Zum Inhalt springen

Strafzettel vom Privatparkplatz: kostenloser Check

Ein paar Fragen zur Zahlungsaufforderung beantworten: Sie sehen, welche Punkte Sie prüfen sollten, bevor Sie zahlen oder widersprechen.

  • Kostenlos
  • Ergebnis sofort
  • Ohne Anmeldung
  • Eingaben werden nicht gespeichert

Privatparkplatz-Check

Wie werden Sie angesprochen?*

Ihr Ergebnis

Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf „Strafzettel prüfen“. Das Ergebnis erscheint hier, sofort und kostenlos.

Strafzettel vom Privatparkplatz: worum es geht

Auf Parkplätzen von Supermärkten, Kliniken oder Wohnanlagen kontrollieren oft private Betreiber. Ihr „Strafzettel“ ist kein Bußgeld einer Behörde, sondern die Forderung einer Vertragsstrafe oder eines erhöhten Parkentgelts. Die Grundlage ist ein Vertrag: Wer auf den Parkplatz fährt, nimmt nach der Rechtsprechung die ausgeschilderten Bedingungen an, etwa „Parken nur mit Parkscheibe, höchstens 90 Minuten“. Verstößt jemand dagegen, verlangt der Betreiber den Betrag, der auf den Schildern steht.

Weil es um einen Vertrag geht, gelten andere Regeln als bei einem Knöllchen der Stadt. Es gibt keinen Bußgeldbescheid, keine Punkte und keine Behörde, sondern eine zivilrechtliche Forderung, die notfalls vor Gericht geklärt wird.

Die Punkte, auf die es ankommt

  • Beschilderung: Die Bedingungen gelten nur, wenn sie bei der Einfahrt deutlich erkennbar waren. Fotografieren Sie die Schilder, ihre Position und ihre Lesbarkeit.

  • Halter oder Fahrer: Den Vertrag schließt, wer parkt. Betreiber schreiben aber meist den Halter an, den sie über das Kennzeichen ermitteln. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Halter, der nicht selbst gefahren ist, das darlegen und sagen, wer als Fahrer in Betracht kommt. Tut er das nicht, kann ein Gericht annehmen, dass er selbst gefahren ist.

  • Beweise: Fordern Sie die Fotos an, auf die sich der Betreiber stützt, mit Datum und Uhrzeit.

  • Kassenbon: Waren Sie Kunde im Markt, kann ein Beleg helfen. Viele Betreiber und Märkte haben Kulanzregeln für Kunden.

  • Höhe: Vergleichen Sie den Betrag mit den Schildern. Zusätzliche Mahn- und Inkassokosten sind nicht in jeder Höhe erstattungsfähig.

  • Verjährung: Solche Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind (§ 195 BGB, § 199 BGB).

Was der Check zeigt und was nicht

Der Check stellt Ihnen die Fragen, die bei einer solchen Forderung zählen, und zeigt die Punkte, die Sie in Ihrem Fall prüfen sollten. Er sagt Ihnen nicht, ob Sie zahlen sollen, und er bewertet kein Schreiben eines bestimmten Betreibers. Ob eine konkrete Zahlungsaufforderung Schwächen hat, prüft die Parkforderungsanalyse von ProofDocs anhand eines Fotos des Schreibens; den passenden Widerspruch erstellt der Parkwiderspruch.

Reagieren statt ignorieren

Eine Zahlungsaufforderung einfach liegen zu lassen, ist selten eine gute Idee. Auf die erste Forderung folgen oft Mahnungen, dann ein Inkassoschreiben mit zusätzlichen Kosten, und am Ende kann der Betreiber klagen. Antworten Sie schriftlich, sachlich und mit Belegen, und behalten Sie eine Kopie. Hat bereits ein Inkassounternehmen geschrieben, hilft der Inkasso-Check beim Prüfen der Pflichtangaben.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich einen Strafzettel vom Privatparkplatz bezahlen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Es handelt sich um eine Vertragsstrafe aus den Parkbedingungen, nicht um ein Bußgeld. Entscheidend sind unter anderem, ob die Bedingungen deutlich ausgeschildert waren, ob gegen sie verstoßen wurde und wer gefahren ist. Der Check zeigt die Punkte, gibt aber keine Empfehlung, ob Sie zahlen sollen.

Muss ich als Halter sagen, wer gefahren ist?

Sie müssen niemanden benennen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Halter aber darlegen, dass er nicht selbst gefahren ist, und angeben, wer als Fahrer in Betracht kommt. Tut er das nicht, kann ein Gericht annehmen, dass er selbst gefahren ist.

Ist ein Strafzettel vom Privatparkplatz ein Bußgeld?

Nein. Private Betreiber können keine Bußgelder verhängen und keine Punkte in Flensburg eintragen lassen. Sie machen eine zivilrechtliche Forderung aus einem Vertrag geltend, der durch das Parken unter den ausgeschilderten Bedingungen entstehen soll. Durchsetzen können sie sie nur mit einem Mahnbescheid oder einer Klage.

Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

Meist folgen Mahnungen und ein Inkassoschreiben mit zusätzlichen Kosten. Am Ende kann der Betreiber einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder klagen. Gegen einen Mahnbescheid haben Sie nur zwei Wochen Zeit. Eine schriftliche, sachliche Antwort mit Belegen ist deshalb meist besser als Schweigen.

Hilft ein Kassenbon?

Wenn Sie Kunde des Marktes waren, kann ein Kassenbon zeigen, dass Sie den Parkplatz zum vorgesehenen Zweck genutzt haben. Viele Betreiber und Märkte haben Kulanzregeln für Kunden. Senden Sie immer eine Kopie, nie das Original, und behalten Sie eine Kopie Ihres Schreibens.

Wann verjährt die Forderung?

In der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Ein Verstoß im Jahr 2026 verjährt also frühestens mit Ablauf des 31.12.2029. Ein Mahnbescheid oder eine Klage hemmen die Verjährung.

Die Berechnung folgt den gesetzlichen Regeln und gibt eine Orientierung. Verträge, Tarifverträge und Besonderheiten Ihres Falls können abweichen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.