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Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer: Vorlage und Anleitung

Kündigungsschreiben kostenlos ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben, mit Frist, Zeugnis und Resturlaub.

Redaktion: ProofDocs | Veröffentlicht: | ca. 14 Min. Lesezeit

Ein Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer ist schnell geschrieben, doch kleine Fehler kosten Zeit oder Geld: eine falsch berechnete Frist, eine fehlende Unterschrift oder ein Schreiben, dessen Zugang Sie später nicht beweisen können. Mit der kostenlosen Vorlage auf dieser Seite füllen Sie Ihr Kündigungsschreiben direkt im Browser aus, drucken es und unterschreiben es von Hand. Die Vorlage fragt automatisch Ihr Arbeitszeugnis, Ihren Resturlaub und eine Eingangsbestätigung mit ab.

Im Ratgeber darunter erfahren Sie, welche Angaben in das Schreiben gehören, welche Kündigungsfrist für Sie gilt und woran Sie nach der Kündigung denken sollten. Wenn Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben, lohnt sich vor der Unterschrift ein Blick in den neuen Vertrag. Worauf es dabei ankommt, zeigt der Leitfaden Arbeitsvertrag prüfen lassen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie auf Papier steht und von Ihnen eigenhändig unterschrieben ist. E-Mail, Fax und Messenger reichen nicht (§ 623 BGB).

  • Einen Grund müssen Sie bei einer ordentlichen Kündigung nicht angeben.

  • Ohne abweichende Regelung gilt für Arbeitnehmer eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in der Probezeit zwei Wochen.

  • Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ sichert Sie ab, falls Sie sich bei der Frist verrechnet haben.

  • Entscheidend ist der Tag, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber ankommt. Übergeben Sie sie so, dass Sie den Zugang beweisen können.

  • Melden Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend und fordern Sie Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis gleich im Kündigungsschreiben an.

Kündigungsschreiben kostenlos erstellen

Ihre Angaben werden nicht an ProofDocs übertragen und nicht gespeichert. Das Schreiben entsteht nur in Ihrem Browser. Pflichtfelder sind mit * markiert.

Leer lassen für das heutige Datum.
Beendigung
Zusätzliche Bitten im Schreiben

Wichtig: Unterschreiben Sie das ausgedruckte Schreiben von Hand. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder Messenger ist unwirksam. Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.

Arbeitsvertragsanalyse

Arbeitsvertrag prüfen lassen – bevor Sie unterschreiben.

Verstehen Sie wirklich jeden Paragraphen Ihres Arbeitsvertrags? Unsere KI-gestützte Analyse prüft jede einzelne Klausel nach aktuellem deutschem Arbeitsrecht und deckt problematische Formulierungen auf. Sie erfahren genau, welche Klauseln für Sie nachteilig sind und erhalten konkrete Vorschläge, wie Sie diese erfolgreich nachverhandeln können.

  • Klauselanalyse: Jede Klausel einzeln geprüft und eingeordnet.

  • Risikoerkennung: Unwirksame Klauseln klar identifiziert.

  • Empfehlungen: Konkrete Vorschläge zur Nachverhandlung.

  • Prüfung nach BGB, TzBfG, ArbZG und aktueller Rechtsprechung.

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Was gehört in ein Kündigungsschreiben?

Das Gesetz schreibt für die Kündigung keinen bestimmten Wortlaut vor. Es kommt darauf an, dass der Arbeitgeber zweifelsfrei erkennen kann, dass Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen und zu welchem Zeitpunkt. Die folgende Übersicht zeigt, welche Bestandteile zwingend sind und welche sich in der Praxis bewährt haben.

Bestandteil Notwendig? Hinweis
Ihr Name und Ihre Anschrift Ja Der Arbeitgeber muss erkennen, wer kündigt.
Name und Anschrift des Arbeitgebers Ja Maßgeblich ist der Arbeitgeber laut Arbeitsvertrag, nicht der Vorgesetzte.
Ort und Datum Empfohlen Das Datum des Schreibens ist nicht der Zugang, hilft aber bei der Einordnung.
Eindeutige Kündigungserklärung Ja Das Wort „kündigen“ ist nicht Pflicht, beseitigt aber jeden Zweifel.
Beendigungstermin Empfohlen Mit dem Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ absichern.
Bitte um Arbeitszeugnis und Eingangsbestätigung Empfohlen Das qualifizierte Zeugnis gibt es nur auf Verlangen (§ 109 GewO).
Eigenhändige Unterschrift Ja Ohne Unterschrift von Hand ist die Kündigung unwirksam (§§ 623, 126 BGB).
Kündigungsgrund Nein Bei der ordentlichen Kündigung weglassen.

Die Kündigungserklärung

Der Kern jedes Kündigungsschreibens ist ein einziger Satz: „Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum].“ Formulierungen wie „Ich überlege zu gehen“ oder „Ich möchte das Arbeitsverhältnis gern beenden“ sind zu vage. Sie laden zu der Frage ein, ob Sie wirklich gekündigt haben, und genau diese Frage wollen Sie vermeiden.

Der Beendigungstermin und der Zusatz „hilfsweise“

Nennen Sie das Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll, und ergänzen Sie „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Haben Sie sich bei der Frist verrechnet, gilt die Kündigung dann automatisch zum frühestmöglichen richtigen Termin. Wer sich die Rechnung sparen will, kann auch nur „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen. Dann sollten Sie den Arbeitgeber aber um eine schriftliche Bestätigung des Enddatums bitten, damit Sie Ihren nächsten Arbeitsbeginn sicher planen können.

Die Unterschrift

Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein, mit Ihrem Namen und mit Tinte oder Kugelschreiber auf dem Papier, das beim Arbeitgeber ankommt. Eine eingescannte oder kopierte Unterschrift genügt ebenso wenig wie eine elektronische Signatur, denn § 623 BGB schließt die elektronische Form für Kündigungen ausdrücklich aus. Behalten Sie eine Kopie des unterschriebenen Schreibens für Ihre Unterlagen.

Kündigungsschreiben-Muster zum Nachlesen

So sieht ein vollständiges Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer aus. Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern oder nutzen Sie die Vorlage oben, die das Schreiben mit Ihren Daten füllt.

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Firma]
z. Hd. [Personalabteilung]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus, das sich auf Art und Dauer meiner Tätigkeit sowie auf meine Leistung und mein Verhalten erstreckt.

Bitte teilen Sie mir mit, wie mein verbleibender Urlaubsanspruch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gewährt wird.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Datum der Beendigung schriftlich.

Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift von Hand]
[Vorname Nachname]

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?

Welche Frist Sie einhalten müssen, steht zuerst in Ihrem Arbeitsvertrag. Enthält er keine Regelung und gilt kein Tarifvertrag, greift § 622 BGB. Für Arbeitnehmer ist das in den meisten Fällen die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten nach dem Gesetz nur, wenn der Arbeitgeber kündigt. Ihren genauen Termin berechnen Sie mit dem Kündigungsfristen-Rechner.

Situation Frist Rechtsgrundlage
Keine Regelung im Vertrag 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende § 622 Abs. 1 BGB
Vereinbarte Probezeit (höchstens 6 Monate) 2 Wochen zu jedem Tag § 622 Abs. 3 BGB
Vertrag mit längerer Frist, z. B. 3 Monate zum Quartalsende Die vertragliche Frist Arbeitsvertrag, begrenzt durch § 622 Abs. 6 BGB
Tarifvertrag anwendbar Die tarifliche Frist § 622 Abs. 4 BGB
Ausbildung nach der Probezeit 4 Wochen, mit Angabe des Grundes § 22 Abs. 2 und 3 BBiG

Eine vertragliche Frist darf für Sie nie länger sein als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB). Steht in Ihrem Vertrag eine Frist, die nur Sie bindet, gilt stattdessen die Frist des Arbeitgebers. Bei unklaren Klauseln lohnt es sich, den Vertrag vor der Kündigung genau zu lesen. Ein Überblick über die Inhalte eines Arbeitsvertrags hilft bei der Einordnung.

Wie kommt die Kündigung sicher beim Arbeitgeber an?

Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Arbeitgeber zugeht (§ 130 BGB). Für die Frist zählt deshalb nicht der Tag, an dem Sie das Schreiben verfassen oder abschicken, sondern der Tag, an dem es beim Arbeitgeber ankommt. Kommt es später zum Streit, müssen Sie den Zugang beweisen können.

Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung

Der sicherste Weg ist die Übergabe an eine empfangsberechtigte Person, etwa in der Personalabteilung oder an die Geschäftsführung. Lassen Sie sich den Erhalt auf einer Kopie mit Datum und Unterschrift bestätigen. Die Vorlage bittet zusätzlich um eine schriftliche Eingangsbestätigung, auf die Sie sich im Zweifel berufen können.

Übergabe durch einen Boten

Können Sie das Schreiben nicht selbst übergeben, beauftragen Sie eine Vertrauensperson. Sie sollte das Schreiben vorher lesen, selbst in den Umschlag stecken und dann übergeben oder in den Briefkasten des Arbeitgebers einwerfen. Datum, Uhrzeit und Ort notiert sie schriftlich. Ein Bote kann später als Zeuge aussagen, was genau zugegangen ist.

Versand per Post

Ein einfacher Brief lässt sich im Streitfall kaum beweisen. Wenn Sie die Post nutzen, planen Sie mehrere Tage Puffer ein, damit der Brief vor dem Stichtag ankommt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Kündigung rechtzeitig beim Arbeitgeber eingeht.

Arbeitsvertragsanalyse

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Verstehen Sie wirklich jeden Paragraphen Ihres Arbeitsvertrags? Unsere KI-gestützte Analyse prüft jede einzelne Klausel nach aktuellem deutschem Arbeitsrecht und deckt problematische Formulierungen auf. Sie erfahren genau, welche Klauseln für Sie nachteilig sind und erhalten konkrete Vorschläge, wie Sie diese erfolgreich nachverhandeln können.

  • Klauselanalyse: Jede Klausel einzeln geprüft und eingeordnet.

  • Risikoerkennung: Unwirksame Klauseln klar identifiziert.

  • Empfehlungen: Konkrete Vorschläge zur Nachverhandlung.

  • Prüfung nach BGB, TzBfG, ArbZG und aktueller Rechtsprechung.

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Schritt für Schritt zur Kündigung

Mit diesen sechs Schritten kündigen Sie Ihr Arbeitsverhältnis ohne Stolperfallen. Nehmen Sie sich dafür ein paar Tage vor dem gewünschten Stichtag Zeit.

  1. Frist klären: Lesen Sie die Kündigungsregelung in Ihrem Arbeitsvertrag und prüfen Sie, ob ein Tarifvertrag gilt. Berechnen Sie daraus den frühesten Beendigungstermin.

  2. Schreiben erstellen: Füllen Sie die Vorlage oben aus, wählen Sie Datum oder nächstmöglichen Zeitpunkt und lassen Sie die Bitte um das Arbeitszeugnis aktiviert.

  3. Ausdrucken und unterschreiben: Drucken Sie das Schreiben aus und unterschreiben Sie es mit Ihrem Namen von Hand. Fertigen Sie eine Kopie an.

  4. Nachweisbar übergeben: Übergeben Sie das Original persönlich gegen Empfangsbestätigung oder durch einen Boten.

  5. Arbeitsuchend melden: Wenn Sie noch keine neue Stelle haben, melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit, spätestens drei Monate vor dem Ende oder innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung.

  6. Arbeitszeugnis im Blick behalten: Das Zeugnis ist mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig. Prüfen Sie es sofort nach Erhalt, denn Korrekturen lassen sich am leichtesten zeitnah durchsetzen.

Kündigung in besonderen Situationen

Für einige Arbeitsverhältnisse gelten Besonderheiten, die Sie vor dem Schreiben kennen sollten.

Kündigung in der Probezeit

Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten können beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, und zwar zu jedem beliebigen Tag. Entscheidend ist, dass die Kündigung noch innerhalb der Probezeit zugeht. Das Arbeitsverhältnis darf auch erst nach dem Ende der Probezeit auslaufen.

Befristeter Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der Befristung von selbst. Vorher ordentlich kündigen können Sie nur, wenn das im Vertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Fehlt eine solche Regelung, bleibt nur ein Aufhebungsvertrag oder, bei einem wichtigen Grund, die fristlose Kündigung.

Minijob und Teilzeit

Für Minijobs und Teilzeitstellen gelten dieselben Regeln wie für Vollzeitstellen: Schriftform mit Unterschrift und, ohne abweichende Vereinbarung, die Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaub und ein Arbeitszeugnis.

Ausbildung

In der Probezeit einer Ausbildung können Sie jederzeit ohne Frist kündigen. Danach können Auszubildende mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen wollen. Die Kündigung muss dann schriftlich den Grund nennen (§ 22 BBiG).

Fristlose Kündigung

Auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen, wenn ihnen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Frist nicht zumutbar ist, etwa bei monatelang ausbleibendem Gehalt. Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erklärt werden, nachdem Sie vom Grund erfahren haben (§ 626 Abs. 2 BGB). Weil hier viel schiefgehen kann, sollten Sie sich vorher beraten lassen. Die Vorlage auf dieser Seite ist für die ordentliche Kündigung gedacht.

Was nach der Kündigung wichtig wird

Mit dem Kündigungsschreiben ist das Wichtigste getan, doch bis zum letzten Arbeitstag gibt es noch einiges zu regeln.

Arbeitszeugnis anfordern und prüfen

Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie nach § 109 GewO Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, auf Verlangen als qualifiziertes Zeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten. Die Vorlage fordert es deshalb gleich mit an. Viele Zeugnisse enthalten Formulierungen, die freundlich klingen und doch eine schlechte Note bedeuten. Bevor Sie das Zeugnis für Bewerbungen nutzen, sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen. Bei ProofDocs.de ist die Kurzanalyse kostenlos, der vollständige Bericht kostet einmalig 14,99 €.

Resturlaub und Überstunden

Offener Urlaub wird in der Regel bis zum letzten Arbeitstag gewährt. Lässt er sich wegen der Beendigung nicht mehr nehmen, muss der Arbeitgeber ihn nach § 7 Abs. 4 BUrlG auszahlen. Klären Sie deshalb früh, wie viele Urlaubstage noch offen sind. Ob Überstunden ausgezahlt oder abgebaut werden, richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag.

Arbeitsuchend melden und Sperrzeit

Haben Sie noch keine neue Stelle, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen (§ 38 SGB III). Wer selbst kündigt, ohne einen wichtigen Grund zu haben, riskiert zudem eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von in der Regel zwölf Wochen (§ 159 SGB III).

Der neue Arbeitsvertrag

Kündigen Sie erst, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben vor Ihnen liegt. Prüfen Sie vorher Probezeit, Kündigungsfristen, Überstundenregelung und ein mögliches Wettbewerbsverbot. Die Arbeitsvertragsanalyse von ProofDocs.de ordnet die Klauseln zu Vergütung, Arbeitszeit und Vertragsbeendigung in rund 60 Sekunden ein.

Häufige Fehler beim Kündigungsschreiben

Diese Fehler begegnen uns in der Praxis am häufigsten. Jeder davon lässt sich mit wenig Aufwand vermeiden.

  1. Kündigung per E-Mail oder Messenger: Sie ist unwirksam, das Arbeitsverhältnis läuft weiter.

  2. Fehlende oder kopierte Unterschrift: Nur die eigenhändige Unterschrift auf dem Original zählt.

  3. Frist ab Absendedatum gerechnet: Maßgeblich ist der Zugang beim Arbeitgeber, nicht der Tag, an dem Sie den Brief einwerfen.

  4. Kein „hilfsweise“: Ohne den Zusatz entsteht bei einem Rechenfehler Streit darüber, wann das Arbeitsverhältnis endet.

  5. Unnötiger Kündigungsgrund: Er hilft Ihnen nicht und kann bei der Agentur für Arbeit gegen Sie verwendet werden.

  6. Arbeitszeugnis vergessen: Das qualifizierte Zeugnis gibt es nur auf Verlangen. Fordern Sie es im Kündigungsschreiben gleich mit an.

Zusammenfassung

Ein wirksames Kündigungsschreiben braucht eine eindeutige Erklärung, einen Beendigungstermin mit dem Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ und Ihre eigenhändige Unterschrift. Ein Grund ist bei der ordentlichen Kündigung nicht nötig. Die Frist richtet sich nach Ihrem Vertrag, sonst nach § 622 BGB, und sie läuft ab dem Zugang beim Arbeitgeber.

Mit der Vorlage oben erstellen Sie das Schreiben in wenigen Minuten, ohne dass Ihre Angaben Ihren Browser verlassen. Denken Sie danach an die Meldung bei der Agentur für Arbeit und an Ihr Arbeitszeugnis. Sobald es vorliegt, zeigt die Arbeitszeugnisanalyse von ProofDocs.de, welche Note hinter den Formulierungen steckt.

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Häufig gestellte Fragen

Wie schreibe ich eine Kündigung als Arbeitnehmer?

Eine Kündigung als Arbeitnehmer braucht nur wenige Angaben: Ihren Namen und Ihre Anschrift, den Arbeitgeber als Empfänger, das Datum, den eindeutigen Satz, dass Sie das Arbeitsverhältnis kündigen, den Beendigungstermin und Ihre eigenhändige Unterschrift. Schreiben Sie „ordentlich und fristgerecht zum …“ und ergänzen Sie „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, damit ein Rechenfehler bei der Frist nicht schadet. Sinnvoll sind außerdem die Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und um eine schriftliche Eingangsbestätigung. Die Vorlage auf dieser Seite fügt diese Punkte automatisch ein. Drucken Sie das Schreiben aus, unterschreiben Sie es von Hand und übergeben Sie es so, dass Sie den Zugang später nachweisen können.


Muss ich im Kündigungsschreiben einen Grund angeben?

Nein. Für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer verlangt das Gesetz keinen Grund, und Sie sollten auch keinen nennen. Ein Kündigungsgrund im Schreiben bringt Ihnen keinen Vorteil, kann aber später zu Missverständnissen führen, etwa bei der Agentur für Arbeit. Anders ist es bei der fristlosen Kündigung nach § 626 BGB: Sie braucht einen wichtigen Grund, muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis dieses Grundes erklärt werden, und der Arbeitgeber kann verlangen, dass Sie ihm den Grund schriftlich mitteilen. Eine Ausnahme gilt auch für Auszubildende, die nach der Probezeit kündigen: Sie müssen den Grund nach § 22 Abs. 3 BBiG angeben.


Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp wirksam?

Nein. Nach § 623 BGB muss die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen, die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Schriftlich heißt nach § 126 BGB: ein Schriftstück mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift. Eine E-Mail, eine WhatsApp-Nachricht, ein Fax oder ein eingescanntes PDF erfüllen diese Form nicht, die Kündigung ist dann unwirksam und das Arbeitsverhältnis läuft weiter. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Eingang bestätigt. Eine Kündigung per E-Mail kann höchstens als Ankündigung dienen. Wirksam wird erst das unterschriebene Original, sobald es beim Arbeitgeber eingeht.


Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?

Ohne abweichende Regelung gilt für Arbeitnehmer die Grundkündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB: vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten nach dem Gesetz nur für den Arbeitgeber. Viele Arbeitsverträge dehnen sie aber auf beide Seiten aus, dann gilt die vertragliche Frist. Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt die Frist zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag. Tarifverträge können andere Fristen vorsehen. Maßgeblich ist daher zuerst Ihr Arbeitsvertrag, danach ein anwendbarer Tarifvertrag und erst dann das Gesetz.


Wie weise ich nach, dass die Kündigung angekommen ist?

Die Kündigung wird erst mit dem Zugang beim Arbeitgeber wirksam, und im Streit müssen Sie den Zugang beweisen. Am sichersten ist die persönliche Übergabe an eine empfangsberechtigte Person, die den Erhalt mit Datum und Unterschrift auf einer Kopie bestätigt. Gleichwertig ist die Übergabe durch einen Boten, der das Schreiben vorher gelesen, selbst eingetütet und eingeworfen hat und das mit Datum und Uhrzeit notiert. Ein einfacher Brief ist kaum zu beweisen. Rechnen Sie bei der Post außerdem ein paar Tage Laufzeit ein, denn für die Frist zählt der Tag, an dem das Schreiben beim Arbeitgeber ankommt, nicht der Tag, an dem Sie es abschicken.


Bekomme ich eine Sperrzeit, wenn ich selbst kündige?

Wer selbst kündigt und danach arbeitslos wird, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, in der Regel von zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Sie tritt nicht ein, wenn Sie einen wichtigen Grund für die Kündigung hatten, zum Beispiel gesundheitliche Gründe mit ärztlichem Attest, Mobbing, ausbleibendes Gehalt oder den Umzug zu Ihrem Ehepartner. Haben Sie bereits eine neue Stelle sicher, spielt die Sperrzeit keine Rolle. Unabhängig davon müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung (§ 38 SGB III). Wer das versäumt, riskiert eine zusätzliche Sperrzeit von einer Woche.