Kündigungsrechner: Abfindung und Klagefrist berechnen
RechnerKündigung erhalten? Kostenloser Abfindungsrechner: Abfindung berechnen und das Ende Ihrer 3-Wochen-Klagefrist ermitteln – sofort und ohne Registrierung.
So läuft es ab
Erfassen Schritt 1
Geben Sie Ihre Angaben in das Formular ein. Ohne Konto – Sie starten sofort.
Berechnen Schritt 2
Aus Ihren Angaben rechnet der Kündigungsrechner Abfindung und Klagefrist sofort aus, ohne Upload.
Umsetzen Schritt 3
Ihr Ergebnis nennt das Ende Ihrer Klagefrist, die mögliche Abfindung nach der Faustformel und nächste Schritte.
So funktioniert’s: Angaben eintragen → sofort Klagefrist und Abfindung sehen, kostenlos.
Beispielbericht ansehenAbfindung und Kündigungsschutzklagefrist berechnen
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Angaben gelöscht
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Berichte deaktivieren Sie jederzeit selbst.
Feste Löschfristen
Die Datenbank bereinigen wir nach festen Fristen.
Befristete Sicherungen
Sicherungskopien laufen automatisch aus.
Passende Leistungen
- Kündigungsprüfung Kündigungsschreiben hochladen: Formfehler, Kündigungsfrist, Sozialauswahl, Sonderkündigungsschutz und Abfindung in wenigen Minuten eingeordnet.
- Anspruchsschreiben Ein Geltendmachungsschreiben, das jeden Anspruch einzeln beziffert, Ihre Nachweise nennt und eine Zahlungsfrist setzt.
- Aufhebungsvertragsanalyse Aufhebungsvertrag prüfen lassen in wenigen Minuten: Sperrzeit, Abfindung, Freistellung, Zeugnis und Ausgleichsklausel eingeordnet, mit Formulierungen für Ihre Nachverhandlung.
- Verhandlungsschreiben Ob Bitte um einen Aufhebungsvertrag oder Gegenvorschlag zum Angebot: ein sachliches Schreiben, das Ihre Punkte konkret und begründet vorträgt.
- Aufhebungsvertragserstellung Ein vollständiger Entwurf mit allen üblichen Regelungen in nummerierten Paragrafen, ausgefüllt mit Ihren Angaben und ohne die Fallen typischer Muster.
- Arbeitszeugnisanalyse Jede Formulierung bewertet, Codes entschlüsselt, bessere Sätze vorgeschlagen.
Passende Ratgeber
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist meine Abfindung nach einer Kündigung?
Die Faustformel lautet: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei 10 Jahren und 4.000 € Bruttogehalt wären das ca. 20.000 €. Der kostenlose Kündigungsrechner berechnet Ihre mögliche Abfindung nach dieser Faustformel sofort aus Ihren Angaben.
Kann ich Abfindung und Klagefrist kostenlos berechnen?
Ja, der Kündigungsrechner ist 100 % kostenlos. Sie erhalten sofort Ihre berechnete Abfindungshöhe und die verbleibende Zeit bis zum Ablauf Ihrer 3-Wochen-Klagefrist – ohne Registrierung und ohne versteckte Kosten.
Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
Sie haben ab Zugang der Kündigung drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen (§ 4 KSchG). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 193 BGB). Verlängern lässt sie sich nicht, nur in Ausnahmefällen lässt das Gericht eine verspätete Klage nachträglich zu (§ 5 KSchG).
Welche Fristen muss ich bei einer Kündigungsschutzklage beachten?
Die wichtigste Frist ist die 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG: Ab Zugang der schriftlichen Kündigung haben Sie genau 21 Tage Zeit, um Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsschutzklagefrist verpasse?
Wenn Sie die 3-Wochen-Frist versäumen, tritt die sogenannte Wirksamkeitsfiktion ein: Die Kündigung gilt kraft Gesetzes als von Anfang an wirksam. Eine nachträgliche Klage ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn Sie unverschuldet an der rechtzeitigen Klageerhebung gehindert waren.
Was der Kündigungsrechner berechnet
Der Kündigungsrechner rechnet allein mit Ihren Angaben, ohne Upload, und zeigt das Ergebnis sofort. Er ermittelt vier Punkte:
Klagefrist
drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen bundesweiten Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 193 BGB).
Formale Voraussetzungen
ob das Kündigungsschutzgesetz nach Ihren Angaben gilt, also mehr als 10 Mitarbeiter und mehr als sechs Monate Beschäftigung, dazu die Kündigungsart und ein Sonderkündigungsschutz.
Abfindung
nach der Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr, kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Die Formel ist ein Ausgangspunkt für Verhandlungen, kein fester Betrag.
Nächste Schritte
was Sie bis zum Ende der Frist tun können, von der Prüfung des Kündigungsschreibens bis zum Arbeitszeugnis, das Ihnen nach § 109 GewO zusteht.
Der Kündigungsrechner liest Ihr Kündigungsschreiben nicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses können Sie bei ProofDocs Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen.
Kündigung prüfen und Abfindung berechnen: was nach dem Zugang zählt
Wer eine Kündigung erhalten hat, steht meist unter Schock und hat zugleich wenig Zeit. Die wichtigste Frist im deutschen Arbeitsrecht beginnt mit dem Tag, an dem das Schreiben bei Ihnen ankommt, und sie ist kurz: drei Wochen. Bevor Sie sich mit Einzelheiten befassen, sollten Sie deshalb drei Dinge wissen: bis wann Sie handeln müssen, ob das Kündigungsschutzgesetz für Sie gilt und in welcher Größenordnung eine Abfindung realistisch ist.
Der kostenlose Kündigungsrechner beantwortet genau diese drei Fragen, sofort und ohne Anmeldung. Er lädt kein Dokument hoch und ruft kein Sprachmodell auf, er rechnet ausschließlich mit Ihren Angaben: Kündigungsart, Betriebsgröße, Sonderkündigungsschutz, Betriebszugehörigkeit, Bruttogehalt und Tag des Zugangs. So können Sie Ihre Kündigung prüfen und die Abfindung berechnen, bevor Sie entscheiden, ob Sie anwaltlichen Rat einholen oder das Schreiben selbst genauer prüfen lassen.
Die Fristen nach einer Kündigung im Überblick
Nach einer Kündigung laufen mehrere Fristen nebeneinander. Der Kündigungsrechner berechnet die Klagefrist, die übrigen sollten Sie trotzdem kennen:
| Frist | Dauer | Rechtsgrundlage | Folge bei Versäumnis |
|---|---|---|---|
| Kündigungsschutzklage | drei Wochen ab Zugang | § 4 KSchG | Die Kündigung gilt als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). |
| Arbeitsuchendmeldung | drei Monate vor dem Ende, bei kürzerer Zeit binnen drei Tagen | § 38 SGB III | Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld (§ 159 Abs. 6 SGB III). |
| Zurückweisung mangels Vollmacht | unverzüglich, in der Regel etwa eine Woche | § 174 BGB | Der Formfehler der fehlenden Vollmacht kann nicht mehr gerügt werden. |
| Kündigungsfrist | vier Wochen bis sieben Monate, je nach Betriebszugehörigkeit | § 622 BGB | Ein zu früh genanntes Ende muss im Zweifel innerhalb der Klagefrist angegriffen werden. |
Die drei Wochen beginnen mit dem Zugang, nicht mit dem Datum auf dem Brief. Zugegangen ist ein Schreiben, sobald es in Ihren Briefkasten gelangt ist und mit der Leerung zu rechnen war, auch wenn Sie es erst später lesen. Die Frist endet am selben Wochentag drei Wochen später. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich das Ende auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB). Der Kündigungsrechner berücksichtigt das für die bundesweiten Feiertage. Eine verspätete Klage lässt das Gericht nur in Ausnahmefällen zu, wenn Sie trotz aller zumutbaren Sorgfalt verhindert waren (§ 5 KSchG).
Ihr genaues Ende nach der gesetzlichen Kündigungsfrist berechnet der kostenlose Kündigungsfristrechner. Alle Fristen rund um die Klage erklärt der Ratgeber Kündigungsschutzklage: alle Fristen.
Wann das Kündigungsschutzgesetz gilt
Der Rechner zeigt, ob nach Ihren Angaben die formalen Voraussetzungen einer Kündigungsschutzklage vorliegen. Den allgemeinen Kündigungsschutz gibt es nur unter zwei Bedingungen:
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Ihr Arbeitsverhältnis hat bei Zugang der Kündigung länger als sechs Monate bestanden (§ 1 KSchG).
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Im Betrieb arbeiten in der Regel mehr als zehn Beschäftigte (§ 23 KSchG). Auszubildende zählen nicht mit, Teilzeitkräfte anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Wochenstunden mit 0,75.
Gilt das Gesetz, braucht der Arbeitgeber einen Grund in Ihrer Person, in Ihrem Verhalten oder in betrieblichen Erfordernissen, und er muss ihn im Streitfall beweisen. Gilt es nicht, etwa in einem Kleinbetrieb oder in den ersten sechs Monaten, ist eine Kündigung trotzdem nicht schrankenlos. Sie kann an der Form scheitern, an einem Sonderkündigungsschutz wie in Schwangerschaft, Elternzeit oder bei Schwerbehinderung oder an einer fehlenden Anhörung des Betriebsrats. Auch dann gilt die Klagefrist von drei Wochen, und zwar für jede schriftliche Kündigung des Arbeitgebers, nicht nur für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten.
Abfindung berechnen: die Faustformel und ihre Grenzen
Der Kündigungsrechner schätzt Ihre Abfindung nach der Faustformel, die Arbeitsgerichte und Arbeitgeber als Ausgangspunkt verwenden: ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Gerechnet wird Bruttomonatsgehalt mal Jahre geteilt durch zwei, kaufmännisch auf volle Euro gerundet.
| Bruttomonatsgehalt | Betriebszugehörigkeit | Abfindung nach der Faustformel |
|---|---|---|
| 3.000 € | 4 Jahre | 6.000 € |
| 4.200 € | 7 Jahre | 14.700 € |
| 5.500 € | 12 Jahre | 33.000 € |
| 3.600 € | 20 Jahre | 36.000 € |
Wichtig ist, was diese Zahl ist: ein Anker für eine Verhandlung, kein Anspruch. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen, etwa nach § 1a KSchG, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, im Schreiben eine Abfindung für den Fall anbietet, dass Sie keine Klage erheben, und Sie die Frist verstreichen lassen. Dann beträgt sie ebenfalls ein halbes Monatsgehalt je Jahr, wobei ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet wird. Daneben kann ein Sozialplan eine Abfindung vorsehen.
In der Praxis entsteht eine Abfindung meist im Vergleich nach einer Kündigungsschutzklage. Wie hoch sie ausfällt, hängt davon ab, wie gut die Kündigung für den Arbeitgeber zu verteidigen wäre: Bei einer schwachen Begründung liegt der Faktor oft über 0,5, bei einer kaum angreifbaren Kündigung darunter. Löst das Gericht das Arbeitsverhältnis selbst auf, gelten Höchstgrenzen von zwölf Monatsverdiensten, bei älteren Beschäftigten mit langer Betriebszugehörigkeit bis zu 18 (§ 10 KSchG). Steuerlich kann die Fünftelregelung greifen (§ 34 EStG), Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine echte Abfindung nicht an. Mehr Varianten durchrechnen können Sie mit dem kostenlosen Abfindungsrechner, und welche Faktoren die Höhe verschieben, erklärt der Ratgeber Wie hoch ist eine Abfindung?.
So füllen Sie den Kündigungsrechner richtig aus
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Datum der Kündigung: der Tag, an dem Sie das Schreiben erhalten haben, nicht das Datum auf dem Brief. Davon hängt die Klagefrist ab, und schon ein Tag Unterschied kann entscheiden.
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Mitarbeiteranzahl: die Beschäftigten im Betrieb, Teilzeitkräfte anteilig. Wissen Sie es nicht genau, schätzen Sie vorsichtig und klären Sie es später.
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Monatsgehalt: Ihr regelmäßiges Bruttomonatsgehalt. Ob Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld anteilig einzurechnen sind, ist in Verhandlungen oft Streitpunkt, für die Faustformel genügt das Grundgehalt als Anker.
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Kündigungsart: wie sie im Schreiben steht. Ist das Ende eines befristeten Vertrags gemeint, weist der Bericht auf die eigene Klagefrist nach § 17 TzBfG hin.
Beispiel: Daniel Weber nach einer betriebsbedingten Kündigung
Daniel Weber (erfunden) arbeitet seit sieben Jahren als Fachkraft für Lagerlogistik in einem Betrieb mit 45 Beschäftigten und verdient 4.200 € brutto im Monat. Am Montag, 05.10.2026, findet er eine betriebsbedingte Kündigung in seinem Briefkasten. Das Schreiben ist auf den 30.09.2026 datiert. Einen Sonderkündigungsschutz hat er nach seiner Kenntnis nicht.
Er trägt den 05.10.2026 als Zugang ein, nicht das Datum auf dem Brief. Der Kündigungsrechner zeigt ihm:
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Klagefrist: bis Montag, 26.10.2026. Der Bericht zählt die verbleibenden Tage bei jedem Aufruf neu.
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Formale Voraussetzungen: erfüllt, denn der Betrieb hat mehr als zehn Beschäftigte, er ist länger als sechs Monate beschäftigt, und die Kündigungsart ist klagefähig.
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Abfindung nach der Faustformel: 4.200 € mal 7 geteilt durch 2 ergibt 14.700 €.
Mit dem Kündigungsfristrechner stellt er fest, dass ihm nach sieben Jahren eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende zusteht. Sein Arbeitsverhältnis endet also frühestens am 31.12.2026. Weil zwischen Zugang und Ende weniger als drei Monate liegen, meldet er sich noch am selben Tag online bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Danach lässt er das Schreiben selbst prüfen und vereinbart einen Termin bei einer Fachanwältin, der er die drei Zahlen gleich mitbringt. Ob er klagt, entscheidet er dort, rechtzeitig vor dem 26.10.2026.
Was der Kündigungsrechner nicht prüft
Der Kündigungsrechner liest Ihr Kündigungsschreiben nicht. Er weiß deshalb nicht, ob es eigenhändig unterschrieben ist (§ 623 BGB), ob die Unterschrift von einer berechtigten Person stammt, ob der genannte Termin die Kündigungsfrist wahrt, ob eine Sozialauswahl stattgefunden hat oder ob der Betriebsrat angehört wurde. Für diese Punkte gibt es die Kündigungsprüfung: Sie laden das Schreiben hoch und erhalten jeden Punkt einzeln eingeordnet, mit Formulierungshilfen und Ihren nächsten Schritten bis zur Klagefrist.
Wann Sie eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten sollten
Der Kündigungsrechner liefert eine Berechnung aus Ihren Angaben und keine Rechtsberatung. Ob eine Klage im Einzelfall sinnvoll ist, sollte eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beurteilen, besonders bei einer fristlosen Kündigung, bei Sonderkündigungsschutz oder wenn die Klagefrist nur noch wenige Tage läuft. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung oder die Gewerkschaft übernimmt diese Kosten oft. Eine Klage ist in der ersten Instanz auch ohne Anwalt über die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts möglich, wie der Ratgeber Kündigungsschutzklage ohne Anwalt zeigt.