Rechner · Arbeitsalltag
Arbeitszeitrechner: Arbeitszeit mit Pausen berechnen
Arbeitsbeginn, Ende und Pausen eingeben: Sie sehen Ihre Arbeitszeit und ob Pausen und Höchstarbeitszeit dem Arbeitszeitgesetz entsprechen.
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Arbeitszeitrechner
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Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf „Arbeitszeit berechnen“. Das Ergebnis erscheint hier, sofort und kostenlos.
Der nächste Schritt
- Überlastungsanzeige Wenn die Arbeit nicht mehr sicher zu schaffen ist: eine sachliche Anzeige, die die Lage mit Zahlen dokumentiert, Sie entlastet und den Arbeitgeber zur Abhilfe auffordert. 7,99 €
- Anspruchsschreiben Ein Geltendmachungsschreiben, das jeden Anspruch einzeln beziffert, Ihre Nachweise nennt und eine Zahlungsfrist setzt. 9,99 €
- Arbeitsvertragsanalyse Jede Klausel Ihres Arbeitsvertrags bewertet, nachteilige Regelungen markiert und Formulierungen für die Nachverhandlung. 14,99 €
Arbeitszeit berechnen: So arbeitet der Rechner
Um Ihre Arbeitszeit zu berechnen, geben Sie Arbeitsbeginn, Arbeitsende und die Summe Ihrer Pausen in Minuten ein, optional auch die Arbeitstage pro Woche. Der Rechner geht in vier Schritten vor:
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Anwesenheit: die Zeit zwischen Beginn und Ende. Liegt das Ende vor dem Beginn, etwa bei einer Nachtschicht von 22:00 bis 06:00 Uhr, rechnet er über Mitternacht.
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Arbeitszeit: Anwesenheit minus Pausen. Das ist die Zeit, die das Arbeitszeitgesetz meint, denn Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Der Rechner zeigt sie in Stunden und Minuten und als Dezimalzahl, etwa 7:45 Std. und 7,75 Std. für die Stundenerfassung.
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Pausenprüfung: Bei mehr als sechs Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Reichen Ihre Pausen nicht, erscheint ein Hinweis.
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Höchstgrenzen: Mehr als zehn Stunden Arbeit am Tag meldet der Rechner als unzulässig. Mit Arbeitstagen pro Woche rechnet er die Wochenarbeitszeit hoch und weist auf die Grenze von 48 Stunden hin.
Minuten in Dezimalstunden umrechnen
Viele Zeiterfassungen und Stundenzettel verlangen Dezimalstunden. Teilen Sie dazu die Minuten durch 60. Die häufigsten Werte:
| Minuten | Dezimalstunden | Beispiel |
|---|---|---|
| 10 Min. | 0,17 | 7:10 Std. = 7,17 Std. |
| 15 Min. | 0,25 | 8:15 Std. = 8,25 Std. |
| 20 Min. | 0,33 | 6:20 Std. = 6,33 Std. |
| 30 Min. | 0,5 | 7:30 Std. = 7,5 Std. |
| 45 Min. | 0,75 | 9:45 Std. = 9,75 Std. |
Ein häufiger Fehler ist, 7:30 Stunden als 7,3 Stunden einzutragen. Über einen Monat gerechnet fehlen dann schnell mehrere bezahlte Stunden.
Maßgeblich für die Pausenregel ist die Arbeitszeit ohne Pausen. Wer 9:40 Stunden anwesend ist und 30 Minuten Pause macht, arbeitet 9:10 Stunden und braucht deshalb 45 Minuten Pause. Nimmt er 45 Minuten, sinkt die Arbeitszeit auf 8:55 Stunden, und die Pause genügt.
Beispiele zum Nachrechnen
| Eingabe | Arbeitszeit | Mindestpause | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 07:30 bis 17:00 Uhr, 30 Min. Pause, 5 Tage | 9:00 Std. (9 Std.) | 30 Min. | zulässig, 45 Std. pro Woche |
| 08:00 bis 18:15 Uhr, 30 Min. Pause, 5 Tage | 9:45 Std. (9,75 Std.) | 45 Min. | Pause zu kurz, 48:45 Std. pro Woche |
| 22:00 bis 06:00 Uhr, 30 Min. Pause | 7:30 Std. (7,5 Std.) | 30 Min. | zulässig |
Im zweiten Beispiel fehlen 15 Minuten Pause. Nimmt die Beschäftigte 45 Minuten, sinkt die Arbeitszeit auf 9:30 Stunden und die Woche auf 47:30 Stunden, beides im zulässigen Rahmen. Arbeitet sie so dauerhaft, muss der Arbeitgeber trotzdem dafür sorgen, dass der Durchschnitt von acht Stunden pro Werktag eingehalten wird, wie unten erklärt.
Rechtsgrundlage: Das Arbeitszeitgesetz
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 ArbZG). Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Da das Gesetz den Samstag als Werktag zählt, ergibt sich ein Durchschnitt von höchstens 48 Stunden pro Woche.
Die Pausen müssen im Voraus feststehen und dürfen in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Sie nicht ohne Pause arbeiten (§ 4 ArbZG). Nach dem Ende der täglichen Arbeit stehen Ihnen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit zu (§ 5 ArbZG). Wer abends um 22:00 Uhr Feierabend macht, darf also frühestens um 09:00 Uhr wieder anfangen.
Für Nachtarbeit gelten zusätzliche Regeln: Nachtarbeitnehmer dürfen grundsätzlich acht Stunden arbeiten, bis zu zehn Stunden nur, wenn innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden eingehalten wird (§ 6 ArbZG). An Sonn- und Feiertagen dürfen Beschäftigte grundsätzlich nicht arbeiten, für zahlreiche Branchen wie Krankenhäuser, Gastronomie oder Verkehrsbetriebe gibt es aber Ausnahmen (§ 9 ArbZG).
Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit seiner Beschäftigten erfassen (BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21). Wie Arbeitszeit, Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit im Vertrag geregelt werden, zeigt der Ratgeber zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag.
Häufige Fehler und Sonderfälle
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Pause am Anfang oder Ende: Eine Pause muss die Arbeit unterbrechen. Wer die Pause ans Ende legt und früher geht, hat keine Pause gemacht.
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Kurze Unterbrechungen mitzählen: Pausen unter 15 Minuten zählen nicht zur gesetzlichen Mindestpause, ebenso wenig Zeiten, in denen Sie auf Abruf am Platz bleiben müssen.
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Wege falsch zuordnen: Der Weg von zu Hause zur Arbeitsstätte ist keine Arbeitszeit. Fahrten zu Kunden während der Arbeit sind es in der Regel schon.
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Bereitschaftsdienst unterschätzen: Muss man sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort bereithalten, zählt das als Arbeitszeit.
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Jugendliche wie Erwachsene behandeln: Für Beschäftigte unter 18 gelten strengere Regeln, etwa 30 Minuten Pause bei mehr als viereinhalb Stunden und 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden (§ 11 JArbSchG). Der Rechner prüft nach dem Arbeitszeitgesetz.
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Überstunden nicht notieren: Wer Mehrarbeit bezahlt haben möchte, muss vor Gericht in der Regel darlegen, an welchen Tagen er wie lange gearbeitet hat und dass der Arbeitgeber die Stunden angeordnet oder geduldet hat. Halten Sie Beginn, Ende und Pausen deshalb täglich fest, etwa mit dem Ergebnis dieses Rechners. Arbeitszeit über acht Stunden am Werktag muss auch der Arbeitgeber aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren (§ 16 ArbZG).
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Tarifverträge übersehen: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen auf ihrer Grundlage dürfen in bestimmten Grenzen abweichen, etwa bei Bereitschaftsdiensten.
Arbeiten Sie regelmäßig länger als vereinbart, stellt sich die Frage nach der Vergütung. Der Beitrag zu Überstunden im Arbeitsvertrag erklärt, wann Mehrarbeit bezahlt werden muss und wann eine Pauschalklausel unwirksam ist. Was als Vollzeit gilt, beschreibt der Ratgeber zur Vollzeit im Arbeitsvertrag.
Wenn die Arbeitszeit dauerhaft zu hoch ist
Zeigt der Rechner regelmäßig fehlende Pausen oder zu lange Tage, sollten Sie das dokumentieren. Die Überlastungsanzeige von ProofDocs schildert die Lage sachlich mit Zahlen, entlastet Sie bei Fehlern, die aus der Überlastung entstehen, und fordert den Arbeitgeber zur Abhilfe auf. Für geleistete, aber nicht bezahlte Überstunden beziffert das Anspruchsschreiben Ihre Forderung mit Zahlungsfrist. Ob Ihr Vertrag die Arbeitszeit und Überstunden wirksam regelt, prüft die Arbeitsvertragsanalyse in wenigen Minuten.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich meine Arbeitszeit mit Pausen?
Ziehen Sie vom Arbeitsende den Arbeitsbeginn ab und davon die Pausen. Wer von 07:30 bis 17:00 Uhr anwesend ist und 30 Minuten Pause macht, arbeitet 9:30 minus 0:30, also 9:00 Stunden. Für die Stundenerfassung wird oft die Dezimalzahl gebraucht: 7:45 Stunden sind 7,75 Stunden, weil 45 Minuten drei Viertel einer Stunde sind. Ruhepausen zählen nach dem Arbeitszeitgesetz nicht zur Arbeitszeit und werden in der Regel auch nicht bezahlt.
Wie viel Pause steht mir gesetzlich zu?
Bei mehr als sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Die Pause darf in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden und muss im Voraus feststehen. Länger als sechs Stunden am Stück dürfen Sie nicht ohne Pause arbeiten. Wer bis zu sechs Stunden arbeitet, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Pause. Für Jugendliche gelten längere Pausen.
Wie viele Stunden darf ich am Tag arbeiten?
Grundsätzlich acht Stunden pro Werktag, höchstens aber zehn Stunden (§ 3 ArbZG). Die Verlängerung auf zehn Stunden ist nur erlaubt, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Da der Samstag als Werktag zählt, sind im Durchschnitt höchstens 48 Stunden pro Woche zulässig. Ausnahmen sind nur durch Tarifvertrag oder in Notfällen möglich. Pausen zählen bei diesen Grenzen nicht mit.
Wie lange muss die Ruhezeit zwischen zwei Schichten sein?
Mindestens elf Stunden ohne Unterbrechung (§ 5 ArbZG). Wer um 22:00 Uhr Feierabend macht, darf frühestens um 09:00 Uhr am nächsten Morgen wieder arbeiten. In einigen Bereichen, etwa in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und der Gastronomie, kann die Ruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn die Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. Auch kurze dienstliche Tätigkeiten nach Feierabend können die Ruhezeit unterbrechen.
Zählt die Fahrt zur Arbeit als Arbeitszeit?
Der normale Weg von zu Hause zur Arbeitsstätte und zurück zählt nicht als Arbeitszeit. Anders ist es bei Fahrten, die Teil der Arbeit sind: Wer während der Arbeitszeit zu Kunden, Baustellen oder einem anderen Standort fährt, arbeitet in dieser Zeit. Bei Außendienstmitarbeitern ohne festen Arbeitsort zählt nach der Rechtsprechung auch die Fahrt zum ersten und vom letzten Kunden. Ob und wie Fahrzeiten bezahlt werden, kann Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag regeln.
Muss mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit erfassen?
Ja. Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen, also Beginn, Ende und Dauer. Das dient dem Schutz vor zu langen Arbeitszeiten und hilft Ihnen, Überstunden nachzuweisen. Wie die Erfassung erfolgt, ob elektronisch oder auf Papier, kann der Arbeitgeber bestimmen. Führen Sie zusätzlich eigene Aufzeichnungen, wenn Sie Überstunden später geltend machen möchten.
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Die Berechnung folgt den gesetzlichen Regeln und gibt eine Orientierung. Arbeits- und Tarifverträge können abweichen; sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.