Ratgeber · Arbeitszeit, Urlaub & Gehalt
Telefonische Krankschreibung: Was 2026 gilt
Wer sich per Telefon krankschreiben lassen kann, warum höchstens fünf Tage gelten, was die Koalition plant und welche Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber bleiben.
Die telefonische Krankschreibung ist Stand Oktober 2026 weiterhin möglich: Kennt Ihre Arztpraxis Sie aus einer früheren Behandlung und haben Sie keine schweren Symptome, darf der Arzt Sie nach einem Telefonat für bis zu fünf Kalendertage krankschreiben. Die Koalition hat im Juli 2026 beschlossen, die Telefon-AU abzuschaffen, ein Gesetz dazu gibt es aber noch nicht. Bis zu einer Neuregelung gilt die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses unverändert.
Dieser Ratgeber erklärt, wer eine Krankschreibung per Telefon bekommt, wie das Gespräch abläuft, wann Sie doch in die Praxis müssen und was Sie Ihrem Arbeitgeber schulden. Die Grundregeln zur Meldung am ersten Tag stehen im Ratgeber „Krankmeldung beim Arbeitgeber“.
Das Wichtigste auf einen Blick
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Noch erlaubt: Die telefonische Krankschreibung gilt bis auf Weiteres, die geplante Abschaffung ist bisher nur ein Koalitionsbeschluss.
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Nur bekannte Patienten: Die Praxis muss Sie aus einer früheren Behandlung persönlich kennen.
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Höchstens fünf Kalendertage: Länger soll die erste Krankschreibung per Telefon nicht dauern, Wochenenden zählen mit.
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Keine Verlängerung per Telefon: Sind Sie danach noch krank, müssen Sie in der Regel persönlich in die Praxis.
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Kein Anspruch: Ob eine Telefon-AU passt, entscheidet allein der Arzt.
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Pflichten bleiben: Krankmeldung beim Arbeitgeber am ersten Tag, die eAU ruft er bei der Krankenkasse ab.
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Telefonische Krankschreibung: Die Regeln der AU-Richtlinie
Die Krankschreibung per Telefon steht nicht im Gesetz, sondern in § 4 Absatz 5a der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses. Sie wurde in der Pandemie eingeführt und am 07.12.2023 dauerhaft verankert. Die Richtlinie bindet Ärzte mit Kassenzulassung. Seit dieser Änderung hat der G-BA die Richtlinie nicht mehr geändert.
Grundsatz der Richtlinie ist, dass Arbeitsunfähigkeit nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung festgestellt werden darf. Die Untersuchung kann unmittelbar in der Praxis stattfinden oder mittelbar in einer Videosprechstunde. Das Telefon ist die dritte Stufe: Es kommt nur in Betracht, wenn eine Videosprechstunde nicht möglich ist. Die Voraussetzungen im Überblick:
| Voraussetzung | Was sie bedeutet |
|---|---|
| Bekannter Patient | Sie waren schon einmal persönlich in dieser Praxis oder bei einem Arzt derselben Gemeinschaftspraxis in Behandlung. Eine feste Frist, wie lange das her sein darf, nennt die Richtlinie nicht. |
| Keine schwere Symptomatik | Typisch sind leichte Atemwegsinfekte, Magen-Darm-Beschwerden oder Migräne. Bei hohem Fieber, Atemnot oder starken Schmerzen gehört die Untersuchung in die Praxis. |
| Video nicht möglich | Die Telefon-AU ist nachrangig zur Videosprechstunde, etwa wenn die Praxis keine anbietet oder Ihnen die Technik fehlt. |
| Höchstens fünf Kalendertage | Die erstmalige Feststellung soll nicht über fünf Kalendertage hinausgehen, Samstag und Sonntag zählen mit. |
| Identität gesichert | Der Arzt muss sicherstellen, dass er mit Ihnen spricht, etwa über Rückfragen zu Ihren Daten. |
| Ärztliche Entscheidung | Kann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit am Telefon nicht sicher beurteilen, bestellt er Sie ein. Einen Anspruch auf die Telefon-AU haben Sie nicht. |
Wichtig ist der Unterschied zwischen Ihrer Krankmeldung und der Krankschreibung. Den Arbeitgeber dürfen Sie immer telefonisch informieren, das ist die Krankmeldung. Die telefonische Krankschreibung betrifft dagegen nur den ärztlichen Nachweis, also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Gibt es die telefonische Krankschreibung 2026 noch?
Ja. Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat Anfang Juli 2026 in seinem Papier „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ angekündigt, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Im selben Zug soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Krankheitstag Pflicht werden, und die unrichtige Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses nach § 278 StGB soll härter bestraft werden.
Ein politischer Beschluss ändert die Rechtslage aber nicht. Stand Oktober 2026 liegt weder ein beschlossenes Gesetz noch eine geänderte AU-Richtlinie vor, ein Termin für das Ende der Telefon-AU steht nicht fest. Ärzte dürfen deshalb weiter telefonisch krankschreiben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Krankschreibung per Videosprechstunde ist nach den Berichten über den Beschluss nicht betroffen.
Für Sie heißt das: Eine heute ausgestellte Telefon-AU ist ein vollwertiger Nachweis. Sollte die Regel wegfallen, gilt das für künftige Krankschreibungen, nicht rückwirkend für bereits ausgestellte. Was die geplante Pflicht zur Bescheinigung ab Tag eins bedeuten würde, erklärt der Artikel „Krankschreibung ab dem ersten Tag“.
Krankschreibung per Telefon: Ablauf in sechs Schritten
So kommen Sie am ersten Krankheitstag zu Ihrer telefonischen Krankschreibung, ohne eine Frist zu verpassen:
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Arbeitgeber informieren: vor Arbeitsbeginn, mit der voraussichtlichen Dauer. Die Diagnose müssen Sie nicht nennen.
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Hausarztpraxis anrufen: am besten gleich zur Öffnungszeit. Viele Praxen haben feste Telefonzeiten oder einen Rückrufdienst für Krankschreibungen.
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Symptome schildern: seit wann, wie stark, ob Fieber vorliegt. Sagen Sie auch, welche Tätigkeit Sie ausüben, denn die Richtlinie verlangt, dass der Arzt nach den Anforderungen Ihrer Arbeit fragt.
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Identität bestätigen: Geburtsdatum, Anschrift oder Versichertennummer bereithalten.
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Dauer klären: Fragen Sie, bis wann die Krankschreibung läuft. Endet sie an einem Freitag und Sie sind am Wochenende noch krank, sollte das Wochenende mit bescheinigt sein.
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Ausdruck sichern: Die Praxis übermittelt die eAU an Ihre Krankenkasse. Den Ausdruck für Ihre Unterlagen können Sie abholen oder sich zuschicken lassen, wenn die Praxis das anbietet.
Musterformulierung für den Anruf in der Praxis
„Guten Morgen, mein Name ist [Vorname Nachname], geboren am [Datum], ich bin bei Ihnen Patient. Ich bin seit [Tag] krank mit [Symptome, etwa Halsschmerzen, Husten, Temperatur 38 Grad]. Ich arbeite als [Tätigkeit] und kann so nicht arbeiten. Wäre eine telefonische Krankschreibung möglich, voraussichtlich bis [Datum]? Falls Sie mich sehen müssen, komme ich gern in die Praxis.“
Der letzte Satz ist kein Zugeständnis, sondern zeigt, dass Sie die Entscheidung dem Arzt überlassen. Ein Arzt, der sich gedrängt fühlt, lehnt eher ab.
Telefon, Video oder Praxis: Was ist der Unterschied?
Die AU-Richtlinie kennt drei Wege zur Krankschreibung. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wer sie bekommt und wie lange die erste Bescheinigung laufen darf:
| Weg | Für wen | Erste Krankschreibung | Verlängerung |
|---|---|---|---|
| Telefon | nur in der Praxis bekannte Patienten, keine schweren Symptome | bis zu 5 Kalendertage | nur wenn vorher wegen derselben Krankheit persönlich untersucht |
| Video, bekannte Patienten | Erkrankung muss per Video beurteilbar sein | bis zu 7 Kalendertage | nur wenn vorher wegen derselben Krankheit persönlich untersucht |
| Video, unbekannte Patienten | Erkrankung muss per Video beurteilbar sein | bis zu 3 Kalendertage | nur wenn vorher wegen derselben Krankheit persönlich untersucht |
| Praxis | alle | in der Regel bis zu 2 Wochen im Voraus, in begründeten Fällen bis zu einem Monat | Folgebescheinigung nach erneuter Prüfung |
Wer neu in einer Stadt ist oder keinen Hausarzt hat, bekommt also keine telefonische Krankschreibung. Für ihn bleibt die Videosprechstunde mit höchstens drei Tagen oder der Praxisbesuch. Worauf Sie bei Angeboten im Internet achten sollten, erklärt der Ratgeber „Online-Krankschreibung per Video“.
Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber bei der Telefon-AU
Für Ihren Arbeitgeber macht es keinen Unterschied, ob der Arzt Sie am Telefon, per Video oder in der Praxis krankgeschrieben hat. Nach § 5 EntgFG gelten zwei Pflichten: Sie melden die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich. Und dauert sie länger als drei Kalendertage, muss die ärztliche Feststellung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorliegen, auf Verlangen des Arbeitgebers auch früher.
Als gesetzlich Versicherter legen Sie keinen gelben Schein mehr vor. Die Praxis übermittelt die Daten an die Krankenkasse, Ihr Arbeitgeber ruft die eAU dort ab. Ihre Pflicht ist es, die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig feststellen zu lassen und die Bescheinigung für Ihre Unterlagen entgegenzunehmen. Für Privatversicherte und für Ärzte ohne Kassenzulassung gilt weiter das alte Verfahren: Sie reichen die Bescheinigung selbst ein.
Während der Krankschreibung zahlt der Arbeitgeber nach § 3 EntgFG bis zu sechs Wochen Ihr volles Gehalt weiter, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht. Ob die Entgeltfortzahlung richtig abgerechnet wurde, sehen Sie auf der nächsten Abrechnung. Fehlt Geld, können Sie die Gehaltsabrechnung prüfen lassen, bevor eine Ausschlussfrist abläuft.
Darf der Arbeitgeber eine telefonische Krankschreibung anzweifeln?
Eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat vor Gericht einen hohen Beweiswert, auch wenn sie nach einem Telefonat entstanden ist. Der Arbeitgeber kann ihn nur mit konkreten Tatsachen erschüttern, etwa wenn die Krankschreibung genau zur Kündigungsfrist passt. Das Bundesarbeitsgericht hat das für eine Bescheinigung entschieden, die nach einer Eigenkündigung exakt die restliche Kündigungsfrist abdeckte (5 AZR 149/21). Ein Telefonat allein ist kein solcher Umstand, solange die Regeln der Richtlinie eingehalten sind.
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Beispiel: Telefonische Krankschreibung über das Wochenende
Frau Keller arbeitet in Vollzeit im Büro, Montag bis Freitag, und verdient 3.300 € brutto im Monat. Am Donnerstag, 05.11.2026, wacht sie mit Fieber und Husten auf. Sie meldet sich um 7:30 Uhr bei ihrer Teamleitung krank und ruft um 8 Uhr ihre Hausarztpraxis an, in der sie seit Jahren Patientin ist.
Die Ärztin schreibt sie nach dem Telefonat für fünf Kalendertage krank: von Donnerstag, 05.11., bis Montag, 09.11.2026. Das Wochenende ist eingeschlossen. Ohne Krankschreibung hätte Frau Keller ab dem vierten Kalendertag, also Sonntag, einen ärztlichen Nachweis gebraucht, spätestens zum Montag als nächstem Arbeitstag. Mit der Telefon-AU ist das erledigt.
Am Montagabend geht es ihr nicht besser. Eine Verlängerung per Telefon ist nicht möglich, weil die erste Feststellung nicht in der Praxis stattfand. Frau Keller geht deshalb am Dienstag, 10.11., in die Sprechstunde, die Ärztin stellt eine Folgebescheinigung bis Freitag, 13.11., aus. Weil der Praxisbesuch am ersten Tag nach dem bescheinigten Ende stattfindet, bleibt die Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachgewiesen.
Finanziell ändert sich für Frau Keller nichts: Sie erhält für alle sieben Arbeitstage vom 05.11. bis zum 13.11. ihr volles Gehalt. Hätte sie den Arztbesuch am Dienstag ausgelassen, dürfte der Arbeitgeber nach § 7 EntgFG die Zahlung für die nicht nachgewiesenen Tage zurückhalten, bis der Nachweis vorliegt. Bei 3.300 € und 22 Arbeitstagen im Monat sind das rund 150 € pro Tag. Wie viele Arbeitstage ein Zeitraum hat, zeigt der kostenlose Arbeitstagerechner.
Typische Fehler bei der Krankschreibung per Telefon
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Nur den Arzt anrufen: Die Krankschreibung ersetzt die Krankmeldung beim Arbeitgeber nicht. Ohne Ihre Meldung weiß er nicht, dass er eine eAU abrufen soll.
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Bei einer fremden Praxis anrufen: Als unbekannter Patient bekommen Sie keine Telefon-AU. Rufen Sie die Praxis an, in der Sie schon persönlich behandelt wurden.
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Zu spät anrufen: Rückwirkend krankschreiben darf der Arzt nur ausnahmsweise und in der Regel für höchstens drei Tage. Mehr dazu im Ratgeber „rückwirkende Krankschreibung“.
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Auf eine Verlängerung per Telefon hoffen: Nach einer telefonischen Erstbescheinigung müssen Sie für eine Verlängerung persönlich in die Praxis, spätestens am nächsten Werktag nach dem bescheinigten Ende.
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Symptome herunterspielen: Wer am Telefon nur „ein bisschen erkältet“ sagt, aber hohes Fieber hat, bekommt vielleicht eine Bescheinigung, aber keine Untersuchung, die er braucht.
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Krank sein und trotzdem arbeiten, ohne Bescheid zu geben: Fühlen Sie sich früher fit, sprechen Sie mit dem Arbeitgeber. Was dabei gilt, erklärt der Artikel „trotz Krankschreibung arbeiten“.
Sonderfälle: Privatversicherte, Minijob und krankes Kind
Privat versichert
Die AU-Richtlinie gilt formal nur für Ärzte mit Kassenzulassung. Viele Praxen behandeln Privatversicherte aber nach denselben Maßstäben. Eine eAU gibt es für Privatversicherte nicht: Sie erhalten eine Bescheinigung auf Papier oder als Datei und legen sie dem Arbeitgeber selbst vor, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert oder er sie früher verlangt.
Minijob
Für Minijobber gelten dieselben Regeln wie für alle Arbeitnehmer, einschließlich Entgeltfortzahlung nach vier Wochen Beschäftigung. Eine Ausnahme gibt es beim Verfahren: Wer im Privathaushalt geringfügig beschäftigt ist, bekommt keine eAU und muss die Bescheinigung selbst vorlegen. Weitere Fragen beantwortet der Ratgeber „krank im Minijob“.
Krankes Kind
Ist Ihr Kind krank und Sie bleiben zu Hause, sind Sie selbst nicht arbeitsunfähig. Dafür stellt der Kinderarzt eine eigene Bescheinigung für das Kinderkrankengeld aus. Ob und wie lange das telefonisch geht, regeln eigene Vorgaben. Fragen Sie in der Kinderarztpraxis nach.
Checkliste: Telefonische Krankschreibung richtig nutzen
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Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn informiert, mit voraussichtlicher Dauer?
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Praxis angerufen, in der Sie schon persönlich behandelt wurden?
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Symptome und Tätigkeit konkret geschildert?
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Beginn und Ende der Krankschreibung notiert, Wochenende eingeschlossen?
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Für eine mögliche Verlängerung schon einen Praxistermin am nächsten Werktag eingeplant?
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Ausdruck der Bescheinigung abgeholt oder angefordert?
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Nächste Gehaltsabrechnung auf die Entgeltfortzahlung geprüft?
Zusammenfassung
Die telefonische Krankschreibung ist im Oktober 2026 weiterhin erlaubt. Sie setzt voraus, dass die Praxis Sie kennt, dass keine schweren Symptome vorliegen und dass eine Videosprechstunde nicht möglich ist. Die erste Bescheinigung soll höchstens fünf Kalendertage umfassen, eine Verlängerung gibt es in der Regel nur nach einem Praxisbesuch. Die Abschaffung ist angekündigt, aber noch nicht beschlossen.
Gegenüber dem Arbeitgeber zählt die Telefon-AU wie jede andere Krankschreibung. Ihre Pflichten bleiben gleich: früh melden, rechtzeitig feststellen lassen, Unterlagen aufheben. Stimmt danach die Entgeltfortzahlung nicht, prüft die Gehaltsabrechnungsanalyse von ProofDocs Ihre Abrechnung in wenigen Minuten, und das Anspruchsschreiben fordert offenen Lohn mit Frist ein.
Ansprüche im Arbeitsalltag schriftlich sichern
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Häufig gestellte Fragen
Gibt es die telefonische Krankschreibung 2026 noch?
Ja. Stand Oktober 2026 dürfen Ärzte weiterhin telefonisch krankschreiben. Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat Anfang Juli 2026 zwar beschlossen, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag einzuführen. Das ist aber bisher nur eine politische Vereinbarung. Ein Gesetz oder eine geänderte Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie gibt es noch nicht, einen Termin für das Ende der Regel auch nicht. Bis dahin gilt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung vom Dezember 2023 unverändert. Eine heute ausgestellte telefonische Krankschreibung ist deshalb ein vollwertiger Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber.
Wie lange kann man sich telefonisch krankschreiben lassen?
Die erste telefonische Krankschreibung soll höchstens fünf Kalendertage umfassen. Wochenenden und Feiertage zählen mit, eine Krankschreibung ab Donnerstag endet also spätestens am Montag. Sind Sie danach noch krank, ist eine Verlängerung per Telefon nicht möglich, wenn die erste Feststellung telefonisch erfolgte. Dann müssen Sie persönlich in die Praxis, am besten am ersten Werktag nach dem bescheinigten Ende, damit keine Lücke entsteht. Wurden Sie wegen derselben Krankheit vorher schon in der Praxis untersucht, kann der Arzt das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit unter Umständen auch telefonisch feststellen.
Kann ich mich telefonisch krankschreiben lassen, wenn ich neu in der Praxis bin?
Nein. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie erlaubt die telefonische Krankschreibung nur für Patienten, die der Praxis aufgrund einer früheren Behandlung persönlich bekannt sind. Es genügt, wenn Sie bei einem anderen Arzt derselben Gemeinschaftspraxis waren. Als neuer Patient haben Sie zwei Wege: die Videosprechstunde, in der Sie für höchstens drei Kalendertage krankgeschrieben werden können, oder den Besuch in der Praxis. Wer häufiger krank ist und keinen Hausarzt hat, sollte deshalb eine Praxis suchen, solange er gesund ist.
Muss ich die telefonische Krankschreibung beim Arbeitgeber abgeben?
Als gesetzlich Versicherter nicht. Die Praxis übermittelt die Daten elektronisch an Ihre Krankenkasse, und Ihr Arbeitgeber ruft die eAU dort ab. Sie müssen ihm aber unverzüglich mitteilen, dass Sie krank sind und wie lange voraussichtlich, sonst weiß er nicht, dass er abrufen soll. Privatversicherte und Patienten von Ärzten ohne Kassenzulassung bekommen keine eAU. Sie legen die Bescheinigung selbst vor, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert oder der Arbeitgeber sie früher verlangt. Den Ausdruck sollten alle aufheben.
Darf der Arbeitgeber eine Krankschreibung per Telefon ablehnen?
Nein, nicht allein deshalb, weil sie telefonisch zustande kam. Eine nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie ausgestellte Bescheinigung hat denselben Beweiswert wie eine nach einem Praxisbesuch. Der Arbeitgeber kann den Beweiswert nur mit konkreten Tatsachen erschüttern, etwa wenn die Krankschreibung genau zu einer Kündigungsfrist passt oder Sie während der Krankschreibung bei einer anstrengenden Tätigkeit gesehen werden. Dann müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit auf andere Weise belegen, etwa durch eine Aussage des Arztes, den Sie dafür von der Schweigepflicht entbinden.
Kann jeder Arzt telefonisch krankschreiben?
Die Regeln der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie gelten für Ärzte mit Kassenzulassung, also für Hausärzte und Fachärzte, bei denen gesetzlich Versicherte mit der Versichertenkarte behandelt werden. Jeder dieser Ärzte darf telefonisch krankschreiben, wenn die Voraussetzungen vorliegen, muss es aber nicht. Ob eine Beurteilung am Telefon ausreicht, entscheidet der Arzt im Einzelfall. Ärzte ohne Kassenzulassung sind an die Richtlinie formal nicht gebunden, ihre Bescheinigungen laufen aber nicht über die eAU, und ein Arbeitgeber prüft sie eher kritisch.