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Ratgeber · Nebenkosten & Heizkosten

Nebenkostenabrechnung bis wann? Die Fristen für beide Seiten

Bis wann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung schicken muss, was bei Verspätung gilt und bis wann Sie Einwendungen erheben können.

Die Frist für die Nebenkostenabrechnung beträgt zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums: Für das Kalenderjahr 2025 muss die Abrechnung spätestens am 31.12.2026 bei Ihnen sein. Kommt sie später, kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen. Für Ihre Einwände haben Sie danach zwölf Monate ab Zugang Zeit.

Dieser Artikel zeigt beide Fristen mit Rechenbeispielen, erklärt, wann eine Verspätung ausnahmsweise nicht schadet, und worauf es beim Zugang ankommt. Wie die Abrechnung insgesamt aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung. Ob neben der Frist auch der Inhalt stimmt, können Sie in wenigen Minuten klären, wenn Sie die Nebenkostenabrechnung prüfen lassen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Abrechnungsfrist: Zugang spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, nach § 556 Abs. 3 BGB.

  • Folge der Verspätung: Nachforderung in der Regel ausgeschlossen, Guthaben bleibt bestehen.

  • Ausnahme: Der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten, etwa bei einem rückwirkenden Grundsteuerbescheid.

  • Zugang zählt: Nicht das Datum auf dem Schreiben, sondern der Tag, an dem es bei Ihnen ankommt.

  • Einwendungsfrist: Zwölf Monate ab Zugang. Danach sind Einwände in der Regel ausgeschlossen.

  • Keine Unterbrechung: Die Belegeinsicht hält Ihre Einwendungsfrist nicht an.

Die Fristen der Nebenkostenabrechnung im Überblick

§ 556 Abs. 3 BGB regelt drei Fristen, die Sie kennen sollten. Abweichende Vereinbarungen zu Ihrem Nachteil sind nach § 556 Abs. 4 BGB unwirksam, auch wenn der Mietvertrag etwas anderes sagt.

Frist Wer Dauer Folge bei Versäumnis
Abrechnungszeitraum Vermieter höchstens zwölf Monate Abrechnung über einen längeren Zeitraum ist angreifbar
Abrechnungsfrist Vermieter zwölf Monate nach Ende des Zeitraums keine Nachforderung, außer die Verspätung ist nicht zu vertreten
Einwendungsfrist Mieter zwölf Monate nach Zugang Einwände ausgeschlossen, außer die Verspätung ist nicht zu vertreten

Daneben gibt es Fristen ohne festen Zeitraum, etwa die Prüfzeit vor der Zahlung, und die allgemeine Verjährung von drei Jahren. Beides behandeln die Abschnitte weiter unten.

Nebenkostenabrechnung: bis wann muss der Vermieter abrechnen?

Der Vermieter muss über die Vorauszahlungen jährlich abrechnen. Die Abrechnung muss Ihnen nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Der Abrechnungszeitraum muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen. Viele Verwaltungen rechnen etwa vom 01.07. bis zum 30.06. ab.

Rechenbeispiele für die Abrechnungsfrist

Abrechnungszeitraum Abrechnung muss zugehen bis
01.01.2025 bis 31.12.2025 31.12.2026
01.07.2024 bis 30.06.2025 30.06.2026
01.10.2024 bis 30.09.2025 30.09.2026
Einzug am 01.04.2025, Zeitraum 01.04.2025 bis 31.12.2025 31.12.2026
Auszug am 31.08.2025, Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 31.12.2026 (es gilt der reguläre Zeitraum des Hauses)

Ziehen Sie während des Jahres ein oder aus, ändert sich die Frist nicht. Der Vermieter rechnet zum regulären Termin für das ganze Haus ab und weist Ihren Anteil für die Monate aus, in denen Sie dort gewohnt haben. Ihr exaktes Datum, auch für abweichende Zeiträume, liefert der kostenlose Rechner für die Nebenkostenabrechnung Frist.

Es zählt der Zugang, nicht das Absendedatum

Die Abrechnung ist zugegangen, wenn sie so in Ihren Machtbereich gelangt ist, dass Sie unter gewöhnlichen Umständen davon Kenntnis nehmen können, also in Ihrem Briefkasten liegt oder in Ihrem E-Mail-Postfach eingeht. Ein Brief, der am 30.12. abgeschickt und erst am 02.01. zugestellt wird, kommt zu spät. Das Risiko der Postlaufzeit trägt der Vermieter.

Im Streit muss der Vermieter beweisen, dass die Abrechnung rechtzeitig angekommen ist. Ein normaler Brief reicht als Beweis nicht. Vermieter nutzen deshalb häufig Einwurf-Einschreiben oder Boten. Notieren Sie sich das Eingangsdatum und heben Sie den Umschlag auf, denn er kann später wichtig werden.

Nur eine formell ordnungsgemäße Abrechnung wahrt die Frist

Die Frist wahrt nur eine Abrechnung, die die Mindestangaben enthält: Gesamtkosten je Kostenart, Umlageschlüssel mit Erläuterung, Ihren Anteil und den Abzug Ihrer Vorauszahlungen. Fehlt eine davon, ist die Abrechnung formell unwirksam. Schickt der Vermieter die vollständige Fassung erst nach Fristablauf, ist eine Nachforderung in der Regel ausgeschlossen.

Inhaltliche Fehler, etwa eine falsch berechnete Position oder ein nicht umlagefähiger Posten, ändern an der Fristwahrung nichts. Der Vermieter kann sie nach Fristablauf zu Ihren Gunsten korrigieren, aber nicht mehr so, dass die Nachzahlung steigt.

Nebenkostenabrechnung zu spät: was dann gilt

Versäumt der Vermieter die Abrechnungsfrist, ist eine Nachforderung nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ausgeschlossen. Sie müssen eine verlangte Nachzahlung dann in der Regel nicht leisten. Haben Sie bereits gezahlt, ohne von der Verspätung zu wissen, können Sie das Geld in der Regel zurückfordern.

Der Ausschluss betrifft nur die Nachforderung. Ergibt die verspätete Abrechnung ein Guthaben, muss der Vermieter es auszahlen. Eine verspätete Abrechnung ist also nicht wertlos, sie ist nur für den Vermieter riskant.

Wann der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat

Die Ausnahme greift selten. Der Vermieter muss darlegen, dass ihn kein Verschulden trifft. Die Rechtsprechung legt dabei einen strengen Maßstab an:

Grund der Verspätung Entlastet den Vermieter in der Regel?
Gemeinde setzt die Grundsteuer rückwirkend neu fest Ja, wenn er die Nachforderung zeitnah nach Erhalt des Bescheids geltend macht
Versorger rechnet selbst verspätet ab Nur wenn der Vermieter sich nachweislich um die Rechnung bemüht hat
Messdienst liefert die Heizkostenabrechnung zu spät Nein, Fehler von Hilfspersonen muss er sich zurechnen lassen
Hausverwaltung ist überlastet oder wechselt Nein
Bei einer Eigentumswohnung fehlt die Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft In der Regel nein
Vermieter war krank oder verreist In der Regel nein

Fehlen nur einzelne Rechnungen, kann der Vermieter die übrigen Positionen fristgerecht abrechnen und die fehlende später nachholen. Zu solchen Teilabrechnungen ist er nach § 556 Abs. 3 Satz 4 BGB nicht verpflichtet, er darf sie aber vornehmen. Wie die rückwirkende Grundsteuer seit der Reform 2025 abgerechnet wird, zeigt Grundsteuer in den Nebenkosten.

Einwendungsfrist: bis wann Sie widersprechen können

Auch Sie haben eine Frist. Nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB müssen Sie Einwendungen gegen die Abrechnung dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang mitteilen. Diese Frist wird oft Widerspruchsfrist genannt, auch wenn das Gesetz keinen förmlichen Widerspruch kennt. Nach Ablauf können Sie Einwendungen in der Regel nicht mehr geltend machen.

Ob die Frist genau am gleichen Kalendertag des Folgejahres oder erst am Monatsende endet, wird unterschiedlich gelesen. Rechnen Sie vorsichtig mit dem gleichen Kalendertag: Ging die Abrechnung am 15.06.2026 zu, sollten Ihre Einwände spätestens am 15.06.2027 beim Vermieter sein. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Abrechnung zugegangen am Einwände sicher beim Vermieter bis
15.06.2026 15.06.2027
20.11.2026 20.11.2027
30.12.2026 30.12.2027

Was die Einwendungsfrist abschneidet

Der Ausschluss ist weitreichend. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt er auch für Betriebskosten, deren Umlage der Mietvertrag gar nicht vorsieht. Wer die Frist verstreichen lässt, zahlt also unter Umständen etwa Gartenpflege oder Versicherung, die nach seinem Vertrag nicht hätten umgelegt werden dürfen. Prüfen Sie deshalb früh, welche Posten umlagefähig und welche nicht umlagefähig sind.

Eine Ausnahme gilt, wenn Sie die Verspätung nicht zu vertreten haben, etwa weil Sie einen Fehler auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennen konnten. Darauf sollten Sie sich nicht verlassen.

Belegeinsicht stoppt die Frist nicht

Viele Mieter fordern Belege an und warten dann. Die Einwendungsfrist läuft in dieser Zeit weiter. Erheben Sie Ihre Einwände deshalb vorsorglich und kündigen Sie an, sie nach der Einsicht zu ergänzen. Wie Sie die Einsicht verlangen und was Sie dabei prüfen, steht in Belegeinsicht in die Nebenkostenabrechnung.

Zwei Fälle durchgerechnet

Fall 1, zu spät: Familie Krüger erhält am 03.01.2026 die Abrechnung für das Kalenderjahr 2024 mit einer Nachzahlung von 412,80 €. Die Frist endete am 31.12.2025. Die Abrechnung kam drei Tage zu spät. Der Vermieter verweist auf den Messdienst, der die Heizkosten erst im Dezember geliefert habe. Das entlastet ihn in der Regel nicht. Familie Krüger muss die 412,80 € deshalb voraussichtlich nicht zahlen. Hätte die Abrechnung ein Guthaben ergeben, stünde es ihr trotzdem zu.

Fall 2, rechtzeitig: Herr Yilmaz erhält am 20.11.2026 die Abrechnung für 2025 mit einer Nachzahlung von 318,40 €. Die Frist bis zum 31.12.2026 ist gewahrt. Seine Einwände sollten spätestens am 20.11.2027 beim Vermieter sein. Er verlangt Einsicht in den Hausmeistervertrag, rügt am 05.12.2026 vorsorglich die Hausmeisterkosten von 190,00 € und zahlt die übrigen 128,40 €. Nach der Einsicht ergänzt er seine Begründung.

Kommt keine Einigung zustande, verjährt die Forderung des Vermieters aus Fall 2 mit Ablauf des 31.12.2029. Wie die dreijährige Frist berechnet wird und was gilt, wenn gar keine Abrechnung kommt, erklärt Nebenkostenabrechnung: Verjährung und Verspätung.

Sonderfälle bei der Frist der Nebenkostenabrechnung

Abrechnung per E-Mail

Schickt der Vermieter die Abrechnung per E-Mail, ist sie in der Regel zugegangen, sobald sie in Ihrem Postfach liegt und unter gewöhnlichen Umständen gelesen werden kann. Eine Mail, die am 31.12. spät abends eingeht, kann deshalb zu spät sein. Auch hier muss der Vermieter den rechtzeitigen Zugang beweisen. Heben Sie die Mail mit ihrem Eingangszeitpunkt auf.

Abrechnungszeitraum länger als zwölf Monate

Fasst der Vermieter 14 oder 18 Monate in einer Abrechnung zusammen, verstößt er gegen § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB. Die Abrechnung ist dadurch in der Regel angreifbar, und eine Nachforderung für Monate, die schon früher hätten abgerechnet werden müssen, ist gefährdet. Rügen Sie den zu langen Zeitraum ausdrücklich und fragen Sie nach einer getrennten Abrechnung.

Verkauf des Hauses

Wird das Haus verkauft, rechnet in der Regel derjenige ab, der zum Ende des Abrechnungszeitraums Vermieter ist. Für Zeiträume, die vor dem Eigentumswechsel endeten, bleibt der bisherige Vermieter zuständig. Die Frist von zwölf Monaten gilt für beide gleich, und ein Wechsel der Hausverwaltung verlängert sie nicht.

Heizkostenabrechnung getrennt verschickt

Kommt die Heizkostenabrechnung des Messdienstes getrennt von der übrigen Abrechnung, gilt für beide dieselbe Frist. Fehlt die Heizkostenabrechnung zum Fristende, ist eine Nachforderung aus den Heizkosten in der Regel ausgeschlossen, auch wenn der Rest rechtzeitig kam. Worauf Sie bei den Heizkosten selbst achten, erklärt Heizkostenabrechnung verstehen.

Weitere Fristen rund um die Nebenkostenabrechnung

  • Zahlung: Die Nachzahlung wird mit Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung fällig. Sie haben eine angemessene Zeit zur Prüfung. Ein Zahlungsziel im Schreiben sollten Sie für den unstrittigen Teil einhalten.

  • Guthaben: Es wird ebenfalls mit Zugang der Abrechnung fällig. Zahlt der Vermieter nicht, setzen Sie ihm schriftlich eine Frist.

  • Vorauszahlungen: Nach einer Abrechnung können beide Seiten die Abschläge nach § 560 Abs. 4 BGB in Textform anpassen. Mehr dazu in Nebenkostenvorauszahlung erhöhen.

  • Verjährung: Nachforderung und Guthaben verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Abrechnung zuging.

  • Auszug: Auch nach dem Auszug gilt die reguläre Abrechnungsfrist. Details stehen in Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug.

Fristen prüfen in fünf Schritten

  1. Eingangsdatum notieren: Schreiben Sie das Datum auf den Umschlag oder die erste Seite und heben Sie den Umschlag auf.

  2. Abrechnungszeitraum ablesen: Er steht meist oben auf der ersten Seite. Prüfen Sie, ob er höchstens zwölf Monate umfasst.

  3. Abrechnungsfrist ausrechnen: Ende des Zeitraums plus zwölf Monate. Lag Ihr Eingangsdatum danach, ist eine Nachforderung in der Regel ausgeschlossen.

  4. Einwendungsfrist eintragen: Eingangsdatum plus zwölf Monate, in Ihren Kalender mit einer Erinnerung vier Wochen vorher. Für allgemeine Fristen hilft der Fristenrechner.

  5. Inhalt prüfen und Einwände rechtzeitig schicken: Am besten innerhalb weniger Wochen, damit Zeit für die Belegeinsicht bleibt.

Typische Fehler bei den Fristen

  • Datum der Abrechnung statt Zugang: Ein Schreiben vom 28.12. kann trotzdem zu spät kommen.

  • Zahlen trotz Verspätung: Wer eine verspätete Nachforderung begleicht, muss das Geld später zurückfordern.

  • Warten auf die Belege: Die Einwendungsfrist läuft weiter, auch wenn der Vermieter die Einsicht verzögert.

  • Mündlicher Einwand: Ein Telefonat lässt sich nicht beweisen. Einwände gehören in Textform, mit Nachweis des Zugangs.

  • Pauschaler Widerspruch: „Ich widerspreche der Abrechnung“ ohne Bezug auf eine Position genügt in der Regel nicht.

Ist die Nachzahlung hoch, lohnt neben der Frist ein Blick auf die Ursachen. Hinweise dazu gibt Nebenkostennachzahlung zu hoch.

Musterformulierung: Abrechnung kam zu spät

„Sehr geehrte/r [Name des Vermieters], Ihre Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum [01.01.2024 bis 31.12.2024] ist mir am [03.01.2026] zugegangen. Die Abrechnungsfrist nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB endete am [31.12.2025]. Eine Nachforderung ist damit nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ausgeschlossen. Ich werde den geforderten Betrag von [412,80 €] daher nicht zahlen. Sollten Sie meinen, die Verspätung nicht vertreten zu müssen, bitte ich um Darlegung der Gründe und entsprechende Nachweise. Mit freundlichen Grüßen [Name]“

Für inhaltliche Einwände gegen einzelne Positionen erstellt der Nebenkostenwiderspruch von ProofDocs ein fertiges Schreiben mit Ihrer Frist.

Zusammenfassung

Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei Ihnen sein, für 2025 also bis zum 31.12.2026. Kommt sie später, ist eine Nachforderung in der Regel ausgeschlossen, ein Guthaben bleibt. Entscheidend ist der Zugang, den der Vermieter beweisen muss.

Ihre eigene Einwendungsfrist beträgt zwölf Monate ab Zugang und läuft auch während der Belegeinsicht weiter. Notieren Sie das Eingangsdatum, rechnen Sie beide Fristen aus und schicken Sie Einwände rechtzeitig. Die Nebenkostenprüfung von ProofDocs berechnet beide Daten und ordnet jede Position ein.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?

Die Nebenkostenabrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Läuft der Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2025, endet die Frist am 31.12.2026. Bei einem Zeitraum vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2025 endet sie am 30.06.2026. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Abrechnung bei Ihnen ankommt.

Was passiert, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt?

Kommt die Abrechnung nach Ablauf der Frist, kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB). Das gilt nicht, wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat, etwa bei einem rückwirkend geänderten Grundsteuerbescheid. Verzögerungen durch Hausverwaltung oder Messdienst gehen dagegen zu seinen Lasten. Ein Guthaben müssen Sie auch aus einer verspäteten Abrechnung erhalten.

Wie lange ist die Widerspruchsfrist bei der Nebenkostenabrechnung?

Ihre Einwendungen müssen dem Vermieter spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung vorliegen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Ging die Abrechnung am 20.11.2026 zu, sollten Ihre Einwände spätestens am 20.11.2027 beim Vermieter sein. Danach sind Einwendungen in der Regel ausgeschlossen, außer Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten. Die Belegeinsicht hält die Frist nicht an.

Zählt bei der Frist der Nebenkostenabrechnung der Poststempel?

Nein. Für die Frist zählt allein der Zugang beim Mieter, also der Zeitpunkt, an dem die Abrechnung so in Ihren Briefkasten oder Ihr Postfach gelangt, dass Sie sie unter gewöhnlichen Umständen lesen können. Datum der Abrechnung und Poststempel sind unerheblich. Den rechtzeitigen Zugang muss im Streit der Vermieter beweisen.

Gilt die Frist der Nebenkostenabrechnung auch für ein Guthaben?

Die Ausschlussfrist schützt nur Sie als Mieter: Sie verhindert Nachforderungen, nicht Ihr Guthaben. Rechnet der Vermieter zu spät ab, müssen Sie ein Guthaben trotzdem erhalten. Rechnet er gar nicht ab, können Sie während des Mietverhältnisses die laufenden Vorauszahlungen zurückhalten und nach dem Auszug die Vorauszahlungen des nicht abgerechneten Zeitraums zurückverlangen.

Wie lange habe ich Zeit, die Nachzahlung zu bezahlen?

Ein festes Zahlungsziel nennt das Gesetz nicht. Die Nachzahlung wird mit Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung fällig, Sie haben aber eine angemessene Zeit zur Prüfung. Nennt der Vermieter ein Zahlungsziel, halten Sie es für den unstrittigen Teil ein. Solange er Ihnen die verlangte Belegeinsicht verweigert, dürfen Sie die Nachzahlung in der Regel zurückhalten.