Kündigungsschutzklage Schwangerschaft: Erfolgreich vor Gericht bestehen
Erfahren Sie, welche Rechte Sie während der Schwangerschaft haben und welche Fristen bei einer Kündigungsschutzklage zu beachten sind. Jetzt informieren!
Haben Sie während der Schwangerschaft eine Kündigung erhalten und sind unsicher, wie Sie reagieren sollen? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mit einer Kündigungsschutzklage während der Schwangerschaft Ihre Rechte wahren und was Sie sofort tun müssen, um rechtlich abgesichert zu sein. Eine Kündigungsschutzklage Schwangerschaft kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Beachten Sie, dass die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden muss.
Das Wichtigste auf einen Blick
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen besonderen Kündigungsschutz gemäß dem Mutterschutzgesetz, der sowohl die gesamte Schwangerschaft als auch vier Monate nach der Entbindung umfasst.
Es ist entscheidend, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen; sonst verliert man das Anfechtungsrecht.
Der Arbeitgeber muss über die Schwangerschaft informiert werden, um den Kündigungsschutz zu aktivieren; ohne rechtzeitige Mitteilung erlischt dieser Schutz und die Kündigung wird wirksam.
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Die Schwangerschaft im Arbeitsrecht
Die Schwangerschaft ist im Arbeitsrecht besonders geschützt. Gemäß § 17 Mutterschutzgesetz ist eine Kündigung während der Schwangerschaft grundsätzlich nicht möglich. Dieser Schutz erstreckt sich bis vier Monate nach der Entbindung und dient dazu, die werdende Mutter vor finanziellen Unsicherheiten und psychischen Belastungen zu bewahren. Während dieser Zeit erhält die Mutter Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse sowie einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Diese Regelungen stellen sicher, dass die finanzielle Absicherung der werdenden Mutter gewährleistet ist und sie sich voll und ganz auf ihre Gesundheit und die ihres ungeborenen Kindes konzentrieren kann.
Kündigungsschutz während der Schwangerschaft
Der besondere Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) verankert. Dieses Gesetz stellt sicher, dass werdende Mütter nicht aufgrund ihrer Schwangerschaft gekündigt werden dürfen. Der Kündigungsschutz gilt über die gesamte Schwangerschaft hinweg und endet erst vier Monate nach der Entbindung. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Sie in dieser Zeit nicht kündigen darf, es sei denn, es liegt eine behördliche Genehmigung vor, gemäß 4 s 1 kschg. Gemäß § 17 MuSchG können Kündigungen während der Schwangerschaft nur unter bestimmten Bedingungen von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Falls es dennoch zu einer Kündigung kommt, muss die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Das Kündigungsverbot während der Schwangerschaft ist eine wesentliche Säule des Kündigungsschutzes. Kündigungen sind in dieser Zeit grundsätzlich unzulässig, es sei denn, der Arbeitgeber hat eine spezielle Genehmigung von der zuständigen Behörde erhalten. Diese Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt, wenn die Kündigungsgründe nicht mit der Schwangerschaft in Verbindung stehen. Dies dient dem Schutz der werdenden Mutter und soll sicherstellen, dass sie sich während der Schwangerschaft und der ersten Monate nach der Geburt auf ihr Kind konzentrieren kann, ohne Angst vor Arbeitsplatzverlust haben zu müssen.
Auch wenn Sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, sind Sie als schwangere Arbeitnehmerin geschützt. Das Mutterschutzgesetz gilt auch hier und verhindert, dass Ihr Arbeitsvertrag vorzeitig beendet wird. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Arbeitsverhältnis bis zum regulären Ende des Vertrags fortbesteht, unabhängig von Ihrer Schwangerschaft.
Wichtige Fristen bei einer Kündigungsschutzklage
Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend, um Ihre Rechte auf Kündigungsschutz durchzusetzen. Nach Erhalt der Kündigung haben Sie grundsätzlich innerhalb von drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Innerhalb dieser Frist muss die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Diese Drei-Wochen-Frist ist essenziell für den Erfolg Ihrer Klage und sollte keinesfalls versäumt werden.
Die Bedeutung der Fristeinhaltung kann nicht genug betont werden. Verpassen Sie die Frist, verlieren Sie in der Regel Ihr Recht, die Kündigung vor Gericht anzufechten. Das bedeutet, dass die Kündigung wirksam wird, auch wenn sie eigentlich unrechtmäßig war. Daher ist es wichtig, sofort zu handeln, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, und die nötigen Schritte zur Klageeinreichung zu unternehmen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil bemängelt, dass die Fristen zur Klageerhebung für schwangere Frauen zu kurz sind. Die Zweiwochenfrist zur nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage ist laut EuGH nicht mit europäischem Recht vereinbar. Im Urteil 'C-284/23' des Europäischen Gerichtshofs wurde festgestellt, dass die erlassene zweiwöchige Frist für eine Klageerhebung nach Kenntnis der Schwangerschaft in Deutschland nicht mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Dies zeigt, dass es auf europäischer Ebene Bestrebungen gibt, den Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen weiter zu stärken und die Bedingungen für die Klageerhebung zu verbessern.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage
Um eine Kündigungsschutzklage erfolgreich zu erheben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der wichtigsten Bedingungen ist, dass der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert sein muss. Dies kann entweder vor der Kündigung geschehen oder innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung. Diese Mitteilung ist entscheidend, um den Kündigungsschutz zu aktivieren und Ihre Rechte zu wahren. Die Kündigungsschutzklage muss beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Wenn Sie erst nach der Kündigung von Ihrer Schwangerschaft erfahren, beginnt die Frist zur Klageerhebung erst mit der ärztlichen Bestätigung. Ein einfacher Schwangerschaftstest reicht hierbei nicht aus; es muss eine ärztliche Bestätigung vorliegen.
Diese Details sind wichtig, um sicherzustellen, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und Ihre Klage erfolgreich vor Gericht bestehen kann.
Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass schwangere Arbeitnehmerinnen ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung schriftlich mitteilen. Diese Mitteilung sollte beispielsweise per E-Mail erfolgen und ein ärztliches oder hebammengestütztes Zeugnis beinhalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Kündigungsschutz greift und der Zeitpunkt der Kündigung für den Arbeitgeber relevant ist, um sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten zu müssen. Falls der Arbeitgeber die Kündigung nicht zurücknimmt, muss die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Die schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber ist nicht nur eine Formalität, sondern ein essenzieller Schritt, um Ihren Kündigungsschutz zu aktivieren. Sie sollten daher sicherstellen, dass die Mitteilung fristgerecht und vollständig erfolgt, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Denken Sie daran, dass ohne diese rechtzeitige Mitteilung der besondere Kündigungsschutz erlischt und der Arbeitgeber die Kündigung gegebenenfalls durchsetzen kann.
Falls der Arbeitgeber jedoch die Schwangerschaft nicht rechtzeitig erfährt, erlischt der Kündigungsschutz, und die Kündigung wird wirksam. Daher ist es essenziell, dass Sie als schwangere Arbeitnehmerin proaktiv handeln und die notwendigen Schritte zur Mitteilung der Schwangerschaft unmittelbar nach Erhalt der Kündigung einleiten.
Einreichung der Kündigungsschutzklage
Nach Erhalt der Kündigung haben Sie als schwangere Arbeitnehmerin drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und die Kündigung vor Gericht anzufechten. Die Klage muss beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden und sollte alle relevanten Informationen und Nachweise zur Schwangerschaft beinhalten.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass nationale Fristen, die schwangeren Frauen Verfahrensnachteile auferlegen, gegen die Richtlinie 92/85/EWG verstoßen. Dies bedeutet, dass die Zweiwochenfrist zur nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage für Schwangere nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen und zeigt, dass die Rechte schwangerer Arbeitnehmerinnen auf europäischer Ebene gestärkt werden.
Wenn Sie erst nach der Kündigung von Ihrer Schwangerschaft erfahren, haben Sie kürzere Fristen für die Einreichung der Klage. Diese Fristen wurden vom EuGH als europarechtswidrig eingestuft, was die Notwendigkeit zeigt, dass nationale Gesetzgeber ihre Vorschriften anpassen müssen, um den Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen zu gewährleisten.
Ab welchem Zeitpunkt greift der Kündigungsschutz?
Der Kündigungsschutz für Schwangere beginnt bereits mit dem ersten Tag der Schwangerschaft und dauert bis mindestens vier Monate nach der Entbindung an. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird der Beginn der Schwangerschaft auf 280 Tage vor dem errechneten Geburtstermin festgelegt. Dies bedeutet, dass der Kündigungsschutz bereits vor der Geburt des Kindes greift und die Arbeitnehmerin während dieser Zeit vor einer arbeitgeberseitigen Kündigung geschützt ist. Dieser umfassende Schutz stellt sicher, dass schwangere Arbeitnehmerinnen sich voll und ganz auf ihre Gesundheit und die ihres ungeborenen Kindes konzentrieren können, ohne Angst vor einer Kündigung haben zu müssen. Die Kündigungsschutzklage muss beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Kündigungsvorbereitungsverbot
Das Kündigungsvorbereitungsverbot ist ein wichtiger Aspekt des Kündigungsschutzes für Schwangere. Es bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht nur die Kündigung selbst, sondern auch die Vorbereitung einer Kündigung während der Schwangerschaft unterlassen muss. Dieses Verbot soll sicherstellen, dass die Arbeitnehmerin während ihrer Schwangerschaft nicht unter Druck gesetzt wird und ihre Rechte als werdende Mutter geschützt werden. Der Arbeitgeber darf also keine Maßnahmen ergreifen, die auf eine spätere Kündigung abzielen, solange die Arbeitnehmerin schwanger ist. Dies umfasst beispielsweise das Sammeln von Gründen für eine Kündigung oder das Einleiten von Disziplinarmaßnahmen, die letztlich zu einer Kündigung führen könnten. Die Kündigungsschutzklage muss beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Sonderkündigungsschutz
Der Sonderkündigungsschutz für Schwangere ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts und bietet einen umfassenden Schutz vor Kündigungen während der Schwangerschaft und in den Monaten nach der Geburt. Sollte der Arbeitgeber dennoch eine Kündigung in Erwägung ziehen, muss er einen Antrag auf Zulassung der Kündigung bei der zuständigen Behörde stellen. Diese Behörde prüft sorgfältig, ob die Kündigung gerechtfertigt ist und ob die Gründe nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen. Nur in seltenen Ausnahmefällen wird eine solche Genehmigung erteilt. Dieser Prozess stellt sicher, dass schwangere Arbeitnehmerinnen vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt sind und ihre Rechte gewahrt bleiben.
Wie wirkt sich der Kündigungsschutz auf das Arbeitsverhältnis aus?
Der Kündigungsschutz für Schwangere hat erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Er stellt sicher, dass die Arbeitnehmerin während ihrer Schwangerschaft und nach der Geburt ihres Kindes nicht ohne triftigen Grund gekündigt werden kann. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin während dieser Zeit nicht aufgrund ihrer Schwangerschaft oder Mutterschaft diskriminieren darf. Der Kündigungsschutz bietet der Arbeitnehmerin somit eine wichtige Sicherheit und ermöglicht es ihr, ihre Schwangerschaft und Mutterschaft ohne Angst vor einer Kündigung zu planen und zu gestalten. Darüber hinaus trägt der Kündigungsschutz dazu bei, ein stabiles und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich die Arbeitnehmerin auf ihre beruflichen Aufgaben konzentrieren kann, ohne sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen zu müssen. Die Kündigungsschutzklage muss beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Gerichtliche Entscheidungen und europäische Richtlinien
Gerichtliche Entscheidungen und europäische Richtlinien spielen eine entscheidende Rolle beim Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen. Der Kündigungsschutz beginnt 280 Tage vor dem errechneten Geburtstermin und erstreckt sich bis mindestens vier Monate nach der Entbindung. Dies bietet werdenden Müttern einen umfassenden Schutz während und nach der Schwangerschaft.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 27. Juni 2025 hat die zwei wochen frist für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage als europarechtswidrig bewertet. Dieses Urteil zeigt, dass nationale Fristen, die schwangeren Frauen Nachteile bringen, nicht mit europäischem Recht vereinbar sind. Das Arbeitsgericht Mainz hatte zuvor eine Anfrage an den EuGH gestellt, um Klarheit über die Vereinbarkeit der deutschen Fristen mit europäischem Recht zu erhalten.
Die Richtlinie 92/85/EWG der Europäischen Union spielt eine zentrale Rolle beim Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von schwangeren Frauen am Arbeitsplatz zu ergreifen. Die Einhaltung dieser Richtlinie ist entscheidend, um den Kündigungsschutz in allen EU-Ländern zu gewährleisten und Diskriminierungen aufgrund der Schwangerschaft zu verhindern.
Behördliche Ausnahmegenehmigungen
In bestimmten Ausnahmefällen kann eine Kündigung trotz Schwangerschaft zulässig sein, wenn eine behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt. Der Arbeitgeber muss in solchen Fällen eine Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen. Diese Genehmigung wird jedoch nur in sehr seltenen Fällen erteilt und erfordert detaillierte Nachweise, dass die Kündigungsgründe nicht mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Die Kündigungsschutzklage muss beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Die zuständige oberste Landesbehörde kann in besonderen Fällen eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Diese Behörden variieren je nach Bundesland und können beispielsweise Bezirksregierungen oder Regierungspräsidien umfassen.
Ohne diese behördliche Genehmigung ist die Kündigung unwirksam, und der Arbeitgeber kann zur Zahlung einer Entschädigung des Arbeitgebers verpflichtet werden.
Besondere Situationen: Probezeit und befristete Arbeitsverhältnisse
Der Kündigungsschutz gilt auch während der Probezeit, was viele Arbeitnehmerinnen beruhigen dürfte. Auch wenn Sie sich in der Probezeit befinden, ist Ihr Kündigungsschutz nahezu uneingeschränkt. Kündigungen während der Probezeit, die Schwangere betreffen, gelten häufig als rechtswidrig. Nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der zuständigen Behörde ist eine solche Kündigung zulässig. In solchen Fällen muss die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Das Mutterschutzgesetz gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse. Dies bedeutet, dass schwangere Arbeitnehmerinnen nicht vorzeitig gekündigt werden können, selbst wenn ihr Arbeitsvertrag befristet ist. Der Kündigungsschutz bietet somit Sicherheit und Stabilität, unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses.
Besondere Regelungen gelten auch für die letzten sechs Wochen vor der Entbindung. In dieser Zeit dürfen schwangere Arbeitnehmerinnen nur mit ärztlicher Zustimmung arbeiten, auch wenn sie sich in der Probezeit befinden. Diese Schutzmaßnahmen sind darauf ausgelegt, die Gesundheit der werdenden Mutter und ihres ungeborenen Kindes zu gewährleisten.
Unterstützung durch Legaltech-Services
In der heutigen digitalen Welt bieten Legaltech-Services eine wertvolle Unterstützung für schwangere Arbeitnehmerinnen, die ihre Rechte durchsetzen möchten. Diese Dienste ermöglichen es, Kündigungen kostengünstig überprüfen zu lassen und rechtliche Schritte einzuleiten. Legaltech-Unternehmen wie Legalpeak UG (haftungsbeschränkt) und deren Plattform ProofDocs bieten einfache und effiziente Lösungen an, um Kündigungen zu analysieren und die Kündigungsschutzklagefrist zu berechnen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden muss.
Die Nutzung von ProofDocs ist unkompliziert: Sie können Ihre Kündigung hochladen und erhalten eine potenzielle Abfindung sowie die Kündigungsschutzklagefrist berechnet. Diese Dienste sind oft kostenlos und bieten eine schnelle Möglichkeit, Ihre rechtliche Position zu klären. Dank moderner Technologien wie OCR (Optical Character Recognition) werden die hochgeladenen Dokumente automatisch analysiert, und Sie erhalten einen detaillierten Analysebericht.
Darüber hinaus bieten solche digitalen Rechtsdienstleistungen den Vorteil, dass Sie jederzeit und von überall aus Zugriff auf Ihre Analyseberichte haben. Dies erleichtert es Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Die Unterstützung durch Legaltech-Services kann somit ein entscheidender Faktor sein, um Ihre Rechte als schwangere Arbeitnehmerin effektiv zu verteidigen.
Unterstützung bei Kündigungsschutzfragen
Wenn Sie als schwangere Arbeitnehmerin eine Kündigung erhalten haben oder Fragen zum Kündigungsschutz haben, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte als werdende Mutter zu wahren und beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten. Unsere Unterstützung umfasst die Analyse Ihrer individuellen Situation und die Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Situation zu besprechen und gemeinsam die beste Vorgehensweise zu erarbeiten. Ihre Rechte und Ihr Schutz stehen bei uns an erster Stelle.
Zusammenfassung
Der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft bietet schwangeren Arbeitnehmerinnen einen wichtigen rechtlichen Schutz vor unrechtmäßigen Kündigungen. Durch die Kenntnis und Einhaltung der relevanten Fristen und gesetzlichen Bestimmungen können Sie Ihre Rechte erfolgreich vor Gericht verteidigen. Die Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber und die rechtzeitige Einreichung einer Kündigungsschutzklage sind entscheidende Schritte, um den Kündigungsschutz zu aktivieren. Die Kündigungsschutzklage muss beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Gerichtliche Entscheidungen und europäische Richtlinien haben den Kündigungsschutz weiter gestärkt und betonen die Notwendigkeit, die Rechte schwangerer Arbeitnehmerinnen zu wahren. Legaltech-Services bieten zusätzliche Unterstützung und ermöglichen es Ihnen, Ihre Kündigung kostengünstig überprüfen zu lassen und rechtliche Schritte einzuleiten. Nutzen Sie diese Ressourcen, um Ihre Rechte zu schützen und sicherzustellen, dass Sie während dieser wichtigen Phase Ihres Lebens die notwendige Unterstützung erhalten.
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Häufig gestellte Fragen
Was passiert wenn man in der Probezeit schwanger wird?
Wenn eine Mitarbeiterin in der Probezeit schwanger wird, genießt sie besonderen Kündigungsschutz, und eine Kündigung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Behörde möglich. Zudem erhält sie während der Schwangerschaft ihr reguläres Gehalt und hat Anspruch auf Mutterschutzlohn während des Mutterschutzes.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber während der Schwangerschaft möglich?
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber während der Schwangerschaft ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es liegen absolute Ausnahmefälle vor, wie etwa eine insolvenzbedingte Betriebsschließung, die die Zustimmung der Landesbehörde erfordert. Für den Kündigungsschutz ist es entscheidend, dass die Mitarbeiterin zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger ist und der Arbeitgeber darüber informiert war.
Wie lange kann eine Kündigungsschutzklage wegen Schwangerschaft erhoben werden?
Eine Kündigungsschutzklage wegen Schwangerschaft kann innerhalb von drei Wochen erhoben werden, wenn die Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt der Kündigung bereits von ihrer Schwangerschaft Kenntnis hat.
Was ist der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft?
Der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft ist gesetzlich im Mutterschutzgesetz verankert und schützt schwangere Arbeitnehmerinnen vor einer Kündigung während der Schwangerschaft sowie bis zu vier Monate nach der Entbindung.
Welche Fristen gelten für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage?
Für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung. Diese Frist ist entscheidend für den Erfolg der Klage.