Art, Höhe und Entstehungsgrund. Fehlen Angaben, können Sie verlangen, dass sie nachgereicht werden.

Wo prüfe ich, ob ein Inkassounternehmen registriert ist?

Im Rechtsdienstleistungsregister unter rechtsdienstleistungsregister.de. Suchen Sie nach dem Namen aus dem Briefkopf und vergleichen Sie Anschrift und Sitz. Wer in Deutschland für andere Forderungen einzieht, braucht eine Registrierung als Inkassodienstleister (§ 10 RDG).

Muss ich zahlen, wenn Angaben fehlen?

Fehlende Angaben machen eine Forderung nicht automatisch unbegründet. Ob sie besteht, hängt vom Vertrag oder der Leistung dahinter ab. Sie können aber verlangen, dass das Inkassounternehmen die Angaben nachreicht und die Forderung belegt, bevor Sie entscheiden.

Darf ein Inkassounternehmen beliebige Kosten verlangen?

Nein. Erstattungsfähig sind nur Kosten, die zur Durchsetzung erforderlich und angemessen sind, und für Inkassokosten gegenüber Verbrauchern gibt es gesetzliche Obergrenzen. Ob die Kosten in Ihrem Schreiben stimmen, prüft die Inkassoanalyse von ProofDocs anhand des Dokuments.

Was tue ich, wenn ich die Forderung nicht kenne?

Widersprechen Sie schriftlich, verlangen Sie den Nachweis der Forderung und zahlen Sie nicht ungeprüft. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, gilt eine eigene Frist von zwei Wochen und ein amtliches Formular für den Widerspruch. Bewahren Sie alle Schreiben und Ihre Antworten auf.

Die Berechnung folgt den gesetzlichen Regeln und gibt eine Orientierung. Verträge, Tarifverträge und Besonderheiten Ihres Falls können abweichen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.