Arbeitszeugnis Werkstudent: Anspruch, Aufbau & Formulierungen
Ihr Recht auf ein Arbeitszeugnis als Werkstudent. Aufbau, Formulierungen und typische Fehler.
Als Werkstudent leisten Sie weit mehr als bloße Aushilfsarbeit. Sie bringen akademisches Wissen in die Praxis ein, arbeiten eigenverantwortlich an Projekten und sind oft über mehrere Semester fester Bestandteil eines Teams. Umso wichtiger ist es, dass diese Leistung am Ende der Tätigkeit in einem professionellen Arbeitszeugnis dokumentiert wird. Doch viele Werkstudenten wissen nicht, dass ihnen ein vollwertiges Arbeitszeugnis zusteht, und verschenken damit wertvolles Bewerbungskapital. In unserem umfassenden Leitfaden zur Arbeitszeugnisanalyse erfahren Sie, wie Sie Ihr Zeugnis professionell prüfen lassen können. Dieser Artikel erklärt Ihnen alles Wesentliche rund um das Arbeitszeugnis als Werkstudent: Ihren gesetzlichen Anspruch, den korrekten Aufbau, typische Formulierungen und häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten.
Das Wichtigste auf einen Blick
-
Werkstudenten haben als reguläre Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis nach § 109 GewO und § 630 BGB.
-
Das Werkstudenten-Zeugnis unterscheidet sich vom Praktikumszeugnis: Es basiert auf einem regulären Arbeitsvertrag mit laufender Vergütung und dokumentiert eine eigenständige Berufstätigkeit neben dem Studium.
-
Ein qualifiziertes Zeugnis enthält neben der Tätigkeitsbeschreibung auch eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung und ist für Bewerbungen nach dem Studium deutlich wertvoller als ein einfaches Zeugnis.
-
Das Werkstudentenprivileg (Befreiung von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bei max. 20 Wochenstunden) hat keinen Einfluss auf den Zeugnisanspruch oder die Zeugnisinhalte.
-
Fordern Sie Ihr Zeugnis rechtzeitig an, idealerweise vier bis sechs Wochen vor Ende der Tätigkeit, und bestehen Sie auf einem qualifizierten Zeugnis.
Arbeitszeugnis-Services
Arbeitszeugnis analysieren, verbessern oder neu erstellen lassen.
Arbeitszeugnisse enthalten versteckte Codes und Bewertungen, die Personaler sofort erkennen – Sie aber nicht. Unsere KI entschlüsselt diese Geheimsprache, bewertet jeden einzelnen Satz und zeigt Ihnen konkret, wie Ihr Zeugnis wirklich klingt. Zusätzlich erhalten Sie optimierte Formulierungen oder erstellen direkt ein komplett neues, professionelles Zeugnis.
-
Analyse: Versteckte Bedeutungen und Bewertungen erkennen.
-
Verbesserung: Optimierte Formulierungen für bessere Noten.
-
Erstellung: Neues, professionelles Arbeitszeugnis generieren.
-
Für Arbeitszeugnisse, Zwischenzeugnisse und Praktikumszeugnisse.
Werkstudent als eigene Beschäftigungsform
Die Werkstudententätigkeit ist eine eigenständige Beschäftigungsform im deutschen Arbeitsrecht, die sich sowohl vom klassischen Praktikum als auch von einer regulären Vollzeitbeschäftigung unterscheidet. Werkstudenten sind immatrikulierte Studierende, die neben ihrem Studium einer abhängigen Beschäftigung nachgehen. Diese Konstellation bringt besondere arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen mit sich.
Im Gegensatz zu Praktikanten, die primär zu Ausbildungszwecken in einem Unternehmen tätig sind, erbringen Werkstudenten eine vollwertige Arbeitsleistung. Sie sind in die betrieblichen Abläufe integriert, erhalten eine reguläre Vergütung und unterliegen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Ihre Tätigkeit ist somit ein echtes Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts, mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten.
Die 20-Stunden-Regelung und das Werkstudentenprivileg
Das zentrale Merkmal der Werkstudententätigkeit ist die 20-Stunden-Regelung. Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudenten maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) sind auch mehr als 20 Wochenstunden möglich, wobei die Grenze von 26 Wochen im Jahr mit mehr als 20 Stunden nicht überschritten werden darf.
Das sogenannte Werkstudentenprivileg ist eine sozialversicherungsrechtliche Besonderheit: Wer als Werkstudent die 20-Stunden-Grenze einhält, ist von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht befreit. Lediglich Rentenversicherungsbeiträge fallen an. Diese Regelung macht die Werkstudententätigkeit für beide Seiten attraktiv, hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf den arbeitsrechtlichen Zeugnisanspruch.
Abgrenzung: Werkstudent, Praktikant und studentische Hilfskraft
In der Praxis werden die Begriffe Werkstudent, Praktikant und studentische Hilfskraft häufig durcheinandergebracht. Für das Arbeitszeugnis ist die korrekte Einordnung jedoch entscheidend, da sie den Umfang und die Art der Beurteilung beeinflusst. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede:
| Merkmal | Werkstudent | Praktikant | Studentische Hilfskraft |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Arbeitsvertrag | Praktikumsvertrag | Arbeitsvertrag (oft TV-L/TVöD) |
| Zweck | Erwerbstätigkeit neben dem Studium | Ausbildung/Lernen | Unterstützung in Lehre/Forschung |
| Arbeitszeit | Max. 20 h/Woche (Vorlesungszeit) | Variabel (oft Vollzeit) | Variabel (oft 10-19 h/Woche) |
| Vergütung | Mindestlohn oder höher | Teilweise (Pflichtpraktikum oft ohne) | Nach Tarifvertrag |
| Zeugnisanspruch | § 109 GewO, § 630 BGB | § 630 BGB (bei Arbeitsverhältnis) | § 109 GewO, § 630 BGB |
| Typische Dauer | Mehrere Semester | 1-6 Monate | Semesterweise |
| Sozialversicherung | Werkstudentenprivileg | Abhängig von Art und Vergütung | Werkstudentenprivileg möglich |
Wie die Tabelle zeigt, handelt es sich bei der Werkstudententätigkeit um ein vollwertiges Arbeitsverhältnis. Dies ist die Grundlage dafür, dass Werkstudenten denselben Zeugnisanspruch haben wie reguläre Arbeitnehmer. Wenn Sie sich als Praktikant über Ihren Zeugnisanspruch informieren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren separaten Artikel zum Praktikumszeugnis.
Gesetzlicher Anspruch auf ein Arbeitszeugnis als Werkstudent
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist für Werkstudenten eindeutig gesetzlich geregelt. Als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts stehen Ihnen dieselben Rechte zu wie jedem anderen Beschäftigten. Die beiden zentralen Rechtsgrundlagen sind:
-
§ 109 GewO (Gewerbeordnung): Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss es sich darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken.
-
§ 630 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Bei Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Diese Vorschrift ergänzt § 109 GewO und stellt sicher, dass auch bei atypischen Arbeitsverhältnissen ein Zeugnisanspruch besteht.
Entscheidend ist: Es kommt nicht auf den Umfang der Arbeitszeit an. Auch wenn Sie als Werkstudent nur 10 oder 15 Stunden pro Woche gearbeitet haben, besteht ein uneingeschränkter Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die Teilzeitbeschäftigung mindert weder den Anspruch noch den Umfang des Zeugnisses. Der Arbeitgeber darf die Zeugniserteilung nicht mit dem Hinweis auf die geringe Stundenzahl verweigern.
Einfaches vs. qualifiziertes Arbeitszeugnis
Als Werkstudent können Sie zwischen zwei Zeugnisarten wählen. Das einfache Arbeitszeugnis beschränkt sich auf Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung. Es enthält keine Bewertung Ihrer Leistung oder Ihres Verhaltens. Das qualifizierte Arbeitszeugnis geht deutlich weiter: Es umfasst zusätzlich eine detaillierte Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Für Ihre berufliche Zukunft ist das qualifizierte Zeugnis erheblich wertvoller, denn es dokumentiert nicht nur, was Sie getan haben, sondern auch wie gut Sie es getan haben. Weitere Informationen zum Unterschied finden Sie in unserem Artikel zum qualifizierten Arbeitszeugnis.
Sie müssen das qualifizierte Zeugnis ausdrücklich verlangen. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich (per E-Mail genügt) um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ohne Ihre explizite Anforderung ist der Arbeitgeber nur zur Ausstellung eines einfachen Zeugnisses verpflichtet.
Zeitpunkt und Fristen
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Viele Arbeitsverträge enthalten jedoch Ausschlussfristen, die den Anspruch auf wenige Monate nach Vertragsende beschränken können. Prüfen Sie daher Ihren Arbeitsvertrag auf solche Klauseln. Grundsätzlich gilt: Fordern Sie Ihr Zeugnis idealerweise vier bis sechs Wochen vor dem letzten Arbeitstag an. So hat der Arbeitgeber genügend Zeit zur Erstellung, und Sie haben das Dokument rechtzeitig für Bewerbungen nach dem Studium.
Aufbau eines Arbeitszeugnisses für Werkstudenten
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis für Werkstudenten folgt grundsätzlich demselben Aufbau wie jedes andere Arbeitszeugnis. Es gibt jedoch einige Besonderheiten, die sich aus der Werkstudententätigkeit ergeben. Der korrekte Aufbau gliedert sich in folgende Abschnitte:
-
Überschrift und Einleitung: Die Überschrift lautet in der Regel „Arbeitszeugnis" oder „Qualifiziertes Arbeitszeugnis". Die Einleitung nennt Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum (optional), die Berufsbezeichnung (z. B. „Werkstudent im Bereich Marketing") und den Beschäftigungszeitraum.
-
Unternehmensbeschreibung: Ein kurzer Absatz stellt das Unternehmen vor: Branche, Größe, Produkte oder Dienstleistungen. Dies ordnet Ihre Tätigkeit in einen nachvollziehbaren Kontext ein.
-
Tätigkeitsbeschreibung: Dieser Abschnitt listet Ihre Aufgaben und Verantwortungsbereiche auf. Wichtige Tätigkeiten stehen an erster Stelle, Routineaufgaben am Ende. Bei Werkstudenten sollte der Bezug zu fachlichen oder projektbezogenen Aufgaben hervorgehoben werden.
-
Leistungsbeurteilung: Hier wird Ihre Arbeitsleistung bewertet: Fachwissen, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise, Arbeitserfolg und eine zusammenfassende Leistungsbeurteilung. Die Formulierungen folgen dem Zeugnisnotensystem von „sehr gut" bis „mangelhaft".
-
Verhaltensbeurteilung: Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und gegebenenfalls Kunden wird beurteilt. Die Reihenfolge der Nennung ist dabei von Bedeutung: Vorgesetzte sollten stets zuerst genannt werden.
-
Schlussformel: Der Abschluss enthält den Grund des Ausscheidens, einen Dank für die geleistete Arbeit, Bedauern über das Ausscheiden und gute Wünsche für die berufliche und persönliche Zukunft.
-
Ausstellungsdatum und Unterschrift: Das Zeugnis wird auf Firmenbriefpapier gedruckt, datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben.
Besonderheiten der Tätigkeitsbeschreibung bei Werkstudenten
Die Tätigkeitsbeschreibung ist bei Werkstudenten besonders wichtig, da sie den fachlichen Bezug zum Studium und den Mehrwert für das Unternehmen dokumentiert. Eine gute Tätigkeitsbeschreibung geht über allgemeine Hilfstätigkeiten hinaus und zeigt, dass Sie eigenverantwortlich an fachlich anspruchsvollen Aufgaben gearbeitet haben. Achten Sie darauf, dass Ihre konkreten Projekte, eingesetzten Methoden und verwendeten Tools namentlich genannt werden. Eine vage Beschreibung wie „unterstützte das Team bei verschiedenen Aufgaben" ist deutlich weniger aussagekräftig als „erstellte eigenständig monatliche Auswertungen der Social-Media-Performance mittels Google Analytics und leitete datenbasierte Handlungsempfehlungen ab".
Besonders positiv wirkt es, wenn die Tätigkeitsbeschreibung eine Entwicklung erkennen lässt. Wenn Sie beispielsweise über mehrere Semester bei einem Arbeitgeber tätig waren und Ihr Aufgabenbereich gewachsen ist, sollte dies im Zeugnis abgebildet werden. Eine Formulierung wie „Nach einer intensiven Einarbeitungsphase übernahm Herr/Frau [Name] zunehmend eigenverantwortliche Projektaufgaben" dokumentiert Ihre Lernfähigkeit und wachsende Kompetenz.
Arbeitszeugnis-Services
Arbeitszeugnis analysieren, verbessern oder neu erstellen lassen.
Arbeitszeugnisse enthalten versteckte Codes und Bewertungen, die Personaler sofort erkennen – Sie aber nicht. Unsere KI entschlüsselt diese Geheimsprache, bewertet jeden einzelnen Satz und zeigt Ihnen konkret, wie Ihr Zeugnis wirklich klingt. Zusätzlich erhalten Sie optimierte Formulierungen oder erstellen direkt ein komplett neues, professionelles Zeugnis.
-
Analyse: Versteckte Bedeutungen und Bewertungen erkennen.
-
Verbesserung: Optimierte Formulierungen für bessere Noten.
-
Erstellung: Neues, professionelles Arbeitszeugnis generieren.
-
Für Arbeitszeugnisse, Zwischenzeugnisse und Praktikumszeugnisse.
Formulierungen im Arbeitszeugnis für Werkstudenten
Die Zeugnissprache ist auch bei Werkstudentenzeugnissen codiert. Die Formulierungen folgen einem etablierten Notensystem, das sich hinter scheinbar positiven Aussagen verbergen kann. Wer die versteckten Codes im Arbeitszeugnis nicht kennt, riskiert, eine schlechte Bewertung zu übersehen. Im Folgenden finden Sie typische Formulierungen mit ihren Bewertungen, wie sie speziell in Werkstudentenzeugnissen vorkommen.
Leistungsbeurteilung: Notenstufen erkennen
Die zentrale Leistungsbeurteilung folgt dem bekannten Zufriedenheitsschema. Für Werkstudenten gelten dieselben Abstufungen wie für reguläre Arbeitnehmer:
| Note | Formulierung | Bedeutung |
|---|---|---|
| Sehr gut (1) | „...erledigte die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit." | Hervorragende Leistung, Bestnote |
| Gut (2) | „...erledigte die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit." | Überdurchschnittliche Leistung |
| Befriedigend (3) | „...erledigte die übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit." | Durchschnittliche Leistung |
| Ausreichend (4) | „...erledigte die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit." | Unterdurchschnittliche Leistung |
| Mangelhaft (5) | „...hat sich bemüht, die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen." | Ungenügende Leistung |
Beachten Sie: Bereits das Fehlen des Wortes „stets" verschlechtert die Bewertung um eine ganze Note. Und die berüchtigte Formulierung „hat sich bemüht" bedeutet im Klartext, dass die Leistung nicht ausreichend war. Detaillierte Informationen zu Zeugnisformulierungen finden Sie auch in unserem Artikel zu Arbeitszeugnis-Formulierungen.
Werkstudenten-spezifische Formulierungen
Neben den klassischen Bewertungsformeln gibt es Formulierungen, die besonders häufig in Werkstudentenzeugnissen auftauchen. Diese beziehen sich auf die Verbindung von Studium und Berufstätigkeit, die Fähigkeit zur schnellen Einarbeitung und die Integration ins Team trotz begrenzter Anwesenheitszeiten.
Positive Formulierungen:
„Herr/Frau [Name] verstand es hervorragend, sein/ihr akademisches Wissen gewinnbringend in die praktische Arbeit einzubringen."
„Trotz der begrenzten wöchentlichen Arbeitszeit zeichnete sich Herr/Frau [Name] durch eine außergewöhnlich effiziente und ergebnisorientierte Arbeitsweise aus."
„Herr/Frau [Name] arbeitete sich stets schnell und eigenständig in neue Themengebiete ein und übernahm zunehmend verantwortungsvolle Aufgaben."
„Sein/Ihr Engagement ging deutlich über das übliche Maß einer Werkstudententätigkeit hinaus."
Kritische Formulierungen:
„Herr/Frau [Name] war stets bemüht, seine/ihre Aufgaben termingerecht zu erledigen." → Aufgaben wurden regelmäßig nicht rechtzeitig fertig.
„Herr/Frau [Name] zeigte im Rahmen seiner/ihrer zeitlichen Möglichkeiten Engagement." → Eingeschränktes Engagement, das auf die Arbeitszeit geschoben wird.
„Er/Sie hat sich in das Team eingefügt." → Passive Haltung, keine eigenständige Teamarbeit.
„Die Zusammenarbeit verlief im Großen und Ganzen reibungslos." → Es gab Konflikte oder Schwierigkeiten.
Schlussformel: Dank und Zukunftswünsche
Die Schlussformel ist freiwillig, wird aber von Personalverantwortlichen als integraler Bestandteil des Zeugnisses betrachtet. Eine fehlende Schlussformel wird in der Praxis als negatives Signal gewertet. Eine sehr gute Schlussformel für Werkstudenten enthält drei Elemente: Bedauern über das Ausscheiden, Dank für die geleistete Arbeit sowie persönliche und berufliche Zukunftswünsche.
Beispiel für eine sehr gute Schlussformel: „Herr/Frau [Name] verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch zum [Datum], um sich auf den Abschluss seines/ihres Studiums zu konzentrieren. Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden sehr, danken ihm/ihr für die stets hervorragende Zusammenarbeit und wünschen ihm/ihr für die berufliche und persönliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg."
Beispiel für eine schwache Schlussformel: „Herr/Frau [Name] verlässt unser Unternehmen zum [Datum]. Wir wünschen ihm/ihr alles Gute." → Kein Bedauern, kein Dank, minimale Zukunftswünsche.
Unterschied zwischen Werkstudenten-Zeugnis und Praktikumszeugnis
Obwohl beide Zeugnisarten Studierenden ausgestellt werden, gibt es fundamentale Unterschiede, die für Ihre Bewerbungsunterlagen relevant sind. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn viele Arbeitgeber unterschätzen die Werkstudententätigkeit und behandeln sie fälschlicherweise wie ein Praktikum.
Das Arbeitszeugnis für Werkstudenten basiert auf einem regulären Arbeitsvertrag. Es dokumentiert eine fortlaufende Berufstätigkeit über einen längeren Zeitraum, oft mehrere Semester. Die Leistungsbeurteilung fällt in der Regel umfangreicher aus, weil der Arbeitgeber den Werkstudenten über einen längeren Zeitraum beobachten und bewerten konnte. Zudem wird die zunehmende Verantwortungsübernahme und fachliche Entwicklung dokumentiert.
Das Praktikumszeugnis hingegen dokumentiert eine zeitlich begrenzte Lernphase. Der Schwerpunkt liegt auf den erworbenen Kenntnissen und der Lernbereitschaft, weniger auf der eigenständigen Arbeitsleistung. Die Rechtsgrundlage kann abweichen, insbesondere bei Pflichtpraktika. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel zum Arbeitszeugnis im Praktikum. Auch für Auszubildende gelten besondere Regeln, die wir im Beitrag zum Ausbildungszeugnis erläutern.
Für Ihre Bewerbung nach dem Studium ist ein Werkstudenten-Zeugnis in der Regel wertvoller als ein Praktikumszeugnis, da es Berufserfahrung im eigentlichen Sinne nachweist. Personalverantwortliche wissen, dass Werkstudenten eigenverantwortlich gearbeitet haben und reguläre Teamarbeit geleistet haben.
Arbeitszeugnis für studentische Hilfskräfte
Die studentische Hilfskraft (auch „HiWi" genannt) ist eine besondere Form der studentischen Beschäftigung, die überwiegend an Hochschulen und Forschungseinrichtungen anzutreffen ist. Auch studentische Hilfskräfte haben einen vollständigen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, da es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt.
Die Besonderheit bei studentischen Hilfskräften liegt in der Art der Tätigkeiten: Unterstützung in Forschungsprojekten, Vorbereitung und Durchführung von Tutorien, Literaturrecherche oder Laborarbeit. Das Zeugnis sollte diese akademische Einbettung widerspiegeln und die fachliche Qualifikation hervorheben. Häufig wird das Zeugnis von Professoren oder Institutsleitern ausgestellt und kann zusätzlich die wissenschaftliche Eignung des Studierenden hervorheben.
Ein Unterschied zur klassischen Werkstudententätigkeit in Unternehmen besteht darin, dass die Vergütung oft nach Tarifvertrag (TV-L oder TVöD) erfolgt und die Vertragslaufzeiten häufig semesterweise befristet sind. Der Zeugnisanspruch besteht dennoch für jedes einzelne Beschäftigungsverhältnis. Wenn Sie über mehrere Semester als studentische Hilfskraft tätig waren, können Sie ein zusammenfassendes Zeugnis über den gesamten Zeitraum verlangen.
Häufige Fehler im Werkstudenten-Zeugnis
Auch wenn Arbeitgeber grundsätzlich wohlwollend formulieren müssen, schleichen sich in Werkstudentenzeugnisse regelmäßig Fehler ein. Manche davon geschehen aus Unwissenheit, andere sind beabsichtigt. Die folgenden Fehler sollten Sie unbedingt erkennen und beanstanden:
1. Herabstufung als „nur" Werkstudent
Ein häufiger Fehler ist die sprachliche Herabsetzung der Werkstudententätigkeit. Formulierungen wie „Als Werkstudentin war Frau [Name] unterstützend tätig" oder „Im Rahmen seiner Werkstudententätigkeit übernahm Herr [Name] Zuarbeiten" degradieren Ihre Rolle zu einer reinen Hilfstätigkeit. Ein gutes Zeugnis beschreibt Ihre konkreten Aufgaben und Verantwortungsbereiche unabhängig von der Beschäftigungsart.
2. Fehlende oder unzureichende Leistungsbeurteilung
Manche Arbeitgeber erstellen für Werkstudenten nur ein einfaches Zeugnis, obwohl ein qualifiziertes Zeugnis verlangt wurde. Oder die Leistungsbeurteilung fällt deutlich kürzer aus als bei Festangestellten. Beides ist unzulässig. Wenn Sie ein qualifiziertes Zeugnis angefordert haben, muss die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung dem üblichen Standard entsprechen.
3. Betonung der eingeschränkten Arbeitszeit
Formulierungen wie „Im Rahmen seiner 20-wöchentlichen Arbeitsstunden" oder „Innerhalb der begrenzten Arbeitszeit" betonen unnötig die Teilzeitbeschäftigung und können als versteckte Kritik verstanden werden. Die Stundenanzahl gehört nicht in die Leistungsbeurteilung. Sie kann lediglich in der Einleitung als sachliche Information zur Beschäftigungsart erwähnt werden.
4. Verwechslung mit einem Praktikumszeugnis
Einige Arbeitgeber verwenden Praktikumszeugnisvorlagen für Werkstudenten. Achten Sie darauf, dass die Überschrift „Arbeitszeugnis" (nicht „Praktikumszeugnis") lautet und dass die Formulierungen dem Charakter eines Arbeitsverhältnisses entsprechen. Ein Praktikumszeugnis für einen Werkstudenten ist sachlich falsch und sollte korrigiert werden.
5. Fehlende Schlussformel
Da auf eine Schlussformel kein rechtlicher Anspruch besteht, lassen manche Arbeitgeber sie bei Werkstudenten weg. In der Praxis wird eine fehlende Schlussformel jedoch als negatives Signal interpretiert. Bitten Sie daher ausdrücklich um eine vollständige Schlussformel mit Dank und Zukunftswünschen.
6. Formale Mängel
Rechtschreibfehler, falsches Ausstellungsdatum, fehlendes Firmenbriefpapier oder eine fehlende Unterschrift sind formale Mängel, die in jedem Arbeitszeugnis beanstandet werden können. Besonders bei Werkstudentenzeugnissen kommt es vor, dass der direkte Vorgesetzte unterschreibt, obwohl er dazu nicht berechtigt ist. Das Zeugnis muss von einer ranghöheren Person als dem Mitarbeiter selbst unterzeichnet werden.
So fordern Sie Ihr Werkstudenten-Zeugnis richtig an
Eine professionelle Anforderung Ihres Arbeitszeugnisses erhöht die Chancen auf ein gutes Ergebnis. Gehen Sie dabei systematisch vor:
-
Rechtzeitig anfragen: Kündigen Sie Ihren Wunsch nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis mindestens vier bis sechs Wochen vor Ihrem letzten Arbeitstag an. So hat der Arbeitgeber ausreichend Zeit für die Erstellung.
-
Schriftlich formulieren: Senden Sie eine E-Mail an Ihren Vorgesetzten und in Kopie an die Personalabteilung. Formulieren Sie klar: „Ich bitte um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zum [Datum meines Ausscheidens]."
-
Tätigkeitsübersicht beifügen: Erstellen Sie eine Auflistung Ihrer wichtigsten Aufgaben, Projekte und Erfolge. Viele Vorgesetzte sind dankbar für diese Hilfestellung, da sie nicht immer den vollständigen Überblick über Ihre gesamte Tätigkeit haben.
-
Zwischenzeugnis als Alternative: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis noch andauert, Sie aber bereits ein Zeugnis für Bewerbungen benötigen, können Sie ein Zwischenzeugnis verlangen. Dieses hat denselben Aufbau wie ein Endzeugnis, wird jedoch im Präsens formuliert.
-
Zeugnis prüfen: Nach Erhalt sollten Sie das Zeugnis sorgfältig auf versteckte Codes, formale Fehler und inhaltliche Vollständigkeit prüfen. Ein professioneller Check stellt sicher, dass Sie kein negativ codiertes Zeugnis in Ihren Bewerbungen verwenden.
Ihre Rechte bei einem schlechten Werkstudenten-Zeugnis
Was tun, wenn das erhaltene Zeugnis nicht Ihren Erwartungen entspricht oder offensichtlich unfair formuliert ist? Als Werkstudent stehen Ihnen dieselben Rechtsmittel zur Verfügung wie jedem anderen Arbeitnehmer. Die Vorgehensweise folgt einem klar strukturierten Eskalationspfad.
Schritt 1: Zeugnis analysieren. Bevor Sie das Gespräch suchen, sollten Sie Ihr Zeugnis genau analysieren. Identifizieren Sie konkrete Formulierungen, die Sie beanstanden möchten. Notieren Sie, welche Note die jeweilige Formulierung in der Zeugnissprache tatsächlich bedeutet. Eine professionelle Arbeitszeugnisanalyse kann Ihnen dabei helfen, versteckte negative Bewertungen aufzudecken.
Schritt 2: Persönliches Gespräch. Suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung. Erklären Sie sachlich, welche Formulierungen Sie als unangemessen empfinden und schlagen Sie konkrete Alternativen vor. In vielen Fällen sind negative Formulierungen nicht beabsichtigt, sondern resultieren aus Unkenntnis der Zeugnissprache.
Schritt 3: Schriftlicher Widerspruch. Wenn das Gespräch nicht zum gewünschten Ergebnis führt, legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Benennen Sie die beanstandeten Passagen konkret und setzen Sie eine angemessene Frist zur Korrektur (in der Regel zwei bis drei Wochen).
Schritt 4: Zeugnisberichtigungsklage. Als letztes Mittel steht Ihnen der Klageweg vor dem Arbeitsgericht offen. Wichtig zu wissen: Die Beweislast liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beim Arbeitgeber, wenn das Zeugnis schlechter als die Note „befriedigend" ist. Für eine Bewertung besser als „befriedigend" muss der Arbeitnehmer die bessere Leistung nachweisen.
Werkstudenten-Zeugnis in der Bewerbung richtig einsetzen
Ein gutes Werkstudenten-Zeugnis ist ein wertvolles Bewerbungsdokument, das Sie strategisch einsetzen sollten. Als Berufseinsteiger nach dem Studium ist es oft das einzige oder wichtigste Arbeitszeugnis, das Sie vorweisen können. Gerade deshalb lohnt es sich, auf Qualität zu achten.
Ordnen Sie Ihr Werkstudenten-Zeugnis in der Bewerbungsmappe chronologisch ein: nach dem Lebenslauf und dem Hochschulzeugnis, aber vor eventuellen Praktikumszeugnissen. Heben Sie in Ihrem Anschreiben die Erfahrungen hervor, die im Zeugnis dokumentiert sind, und stellen Sie einen Bezug zur angestrebten Stelle her. Wenn Sie mehrere Werkstudentenzeugnisse haben, konzentrieren Sie sich auf die relevantesten Tätigkeiten.
Vermeiden Sie es, ein negativ codiertes Zeugnis ungeprüft in Ihre Bewerbung aufzunehmen. Personalverantwortliche sind geschult darin, die Zeugnissprache zu lesen, und ein schlechtes Zeugnis kann Ihre Chancen erheblich mindern, selbst wenn der Rest Ihrer Bewerbung hervorragend ist.
Zusammenfassung
Das Arbeitszeugnis als Werkstudent ist ein vollwertiges Arbeitsdokument, das auf einem regulären Arbeitsvertrag basiert. Sie haben als Werkstudent denselben gesetzlichen Anspruch auf ein Zeugnis wie jeder andere Arbeitnehmer, unabhängig von der Stundenanzahl oder dem Werkstudentenprivileg. Ein qualifiziertes Zeugnis mit detaillierter Leistungs- und Verhaltensbeurteilung ist für Bewerbungen nach dem Studium unverzichtbar.
Achten Sie auf die korrekte Bezeichnung als „Arbeitszeugnis" (nicht Praktikumszeugnis), prüfen Sie die Formulierungen auf versteckte Codes und beanstanden Sie Fehler zeitnah. Fordern Sie Ihr Zeugnis rechtzeitig an, liefern Sie eine Tätigkeitsübersicht und bestehen Sie auf einer vollständigen Schlussformel. Mit diesen Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Ihr Werkstudenten-Zeugnis Ihre Leistungen angemessen widerspiegelt und Ihnen den Berufseinstieg erleichtert.
Arbeitszeugnis-Services
Arbeitszeugnis analysieren, verbessern oder neu erstellen lassen.
Arbeitszeugnisse enthalten versteckte Codes und Bewertungen, die Personaler sofort erkennen – Sie aber nicht. Unsere KI entschlüsselt diese Geheimsprache, bewertet jeden einzelnen Satz und zeigt Ihnen konkret, wie Ihr Zeugnis wirklich klingt. Zusätzlich erhalten Sie optimierte Formulierungen oder erstellen direkt ein komplett neues, professionelles Zeugnis.
-
Analyse: Versteckte Bedeutungen und Bewertungen erkennen.
-
Verbesserung: Optimierte Formulierungen für bessere Noten.
-
Erstellung: Neues, professionelles Arbeitszeugnis generieren.
-
Für Arbeitszeugnisse, Zwischenzeugnisse und Praktikumszeugnisse.
Häufig gestellte Fragen
Haben Werkstudenten Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja, Werkstudenten haben als reguläre Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gemäß § 109 GewO und § 630 BGB. Sie können zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis wählen. Die begrenzte wöchentliche Arbeitszeit von maximal 20 Stunden ändert nichts an diesem Anspruch.
Was unterscheidet ein Werkstudenten-Zeugnis vom Praktikumszeugnis?
Ein Werkstudenten-Zeugnis basiert auf einem regulären Arbeitsvertrag mit laufender Vergütung und einer oft mehrere Semester umfassenden Beschäftigungsdauer. Es dokumentiert eine eigenständige Berufstätigkeit. Ein Praktikumszeugnis hingegen bescheinigt eine zeitlich begrenzte Lernphase mit dem Fokus auf erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten.
Darf im Zeugnis stehen, dass ich Werkstudent war?
Ja, die Bezeichnung „Werkstudent" ist eine sachliche Beschreibung des Beschäftigungsverhältnisses und darf im Zeugnis genannt werden. Achten Sie jedoch darauf, dass die Formulierung neutral ist und Ihre Tätigkeit nicht auf eine reine Hilfstätigkeit reduziert wird. Die Beschreibung Ihrer konkreten Aufgaben sollte im Vordergrund stehen.
Wie ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis für Werkstudenten aufgebaut?
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis für Werkstudenten folgt dem Standardaufbau: Überschrift und Einleitung mit Beschäftigungszeitraum, Unternehmensbeschreibung, detaillierte Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung gegenüber Vorgesetzten und Kollegen, Schlussformel mit Dank und Zukunftswünschen sowie Datum und Unterschrift auf Firmenbriefpapier.
Was kann ich tun, wenn mein Werkstudenten-Zeugnis schlecht ausfällt?
Analysieren Sie zunächst die Formulierungen auf versteckte negative Codes. Suchen Sie dann das persönliche Gespräch mit dem Arbeitgeber und schlagen Sie konkrete Korrekturen vor. Bleibt dies erfolglos, legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Als letztes Mittel können Sie beim Arbeitsgericht eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Bei einer Note schlechter als „befriedigend" liegt die Beweislast beim Arbeitgeber.
Haben auch studentische Hilfskräfte Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja, auch studentische Hilfskräfte (HiWis) haben als Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigung an einer Universität, einer Fachhochschule oder einer Forschungseinrichtung besteht. Das Zeugnis wird in der Regel vom zuständigen Professor oder Institutsleiter ausgestellt.
Wie lange kann ich mein Werkstudenten-Zeugnis nach Ende der Tätigkeit anfordern?
Der Zeugnisanspruch verjährt nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Beachten Sie jedoch mögliche Ausschlussfristen in Ihrem Arbeitsvertrag, die den Anspruch auf wenige Monate beschränken können. Es empfiehlt sich, das Zeugnis innerhalb von vier Wochen nach dem letzten Arbeitstag anzufordern.