Arbeitsvertrag prüfen lassen: jede Klausel in wenigen Minuten
Arbeitsvertrag prüfen lassen, bevor Sie unterschreiben: Die Arbeitsvertragsanalyse ordnet jede Klausel online ein, markiert unwirksame und nachteilige Regelungen und schlägt bessere Formulierungen vor.
So läuft es ab
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Laden Sie Ihr Dokument hoch, als PDF, Foto oder Word-Datei. Ohne Registrierung und ohne Benutzerkonto – Sie starten sofort.
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In wenigen Minuten prüft ProofDocs Ihre Unterlagen Punkt für Punkt nach festen Kriterien und erstellt eine ausführliche Analyse mit allen wichtigen Punkten, die Sie kennen sollten.
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Nutzen Sie Ihre Ergebnisse, um gut informiert die nächsten Schritte zu planen. Ihr Bericht zeigt die Kernergebnisse auf einen Blick.
So funktioniert’s: Vertrag hochladen → kostenlose Vorschau → vollständige Klauselbewertung für 14,99 € inkl. MwSt. Beispielbericht ansehen
Arbeitsvertrag prüfen lassen – Analyse, Bewertung und Verbesserung
Datenschutz
Sofort gelöscht
Dokumente nach Analyse gelöscht
Volle Kontrolle
Berichte jederzeit selbst deaktivierbar
Auto-Löschung
Datenbank wird regelmäßig bereinigt
Begrenzte Aufbewahrung
Sicherungen laufen automatisch aus
Was kostet es, einen Arbeitsvertrag prüfen zu lassen?
Wer seinen Arbeitsvertrag prüfen lassen möchte, kann zwischen Anwalt, Online-Portal, Gewerkschaft, Rechtsschutzversicherung und einer Analyse online wählen. Die Tabelle zeigt, was jeder Weg kostet und was Sie dafür bekommen.
| Weg | Kosten | Was Sie bekommen |
|---|---|---|
| Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht | Erstberatung für Verbraucher höchstens 190 € netto, also 226,10 € brutto (§ 34 RVG), wenn nichts anderes vereinbart ist. Eine vollständige Vertragsprüfung wird meist gesondert vereinbart. | Rechtliche Bewertung im Einzelfall und auf Wunsch Unterstützung bei der Verhandlung |
| Online-Portale mit Fachleuten | Festpreis je Vertrag, je nach Anbieter und Umfang | Eine Einschätzung durch eine Fachperson, Bearbeitungszeit je nach Anbieter |
| Gewerkschaft | Im Mitgliedsbeitrag enthalten | Beratung für Mitglieder, je nach Satzung erst nach einer Mindestdauer der Mitgliedschaft |
| Rechtsschutzversicherung | Je nach Tarif | Eine Beratung vor der Unterschrift nur, wenn Ihr Tarif sie ohne Rechtsstreit einschließt |
| Selbst prüfen | Kostenlos | Die Checkliste mit 15 Punkten in unserem Ratgeber |
| ProofDocs Arbeitsvertragsanalyse | Vorschau kostenlos, vollständige Klauselbewertung einmalig 14,99 € | Jede Klausel eingeordnet, auffällige Klauseln im Originalwortlaut, Formulierungsvorschläge und überarbeiteter Gesamttext in wenigen Minuten |
Was eine Prüfung in der Kanzlei im Einzelnen kostet, erklärt unser Ratgeber Anwalt für den Arbeitsvertrag. Kostenlos prüfen Sie selbst mit der Checkliste mit 15 Punkten.
Kundenstimmen & Erfahrungen
„Mein Arbeitszeugnis klang auf den ersten Blick gut, aber irgendwas hat mich gestört. Nach der Analyse wusste ich endlich warum: versteckte Kritik in zwei Sätzen, die ich nie erkannt hätte. Jetzt weiß ich, worauf ich achten muss.“
Julia S.
Buchhalterin, Köln
„Super, dass Analyse und Verbesserungsvorschläge direkt dabei sind. Ich hab sofort gesehen, was an meinem Arbeitszeugnis nicht passt und gleich die besseren Formulierungen bekommen. Die konnte ich meinem Chef vorlegen, und er hat sie einfach übernommen.“
Robert B.
Vertriebsleiter, Stuttgart
„Mein Chef hatte keine Zeit, mir ein Arbeitszeugnis zu schreiben, also sollte ich einen Entwurf machen. Mit ProofDocs war das super einfach: Daten eingegeben, und raus kam ein richtig gutes Zeugnis. Chef hat nur noch unterschrieben.“
Michael K.
Projektmanager, Frankfurt
Hinweis zur Echtheit: Wir veröffentlichen nur Kundenstimmen von Personen, die unsere Leistung tatsächlich genutzt haben, und prüfen das vor der Veröffentlichung anhand des jeweiligen Auftrags. Die Namen sind abgekürzt.
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Häufig gestellte Fragen
Was kostet es, einen Arbeitsvertrag prüfen zu lassen?
Die Arbeitsvertragsanalyse kostet einmalig 14,99 € inkl. MwSt. und prüft alle Klauseln in wenigen Minuten, die Vorschau ist kostenlos. Eine anwaltliche Erstberatung kostet Verbraucher ohne besondere Vereinbarung höchstens 190 € netto, also 226,10 € brutto (§ 34 RVG). Eine vollständige Vertragsprüfung beim Anwalt wird meist gesondert vereinbart und kann deutlich darüber liegen, wie unser Ratgeber zu den Kosten beim Anwalt zeigt. Für Gewerkschaftsmitglieder ist die Beratung im Beitrag enthalten.
Wo kann man einen Arbeitsvertrag überprüfen lassen?
Bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, als Mitglied bei Ihrer Gewerkschaft, je nach Tarif über eine Rechtsschutzversicherung und online. Verbraucherzentralen beraten nicht zum Arbeitsrecht. Mit der Arbeitsvertragsanalyse laden Sie Ihren Vertrag hier hoch und erhalten die Einordnung jeder Klausel in wenigen Minuten. Alle Wege mit ihren Kosten vergleicht unser Ratgeber Arbeitsvertrag kostenlos prüfen.
Wie prüfe ich einen Arbeitsvertrag?
Gehen Sie den Vertrag in sieben Schritten durch: Parteien und Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit und Überstunden, Probezeit und Kündigungsfristen, Urlaub, Ausschlussfristen und zuletzt Wettbewerbsverbot, Vertragsstrafe und Rückzahlungsklauseln. Die sieben Punkte stehen weiter unten auf dieser Seite, die ausführliche Checkliste mit 15 Punkten im Ratgeber.
Kann ChatGPT einen Arbeitsvertrag prüfen?
Allgemeine Chatbots wie ChatGPT können einzelne Klauseln erklären. Sie arbeiten aber ohne feste Prüfkriterien, und ob eine Antwort die aktuelle Rechtsprechung trifft, lässt sich ohne Fachwissen kaum beurteilen. Die Arbeitsvertragsanalyse nutzt ebenfalls ein Sprachmodell, gibt ihm aber feste Prüfkriterien aus dem Arbeitsrecht vor und ordnet jede Klausel nach demselben Schema ein. Eine Rechtsberatung ersetzt keines von beiden.
Welche Klauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam?
Häufig unwirksam sind: pauschale Überstundenabgeltung ohne Stundengrenze, Ausschlussfristen unter 3 Monaten, Vertragsstrafen über ein Monatsgehalt und Wettbewerbsverbote ohne Karenzentschädigung. Die Analyse erkennt unwirksame Klauseln automatisch in wenigen Minuten.
Sollte ich meinen Arbeitsvertrag vor dem Unterschreiben prüfen lassen?
Ja, unbedingt. Einmal unterschrieben, sind Sie an alle Klauseln gebunden – auch an nachteilige. Anwaltliche Erfahrung zeigt, dass viele Standardverträge nachteilige oder rechtlich angreifbare Klauseln enthalten. Laden Sie Ihren Vertrag als PDF, JPG, PNG oder Word-Datei (.docx) hoch und erhalten Sie das Ergebnis in wenigen Minuten.
Arbeitsvertrag prüfen lassen: die Klauseln, auf die es ankommt
Die meisten Arbeitsverträge sind Formularverträge: Der Arbeitgeber verwendet denselben Text für viele Beschäftigte, und Sie können ihn nur unterschreiben oder nicht. Rechtlich sind solche Verträge Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie unterliegen deshalb einer strengen Kontrolle, und viele Klauseln, die seit Jahren in Mustern stehen, sind längst unwirksam. Wer seinen Arbeitsvertrag prüfen lassen möchte, will vor allem drei Fragen beantwortet haben: Welche Klauseln benachteiligen mich? Welche gelten gar nicht? Und was kann ich vor der Unterschrift noch verhandeln?
Eine unwirksame Klausel fällt bei Formularverträgen in der Regel ersatzlos weg, an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Für Sie ist das oft günstig. Gefährlicher sind Klauseln, die wirksam, aber nachteilig sind, denn sie gelten, wenn Sie unterschreiben. Weil Beschäftigte beim Abschluss eines Arbeitsvertrags als Verbraucher gelten, greift diese Kontrolle sogar dann, wenn der Arbeitgeber die Klauseln nur für Ihren Vertrag vorformuliert hat und Sie keinen Einfluss auf ihren Inhalt nehmen konnten. Ob Ihr Vertrag „Standard“ ist oder eigens für Sie geschrieben wurde, spielt deshalb meist keine Rolle.
Typische Problemklauseln im Überblick
| Klausel | Typische Formulierung | Warum sie wichtig ist |
|---|---|---|
| Überstunden | „Mit dem Gehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten.“ | Ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl intransparent und unwirksam (BAG, Urteil vom 22.02.2012 – 5 AZR 765/10). Eine Begrenzung, etwa auf zehn Stunden im Monat, kann wirksam sein. |
| Ausschlussfrist | „Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Monats schriftlich geltend gemacht werden.“ | Unter drei Monaten unwirksam. Sie muss den Mindestlohn ausnehmen und darf in neueren Verträgen höchstens Textform verlangen. |
| Kündigungsfrist | Für Sie sechs Monate zum Quartalsende, für den Arbeitgeber die gesetzliche Frist. | Ihre Frist darf nicht länger sein als die des Arbeitgebers. |
| Versetzung | „Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer an allen Standorten im Bundesgebiet einsetzen.“ | Erweitert das Weisungsrecht erheblich. Eine Versetzung muss trotzdem billigem Ermessen entsprechen. |
| Vertragsstrafe | „Bei Nichtantritt der Stelle zahlt der Arbeitnehmer zwei Bruttomonatsgehälter.“ | Nach der Rechtsprechung meist nur bis zur Höhe der Vergütung für die Kündigungsfrist angemessen. |
| Bonus | „Die Prämie ist freiwillig und jederzeit widerruflich.“ | Die Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt ist widersprüchlich und damit intransparent. |
| Wettbewerbsverbot | Zwei Jahre Wettbewerbsverbot nach dem Ausscheiden, keine Entschädigung. | Ohne Zusage einer Entschädigung nichtig, bei weniger als der Hälfte der letzten Vergütung für Sie unverbindlich. |
| Urlaub | 18 Urlaubstage bei einer Fünftagewoche. | Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage bei fünf Arbeitstagen pro Woche. |
| Probezeit | Neun Monate Probezeit mit zwei Wochen Kündigungsfrist. | Die verkürzte Frist gilt höchstens für die ersten sechs Monate. |
| Schriftformklausel | „Änderungen bedürfen der Schriftform, auch die Aufhebung dieser Klausel.“ | Mündliche Einzelabreden haben trotzdem Vorrang, die Klausel kann Sie aber über Ihre Rechte täuschen. |
Vertiefende Ratgeber gibt es zu Überstunden im Arbeitsvertrag, zur Ausschlussfrist und zum Wettbewerbsverbot.
Wie prüfe ich einen Arbeitsvertrag?
Gehen Sie den Vertrag in dieser Reihenfolge durch. Die sieben Punkte decken die Klauseln ab, an denen Arbeitsverträge am häufigsten scheitern oder Sie benachteiligen:
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Parteien, Beginn, Tätigkeit und Arbeitsort: Stimmen sie mit dem Angebot überein? Eine weite Versetzungsklausel erlaubt Einsätze an jedem Standort des Arbeitgebers.
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Vergütung: Bruttogehalt, Sonderzahlungen und Bonus. Rechnen Sie das Gehalt auf die vereinbarten Stunden um und vergleichen Sie es mit dem Mindestlohn von 13,90 € je Stunde.
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Arbeitszeit und Überstunden: Sind alle Überstunden ohne Obergrenze mit dem Gehalt abgegolten, ist die Klausel in der Regel unwirksam.
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Probezeit und Kündigungsfristen: Die verkürzte Frist von zwei Wochen gilt höchstens für die ersten sechs Monate, und Ihre Frist darf nicht länger sein als die des Arbeitgebers.
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Urlaub: Gesetzlich stehen Ihnen mindestens 20 Arbeitstage bei einer Fünftagewoche zu.
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Ausschlussfristen: Die Frist muss mindestens drei Monate betragen und den Mindestlohn ausnehmen.
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Wettbewerbsverbot, Vertragsstrafe und Rückzahlungsklauseln: Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Zusage einer Entschädigung ist nichtig, eine Vertragsstrafe meist nur bis zur Höhe der Vergütung für die Kündigungsfrist angemessen, und eine Rückzahlung von Fortbildungskosten muss nach der Bindungsdauer gestaffelt sein.
Die ausführliche Checkliste mit 15 Punkten finden Sie in unserem Ratgeber zur kostenlosen Prüfung. Wer die Klauseln nicht selbst einordnen möchte, lässt den Arbeitsvertrag prüfen: Die Arbeitsvertragsanalyse geht dieselben Punkte und alle übrigen Klauseln für Sie durch.
Was die Arbeitsvertragsanalyse prüft und liefert
Die Analyse liest Ihren Vertrag Klausel für Klausel und ordnet jede einer von drei Gruppen zu: Vergütung, Arbeitsbedingungen und Vertragsbeendigung. Sie gleicht die Klauseln mit den gesetzlichen Vorgaben ab, vor allem aus BGB, Teilzeit- und Befristungsgesetz und Arbeitszeitgesetz, und mit der Rechtsprechung zu Formulararbeitsverträgen. Für jede Klausel erhalten Sie eine Bewertung und eine Erklärung, was sie für Sie bedeutet.
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Die prüfungsbedürftigen Klauseln stehen im Originalwortlaut im Bericht, damit Sie sie im Vertrag sofort wiederfinden.
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Für jede ungünstige Klausel gibt es einen Formulierungsvorschlag, den Sie in die Nachverhandlung einbringen können.
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Am Ende steht der überarbeitete Gesamttext des Vertrags mit allen Vorschlägen.
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Fehlt etwas, das in einen Arbeitsvertrag gehört, etwa eine Regelung zur Arbeitszeit, weist die Analyse darauf hin.
Sie laden den Vertrag als PDF, Foto oder Word-Datei hoch. Die Auswertung läuft automatisiert nach Kriterien, die ProofDocs vorgibt, und liegt in wenigen Minuten vor. Die Vorschau ist kostenlos und zeigt, wie viele Klauseln auffällig sind. Die vollständige Klauselbewertung kostet einmalig 14,99 €, ohne Konto und ohne Abo. Die hochgeladene Datei wird nach der Verarbeitung gelöscht.
Vor oder nach der Unterschrift
Am meisten bringt die Prüfung vor der Unterschrift. Dann können Sie über ungünstige Klauseln noch verhandeln, und Arbeitgeber sind in dieser Phase erfahrungsgemäß am offensten für Änderungen. Aber auch ein bereits unterschriebener Vertrag lohnt den Blick: Wer weiß, dass seine Überstundenklausel unwirksam oder seine Ausschlussfrist zu kurz ist, kann Ansprüche geltend machen, die er sonst verloren glaubte. Vor einer Nachverhandlung hilft unser Kündigungsfristrechner beim Vergleich mit den gesetzlichen Fristen, der Urlaubsrechner beim Abgleich Ihres Urlaubsanspruchs.
Was außer den Klauseln zählt
Nicht nur das, was im Vertrag steht, verdient einen Blick, sondern auch das, was fehlt. Ein Vertrag ohne klare Regelung der Arbeitszeit lässt offen, wofür Ihr Gehalt eigentlich gezahlt wird. Verweist der Vertrag auf einen Tarifvertrag oder auf Betriebsvereinbarungen, gelten deren Regeln mit, auch wenn Sie sie nie gesehen haben. Fordern Sie diese Texte vor der Unterschrift an. Rechnen Sie außerdem Ihr Monatsgehalt auf die vereinbarten Stunden um: Bei einer hohen Wochenarbeitszeit kann selbst ein ordentlich klingendes Gehalt in die Nähe des Mindestlohns von 13,90 € je Stunde rücken. Prüfen Sie bei einem befristeten Vertrag, ob die Befristung schriftlich vereinbart ist und vor Arbeitsbeginn unterschrieben wird, sonst gilt der Vertrag als unbefristet. Und achten Sie bei Arbeitszeiten auf die gesetzlichen Grenzen: Mehr als zehn Stunden am Tag sind grundsätzlich nicht erlaubt, auch nicht mit Ihrer Zustimmung.
Beispiel: ein Angebot mit vier Schwachstellen
Daniel Wolf soll als IT-Projektmanager bei einem Softwarehaus anfangen, für 5.200 € brutto im Monat. Der Vertrag liegt ihm zur Unterschrift vor. Die Analyse markiert zwei Klauseln als kritisch und zwei als prüfenswert:
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Kritisch: „Mit der Vergütung sind sämtliche Über- und Mehrarbeitsstunden abgegolten.“ Die Klausel ist mangels Begrenzung unwirksam. Der Vorschlag: höchstens zehn Überstunden im Monat abgegolten, darüber Freizeitausgleich oder Vergütung.
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Kritisch: Für Herrn Wolf gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Quartalsende, für den Arbeitgeber die gesetzliche Frist. Die längere Frist nur für ihn ist unzulässig. Der Vorschlag: eine für beide Seiten gleiche Frist.
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Prüfen: Eine Ausschlussfrist von einem Monat in Schriftform. Sie ist zu kurz und nimmt den Mindestlohn nicht aus. Der Vorschlag: drei Monate in Textform mit den nötigen Ausnahmen.
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Prüfen: Eine bundesweite Versetzungsklausel, obwohl die Stelle ausdrücklich für den Standort Köln ausgeschrieben war. Der Vorschlag: Köln als Arbeitsort, Versetzung nur mit Zustimmung.
Herr Wolf schickt der Personalabteilung die vier Formulierungsvorschläge vor dem vereinbarten Gesprächstermin. Der Arbeitgeber übernimmt die Überstundenregelung, die Ausschlussfrist und die gleichen Kündigungsfristen und begrenzt die Versetzung auf den Großraum Köln. Herr Wolf unterschreibt die geänderte Fassung.
Die rechtlichen Grundlagen
Formularverträge werden an den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen gemessen. Eine Klausel ist unwirksam, wenn sie Sie unangemessen benachteiligt oder nicht klar und verständlich ist (§ 307 BGB). Ist sie unwirksam, gilt das Gesetz (§ 306 BGB). Individuelle Abreden gehen vorformulierten Klauseln vor (§ 305b BGB).
Die Kündigungsfristen regelt § 622 BGB: Für Beschäftigte gilt eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in einer Probezeit von höchstens sechs Monaten zwei Wochen, und für die Kündigung durch den Arbeitgeber darf keine kürzere Frist vereinbart werden als für Sie. Den Mindesturlaub legt § 3 BUrlG fest, die Höchstarbeitszeit § 3 ArbZG. Vereinbarungen, die den Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken, sind insoweit unwirksam (§ 3 MiLoG). Das Weisungsrecht des Arbeitgebers und seine Grenzen stehen in § 106 GewO, die Regeln zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot in § 74 HGB.
Wann eine Anwältin oder ein Anwalt die bessere Wahl ist
ProofDocs erteilt keine Rechtsberatung. Die Analyse zeigt Ihnen, wo Ihr Vertrag vom Üblichen und vom Gesetz abweicht, und gibt Ihnen Formulierungen an die Hand. Geht es um einen Vertrag für eine Führungsposition mit komplexer variabler Vergütung, Aktienoptionen oder einem Wettbewerbsverbot mit hoher Entschädigung, streiten Sie bereits mit Ihrem Arbeitgeber über eine Klausel oder droht eine Kündigung, ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die bessere Wahl. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt eine Erstberatung häufig. Wann sich der Gang zur Kanzlei lohnt, beschreibt auch unser Ratgeber Anwalt für den Arbeitsvertrag: Kosten und wann er nötig ist.