Zum Inhalt springen

Rechner · Arbeitsalltag

Elternzeitrechner: Fristen und Dauer berechnen

Geburtstag, Beginn und Dauer eingeben: Sie sehen, bis wann der Antrag beim Arbeitgeber sein muss, wann die Elternzeit endet und was vom Urlaub bleibt.

  • Kostenlos
  • Ergebnis sofort
  • Ohne Anmeldung
  • Eingaben werden nicht gespeichert

Elternzeitrechner

Oder der errechnete Termin, wenn es noch nicht geboren ist.
Für die mögliche Kürzung nach § 17 BEEG.

Ihr Ergebnis

Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf „Elternzeit berechnen“. Das Ergebnis erscheint hier, sofort und kostenlos.

Elternzeit berechnen: So arbeitet der Rechner

Um die Elternzeit zu berechnen, geben Sie den Geburtstag Ihres Kindes oder den errechneten Termin ein, den gewünschten Beginn und die Dauer in Monaten. Optional tragen Sie Ihren Jahresurlaub ein. Der Rechner ermittelt daraus fünf Dinge:

  1. Das Ende: Beginn plus die gewählten Monate, minus einen Tag. Zwölf Monate ab dem 01.02. enden am 31.01. des Folgejahres.

  2. Die Antragsfrist: Der Antrag muss sieben Wochen vor dem Beginn beim Arbeitgeber sein, wenn die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag beginnt, und dreizehn Wochen vorher, wenn sie danach beginnt. Fällt das Fristende auf ein Wochenende, einen bundesweiten Feiertag oder den 24. oder 31. Dezember, empfiehlt der Rechner den Arbeitstag davor. Für den Versand per Einwurf-Einschreiben rechnet er zwei weitere Arbeitstage zurück.

  3. Den Kündigungsschutz: Er beginnt mit dem Antrag, frühestens acht Wochen vor dem Beginn, bei einer Elternzeit nach dem dritten Geburtstag frühestens vierzehn Wochen vorher.

  4. Die verbleibende Elternzeit: Je Elternteil und Kind gibt es bis zu 36 Monate. Der Rechner zieht die gewählten Monate ab.

  5. Die mögliche Urlaubskürzung: Je vollem Kalendermonat in Elternzeit darf der Arbeitgeber ein Zwölftel des Jahresurlaubs streichen. Der Rechner zählt nur Monate, die vom ersten bis zum letzten Tag in der Elternzeit liegen.

Zusätzlich warnt er, wenn die Elternzeit vor der Geburt beginnen soll, nicht vor dem achten Geburtstag endet oder nach dem dritten Geburtstag mehr als 24 Monate umfasst. Außerdem zeigt er, welche Form der Antrag braucht.

Beispiel: zwölf Monate ab dem errechneten Termin

Ein Vater erwartet sein Kind am 12.01.2027 und möchte ab diesem Tag zwölf Monate Elternzeit nehmen. Sein Jahresurlaub beträgt 30 Tage. Der Rechner zeigt:

Angabe Beginn 12.01.2027 Beginn 01.02.2027
Ende der Elternzeit 11.01.2028 31.01.2028
Antrag beim Arbeitgeber spätestens 24.11.2026 14.12.2026
Einwurf-Einschreiben aufgeben spätestens 20.11.2026 10.12.2026
Kündigungsschutz frühestens ab 17.11.2026 07.12.2026
Volle Kalendermonate in Elternzeit 11 (Februar bis Dezember 2027) 12 (Februar 2027 bis Januar 2028)
Mögliche Urlaubskürzung 27,5 Tage 30 Tage

Der Vergleich zeigt einen oft übersehenen Effekt: Beginnt die Elternzeit mitten im Monat, sind weder der erste noch der letzte Monat volle Kalendermonate. Bei einem Beginn am 12.01. darf der Arbeitgeber deshalb nur elf Zwölftel kürzen, also 30 × 11 ÷ 12 = 27,5 Tage. In beiden Fällen bleiben 24 Monate Elternzeit für später übrig.

Elternzeit aufteilen und später nehmen

Jeder Elternteil hat seinen eigenen Anspruch von 36 Monaten, die Ansprüche werden nicht zusammengerechnet. Ein Beispiel: Die Mutter nimmt nach dem Mutterschutz zwölf Monate, der Vater zwei Monate parallel ab der Geburt und zehn weitere Monate, wenn das Kind in die Schule kommt. Für diesen späteren Abschnitt nach dem dritten Geburtstag gilt die längere Antragsfrist von dreizehn Wochen, und der Kündigungsschutz beginnt frühestens vierzehn Wochen vorher. Geben Sie jeden Abschnitt einzeln in den Rechner ein, um seine Fristen zu sehen.

Rechtsgrundlage: Was das BEEG vorschreibt

Anspruch und Dauer

Jeder Elternteil hat bis zum dritten Geburtstag des Kindes Anspruch auf Elternzeit (§ 15 BEEG). Bis zu 24 Monate davon können zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag genommen werden. Beide Eltern können gleichzeitig in Elternzeit sein. Bei der Mutter wird die Schutzfrist nach der Geburt auf die Elternzeit angerechnet. Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten haben Sie nach sechs Monaten Beschäftigung einen Anspruch darauf, für mindestens zwei Monate auf 15 bis 32 Wochenstunden zu verringern. Was dabei im Vertrag zu regeln ist, zeigt der Beitrag zur Teilzeit im Arbeitsvertrag.

Antrag und Form

Die Elternzeit muss sieben beziehungsweise dreizehn Wochen vor Beginn verlangt werden (§ 16 BEEG). Für die ersten zwei Jahre ab der Geburt müssen Sie im Antrag verbindlich festlegen, für welche Zeiträume Sie Elternzeit nehmen. Je Elternteil sind drei Abschnitte möglich, weitere nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Für Kinder, die ab dem 01.05.2025 geboren sind, genügt die Textform, etwa eine E-Mail. Für frühere Geburten braucht der Antrag weiterhin Ihre eigenhändige Unterschrift.

Urlaub und Kündigungsschutz

Der Arbeitgeber kann den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 BEEG). Er muss die Kürzung erklären, automatisch geschieht sie nicht. Arbeiten Sie während der Elternzeit bei ihm in Teilzeit, ist die Kürzung ausgeschlossen. Mehr zur Berechnung im Beitrag zu den Urlaubstagen im Arbeitsvertrag. Ab dem Antrag, frühestens acht Wochen vor Beginn, und während der gesamten Elternzeit darf der Arbeitgeber nur in seltenen Ausnahmefällen mit behördlicher Zustimmung kündigen (§ 18 BEEG). Einen Überblick über weitere Schutzrechte gibt der Ratgeber zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmer.

Häufige Fehler und Sonderfälle

  • Elternzeit und Elterngeld verwechseln: Die Elternzeit beantragen Sie beim Arbeitgeber, das Elterngeld bei der Elterngeldstelle. Beides läuft unabhängig voneinander, mit eigenen Fristen.

  • Frist verpassen: Ein verspäteter Antrag ist nicht unwirksam, die Elternzeit beginnt dann aber erst sieben beziehungsweise dreizehn Wochen nach dem Zugang, sofern der Arbeitgeber nicht früher zustimmt.

  • Keine Zeiträume festlegen: Ein Antrag „ab Geburt für ein Jahr, Rest später“ legt für die ersten zwei Jahre nichts Verbindliches fest. Nennen Sie konkrete Daten für jeden Abschnitt.

  • Später verlängern wollen: Eine Verlängerung oder vorzeitige Beendigung braucht grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitgebers. Planen Sie deshalb lieber großzügig.

  • Selbst kündigen: Zum Ende der Elternzeit gilt für Ihre eigene Kündigung eine Sonderfrist von drei Monaten (§ 19 BEEG).

Vom Ergebnis zum fertigen Antrag

Kennen Sie Fristen und Zeiträume, fehlt nur noch das Schreiben. Der Elternzeitantrag von ProofDocs erstellt es in wenigen Minuten, mit verbindlich festgelegten Abschnitten, einem optionalen Teilzeitwunsch und der Frist, bis wann er beim Arbeitgeber sein muss. Ob Ihre Abrechnungen vor und nach der Elternzeit stimmen, etwa nach einer Rückkehr in Teilzeit, prüft die Gehaltsabrechnungsanalyse. Kürzt der Arbeitgeber den Urlaub zu Unrecht oder zahlt er Resturlaub nicht aus, fordert das Anspruchsschreiben den Betrag mit Frist ein.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss ich die Elternzeit beantragen?

Spätestens sieben Wochen vor dem Beginn, wenn die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes beginnt, und spätestens dreizehn Wochen vorher, wenn sie zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag liegt (§ 16 BEEG). Entscheidend ist der Tag, an dem der Antrag beim Arbeitgeber eingeht, nicht das Absendedatum. Für eine Elternzeit ab dem 12.01.2027 muss er bis zum 24.11.2026 vorliegen. Ein verspäteter Antrag verschiebt den Beginn entsprechend nach hinten.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Jeder Elternteil kann bis zu 36 Monate Elternzeit je Kind nehmen, also bis zum dritten Geburtstag. Bis zu 24 Monate davon dürfen Sie auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag verschieben. Beide Eltern können gleichzeitig oder nacheinander Elternzeit nehmen, jeder bis zu drei Abschnitte. Für die ersten zwei Jahre ab der Geburt müssen Sie im Antrag verbindlich festlegen, wann Sie Elternzeit nehmen. Bei der Mutter zählt die Schutzfrist nach der Geburt mit.

Darf der Arbeitgeber meinen Urlaub wegen Elternzeit kürzen?

Ja, um ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Kalendermonat in Elternzeit (§ 17 BEEG). Er muss die Kürzung ausdrücklich erklären, sie geschieht nicht automatisch. Arbeiten Sie während der Elternzeit bei ihm in Teilzeit, darf er nicht kürzen. Nur volle Kalendermonate zählen: Bei 30 Urlaubstagen und zwölf Monaten Elternzeit ab dem 12.01.2027 liegen elf volle Monate in der Elternzeit, die Kürzung beträgt höchstens 27,5 Tage statt 30.

Reicht eine E-Mail für den Antrag auf Elternzeit?

Für Kinder, die ab dem 01.05.2025 geboren sind, ja: Seitdem genügt die Textform, also etwa eine E-Mail. Für Kinder, die vorher geboren wurden, braucht der Antrag weiterhin die Schriftform mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift. Ein Fax oder eine eingescannte Unterschrift reicht dann nicht. In beiden Fällen sollten Sie den Zugang beweisen können, etwa durch eine Eingangsbestätigung des Arbeitgebers oder die persönliche Übergabe gegen Unterschrift.

Ab wann bin ich in der Elternzeit vor einer Kündigung geschützt?

Ab dem Antrag, frühestens jedoch acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit, bei einer Elternzeit nach dem dritten Geburtstag frühestens vierzehn Wochen vorher (§ 18 BEEG). Der Schutz gilt bis zum Ende der Elternzeit. Eine Kündigung ist dann nur in besonderen Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich. Wer seinen Antrag sehr früh stellt, ist deshalb nicht früher geschützt. Der Rechner zeigt Ihnen das Datum, ab dem der Schutz greift.

Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche. In Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten haben Sie nach sechs Monaten Beschäftigung einen Anspruch darauf, für mindestens zwei Monate auf 15 bis 32 Wochenstunden zu verringern, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Den Wunsch teilen Sie dem Arbeitgeber rechtzeitig mit, am besten zusammen mit dem Antrag auf Elternzeit. Arbeiten Sie in Teilzeit beim selben Arbeitgeber, darf er Ihren Urlaub nicht wegen der Elternzeit kürzen.

Die Berechnung folgt den gesetzlichen Regeln und gibt eine Orientierung. Arbeits- und Tarifverträge können abweichen; sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.