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Arbeitszeugnis anfordern: Vorlagen, Fristen und Ihr Anspruch

So beantragen Sie Ihr Arbeitszeugnis richtig: zwei Vorlagen zum Kopieren, die geltenden Fristen und Ihr Anspruch nach § 109 GewO.

Redaktion: ProofDocs | Veröffentlicht: | Aktualisiert: | ca. 22 Min. Lesezeit

Um ein Arbeitszeugnis anzufordern, genügt eine kurze schriftliche Bitte an die Personalabteilung oder an Ihre Vorgesetzten. Nennen Sie darin Position und Beschäftigungszeitraum, verlangen Sie ausdrücklich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit Beurteilung von Leistung und Verhalten und setzen Sie eine Frist von zwei bis drei Wochen. Der Anspruch ergibt sich aus § 109 GewO und entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Solange eine Kündigungsfrist läuft, steht Ihnen bereits ein vorläufiges Zeugnis für Bewerbungen zu.

Ob Sie Ihr Arbeitszeugnis anfordern oder beantragen, macht rechtlich keinen Unterschied, eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Weiter unten finden Sie zwei Vorlagen zum Kopieren: eine für das Arbeitszeugnis nach einer Kündigung und eine für das Zwischenzeugnis ohne Kündigung. Danach folgen die geltenden Fristen. Nach Erhalt sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen, um versteckte Formulierungen zu erkennen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Arbeitnehmer haben das gesetzliche Recht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, entweder einfach oder qualifiziert, unabhängig von der Beschäftigungsdauer; das qualifizierte Zeugnis müssen Sie ausdrücklich verlangen.

  • Der optimale Zeitpunkt zur Beantragung eines Arbeitszeugnisses ist direkt nach der Kündigung; ohne Kündigung kommt nur ein Zwischenzeugnis in Betracht.

  • Eine gesetzliche Frist für die Ausstellung gibt es nicht, üblich sind zwei bis drei Wochen. Ihr eigener Anspruch verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB), kann aber durch eine Ausschlussfrist im Arbeits- oder Tarifvertrag schon nach wenigen Monaten verfallen.

  • Ohne Kündigung fordern Sie ein Zwischenzeugnis an. Dafür brauchen Sie einen berechtigten Grund, etwa einen Vorgesetztenwechsel, eine Versetzung oder eine längere Auszeit.

  • Eine korrekte und wohlwollende Formulierung des Arbeitszeugnisses ist entscheidend; Arbeitgeber sind verpflichtet, die Leistungen der Arbeitnehmer angemessen zu würdigen. Im Falle von Unstimmigkeiten sollten Arbeitnehmer aktiv nach Korrekturen oder rechtlicher Unterstützung suchen.

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Vorlage: Arbeitszeugnis anfordern mit Musterschreiben

Die Anfrage sollte schriftlich und präzise sein. Nennen Sie das Ende des Arbeitsverhältnisses, verlangen Sie ausdrücklich ein qualifiziertes Zeugnis und setzen Sie ein konkretes Datum, bis zu dem Sie das Dokument für Ihre Bewerbungen brauchen. Beide Vorlagen eignen sich als Brief oder E-Mail, ein Brief per Einschreiben dient im Streitfall als Nachweis. Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern.

Vorlage 1: Arbeitszeugnis anfordern nach Kündigung

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Firma]
z. Hd. [Personalabteilung oder Name der Vorgesetzten]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Arbeitsverhältnis als [Position] in der Abteilung [Abteilung], das am [Eintrittsdatum] begonnen hat, endet zum [Beendigungsdatum]. Ich bitte Sie, mir nach § 109 GewO ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das sich auf Art und Dauer meiner Tätigkeit sowie auf meine Leistung und mein Verhalten erstreckt.

Bitte senden Sie mir das Zeugnis bis zum [Datum, etwa zwei Wochen nach dem letzten Arbeitstag] an die oben genannte Anschrift. [Solange die Kündigungsfrist läuft, ergänzen Sie: Für meine laufenden Bewerbungen bitte ich bis dahin um ein vorläufiges Zeugnis.]

Eine Übersicht meiner wesentlichen Aufgaben, Projekte und Erfolge lege ich bei, damit keine Tätigkeit übersehen wird.

Für die gute Zusammenarbeit bedanke ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

Die Vorlage passt unabhängig davon, wer gekündigt hat, und ebenso bei einem Aufhebungsvertrag oder dem Ende einer Befristung. Haben Sie selbst gekündigt, können Sie die Bitte um das Zeugnis auch direkt in Ihr Kündigungsschreiben aufnehmen.

Vorlage 2: Zwischenzeugnis anfordern ohne Kündigung

Betreff: Bitte um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum [Datum] übernimmt [Name] die Leitung unserer Abteilung. Mein bisheriger Vorgesetzter, Herr [Name], kennt meine Arbeit seit [Zeitraum] am besten. Ich bitte Sie deshalb, mir aus Anlass des Vorgesetztenwechsels ein qualifiziertes Zwischenzeugnis auszustellen, das meine Tätigkeit sowie meine Leistung und mein Verhalten beurteilt.

Ich bin seit dem [Eintrittsdatum] als [Position] in der Abteilung [Abteilung] tätig. Eine kurze Übersicht meiner aktuellen Aufgaben und Projekte habe ich beigefügt.

Bitte stellen Sie das Zwischenzeugnis möglichst bis zum [Datum] aus, damit Herr [Name] es vor seinem Wechsel noch unterzeichnen kann.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]
[Position, Abteilung]

Einen Anspruch auf das Zwischenzeugnis haben Sie, wenn ein berechtigter Grund vorliegt: neben dem Vorgesetztenwechsel etwa eine Versetzung, eine Umstrukturierung, eine längere Auszeit wie die Elternzeit oder eine interne Bewerbung. Im öffentlichen Dienst regelt § 35 Abs. 2 TVöD den Anspruch ausdrücklich, auch andere Tarifverträge können eine solche Regelung enthalten. Eine Wechselabsicht müssen Sie nicht nennen.

Weitere Vorlagen, darunter eine Erinnerung bei Fristüberschreitung und eine Klageandrohung, finden Sie im Ratgeber Zwischenzeugnis anfordern.

Rechtliche Grundlagen für das Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist nicht nur ein Dokument, das Ihre beruflichen Leistungen und Fähigkeiten bescheinigt, sondern auch ein rechtlich verankertes Recht jedes Arbeitnehmers. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, die den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis regeln, sind:

  • § 109 Gewerbeordnung (GewO): Dieser Paragraph sichert den Anspruch des Arbeitnehmers auf ein schriftliches Arbeitszeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es legt fest, dass das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein muss und keine Merkmale enthalten darf, die den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen behindern könnten.

  • § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieser Paragraph regelt den Zeugnisanspruch für Dienstverhältnisse außerhalb des Arbeitsverhältnisses (z. B. freie Mitarbeiter mit dauerndem Dienstvertrag). Für klassische Arbeitnehmer verweist § 630 Satz 4 BGB ausdrücklich auf den Vorrang von § 109 GewO; die GewO ist damit die maßgebliche Rechtsgrundlage des Arbeitnehmer-Zeugnisses.

  • Arbeitsrechtliche Vorschriften: Neben den genannten Paragraphen gibt es weitere arbeitsrechtliche Regelungen, die die Form und den Inhalt des Arbeitszeugnisses betreffen. Diese Vorschriften stellen sicher, dass das Zeugnis wohlwollend und wahrheitsgemäß ist und alle relevanten Informationen über die Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses sowie die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers enthält.

Diese rechtlichen Grundlagen sind essenziell, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer ihre beruflichen Leistungen und Fähigkeiten angemessen dokumentiert bekommen und somit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können.

Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Als Arbeitnehmer haben Sie nach § 109 GewO Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, sobald das Arbeitsverhältnis endet. Das gilt unabhängig von der Beschäftigungsdauer und ebenso für Teilzeit, Minijob und Probezeit. Freie Mitarbeiter können nach § 630 BGB nur dann ein Zeugnis verlangen, wenn sie in einem dauernden Dienstverhältnis stehen, für einzelne Aufträge besteht kein Anspruch. Streit entsteht meist nicht über das Ob, sondern über die Formulierungen, weil Arbeitnehmer ein wohlwollendes Arbeitszeugnis erwarten.

Wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, haben sie Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Sie können zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis wählen. Ein einfaches Arbeitszeugnis beschreibt nur die Dauer und Art des Anstellungsverhältnisses, während ein qualifiziertes Arbeitszeugnis Tätigkeitsbereiche, Leistungen und eine Beurteilung des Arbeitnehmers umfasst. Arbeitnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis, Praktikanten und Auszubildende haben ebenfalls Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Die Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sind höher, da es detaillierte Bewertungen und Beschreibungen der Tätigkeiten beinhalten muss. Jeder Arbeitnehmer sollte sich bewusst sein, dass er selbst entscheiden kann, ob er ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis möchte. Dieser Abschnitt wird Ihnen helfen zu verstehen, welche Art von Arbeitszeugnis für Ihre Situation am besten geeignet ist.

Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis kann in verschiedenen Situationen nützlich sein, zum Beispiel bei internen Bewerbungen, einem Wechsel der Führungskräfte oder zur Selbstbewertung. Üblicherweise hat der Arbeitgeber wenige Wochen Zeit, um ein Zwischenzeugnis auszustellen.

Arbeitnehmer können auch nach einer Kündigung ein Arbeitszeugnis beantragen. Sie haben dafür grundsätzlich bis zu drei Jahre Zeit, sofern keine kürzere Ausschlussfrist im Arbeits- oder Tarifvertrag greift. Kennen Sie diese Fristen und handeln Sie rechtzeitig, um sicherzustellen, dass Ihr Zeugnis Ihre aktuellen Leistungen und Positionen widerspiegelt.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern: ausdrücklich verlangen

Nach § 109 Abs. 1 Satz 3 Gewerbeordnung haben Arbeitnehmer das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wenn sie es verlangen, eine Mindestbeschäftigungsdauer sieht das Gesetz nicht vor. Fordern Sie deshalb ausdrücklich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an, sonst darf sich der Arbeitgeber auf ein einfaches Zeugnis mit Art und Dauer der Tätigkeit beschränken. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf keine ungerechtfertigten Schwierigkeiten beim beruflichen Werdegang verursachen.

In einem qualifizierten Arbeitszeugnis werden die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers detailliert bewertet. Der Inhalt umfasst auch eine klare Beschreibung der Tätigkeiten und eine allgemeine Leistungsbeurteilung. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte in Fließtext verfasst sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

Den richtigen Zeitpunkt wählen

Der richtige Zeitpunkt, um ein Arbeitszeugnis zu beantragen, ist entscheidend für Ihre beruflichen Ziele. Stellen Sie sicher, dass Sie das Zeugnis pünktlich für Bewerbungen erhalten. Es empfiehlt sich, das Arbeitszeugnis im Kündigungsschreiben zu verlangen, um sicherzustellen, dass es rechtzeitig ausgestellt wird.

Ein Arbeitszeugnis erhalten Sie erst zum Ende des Arbeitsverhältnisses; im laufenden Arbeitsverhältnis können Sie bei einem berechtigten Grund ein Zwischenzeugnis verlangen. Stellen Sie die Anfrage schriftlich und setzen Sie eine Frist von zwei Wochen für die Ausstellung, um Verzögerungen zu vermeiden.

Arbeitszeugnis nach Kündigung beantragen

Arbeitnehmer haben nach einer Kündigung einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, unabhängig von der Art der Kündigung. Auch bei einer fristlosen Kündigung haben Arbeitnehmer das Recht, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu beantragen. Der beste Zeitpunkt, um ein Arbeitszeugnis nach der Kündigung zu beantragen, ist direkt nach der Kündigung.

Um Verzögerungen bei zukünftigen Bewerbungen zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer ihr Arbeitszeugnis umgehend nach der Kündigung anfordern. Ein Arbeitnehmer kann bereits vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis geltend machen, insbesondere wenn eine Kündigung vorliegt. Es ist empfehlenswert, eine Frist für die Ausstellung des Arbeitszeugnisses in der Anfrage zu setzen, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

Die Anforderung des Arbeitszeugnisses sollte kurz und formlos per Mail an den Vorgesetzten oder die Personalabteilung erfolgen. Der richtige Ansprechpartner für die Anfrage eines Arbeitszeugnisses ist der HR-Manager, Vorgesetzte oder die Geschäftsführung.

Arbeitszeugnis während des Arbeitsverhältnisses beantragen

Ein Antrag auf ein Arbeitszeugnis während des Beschäftigungsverhältnisses kann auch dann gestellt werden, wenn es keine unmittelbaren Wechselabsichten gibt. Ein Arbeitszeugnis während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann hilfreich sein, um die eigene Leistung zu dokumentieren und gegebenenfalls zu vergleichen.

Die Kommunikation mit dem Vorgesetzten kann auch durch ein schriftliches Anliegen ergänzt werden, um einen formellen Nachweis zu haben. Ein Arbeitnehmer hat das Recht auf ein Zwischenzeugnis, wenn sich seine Aufgaben verändern oder er sich intern bewirbt.

Der richtige Ansprechpartner

Der richtige Ansprechpartner für die Beantragung eines Arbeitszeugnisses ist oft die HR-Abteilung, aber auch direkte Vorgesetzte oder die Unternehmensführung können angesprochen werden. Die Art und Größe des Unternehmens bestimmen, wer der geeignete Ansprechpartner ist. Es ist hilfreich, bei der HR-Abteilung nach dem Verfahren zur Beantragung eines Arbeitszeugnisses zu fragen.

Eine klare Kommunikation ist entscheidend. Stellen Sie sicher, dass Sie alle wichtigen Informationen und Angaben in Ihrer Anfrage enthalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

HR-Abteilung kontaktieren

Eine angemessene Anrede und ein höflicher Ton sind wichtig, um die Personalabteilung positiv anzusprechen. Es ist ratsam, bei der Kontaktaufnahme mit der HR-Abteilung höflich und präzise in der Anfrage zu sein.

Eine persönliche Anfrage an die Personalabteilung sollte klar und höflich formuliert sein und den Grund für die Anforderung des Arbeitszeugnisses deutlich machen. Die Anfrage sollte den gewünschten Typ des Arbeitszeugnisses und den Zeitraum der Beschäftigung klar angeben.

Vorgesetzten ansprechen

Der direkte Vorgesetzte sollte in einem persönlichen Gespräch um das Zeugnis gebeten werden, um einen direkten Austausch zu ermöglichen. Es ist hilfreich, die Anfrage in einem persönlichen Gespräch zu stellen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Bereiten Sie relevante Informationen wie Beschäftigungszeitraum und Tätigkeitsbereich vor, um das Gespräch zu unterstützen. Geben Sie beim Ansprechen des Vorgesetzten den Zeitraum der Anstellung und den gewünschten Typ des Arbeitszeugnisses an.

Inhalt und Form des Arbeitszeugnisses

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte eine klare Struktur besitzen, einschließlich:

  • einer Überschrift

  • Einleitung

  • Tätigkeitsbeschreibung

  • Leistungsbewertung

  • Verhaltensbewertung

  • einer Schlussformel

Es sollte spezifische Aspekte wie Tätigkeitsbeschreibung, Dauer der Anstellung und Bewertungen der Leistung sowie des Verhaltens beinhalten.

Das Arbeitszeugnis muss grundsätzlich in Papierform und mit eigenhändiger Unterschrift ausgestellt werden. Seit dem 1. Januar 2025 ist nach § 109 Abs. 3 GewO mit Einwilligung des Arbeitnehmers auch eine elektronische Ausstellung mit qualifizierter elektronischer Signatur zulässig. Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass das Arbeitszeugnis vollständige und korrekte Informationen enthält. Moderne Technologien und Software-Tools können dabei helfen, Zeugnisse effektiv zu erstellen und sicherzustellen, dass der Inhalt sowohl den Erwartungen des Unternehmens als auch den Leistungen des Mitarbeiters entspricht.

Wichtige Inhalte eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Die Tätigkeitsbeschreibung ist der wichtigste Teil des Arbeitszeugnisses und sollte spezifische Aufgaben und Projekte des Mitarbeiters detailliert darstellen.

Die Leistungsbewertung sollte verschiedene Aspekte berücksichtigen, wie:

  • Arbeitsweise

  • Erfolg

  • Fachwissen

  • Belastbarkeit des Mitarbeiters

  • Leistungen des Mitarbeiters

Falsche Bewertung von Leistungen kann zu Missverständnissen beim Arbeitnehmer führen. Achten Sie darauf, dass alle Bewertungen objektiv und wohlwollend formuliert sind.

Wohlwollende Formulierungen

Wohlwollende Formulierungen sind in Arbeitszeugnissen essenziell, um den Stellenwert der erbrachten Leistungen positiv hervorzuheben. Arbeitnehmende können zwischen den Zeilen eines Arbeitszeugnisses möglicherweise Schulnoten erkennen, die auf die Qualität der Arbeit hinweisen.

Unklare oder doppeldeutige Formulierungen sind häufige Mängel und sollten vermieden werden, um eine positive Wahrnehmung zu gewährleisten. Alle Texte sollten seriös und freundlich formuliert werden, um eine wohlwollende Haltung zu zeigen.

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Arbeitszeugnis prüfen und korrigieren

Es ist entscheidend, dass Arbeitszeugnisse positiv formuliert sind, um dem Mitarbeiter ein gutes Licht zu bieten und seine Chancen auf zukünftige Anstellungen zu erhöhen. Wohlwollende Formulierungen in einem Arbeitszeugnis helfen, negative Eindrücke zu vermeiden und die tatsächliche Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters zu betonen. Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen, um versteckte Codes zu erkennen.

Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedliche Eindrücke zum Arbeitszeugnis haben, sollten sie ein Gespräch suchen; gegebenenfalls kann ein Anwalt eingeschaltet werden. Arbeitnehmenden steht es zu, Korrekturen an ihrem Zeugnis anzufordern, wenn es Mängel gibt. Wenn keine Einigung über das Arbeitszeugnis erzielt wird, kann eine Zeugnisberichtigungsklage angestrebt werden.

Typische Fehler im Arbeitszeugnis

Typische Fehler im Arbeitszeugnis können vielfältig sein. Oftmals enthalten sie Belege, die die beanstandeten Punkte unterstützen, was hilfreich für die Korrekturforderung sein kann. Es gibt auch Analyseberichte, die Informationen über die Bedeutung der Sätze und Inhalte in verständlicher Form enthalten.

Um Fehler zu vermeiden, können Tools wie ProofDocs.de verwendet werden, eine KI-Online-Software, die Arbeitszeugnisse prüft, bewertet und Verbesserungen vorschlägt. Sie erhalten eine detaillierte Arbeitszeugnisbewertung basierend auf den Inhalten des Dokuments.

Korrektur verlangen

Wenn das Arbeitszeugnis inhaltlich unvollständig oder falsch ist, sollte eine Korrektur angefordert werden. Problematische Passagen im Arbeitszeugnis sollten freundlich und direkt mit dem Vorgesetzten besprochen werden.

Wenn der Korrekturwunsch nicht erfüllt wird, sollten Arbeitnehmer juristischen Rat einholen und eventuell Klage vor dem Arbeitsgericht in Erwägung ziehen. Bei Schwierigkeiten zur Einigung mit dem ehemaligen Arbeitgeber kann eine Vermittlung durch eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei hilfreich sein.

Umgang mit Problemen

Probleme mit dem Arbeitszeugnis sind keine Seltenheit. Arbeitnehmer sollten zunächst das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen, um zu klären, warum kein Arbeitszeugnis ausgestellt wurde. Wenn das Arbeitszeugnis nicht den Erwartungen entspricht, sollten Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber um eine Nachbesserung bitten.

Falls das Gespräch nicht zu einer Lösung führt, können Arbeitnehmer ein formloses Schreiben aufsetzen, in dem sie ihr Recht auf ein Arbeitszeugnis geltend machen. Arbeitnehmer haben auch die Möglichkeit, rechtlichen Rat einzuholen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Arbeitgeber stellt kein Arbeitszeugnis aus

Wenn der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis verweigert, sollte der Mitarbeiter ein Erinnerungsschreiben senden oder eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Falls der Arbeitgeber trotz Aufforderung kein Arbeitszeugnis ausstellt, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden, um den Anspruch auf das Arbeitszeugnis gerichtlich durchzusetzen.

Wenn der Arbeitgeber auf die Anfrage nach dem Arbeitszeugnis nicht reagiert, ist es sinnvoll, eine freundliche Erinnerung zu senden. Falls eine Mahnung nicht fruchtet, kann ein Entwurf des gewünschten Arbeitszeugnisses beigelegt werden, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

Unzufriedenheit mit dem Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer sollten bei Unzufriedenheit mit dem Arbeitszeugnis direkt das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, um Änderungen anzuregen. Ein schriftlicher Widerspruch kann erforderlich sein, wenn der Arbeitgeber auf Änderungen nicht reagiert.

Wenn eine Einigung über das Arbeitszeugnis nicht möglich ist, kann eine Zeugnisberichtigungsklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Arbeitszeugnis Frist: Wie lange haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer Zeit?

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich aus § 109 GewO und entsteht spätestens mit dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Nach der Rechtsprechung des BAG vom 08.03.1995 (5 AZR 848/93) ist die Erteilung grundsätzlich eine Holschuld: Der Arbeitgeber stellt das Zeugnis am Sitz des Unternehmens zur Abholung bereit; nur wenn dem Arbeitnehmer die Abholung unzumutbar ist – etwa wegen weiter Entfernung des neuen Wohnorts – wird sie zur Bringschuld und der Arbeitgeber muss postalisch zustellen. Die Erteilung muss „in angemessener Zeit“ erfolgen; in der Praxis sieht die instanzgerichtliche Rechtsprechung eine Frist von etwa zwei bis drei Wochen nach dem Beendigungstermin als sachgerecht an.

Für Sie selbst gelten drei Grenzen, die oft verwechselt werden:

  • Ausschlussfrist: Sie steht im Arbeits- oder Tarifvertrag und lässt Ansprüche verfallen, die nicht rechtzeitig schriftlich geltend gemacht werden. In vorformulierten Arbeitsverträgen muss sie mindestens drei Monate betragen, § 37 TVöD sieht sechs Monate vor.

  • Verwirkung: Wer lange untätig bleibt und beim Arbeitgeber den Eindruck erweckt, kein Zeugnis mehr zu wollen, kann den Anspruch schon vor der Verjährung verlieren.

  • Verjährung: drei Jahre nach § 195 BGB, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endete.

Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag

Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten eine Klausel, nach der „alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis“ verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich geltend gemacht werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine solche Klausel auch den Zeugnisanspruch erfassen. Die Frist beginnt in der Regel mit der Fälligkeit, beim Arbeitszeugnis also mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Prüfen Sie deshalb Ihren Vertrag, bevor Sie sich auf die drei Jahre verlassen, und fordern Sie das Zeugnis im Zweifel innerhalb der ersten drei Monate schriftlich an.

Wie solche Klauseln aufgebaut sind und wann sie unwirksam sind, erklärt der Ratgeber zur Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag.

Beispielrechnung: Wann verjährt mein Anspruch?

Der Zeugnisanspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Die Frist beginnt am Schluss des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endete. Wer also zum 31. März 2026 ausscheidet, kann den Anspruch theoretisch bis zum 31. Dezember 2029 geltend machen. In der Praxis sollten Sie nicht warten – je länger der zeitliche Abstand, desto schwieriger lässt sich Ihre Leistung dokumentieren und desto ungenauer wird die Bewertung durch die ehemalige Führungskraft.

Beendigungsdatum Beginn der Verjährungsfrist Ende der Verjährung Empfehlung
15.01.2026 31.12.2026 31.12.2029 Innerhalb von 4 Wochen anfordern
30.06.2026 31.12.2026 31.12.2029 Ausschlussfrist im Vertrag prüfen, oft drei Monate
30.09.2026 31.12.2026 31.12.2029 Direkt mit Kündigungsschreiben fordern
31.12.2026 31.12.2026 31.12.2029 Anspruch in laufendem Monat geltend machen

Die Tabelle zeigt nur die Verjährung. Gilt eine Ausschlussfrist, endet Ihr Anspruch deutlich früher.

Sonderfall: Verwirkung des Anspruchs

Auch wenn die Verjährung erst nach drei Jahren eintritt, kann der Anspruch früher verwirkt sein. Das BAG hat mehrfach entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der über einen längeren Zeitraum untätig bleibt und beim Arbeitgeber das berechtigte Vertrauen erweckt, kein Zeugnis mehr zu verlangen, sein Recht verlieren kann. Eine feste Frist gibt es nicht; für die Berichtigung eines Zeugnisses hat das BAG Verwirkung schon nach rund zehn Monaten angenommen (BAG, 17.02.1988 – 5 AZR 638/86). Fordern Sie das Zeugnis daher unverzüglich nach Beendigung an und dokumentieren Sie jede Kommunikation schriftlich, um spätere Beweisprobleme zu vermeiden.

Schriftform oder elektronisches Zeugnis

Die Schriftform nach § 126 BGB ist der gesetzliche Regelfall: Das Zeugnis muss in Papierform ausgestellt und vom Arbeitgeber eigenhändig unterschrieben werden. Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt § 109 Abs. 3 GewO – geändert durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz – auch eine elektronische Erteilung, allerdings nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Arbeitnehmers und mit qualifizierter elektronischer Signatur nach § 126a BGB. Ein einfach per E-Mail versandtes PDF mit eingescannter Unterschrift genügt diesen Anforderungen nicht. Wenn Sie kein elektronisches Zeugnis wünschen, bleibt der Anspruch auf die klassische Papierform bestehen – auf hochwertigem Geschäftspapier mit Briefkopf des Unternehmens, ohne Flecken oder handschriftliche Korrekturen. Zweimal gefaltet für den Versand darf es sein, solange das Original kopierfähig bleibt und sich die Knicke nicht auf Kopien abzeichnen (BAG, 21.09.1999 – 9 AZR 893/98).

Schritt-für-Schritt: Die professionelle Zeugnisanforderung

Eine strukturierte Vorgehensweise erhöht die Chance auf ein wohlwollendes Zeugnis erheblich. Folgende sechs Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

  1. Zeitpunkt festlegen: Fordern Sie das Zeugnis idealerweise bereits im Kündigungsschreiben an, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem Beendigungstermin. So vermeiden Sie den Zeitdruck nach dem Ausscheiden.

  2. Zeugnisart bestimmen: Entscheiden Sie zwischen einem einfachen Zeugnis (nur Tätigkeit und Dauer) und einem qualifizierten Zeugnis (mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung). Für berufliche Weiterentwicklung ist immer das qualifizierte Zeugnis zu wählen.

  3. Ansprechpartner identifizieren: Klären Sie, ob die Personalabteilung, der direkte Vorgesetzte oder die Geschäftsführung das Zeugnis ausstellt. In Konzernen ist meist HR zuständig, in mittelständischen Unternehmen häufig der Vorgesetzte.

  4. Schriftliche Anfrage formulieren: Verwenden Sie eine sachliche, höfliche Sprache und nennen Sie konkrete Eckdaten (Beschäftigungszeitraum, Position, gewünschte Zeugnisart, Ausstellungsfrist).

  5. Tätigkeitsprofil beilegen: Erstellen Sie eine kurze Zusammenstellung Ihrer wichtigsten Aufgaben, Projekte und Erfolge. Dies erleichtert dem Aussteller die Arbeit und reduziert das Risiko von Auslassungen.

  6. Erhalt prüfen lassen: Lassen Sie das ausgestellte Zeugnis unmittelbar nach Erhalt auf versteckte Codes und Bewertungsfallen prüfen. Die KI-gestützte Analyse von ProofDocs erkennt problematische Formulierungen in rund 60 Sekunden.

Musterformulierung für die schriftliche Anforderung

Eine professionelle Anforderung könnte wie folgt aussehen: „Sehr geehrte Frau Müller, im Hinblick auf die Beendigung meines Arbeitsverhältnisses zum 31.03.2026 bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gemäß § 109 GewO. Mein Beschäftigungszeitraum umfasst den 01.05.2021 bis 31.03.2026 in der Position als Senior Projektmanager. Ich bitte um Ausstellung bis spätestens 14.04.2026, damit ich das Dokument für meine laufenden Bewerbungen nutzen kann. Eine kurze Übersicht meiner Tätigkeiten und Projekte habe ich beigefügt.“ Vermeiden Sie unbedingt formelhafte oder konfrontative Wendungen – der wohlwollende Ton der Anfrage prägt häufig den Tonfall des späteren Zeugnisses.

Klage auf Zeugniserteilung: Wenn der Arbeitgeber blockiert

Reagiert der Arbeitgeber trotz schriftlicher Aufforderung nicht, bleibt der Klageweg vor dem Arbeitsgericht. Der Anspruch auf Zeugniserteilung wird durch die Klage auf Zeugniserteilung durchgesetzt; bei inhaltlichen Mängeln spricht man von einer Zeugnisberichtigungsklage. Beide Klagearten sind beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert, der vom Arbeitsgericht regelmäßig auf ein durchschnittliches Bruttomonatsgehalt festgesetzt wird.

Vor der Klageerhebung sollten Sie eine letzte schriftliche Fristsetzung mit Androhung gerichtlicher Schritte versenden. Setzen Sie dabei eine angemessene Frist von zehn bis vierzehn Tagen und kündigen Sie an, im Falle der Nichterfüllung Klage zu erheben. Diese letzte Mahnung dient nicht nur der außergerichtlichen Einigung, sondern verbessert auch Ihre prozessuale Position, falls der Arbeitgeber im Klageverfahren ein sofortiges Anerkenntnis erklärt – die Kostenfolge nach § 93 ZPO greift dann nicht.

Die Darlegungs- und Beweislast verteilt sich im Zeugnisrechtsstreit nach gefestigter BAG-Rechtsprechung wie folgt: Der Arbeitnehmer muss eine bessere Bewertung als „befriedigend“ (Note 3) durch konkrete Leistungen belegen. Eine Bewertung schlechter als „befriedigend“ muss umgekehrt der Arbeitgeber rechtfertigen. Dieses Grundprinzip aus BAG vom 18.11.2014 (9 AZR 584/13) bedeutet praktisch, dass Sie für eine „gute“ oder „sehr gute“ Bewertung selbst Beweise vorlegen müssen – etwa Projektabschlussberichte, Bonuszahlungen, Beförderungen oder positive Kundenrückmeldungen.

Häufige Argumente des Arbeitgebers – und wie Sie reagieren

Arbeitgeber-Argument Rechtliche Einordnung Ihre Reaktion
„Wir stellen erst aus, wenn alle Schlüssel zurück sind.“ Unzulässige Bedingung; Anspruch besteht unabhängig. Schriftlich Fristsetzung mit Verweis auf § 109 GewO.
„Sie haben das Zeugnis schon erhalten.“ Empfangsbestätigung muss der Arbeitgeber beweisen. Einschreiben mit Rückschein zur Dokumentation senden.
„Die Personalabteilung ist überlastet.“ Organisationsmangel rechtfertigt keine Verzögerung. Frist von 14 Tagen setzen, danach Klage androhen.
„Sie waren nicht lange genug bei uns.“ Anspruch besteht ab Tag eins der Beschäftigung. Beschäftigungszeitraum mit Vertrag belegen.
„Eine schlechtere Note ist gerechtfertigt.“ Arbeitgeber trägt Beweislast für „unterdurchschnittlich“. Konkrete Beweise einfordern; ggf. Klage erheben.

Wer den Klageweg meidet, sollte zumindest die Drohung mit der Klage strategisch einsetzen. Viele Arbeitgeber lenken bereits nach einer anwaltlichen Aufforderung ein, weil sie das Prozesskostenrisiko und den Reputationsverlust scheuen. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht setzt die Drohkulisse meist mit einem zwei- bis dreiseitigen Schreiben durch – die Kosten richten sich nach dem Streitwert.

Zusammenfassung

Ein Arbeitszeugnis ist ein wesentlicher Bestandteil jeder beruflichen Laufbahn. Wählen Sie den richtigen Zeitpunkt und den richtigen Ansprechpartner, damit Ihr Zeugnis Ihre Leistungen und Fähigkeiten korrekt widerspiegelt. Von der Beantragung bis zur Überprüfung und Korrektur – jeder Schritt ist entscheidend.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte stets wohlwollend formuliert sein und klare, spezifische Inhalte enthalten. Sollte es Probleme geben, ist es ratsam, frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Nutzen Sie die bereitgestellten Muster und Tipps, um Ihre Anfrage erfolgreich zu gestalten. Ein gut formuliertes Arbeitszeugnis kann Ihre Karriere erheblich voranbringen und neue Türen öffnen.

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Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Jeder Arbeitnehmer hat nach § 109 GewO bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, unabhängig von der Beschäftigungsdauer und ebenso in Teilzeit, im Minijob oder in der Probezeit. Auszubildende erhalten ihr Zeugnis nach § 16 BBiG. Freie Mitarbeiter haben nach § 630 BGB nur dann Anspruch, wenn sie in einem dauernden Dienstverhältnis stehen. Ein qualifiziertes Zeugnis mit Beurteilung von Leistung und Verhalten müssen Sie ausdrücklich verlangen.


Wann sollte ich ein Arbeitszeugnis anfordern?

Fordern Sie das Arbeitszeugnis an, sobald das Ende des Arbeitsverhältnisses feststeht: am besten im Kündigungsschreiben oder direkt nach Erhalt der Kündigung. Während der Kündigungsfrist steht Ihnen ein vorläufiges Zeugnis für Bewerbungen zu, das endgültige Zeugnis erhalten Sie mit dem Ausscheiden. Warten Sie nicht, denn eine Ausschlussfrist im Arbeits- oder Tarifvertrag kann den Anspruch schon nach wenigen Monaten erlöschen lassen.


Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit für das Arbeitszeugnis?

Eine gesetzlich festgelegte Frist gibt es nicht. Das Arbeitszeugnis ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig, sobald Sie es verlangen, und als angemessene Bearbeitungszeit gelten in der Praxis zwei bis drei Wochen. Setzen Sie in Ihrer Anforderung deshalb ein konkretes Datum und erinnern Sie nach Ablauf schriftlich mit einer letzten Frist von zehn bis vierzehn Tagen. Reagiert der Arbeitgeber auch dann nicht, können Sie beim Arbeitsgericht auf Erteilung klagen.


Kann ich ein Arbeitszeugnis ohne Kündigung anfordern?

Ja, als Zwischenzeugnis. Das Arbeitszeugnis selbst gibt es erst zum Ende des Arbeitsverhältnisses, im laufenden Arbeitsverhältnis können Sie ein qualifiziertes Zwischenzeugnis verlangen, wenn ein berechtigter Grund vorliegt. Anerkannt sind etwa ein Vorgesetztenwechsel, eine Versetzung, eine Umstrukturierung, eine längere Auszeit wie die Elternzeit oder eine interne Bewerbung. Nennen Sie den Grund in Ihrer Anfrage, eine Wechselabsicht müssen Sie nicht offenlegen.


Was soll ich tun, wenn mein Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellt?

Sollte Ihr Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellen, ist es ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um Ihren Anspruch gerichtlich durchzusetzen.


Was sind typische Fehler im Arbeitszeugnis?

Typische Fehler im Arbeitszeugnis umfassen falsche Bewertungen und unklare Formulierungen. Es ist ratsam, solche Dokumente sorgfältig auf diese Aspekte zu überprüfen.


Wie kann ich eine Korrektur meines Arbeitszeugnisses verlangen?

Eine Korrektur Ihres Arbeitszeugnisses können Sie verlangen, indem Sie problematische Passagen freundlich und direkt mit Ihrem Vorgesetzten besprechen. Sollte Ihr Wunsch auf Korrektur nicht erfüllt werden, ist es ratsam, juristischen Rat einzuholen.

Quellen

Gesetze

Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

  • BAG, Az. 5 AZR 848/93
  • BAG, Az. 5 AZR 638/86
  • BAG, Az. 9 AZR 893/98
  • BAG, Az. 9 AZR 584/13