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Ratgeber · Arbeitszeit, Urlaub & Gehalt

Minijob-Grenze 2026: 603 € im Monat, 2027 633 €

Wie hoch die Verdienstgrenze im Minijob 2026 und 2027 ist, wie viele Stunden Sie arbeiten dürfen, wann ein Überschreiten erlaubt ist und was sonst passiert.

  • Redaktion: ProofDocs
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  • ca. 17 Min. Lesezeit

Die Minijob-Grenze 2026 liegt bei 603 € im Monat und 7.236 € im Jahr. Zum 01.01.2027 steigt sie auf 633 € im Monat und 7.596 € im Jahr, weil der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € auf 14,60 € steigt. Wer im Durchschnitt nicht mehr verdient, bleibt im Minijob und zahlt höchstens den kleinen Beitrag zur Rentenversicherung.

Dieser Ratgeber zeigt, wie die Grenze berechnet wird, wie viele Stunden Sie 2026 und 2027 arbeiten dürfen, warum der Jahresverdienst wichtiger ist als ein einzelner Monat und wann ein Überschreiten ausnahmsweise erlaubt ist. Er erklärt auch, was passiert, wenn Sie dauerhaft mehr verdienen, und was sich für Minijobber 2027 sonst ändert. Ob Ihre Abrechnung die Grenze richtig berücksichtigt, können Sie mit der Funktion Gehaltsabrechnung prüfen lassen von ProofDocs klären.

Am Ende finden Sie die Ratgeber zu Ihren Rechten im Minijob, vom Urlaubsanspruch im Minijob bis zur Kündigungsfrist im Minijob.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Grenze 2026: 603 € im Monat, 7.236 € im Jahr. Berechnet als Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro.

  • Grenze 2027: 633 € im Monat, 7.596 € im Jahr, weil der Mindestlohn am 01.01.2027 auf 14,60 € steigt.

  • Stunden: Zum Mindestlohn sind 2026 und 2027 jeweils höchstens 43 Stunden im Monat möglich, rund zehn Stunden pro Woche.

  • Jahresblick: Maßgeblich ist das regelmäßige Entgelt. Einzelne Monate dürfen schwanken, wenn der Jahresverdienst unter der Jahresgrenze bleibt.

  • Ausnahme: Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres erlaubt, bis zum Doppelten der Monatsgrenze.

  • Darüber: Wer regelmäßig mehr verdient, ist im Midijob. Der Übergangsbereich reicht 2026 von 603,01 € bis 2.000 € im Monat.

Minijob Grenze 2026: Wie hoch ist sie und wie wird sie berechnet?

Ein Minijob heißt im Gesetz geringfügig entlohnte Beschäftigung. Nach § 8 SGB IV liegt sie vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Diese Grenze ist seit Oktober 2022 nicht mehr fest, sondern an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht dem Lohn für zehn Wochenstunden zum Mindestlohn.

Die Rechnung steht in § 8 Abs. 1a SGB IV: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Die 130 ergeben sich aus zehn Stunden pro Woche mal 13 Wochen in einem Quartal, die Teilung durch 3 macht daraus einen Monatswert. Der Mindestlohn selbst steht in § 1 MiLoG und wird per Verordnung angepasst. Die Werte für 2026 und 2027 hat die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung festgelegt.

Jahr Mindestlohn Rechnung Grenze pro Monat Grenze pro Jahr
2023 12,00 € 12,00 € × 130 : 3 = 520,00 € 520 € 6.240 €
2024 12,41 € 12,41 € × 130 : 3 = 537,77 € 538 € 6.456 €
2025 12,82 € 12,82 € × 130 : 3 = 555,53 € 556 € 6.672 €
2026 13,90 € 13,90 € × 130 : 3 = 602,33 € 603 € 7.236 €
2027 14,60 € 14,60 € × 130 : 3 = 632,67 € 633 € 7.596 €

Die Minijob-Zentrale nennt für 2026 dieselbe Grenze von 603 € und für 2027 die Grenze von 633 € (Stand Oktober 2026). Die Jahresgrenze ist einfach das Zwölffache der Monatsgrenze. Sie wird wichtig, sobald Ihr Verdienst von Monat zu Monat schwankt.

Minijob 2027: Was sich zum 1. Januar ändert

Zum 01.01.2027 steigt die Grenze Minijob auf 633 € im Monat. Für Sie heißt das: Mit gleichem Stundenlohn dürfen Sie etwas mehr arbeiten, und wer zum Mindestlohn beschäftigt ist, bekommt automatisch mehr Geld, weil der Stundenlohn auf 14,60 € steigen muss. Was der neue Mindestlohn sonst bedeutet, erklärt der Beitrag Mindestlohn 2027.

Ein fester Monatslohn von 603 € steigt dagegen nicht von allein. Arbeiten Sie dafür 43 Stunden, liegen Sie 2027 bei 14,02 € pro Stunde und damit unter dem Mindestlohn. Der Arbeitgeber muss dann den Lohn anheben oder die Stunden senken. Prüfen Sie Ihre erste Abrechnung im Januar 2027 deshalb besonders genau.

Daneben gibt es Änderungen, die nur den Arbeitgeber betreffen oder noch nicht beschlossen sind (Stand Oktober 2026):

Vorhaben Inhalt Stand Oktober 2026
Verdienstgrenze 633 € im Monat, 7.596 € im Jahr gilt ab 01.01.2027
Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung im Gewerbe Anhebung von 13 % auf voraussichtlich 17,5 %, zahlt allein der Arbeitgeber beschlossen und verkündet, geplant ab 01.01.2027
Pauschsteuer Anhebung von 2 % auf 5 % Regierungsentwurf, im Gesetzgebungsverfahren
Pflegeversicherung eigener Arbeitgeberbeitrag für Minijobs Kabinettsentwurf, frühestens 2028
Rentenversicherung ohne Befreiungsmöglichkeit Empfehlung der Alterssicherungskommission nur Empfehlung, kein Gesetzentwurf

Am Auszahlungsbetrag ändert der höhere Krankenversicherungsbeitrag nichts, denn er gehört nicht zu Ihren Abzügen. Bei der Pauschsteuer gilt dasselbe, solange der Arbeitgeber sie trägt. Er darf sie nur auf Sie abwälzen, wenn das vereinbart ist. Ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt sich deshalb vor dem Jahreswechsel.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Eine feste Stundengrenze gibt es im Minijob nicht. Entscheidend ist allein der Verdienst. Wie viele Stunden Sie arbeiten dürfen, ergibt sich aus der Grenze geteilt durch Ihren Stundenlohn, abgerundet auf volle Stunden:

Stundenlohn Stunden pro Monat 2026 (603 €) Stunden pro Monat 2027 (633 €)
13,90 € 43 Stunden ab 2027 unzulässig, Mindestlohn 14,60 €
14,60 € 41 Stunden 43 Stunden
15,00 € 40 Stunden 42 Stunden
16,00 € 37 Stunden 39 Stunden
18,00 € 33 Stunden 35 Stunden
20,00 € 30 Stunden 31 Stunden

Auf die Woche umgerechnet sind das zum Mindestlohn rund zehn Stunden. Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden passen in den Minijob. Wie Sie Ihren tatsächlichen Stundenlohn aus Monatslohn und Arbeitszeit ermitteln, zeigt der kostenlose Stundenlohnrechner.

Zur Arbeitszeit zählen auch Vor- und Nacharbeit, Rüstzeiten, Teambesprechungen und angeordnete Schulungen. Werden sie nicht erfasst, liegt der echte Stundenlohn oft unter dem Mindestlohn, obwohl die Abrechnung korrekt aussieht. Was bei Mehrarbeit gilt, erklärt der Beitrag Überstunden im Minijob.

Jahresbetrachtung: Warum ein einzelner Monat nicht entscheidet

Das Gesetz spricht vom regelmäßigen Arbeitsentgelt. Der Arbeitgeber muss deshalb zu Beginn der Beschäftigung vorausschauend schätzen, was Sie in den nächsten zwölf Monaten verdienen werden. Diese Prognose wiederholt er, wenn sich etwas ändert, etwa der Stundenlohn oder die vereinbarten Stunden. Liegt der erwartete Jahresverdienst bei höchstens 7.236 € (2026), ist die Beschäftigung ein Minijob, auch wenn einzelne Monate darüber liegen.

Die Minijob-Zentrale rechnet das an einem Beispiel vor: Drei Monate mit je 750 € und neun Monate mit je 500 € ergeben 6.750 € im Jahr. Das liegt unter der Jahresgrenze, also bleibt es ein Minijob, obwohl drei Monate über der Monatsgrenze liegen.

Was zum Verdienst zählt

  • Laufender Lohn: Stundenlohn mal Stunden oder der feste Monatsbetrag.

  • Einmalzahlungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Prämien zählen mit, wenn Sie darauf einen Anspruch haben, etwa aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblicher Übung.

  • Vermögenswirksame Leistungen: Zahlt der Arbeitgeber sie zusätzlich, sind sie Arbeitsentgelt und zählen mit. Mehr dazu im Beitrag vermögenswirksame Leistungen.

  • Nicht mit zählen in der Regel steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie steuerfreie Erstattungen wie Reisekosten.

Rechenbeispiel: Weihnachtsgeld im Minijob

Mia arbeitet 2026 in einem Café und verdient 575 € im Monat. Laut Vertrag erhält sie im November 300 € Weihnachtsgeld. Ihr Jahresverdienst beträgt 12 × 575 € + 300 € = 7.200 €. Das liegt unter 7.236 €, Mia bleibt im Minijob, obwohl sie im November 875 € erhält.

Würde Mia 590 € im Monat verdienen, wären es 12 × 590 € + 300 € = 7.380 €. Damit läge ihr regelmäßiges Entgelt über der Grenze, und die Beschäftigung wäre von Anfang an kein Minijob, sondern ein Midijob. Eine kleine Lohnerhöhung oder ein fest zugesagtes Weihnachtsgeld kann also über den Status entscheiden.

Gelegentliches Überschreiten: Die Zwei-Monats-Regel

Für unvorhersehbare Ausnahmen gibt es eine eigene Regel in § 8 Abs. 1b SGB IV. Danach bleibt es beim Minijob, wenn Sie die Grenze nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschreiten. Gelegentlich heißt: in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres. In diesen Monaten darf der Verdienst höchstens doppelt so hoch sein wie die Monatsgrenze.

Jahr Monatsgrenze Höchstbetrag im Ausnahmemonat Ausnahmemonate je Zeitjahr
2026 603 € 1.206 € höchstens zwei
2027 633 € 1.266 € höchstens zwei

Unvorhersehbar ist zum Beispiel eine Krankheitsvertretung für eine Kollegin. Nicht darunter fallen planbare Mehrarbeit wie das Weihnachtsgeschäft, die Inventur oder eine lange vorher bekannte Urlaubsvertretung. Das Zeitjahr zählt nicht nach dem Kalender, sondern zwölf Monate zurück ab dem Monat, in dem Sie die Grenze überschreiten.

Rechenbeispiel: Krankheitsvertretung

Lukas verdient 2026 regelmäßig 603 € im Monat. Im März übernimmt er kurzfristig die Schichten eines erkrankten Kollegen und verdient 980 €. Im August fällt erneut ein Kollege aus, Lukas kommt auf 850 €. Beide Monate sind unvorhersehbar und liegen unter 1.206 €, der Minijob bleibt bestehen.

Bittet ihn der Arbeitgeber im November ein drittes Mal, liegt innerhalb von zwölf Monaten ein dritter Ausnahmemonat vor. Dann greift die Regel nicht mehr, und für diesen Monat liegt in der Regel kein Minijob mehr vor. Lukas sollte vorher mit dem Arbeitgeber klären, ob die Stunden in einem späteren Monat ausgeglichen werden können, etwa über ein schriftlich vereinbartes Arbeitszeitkonto.

Was passiert, wenn die Minijob-Grenze dauerhaft überschritten wird?

Verdienen Sie regelmäßig mehr als 603 € im Monat, endet der Minijob. Aus ihm wird eine Beschäftigung im Übergangsbereich nach § 20 SGB IV, der sogenannte Midijob. Er reicht 2026 von 603,01 € bis 2.000 € im Monat, 2027 von 633,01 € bis 2.000 €.

Im Midijob sind Sie in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert, also auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Ihr Anteil an den Beiträgen ist aber reduziert und steigt erst langsam bis zur Obergrenze von 2.000 € an. Die Rentenansprüche werden trotzdem aus dem vollen Verdienst berechnet. Was der Wechsel für Ihren Vertrag bedeutet, erklärt der Beitrag Arbeitsvertrag im Midijob.

Regelmäßiger Verdienst 2026 Einordnung Was Sie zahlen
bis 603 € Minijob 3,6 % Rentenversicherung oder nichts bei Befreiung
603,01 € bis 2.000 € Midijob im Übergangsbereich reduzierte Beiträge zu allen Sozialversicherungen
über 2.000 € reguläre Beschäftigung volle Arbeitnehmeranteile

Wann der Wechsel wirkt, hängt von der Prognose ab. War die Schätzung des Arbeitgebers sorgfältig und ändern sich die Verhältnisse später, gilt die Versicherungspflicht in der Regel ab dem Zeitpunkt, an dem feststeht, dass die Grenze überschritten wird. Rückwirkend wird es meist nur, wenn die Prognose von vornherein falsch war. Wie viel netto im Midijob übrig bleibt, können Sie mit dem kostenlosen Brutto-Netto-Rechner durchspielen.

Mehrere Minijobs und Minijob neben dem Hauptjob

  • Mehrere Minijobs ohne Hauptjob: Die Verdienste werden zusammengerechnet. Liegt die Summe über 603 €, ist keiner der Jobs mehr ein Minijob.

  • Ein Minijob neben dem Hauptjob: bleibt für Sie abgabenfrei bis auf die Rentenversicherung. Er wird nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet.

  • Zweiter Minijob neben dem Hauptjob: wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung beitragspflichtig, nur der zeitlich erste Minijob bleibt frei.

Teilen Sie jedem Arbeitgeber mit, welche weiteren Beschäftigungen Sie haben. Die Zusammenrechnung nach § 8 Abs. 2 SGB IV gilt in der Regel erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Minijob-Zentrale sie feststellt, wenn der Arbeitgeber von den anderen Jobs nichts wissen konnte. Verschweigen Sie einen Job, kann der Arbeitgeber Beiträge nachfordern müssen.

Minijob neben Studium, Schule oder Rente

Für Schülerinnen, Studierende und Rentner gilt dieselbe Grenze Minijob von 603 €. Es gibt aber einige Besonderheiten, die oft übersehen werden:

  • Familienversicherung: Wer über die Eltern oder den Ehepartner gesetzlich familienversichert ist, darf nach § 10 SGB V mit einem Minijob bis zur Minijob-Grenze verdienen, ohne die Familienversicherung zu verlieren.

  • Altersrente: Für vorgezogene Altersrenten gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung gelten dagegen eigene Grenzen, die Sie vorher mit der Rentenversicherung klären sollten.

  • Kurzfristige Beschäftigung: Wer nur befristet jobbt, etwa in den Semesterferien, kann statt eines Minijobs kurzfristig beschäftigt sein. Dann gilt keine Verdienstgrenze, aber eine Zeitgrenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr, und die Tätigkeit darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden.

Minijob im Privathaushalt: Gleiche Grenze, andere Abgaben

Putzhilfe, Gartenhilfe oder Kinderbetreuung im Haushalt sind ebenfalls Minijobs, wenn der Verdienst regelmäßig höchstens 603 € im Monat beträgt, ab 2027 höchstens 633 €. Die Grenze, die Jahresbetrachtung und die Zwei-Monats-Regel gelten genauso wie im Gewerbe. Der Arbeitgeber meldet die Beschäftigung im Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale an, die Abgaben werden dann halbjährlich von seinem Konto eingezogen.

Unterschiedlich sind die Abgaben. Der private Arbeitgeber zahlt geringere Pauschalbeiträge, zur Rentenversicherung nur 5 % statt 15 %. Ihr eigener Anteil zur Rentenversicherung ist deshalb höher und beträgt 13,6 % statt 3,6 %, sofern Sie sich nicht befreien lassen. Bei 400 € im Monat sind das 54,40 € statt 14,40 €. Die beschlossene Anhebung des Krankenversicherungsbeitrags auf voraussichtlich 17,5 % betrifft nach den bisherigen Angaben nur gewerbliche Minijobs (Stand Oktober 2026).

Für den Haushalt lohnt sich die Anmeldung trotzdem: Er kann nach § 35a EStG 20 % seiner Kosten, höchstens 510 € im Jahr, von der Steuer abziehen. Für Sie bringt die Anmeldung Unfallversicherung, Rentenansprüche und alle Arbeitnehmerrechte, von Urlaub bis Lohnfortzahlung. Schwarzarbeit im Haushalt kostet dagegen beide Seiten diesen Schutz.

Minijob neben Arbeitslosengeld oder Grundsicherung

Wer Arbeitslosengeld bezieht, darf daneben arbeiten, solange die Arbeitszeit unter 15 Stunden pro Woche bleibt. Vom Verdienst bleiben nach § 155 SGB III 165 € im Monat anrechnungsfrei, der Rest wird nach Abzug von Steuern, Beiträgen und Werbungskosten auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Melden Sie den Minijob der Agentur für Arbeit, bevor Sie anfangen.

Beziehen Sie Leistungen vom Jobcenter, gelten eigene Freibeträge für Erwerbseinkommen. Auch dort muss der Minijob gemeldet werden, und der Verdienst wird teilweise angerechnet. Die Minijob-Grenze selbst ändert sich dadurch nicht: Ob ein Minijob vorliegt, entscheidet allein der Verdienst aus der Beschäftigung.

Was Ihnen im Minijob netto bleibt

Im gewerblichen Minijob zahlen Sie keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Abgezogen wird nur Ihr Anteil zur Rentenversicherung von 3,6 %, es sei denn, Sie haben sich nach § 6 SGB VI befreien lassen. Die Steuer übernimmt meist der Arbeitgeber als Pauschsteuer nach § 40a EStG.

Verdienst Rentenbeitrag 3,6 % Auszahlung ohne Befreiung Auszahlung mit Befreiung
603 € (Grenze 2026) 21,71 € 581,29 € 603,00 €
633 € (Grenze 2027) 22,79 € 610,21 € 633,00 €

Die Zeile für 2027 setzt einen unveränderten Beitragssatz von 18,6 % voraus. Festgesetzt wird der Satz für 2027 erst zum Jahresende (Stand Oktober 2026).

Welche Zeilen auf Ihrer Abrechnung stehen müssen und was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt, rechnet der Beitrag Lohnabrechnung im Minijob Zeile für Zeile vor. Die Gehaltsabrechnungsanalyse von ProofDocs erklärt jede Position Ihrer eigenen Abrechnung und markiert, wo Stundenlohn, Grenze oder Abzüge nicht zusammenpassen.

Ihre Rechte im Minijob: Die Ratgeber im Überblick

Ein Minijob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis in Teilzeit. Die pauschalen Abgaben ändern nichts an Ihren Rechten. Diese Ratgeber erklären die wichtigsten Ansprüche im Einzelnen:

Thema Kurz gesagt Ratgeber
Urlaubmindestens vier Wochen im Jahr, umgerechnet auf Ihre ArbeitstageMinijob Urlaubsanspruch
Krankheitbis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung nach vier Wochen BeschäftigungKrank im Minijob
Kündigungin der Regel vier Wochen zum 15. oder Monatsende, nur schriftlichMinijob kündigen und Fristen
Überstundenbezahlt oder ausgeglichen, Grenze im Blick behaltenÜberstunden im Minijob
AbrechnungAnspruch auf eine Abrechnung in TextformLohnabrechnung im Minijob
Vertragschriftliche Arbeitsbedingungen spätestens am ersten ArbeitstagArbeitsvertrag im Minijob
EndeAufhebungsvertrag nur schriftlichAufhebungsvertrag im Minijob
ZeugnisAnspruch auf ein Arbeitszeugnis wie in jedem JobArbeitszeugnis im Minijob

Ob Ihr Minijob-Vertrag Stundenlohn, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen richtig regelt, prüft die Arbeitsvertragsanalyse von ProofDocs in wenigen Minuten.

Häufige Fehler bei der Minijob-Grenze

  1. Nur auf den Monat geschaut: Ein Monat über 603 € ist nicht automatisch ein Problem, ein Jahresverdienst über 7.236 € dagegen schon.

  2. Weihnachtsgeld vergessen: Fest zugesagte Einmalzahlungen zählen mit und können die Jahresgrenze sprengen.

  3. Planbare Mehrarbeit als Ausnahme verbucht: Das Weihnachtsgeschäft ist vorhersehbar und fällt nicht unter die Zwei-Monats-Regel.

  4. Fester Monatslohn trotz Mindestlohnerhöhung: Wer 2027 weiter 603 € für 43 Stunden erhält, wird unter Mindestlohn bezahlt.

  5. Zweiten Minijob verschwiegen: Die Verdienste werden zusammengerechnet, Nachforderungen treffen am Ende oft beide Seiten.

  6. Unbezahlte Zeiten: Rüstzeiten, Besprechungen oder Schulungen werden nicht erfasst. Dann stimmen weder Stundenlohn noch Arbeitszeitnachweis.

Checkliste: Bleibt Ihr Minijob 2027 ein Minijob?

  1. Stundenlohn prüfen: ab 01.01.2027 mindestens 14,60 €.

  2. Stunden mal Stundenlohn rechnen: Liegt das Ergebnis im Durchschnitt bei höchstens 633 € im Monat?

  3. Einmalzahlungen addieren: Bleibt der Jahresverdienst mit Weihnachts- und Urlaubsgeld bei höchstens 7.596 €?

  4. Weitere Jobs prüfen: Haben Sie einen zweiten Minijob oder einen Hauptjob, und weiß Ihr Arbeitgeber davon?

  5. Januarabrechnung 2027 kontrollieren: neuer Stundenlohn, richtige Stunden, Rentenbeitrag 3,6 % oder Befreiung.

  6. Bei Abweichungen schriftlich nachfragen und Belege wie Stundenzettel und Dienstpläne aufbewahren.

Musterformulierung: Anpassung zum 01.01.2027 anfragen

Wenn Ihr Vertrag einen festen Monatslohn nennt, sollten Sie vor dem Jahreswechsel klären, ob Stunden oder Lohn angepasst werden. Eine kurze Nachricht in Textform genügt:

„Sehr geehrte [Name der Ansprechperson], ab dem 01.01.2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 € pro Stunde. Laut meinem Arbeitsvertrag vom [Datum] erhalte ich [Betrag] € für [Anzahl] Stunden im Monat. Bitte teilen Sie mir bis zum [Datum] mit, ob ab Januar der Lohn auf mindestens [Stunden × 14,60] € angehoben oder die monatliche Arbeitszeit auf [Anzahl] Stunden angepasst wird, damit die Verdienstgrenze von 633 € eingehalten bleibt. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]“

Halten Sie die Antwort zusammen mit Ihrem Vertrag fest. Ändert sich die Arbeitszeit, muss der Arbeitgeber Ihnen die neuen Bedingungen spätestens an dem Tag mitteilen, an dem sie gelten.

Zusammenfassung

Die Minijob-Grenze 2026 beträgt 603 € im Monat und 7.236 € im Jahr, ab 2027 sind es 633 € und 7.596 €. Sie folgt automatisch dem Mindestlohn und erlaubt jeweils rund zehn Stunden pro Woche zum Mindestlohn. Entscheidend ist der regelmäßige Verdienst im Jahresblick, einschließlich fest zugesagter Einmalzahlungen.

Unvorhersehbare Ausnahmen sind in zwei Monaten pro Zeitjahr bis zum Doppelten der Grenze erlaubt. Wer dauerhaft mehr verdient, wechselt in den Midijob mit reduzierten Sozialabgaben. Prüfen Sie vor allem die erste Abrechnung 2027: Mit der Gehaltsabrechnungsanalyse von ProofDocs sehen Sie in wenigen Minuten, ob Stundenlohn, Grenze und Abzüge stimmen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Minijob Grenze 2026?

Die Minijob-Grenze 2026 beträgt 603 € im Monat und 7.236 € im Jahr. Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn von 13,90 € mal 130 geteilt durch 3, das sind 602,33 €, aufgerundet auf volle Euro. Maßgeblich ist der regelmäßige Verdienst. Einzelne Monate dürfen darüber liegen, solange der Jahresverdienst die 7.236 € nicht übersteigt. Unvorhersehbare Ausnahmen wie eine Krankheitsvertretung sind zusätzlich in zwei Monaten pro Zeitjahr bis 1.206 € erlaubt.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Ab dem 01.01.2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 € im Monat und 7.596 € im Jahr. Grund ist der Mindestlohn, der zum selben Tag von 13,90 € auf 14,60 € steigt: 14,60 € mal 130 geteilt durch 3 ergibt 632,67 €, aufgerundet 633 €. Der Midijob beginnt 2027 entsprechend bei 633,01 €. Ein fester Monatslohn von 603 € steigt nicht von allein, prüfen Sie deshalb, ob Ihr Stundenlohn 2027 mindestens 14,60 € beträgt.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob 2026 arbeiten?

Eine feste Stundengrenze gibt es nicht, entscheidend ist der Verdienst. Zum Mindestlohn von 13,90 € sind 2026 höchstens 43 Stunden im Monat möglich, das sind rund zehn Stunden pro Woche. Bei 15 € Stundenlohn sind es 40 Stunden, bei 20 € nur 30 Stunden im Monat. Zur Arbeitszeit zählen auch Vor- und Nacharbeit, Besprechungen und angeordnete Schulungen. Werden sie nicht erfasst, liegt Ihr tatsächlicher Stundenlohn womöglich unter dem Mindestlohn.

Darf ich im Minijob einmal mehr als 603 € verdienen?

Ja, in zwei Fällen. Erstens darf der Verdienst schwanken, solange der Jahresverdienst höchstens 7.236 € beträgt. Zweitens ist ein unvorhersehbares Überschreiten, etwa durch eine Krankheitsvertretung, in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres erlaubt. In diesen Monaten darf der Verdienst bis zum Doppelten der Grenze steigen, 2026 also bis 1.206 €. Planbare Mehrarbeit wie das Weihnachtsgeschäft fällt nicht unter diese Ausnahme.

Zählt Weihnachtsgeld zur Minijob-Grenze?

Ja, wenn Sie darauf einen Anspruch haben, etwa aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer betrieblichen Übung. Es wird dann auf das Jahr verteilt betrachtet. Bei 575 € im Monat und 300 € Weihnachtsgeld ergeben sich 7.200 €, das liegt 2026 unter der Jahresgrenze von 7.236 €. Bei 590 € im Monat wären es 7.380 €, dann wäre die Beschäftigung kein Minijob mehr. Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zählen dagegen in der Regel nicht mit.

Was passiert, wenn ich über 603 € verdiene?

Verdienen Sie regelmäßig mehr als 603 €, endet der Minijob und Sie sind im Midijob, dem Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € im Monat. Dann sind Sie in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert, zahlen aber reduzierte Beiträge. Die Rentenansprüche werden aus dem vollen Verdienst berechnet. War die Prognose des Arbeitgebers sorgfältig, gilt die Versicherungspflicht in der Regel erst ab dem Zeitpunkt, an dem das Überschreiten feststeht, und nicht rückwirkend.

Kann ich einen Minijob neben meinem Hauptjob haben?

Ja. Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt für Sie abgabenfrei bis auf den Rentenbeitrag von 3,6 %, von dem Sie sich befreien lassen können. Er wird nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Erst ein zweiter Minijob neben dem Hauptjob wird mit diesem zusammengerechnet und ist bis auf die Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig. Teilen Sie beiden Arbeitgebern mit, welche weiteren Beschäftigungen Sie haben, damit die Meldungen stimmen.

Wie viel darf ich im Minijob im Jahr verdienen?

2026 dürfen Sie im Minijob im Jahr höchstens 7.236 € verdienen, 2027 höchstens 7.596 €. Das ist das Zwölffache der Monatsgrenze von 603 € beziehungsweise 633 €. Fest zugesagte Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen dabei mit. Innerhalb des Jahres darf der Verdienst schwanken, drei Monate mit 750 € und neun Monate mit 500 € ergeben zum Beispiel 6.750 € und bleiben ein Minijob. Nur ein unvorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Monaten kann den Jahresbetrag zusätzlich erhöhen.