Ratgeber · Kündigung & Abfindung
Kündigung analysieren: Fristen und Abfindung berechnen
Kostenlos Klagefrist, Kündigungsfrist und Abfindung berechnen und das Kündigungsschreiben mit KI auf Fehler prüfen.
Wer eine Kündigung analysieren will, braucht zuerst drei Daten: den letzten Tag der Klagefrist, das richtige Ende des Arbeitsverhältnisses und eine realistische Größenordnung für eine Abfindung. Eine Kündigung erreicht Sie selten zu einem guten Zeitpunkt, und sie startet einen unsichtbaren Countdown. Schon mit dem Zugang des Schreibens beginnt die 3-Wochen-Klagefrist nach § 4 KSchG, eine der schärfsten Ausschlussfristen im deutschen Arbeitsrecht. Wer diese 21 Kalendertage verstreichen lässt, verliert sein Klagerecht – selbst dann, wenn die Kündigung offensichtlich rechtswidrig ist (§ 7 KSchG). Wer nicht fristgerecht Klage einreicht, kann sich später nicht mehr gegen die Kündigung wehren – es ist damit nicht nur ein juristisches Instrument, sondern ein Wettlauf gegen die Uhr.
ProofDocs bietet dafür zwei Stufen. Der kostenlose Kündigungsrechner arbeitet mit festen Regeln: Sie geben sechs Angaben ein und sehen sofort das Ende der Klagefrist, eine Abfindung nach der Faustformel und ob die formalen Eckpunkte einer Kündigungsschutzklage nach Ihren Angaben vorliegen. Die Kündigungsprüfung geht weiter: Sie laden Ihr Kündigungsschreiben hoch, und eine KI prüft es Punkt für Punkt auf Form, Frist, Sonderkündigungsschutz und weitere typische Fehler. Beides ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.
Dieser Leitfaden zeigt, was beide Werkzeuge berechnen und prüfen und was nicht, wie Sie die Kündigungsfrist des Arbeitgebers selbst berechnen, welche Formfehler Sie kennen sollten und an welchem Punkt Sie einen Fachanwalt einschalten sollten.
Das Wichtigste auf einen Blick
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Die 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG beginnt mit Zugang der Kündigung – Wochenenden und Feiertage zählen mit. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet sie am nächsten Werktag (§ 193 BGB).
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Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie der Schriftform nach § 623 BGB entspricht – E-Mail, Fax und Messenger-Nachrichten sind unwirksam.
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Der kostenlose Kündigungsrechner von ProofDocs.de berechnet das Ende der 3-Wochen-Klagefrist und eine mögliche Abfindung nach der Faustformel – regelbasiert und ohne KI.
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Das Ergebnis steht sofort nach dem Absenden bereit – ohne Anmeldung, ohne Datei-Upload, ohne Folgekosten.
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Die meisten Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich – oft verbunden mit einer Abfindung.
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Formfehler, Kündigungsfrist, Sozialauswahl und Sonderkündigungsschutz prüft die Kündigungsprüfung anhand Ihres hochgeladenen Schreibens, für 19,99 €. Keines der beiden Werkzeuge ersetzt einen Fachanwalt.
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Wie funktioniert der kostenlose Kündigungsrechner?
Der Kündigungsrechner von ProofDocs.de rechnet mit festen Regeln. Er arbeitet ohne KI: Es gibt keinen Datei-Upload und kein Sprachmodell, das einen Text interpretiert. Anders als bei der Arbeitszeugnis- oder Vertragsanalyse laden Sie also kein Dokument hoch, sondern geben sechs Angaben in ein Formular ein, die der Rechner nach denselben Regeln auswertet.
Aus der gewählten Kündigungsart, der Betriebsgröße und Ihrer Angabe zum Sonderkündigungsschutz ordnet der Rechner ein, ob die formalen Eckpunkte einer Kündigungsschutzklage nach Ihren Angaben vorliegen. Der allgemeine Kündigungsschutz setzt zweierlei voraus: mehr als zehn Arbeitnehmer im Betrieb (§ 23 KSchG) und eine Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten (§ 1 Abs. 1 KSchG). Beides fließt in die Einordnung ein: Wählen Sie „10 oder weniger Mitarbeiter“ oder eine Betriebszugehörigkeit „Bis 6 Monate“, zeigt der Bericht, dass eine Voraussetzung fehlt. Liegen beide Bedingungen vor, greift der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG – ein entscheidender Hebel für eine erfolgreiche Klage.
Aus dem Datum, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist, berechnet der Rechner das Ende der 3-Wochen-Klagefrist nach § 4 KSchG und zeigt auf einer Zeitleiste, wie viele Tage Ihnen noch bleiben. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder bundesweiten Feiertag, verschiebt er es auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB). Feiertage, die nur in einzelnen Bundesländern gelten, berücksichtigt er nicht, er zeigt dann im Zweifel den früheren Tag. Die verbleibenden Tage werden bei jedem Aufruf des Berichts neu berechnet. Die ordentliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB berechnet der kostenlose Kündigungsfristrechner, die 2-Wochen-Frist nach § 626 Abs. 2 BGB bei fristlosen Kündigungen betrifft dagegen den Arbeitgeber und lässt sich ohne Kenntnis des Vorfalls nicht berechnen.
Schließlich schätzt der Rechner die mögliche Abfindung nach der gängigen Faustformel (0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) und fasst das Ergebnis in einer Empfehlung zusammen – etwa, dass die Klagefrist knapp wird oder dass Sie Ihren Fall anwaltlich prüfen lassen sollten. Das Ergebnis ist ein kurzer Bericht, den Sie als Grundlage für das Gespräch mit einem Fachanwalt nutzen können.
Welche Kündigungsarten gibt es?
Jede Kündigungsart folgt eigenen rechtlichen Regeln, hat eigene Fristen und unterschiedliche Erfolgsaussichten vor Gericht. Im Formular des Kündigungsrechners wählen Sie die Art Ihrer Kündigung aus einer Liste – von der klassischen ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber bis zum Aufhebungsvertrag. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Arten rechtlich ein.
| Kündigungsart | Rechtsgrundlage | Typische Klagechancen |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung Arbeitgeber | § 1 KSchG, § 622 BGB | Gut, wenn das KSchG gilt |
| Ordentliche Kündigung Arbeitnehmer | § 622 BGB | Keine Klage – freiwillige Beendigung |
| Außerordentliche Kündigung | § 626 BGB | Hoch – strenge Anforderungen |
| Fristlose Kündigung | § 626 Abs. 1 BGB | Hoch – wichtiger Grund nötig |
| Betriebsbedingte Kündigung | § 1 Abs. 2 KSchG | Hoch – Sozialauswahl prüfbar |
| Personenbedingte Kündigung, etwa wegen Krankheit | § 1 Abs. 2 KSchG | Mittel – Prognose nötig |
| Verhaltensbedingte Kündigung | § 1 Abs. 2 KSchG | Mittel – Abmahnung nötig |
| Insolvenzbedingte Kündigung | § 113 InsO | Mittel – verkürzte Frist |
| Probezeit-Kündigung | § 622 Abs. 3 BGB | Niedrig – kein KSchG-Schutz |
| Kündigung in Elternzeit | § 18 BEEG | Sehr hoch – Sonderkündigungsschutz |
| Änderungskündigung | § 2 KSchG | Hoch – Vorbehaltsannahme möglich |
| Aufhebungsvertrag | § 311 BGB | Keine Klage – Vereinbarung |
Der Rechner nutzt die gewählte Kündigungsart für genau eine Einordnung: ob sie zu den Fällen gehört, für die er eine gerichtliche Prüfung der Kündigung vorsieht. Eine Eigenkündigung, einen Aufhebungsvertrag und die Auswahl „Unbekannt“ markiert der Bericht als ungeeignet und empfiehlt, den Fall anwaltlich prüfen zu lassen. Bei einem Aufhebungsvertrag etwa scheidet die Kündigungsschutzklage aus, weil keine einseitige Kündigung vorliegt. Eine Kündigung in der Probezeit gilt als geeignet, denn auch gegen sie läuft die Drei-Wochen-Frist, etwa bei einem Formfehler oder Mutterschutz. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis weist der Bericht auf die Klage gegen die Befristung hin, die ebenfalls binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Ende erhoben werden muss.
Welche Fristen gelten nach einer Kündigung?
Fristen sind im Kündigungsrecht der häufigste Grund, warum berechtigte Ansprüche verloren gehen. Der Kündigungsrechner berechnet davon die wichtigste: die 3-Wochen-Klagefrist nach § 4 KSchG, auf Basis des Datums, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist, nicht des Datums, das auf dem Schreiben steht. Die übrigen Fristen der Tabelle dienen Ihrer Orientierung.
| Frist | Rechtsgrundlage | Dauer | Folge bei Versäumnis |
|---|---|---|---|
| Klagefrist Kündigungsschutzklage | § 4 KSchG | 3 Wochen (21 Tage) | Kündigung gilt als wirksam (§ 7 KSchG) |
| Erklärungsfrist außerordentliche Kündigung | § 626 Abs. 2 BGB | 2 Wochen ab Kenntnis | Außerordentliche Kündigung unwirksam |
| Arbeitsuchendmeldung | § 38 Abs. 1 SGB III | 3 Monate vor dem Ende, bei kürzerer Frist 3 Tage nach Zugang | Sperrzeit von einer Woche |
| Zurückweisung mangels Vollmacht | § 174 BGB | Unverzüglich, in der Regel etwa 1 Woche | Zurückweisung nicht mehr möglich |
| Kündigungsfrist des Arbeitgebers | § 622 BGB | 4 Wochen bis 7 Monate, je nach Betriebszugehörigkeit | Zu kurze Frist: Ende verschiebt sich oder ist anzugreifen |
Wichtig: Maßgeblich ist der Tag, an dem das Kündigungsschreiben in Ihren Machtbereich gelangt ist, also in Ihrem Briefkasten liegt oder Ihnen übergeben wurde. Wann Sie es tatsächlich lesen, spielt keine Rolle. Wird der Brief am Samstag zur üblichen Zustellzeit eingeworfen, ist er am Samstag zugegangen, nicht erst am Montag. Mehr zu Sonderfällen wie Urlaub, Einschreiben und Boten erklärt der Beitrag zu den Fristen der Kündigungsschutzklage.
Kündigungsfrist des Arbeitgebers berechnen: Tabelle und Beispiel
Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers steht in § 622 BGB, sofern Arbeits- oder Tarifvertrag keine längere Frist vorsehen. Sie wächst mit der Betriebszugehörigkeit. Für Ihre eigene Kündigung als Arbeitnehmer gilt dagegen meist nur die Grundfrist von vier Wochen.
| Betriebszugehörigkeit | Frist des Arbeitgebers | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Vereinbarte Probezeit, höchstens 6 Monate | 2 Wochen, zu jedem Tag | § 622 Abs. 3 BGB |
| Unter 2 Jahren | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende | § 622 Abs. 1 BGB |
| Ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende | § 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB |
| Ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende | § 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB |
| Ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende | § 622 Abs. 2 Nr. 3 BGB |
| Ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende | § 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB |
| Ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende | § 622 Abs. 2 Nr. 5 BGB |
| Ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende | § 622 Abs. 2 Nr. 6 BGB |
| Ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende | § 622 Abs. 2 Nr. 7 BGB |
Beispiel 1: Sie sind seit sechs Jahren beschäftigt, die Kündigung geht Ihnen am 20.10.2026 zu. Es gilt eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Zwei Monate ab dem 20.10. enden am 20.12.2026, das nächste Monatsende danach ist der 31.12.2026. Das Arbeitsverhältnis endet frühestens am 31.12.2026.
Beispiel 2: Sie sind seit 18 Monaten beschäftigt, die Kündigung geht Ihnen am 05.11.2026 zu. Es gilt die Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Vier Wochen ab dem 05.11. enden am 03.12.2026, der nächste mögliche Termin ist der 15.12.2026.
Für die Betriebszugehörigkeit zählt die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses bis zum Zugang der Kündigung, auch Zeiten vor dem 25. Geburtstag. Ihr genaues Datum berechnet der Kündigungsfristrechner zusammen mit Klagefrist und Meldefrist. Ist die Frist im Schreiben zu kurz, sollten Sie das innerhalb der Klagefrist klären lassen, sofern das Schreiben nicht „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ kündigt.
Welche formalen Kündigungsmängel sollten Sie selbst prüfen?
Viele Kündigungen scheitern bereits an formalen Mängeln – ohne dass es überhaupt auf den Inhalt ankommt. Der Kündigungsrechner prüft diese Punkte nicht. Nutzen Sie die folgende Checkliste der typischen Formfehler deshalb selbst und nehmen Sie sie mit in das Anwaltsgespräch.
Schriftform nach § 623 BGB: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail, Fax, SMS oder Messenger-Nachricht ist nichtig (§ 125 BGB) – auch wenn sie inhaltlich noch so begründet wäre.
Vertretungsbefugnis: Wer für den Arbeitgeber kündigt, muss zur Kündigung berechtigt sein. Unterschreibt eine Person ohne entsprechende Vollmacht, können Sie die Kündigung nach § 174 BGB unverzüglich zurückweisen – etwa, wenn Ihnen der Unterzeichner unbekannt ist und keine Vollmacht beilag.
Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG: In Betrieben mit Betriebsrat muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden. Eine ohne Anhörung ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam.
Sonderkündigungsschutz: Besonderen Kündigungsschutz genießen Schwerbehinderte (Zustimmung des Integrationsamts nach § 168 SGB IX), Schwangere und Mütter bis vier Monate nach der Entbindung (§ 17 MuSchG), Arbeitnehmer in Elternzeit (§ 18 BEEG) sowie Pflegezeit-Beschäftigte (§ 5 PflegeZG). Fehlt der erforderliche behördliche Bescheid, ist die Kündigung schlicht unwirksam. Im Formular des Kündigungsrechners geben Sie nur an, ob ein solcher Schutz besteht – ob er tatsächlich greift, prüft der Rechner nicht.
Fehlende Begründung bei Berufsausbildung: Bei Auszubildenden außerhalb der Probezeit muss der Kündigungsgrund nach § 22 BBiG schriftlich angegeben sein. Fehlt diese Angabe, ist die Kündigung formunwirksam.
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Kündigung mit KI analysieren: die Kündigungsprüfung
Den Inhalt Ihres Kündigungsschreibens kann ein Rechner nicht lesen. Dafür gibt es die Kündigungsprüfung: Sie laden das Schreiben als Foto oder Datei hoch, ergänzen Zugangsdatum, Betriebszugehörigkeit, Betriebsgröße und einige Angaben zu Ihrer Situation, und die KI Claude von Anthropic prüft das Schreiben Satz für Satz. Fristen und Beträge berechnet ProofDocs dabei selbst, nicht die KI, damit kein Datum geschätzt wird. Das Ergebnis liegt in wenigen Minuten vor.
Die Prüfung geht zehn Punkte einzeln durch und ordnet jeden als kritisch, prüfenswert oder unauffällig ein:
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Schriftform, Unterschrift und eine mögliche Zurückweisung mangels Vollmacht
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Kündigungstermin im Vergleich zum richtigen Ende nach § 622 BGB
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Kündigungsschutzgesetz und Kündigungsgrund
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Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
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Besonderer Kündigungsschutz, etwa bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung
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Anhörung des Betriebsrats
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Abfindung, mit der Faustformel als Verhandlungsanker
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Freistellung, Urlaub und Arbeitsmittel
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Arbeitslosengeld und Meldefrist
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Arbeitszeugnis
Wo es hilft, enthält der Bericht einen Satz, den Sie direkt verwenden können, etwa für eine Zurückweisung oder die Bitte, das richtige Enddatum zu bestätigen. Klagefrist, Kündigungsfrist, Meldefrist und die Abfindung nach der Faustformel sehen Sie kostenlos, der vollständige Bericht kostet einmalig 19,99 €. Die Entscheidung, ob Sie klagen, trifft die Prüfung nicht, sie zeigt Ihnen, welche Punkte dafür sprechen, und bereitet so das Gespräch mit einem Anwalt vor.
Rechner, KI-Prüfung oder Anwalt: Wer leistet was?
Die häufigste Frage in Kündigungssituationen lautet: Reicht ein Online-Rechner, hilft eine KI-Prüfung, oder brauche ich sofort einen Anwalt? Die ehrliche Antwort: Alle drei haben ihren Platz, aber in unterschiedlichen Phasen und mit sehr unterschiedlichem Umfang.
| Aufgabe | Kündigungsrechner | Kündigungsprüfung | Fachanwalt |
|---|---|---|---|
| Klagefrist berechnen | Ja | Ja | Ja |
| Kündigungsfrist nach § 622 BGB | Nein, dafür der Kündigungsfristrechner | Ja | Ja |
| Kündigungsart einordnen | Grob, nach Ihrer Auswahl | Ja, aus dem Schreiben | Ja |
| Abfindung schätzen | Ja, Faustformel | Ja, Faustformel als Verhandlungsanker | Ja, mit Verhandlungsspielraum |
| Formfehler prüfen | Nein | Ja, anhand des Schreibens | Ja, mit Einzelfallprüfung |
| Sozialauswahl prüfen | Nein | Ja, anhand Ihrer Angaben | Ja, mit Aktenstudium |
| Klage einreichen | Nein | Nein | Ja |
| Vergleichsverhandlung | Nein | Nein | Ja |
| Vertretung vor Gericht | Nein | Nein | Ja, ab dem Landesarbeitsgericht Pflicht |
| Kosten | 0 € | 19,99 €, Fristen kostenlos | Nach RVG oder Vereinbarung |
| Verfügbarkeit | Jederzeit, Ergebnis sofort | Jederzeit, Ergebnis in wenigen Minuten | Tage bis Wochen Vorlauf |
Die sinnvolle Reihenfolge: Innerhalb der ersten 24 bis 48 Stunden nach Erhalt der Kündigung nutzen Sie den Rechner, damit Sie Ihr Fristende kennen. Wollen Sie wissen, ob das Schreiben selbst Fehler enthält, lassen Sie es mit der Kündigungsprüfung auswerten. Beide Ergebnisse nehmen Sie zusammen mit der Formfehler-Checkliste aus diesem Leitfaden als Briefing zum Fachanwalt für Arbeitsrecht mit. So nutzen Sie dessen Beratungszeit für die Punkte, an denen sein Mehrwert tatsächlich liegt: die Einzelfallprüfung, die Klageschrift und die Vergleichsverhandlung im Gütetermin.
Ohne Vorbereitung geht in der ersten Beratung oft ein großer Teil der Zeit für die reine Sachverhaltsaufnahme verloren. Wer Fristende, Abfindungsschätzung und die wichtigsten Unterlagen bereits mitbringt, kommt schneller zu den entscheidenden strategischen Fragen.
Wie hoch ist die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Kündigungsschutzklage?
Die Statistik der Arbeitsgerichtsbarkeit zeigt: Die meisten Verfahren enden mit einem Vergleich, deutlich weniger durch streitiges Urteil. Eine vollständige Wiedereinstellung wird in der Praxis selten angestrebt; die Mehrzahl der Beschäftigten möchte das Arbeitsverhältnis ohnehin gegen eine angemessene Abfindung beenden.
Eine Prognose Ihrer individuellen Erfolgsaussichten erstellt der Kündigungsrechner nicht. Er fasst nach Ihren Angaben zusammen, ob die formalen Eckpunkte vorliegen: eine für die Klage geeignete Kündigungsart, eine Betriebsgröße über dem Schwellenwert des KSchG, ein Sonderkündigungsschutz und eine noch offene Klagefrist. Der Bericht zeigt das in einem farbigen Hinweis: Die Voraussetzungen liegen vor, sie liegen teilweise vor, die Klagefrist läuft in wenigen Tagen ab oder mindestens eine Voraussetzung fehlt.
Was die Statistik der Arbeitsgerichte über den Ausgang der Verfahren sagt, erklärt der Beitrag zur Erfolgsquote von Kündigungsschutzklagen. Für die Berechnung Ihrer konkreten Abfindung lohnt sich der Blick auf den kostenlosen Abfindungsrechner sowie den Leitfaden zum Abfindungsanspruch.
Fachanwälte gehen bei der Einschätzung typischerweise in dieser Reihenfolge vor: Zunächst prüfen sie, ob das KSchG überhaupt anwendbar ist – denn ohne KSchG-Schutz bestehen außerhalb von Sonderkündigungsschutz und Formfehlern kaum Klagechancen. Anschließend prüfen sie bei betriebsbedingten Kündigungen die Sozialauswahl. Schließlich kommt es auf die Plausibilität des Kündigungsgrunds an: Eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung etwa ist in der Regel unwirksam, sofern kein besonders schwerer Pflichtverstoß vorliegt, während eine betriebsbedingte Kündigung mit korrekter Sozialauswahl deutlich schwerer angreifbar ist.
Wann lohnt sich eine zusätzliche Arbeitszeugnisanalyse?
Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht automatisch ein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach § 109 GewO. Dieses Zeugnis prägt Ihre Bewerbungschancen für die nächsten Jahre – und es enthält typischerweise verschlüsselte Bewertungen, die für Personaler sofort lesbar, für Beschäftigte aber häufig undurchschaubar sind. Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte daher parallel zur Klageprüfung das spätere Zeugnis im Blick behalten.
Im Rahmen einer Vergleichsverhandlung im Gütetermin ist die Zeugnisformulierung regelmäßig Verhandlungsgegenstand. Wer mit einer fundierten Vorstellung in den Termin geht – etwa „Note gut, mit Schlussformel“ – verhandelt deutlich besser als jemand, der die Zeugnissprache erst noch entschlüsseln muss. Die Arbeitszeugnisanalyse ergänzt den Kündigungsrechner damit sinnvoll: Während der Kündigungsrechner Klagefrist und Abfindung berechnet, sichert die Zeugnisanalyse Ihre berufliche Zukunft.
Beide lassen sich unmittelbar nacheinander nutzen und ergänzen sich bei der Vorbereitung Ihrer Verhandlung. Für die strategische Vorbereitung des Anwaltsgesprächs ist diese Kombination wertvoll – auch deshalb, weil sich aus dem Zeugnistext oft Rückschlüsse auf den wahren Kündigungsgrund ziehen lassen, die in der Klageschrift relevant werden können.
Welche Angaben braucht der Rechner?
Der Kündigungsrechner von ProofDocs.de fragt nur ab, was er für die Berechnung braucht. Es wird kein Dokument hochgeladen, kein Name erfasst und keine Sozialversicherungsnummer abgefragt. Eingegeben werden ausschließlich strukturierte Sachdaten:
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Kündigungsart: Auswahl aus einer Liste, von der ordentlichen Kündigung bis zum Aufhebungsvertrag, einschließlich „Unbekannt“.
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Bruttomonatsgehalt: Grundlage der Abfindungsschätzung.
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Betriebszugehörigkeit: Auswahl von „Bis 6 Monate“ über jedes volle Jahr bis 45 Jahre.
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Datum der Kündigung: Tag des tatsächlichen Zugangs.
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Betriebsgröße: Mehr als 10 Arbeitnehmer oder nicht, Teilzeitkräfte anteilig gezählt (entscheidend für die KSchG-Anwendbarkeit).
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Sonderkündigungsschutz: Ihre Angabe „Ja“, „Nein“ oder „Unbekannt“ – etwa bei Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit oder Pflegezeit.
Alle Eingaben werden gemäß DSGVO verarbeitet. ProofDocs.de speichert keine personenbezogenen Daten dauerhaft – den Bericht können Sie jederzeit selbst deaktivieren, gelöscht wird er nach den Fristen der Datenschutzerklärung. Damit eignet sich der Rechner auch für Beschäftigte in besonders sensiblen Branchen wie Gesundheitswesen, öffentlicher Dienst oder Sicherheitsunternehmen.
Schritt für Schritt: Ihre Kündigung analysieren und die Abfindung berechnen
Die folgende Anleitung zeigt, wie Sie in unter zehn Minuten von der erhaltenen Kündigung zu Fristende und Abfindungsschätzung kommen. Befolgen Sie die Reihenfolge, jeder Schritt baut auf dem vorigen auf.
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Datum des Zugangs notieren: Halten Sie minutengenau fest, wann das Kündigungsschreiben in Ihren Machtbereich gelangt ist (Briefkasten, Übergabe, Einschreiben).
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Originalumschlag aufbewahren: Der Poststempel ist im Streitfall der zentrale Beweis für den Zugangstag.
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Kündigungsart identifizieren: Lesen Sie das Schreiben sorgfältig – steht „außerordentlich“, „fristlos“, „betriebsbedingt“ oder „verhaltensbedingt“ darin?
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Eingabeformular ausfüllen: Tragen Sie Ihre Daten in das Analyseformular ein – die Eingabe dauert weniger als zwei Minuten.
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Ergebnisbericht studieren: Klagefrist, Abfindungsschätzung und Handlungsempfehlung werden Ihnen sofort angezeigt.
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Bericht ausdrucken oder speichern: Nutzen Sie den Bericht als Vorbereitung für das Anwaltsgespräch.
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Schreiben prüfen lassen: Wollen Sie wissen, ob Form, Frist oder Sonderkündigungsschutz Angriffspunkte bieten, laden Sie das Kündigungsschreiben bei der Kündigungsprüfung hoch.
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Termin beim Fachanwalt vereinbaren: Suchen Sie spätestens innerhalb der ersten Woche einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf, wenn Sie klagen wollen oder unsicher sind.
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Arbeitsuchend melden: Melden Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend – spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses oder, wenn zwischen Kenntnis und Ende weniger als drei Monate liegen, innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis (§ 38 Abs. 1 SGB III). Sonst droht eine Sperrzeit.
Häufige Fehler nach Erhalt einer Kündigung
In Beratungspraxis und Rechtsprechung wiederholen sich bestimmte Fehler, die Beschäftigte nach Erhalt einer Kündigung machen. Der Rechner erkennt sie nicht – umso wichtiger ist es, sie selbst zu kennen.
Voreilig den Aufhebungsvertrag unterschreiben: Arbeitgeber bieten häufig direkt nach Ausspruch der Kündigung einen Aufhebungsvertrag mit „attraktiver“ Abfindung an. Wer unterschreibt, verliert sein Klagerecht, und ohne wichtigen Grund droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen nach § 159 SGB III.
Schweigen statt Widerspruch: Anders als beim Mietrecht gibt es im Arbeitsrecht keinen formellen Widerspruch. Die einzige zulässige Reaktion gegen eine Kündigung ist die Kündigungsschutzklage – und zwar zwingend innerhalb von drei Wochen.
Auf mündliche Zusagen vertrauen: Mündliche Versprechen des Arbeitgebers („Wir finden noch eine andere Stelle für Sie“) sind rechtlich wertlos, sobald die Klagefrist abgelaufen ist. Verlassen Sie sich nur auf schriftliche Zusagen.
Krankschreibung als Schutzschild: Eine Krankmeldung schützt nicht vor einer Kündigung – sie unterbricht weder die Klagefrist noch die Kündigungsfrist. Wer ausschließlich auf eine Krankschreibung setzt, gefährdet seine Ansprüche.
Posteingang nicht regelmäßig prüfen: In Urlaubs- oder Krankheitsphasen erreichen Kündigungen Beschäftigte oft mit Verzögerung. Maßgeblich ist jedoch der objektive Zugang in den Machtbereich – nicht die persönliche Kenntnisnahme. Wer aus dem Urlaub zurückkehrt und ein zwei Wochen altes Kündigungsschreiben im Briefkasten findet, hat unter Umständen nur noch wenige Tage für die Klage.
Den falschen Anwalt wählen: Allgemeinanwälte ohne Schwerpunkt im Arbeitsrecht übersehen häufig Verteidigungsansätze, die sich aus § 102 BetrVG, § 168 SGB IX oder der Sozialauswahl ergeben. Achten Sie auf den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“: Wer ihn trägt, musste besondere theoretische Kenntnisse und mindestens 100 bearbeitete Fälle aus dem Arbeitsrecht nachweisen und sich jährlich fortbilden.
Was kostet der Kündigungsrechner – und welche Folgekosten entstehen?
Der Kündigungsrechner von ProofDocs.de ist vollständig kostenlos. Es gibt keine Anmeldung, kein Probeabo, keine versteckten Folgekosten. Der Rechner ist als kostenfreier Service konzipiert, weil er das Erstgespräch mit dem Fachanwalt nicht ersetzen, sondern vorbereiten soll. Für Beschäftigte mit Rechtsschutzversicherung bleibt im weiteren Verfahren meist nur die vereinbarte Selbstbeteiligung, sofern der Vertrag schon vor dem Streit bestand und die Wartezeit abgelaufen ist. Die Versicherung übernimmt dann Anwalts- und Gerichtskosten nach den gesetzlichen Sätzen.
Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt, muss in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht eigene Anwaltskosten tragen – auch im Erfolgsfall. Diese Besonderheit nach § 12a ArbGG ist gewollt: Sie begrenzt das Kostenrisiko, denn wer verliert, muss nicht auch noch den gegnerischen Anwalt bezahlen. Konkret bedeutet das: Bei einem Streitwert von drei Bruttomonatsgehältern (typischer Ansatz im Kündigungsschutzverfahren) belaufen sich die Anwaltskosten bei Monatsgehältern von 2.500 bis 5.000 Euro auf rund 1.609 bis 2.291 Euro brutto, bei einem Vergleich kommt die Einigungsgebühr hinzu. Detaillierte Kostenrechnungen finden Sie im Beitrag zu den Kosten der Kündigungsschutzklage.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung: Bei 3.500 € brutto und fünf Jahren Betriebszugehörigkeit ergibt die Faustformel 8.750 €, die Anwaltskosten bis zum Urteil liegen bei einem Streitwert von 10.500 € bei rund 2.127 €. Ob ein Vergleich die Faustformel erreicht, hängt aber vom Einzelfall ab. Die Abfindungsschätzung des Rechners gibt Ihnen dafür sofort eine erste Größenordnung.
Zusammenfassung
Der kostenlose Kündigungsrechner von ProofDocs.de ist ein schneller Weg, sich nach Erhalt einer Kündigung einen ersten Überblick zu verschaffen. Er berechnet sofort das Ende der 3-Wochen-Klagefrist nach § 4 KSchG, schätzt die mögliche Abfindung nach der gängigen Faustformel und ordnet nach Ihren Angaben ein, ob die formalen Eckpunkte einer Kündigungsschutzklage vorliegen. Formfehler nach § 623 BGB, § 102 BetrVG, § 168 SGB IX oder § 17 MuSchG prüft er nicht. Dafür gibt es die Checkliste in diesem Leitfaden, die Kündigungsprüfung, die Ihr Schreiben mit KI auswertet, und im Zweifel den Fachanwalt.
Wer den Rechner innerhalb der ersten 48 Stunden nach Zugang der Kündigung nutzt, kennt sein Fristende und eine erste Größenordnung der Abfindung, bevor er über die nächsten Schritte entscheidet: Klage, Vergleich oder Aufhebungsvertrag mit Abfindung. Der Kündigungsrechner ist kostenlos, verlangt keine Anmeldung und ist sofort verfügbar.
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Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich meine Kündigung kostenlos analysieren?
Mit dem kostenlosen Kündigungsrechner von ProofDocs geben Sie Kündigungsart, Bruttomonatsgehalt, Betriebszugehörigkeit, Zugangsdatum, Betriebsgröße und Ihre Angabe zum Sonderkündigungsschutz ein. Der Rechner arbeitet regelbasiert ohne KI und zeigt sofort das Ende der Klagefrist, eine Abfindung nach der Faustformel und ob die formalen Eckpunkte einer Kündigungsschutzklage nach Ihren Angaben vorliegen.
Kann eine KI mein Kündigungsschreiben prüfen?
Ja. Bei der Kündigungsprüfung laden Sie das Schreiben hoch, und die KI Claude von Anthropic prüft es auf Schriftform, Vollmacht, Kündigungsfrist, Kündigungsgrund, Sozialauswahl, Sonderkündigungsschutz, Betriebsrat, Abfindung, Freistellung und Zeugnis. Fristen und Beträge berechnet ProofDocs dabei selbst. Die Prüfung kostet einmalig 19,99 € und ersetzt keine anwaltliche Beratung.
Welche Fristen berechnet der Kündigungsrechner?
Die 3-Wochen-Klagefrist nach § 4 KSchG ab Zugang der Kündigung, verschoben auf den nächsten Werktag, wenn das Ende auf ein Wochenende oder einen bundesweiten Feiertag fällt. Die Kündigungsfrist nach § 622 BGB berechnet der kostenlose Kündigungsfristrechner, die Kündigungsprüfung berechnet beide.
Wie berechne ich die Kündigungsfrist des Arbeitgebers?
Maßgeblich ist § 622 BGB: unter zwei Jahren Betriebszugehörigkeit vier Wochen zum 15. oder Monatsende, ab zwei Jahren ein Monat zum Monatsende und gestaffelt bis zu sieben Monate ab 20 Jahren. Eine längere Frist aus Arbeits- oder Tarifvertrag geht vor. Zählen Sie die Frist ab dem Zugang der Kündigung und gehen Sie dann zum nächsten zulässigen Endtermin.
Wie schnell muss ich nach Erhalt einer Kündigung handeln?
Für die Kündigungsschutzklage haben Sie drei Wochen ab Zugang (§ 4 KSchG), danach gilt die Kündigung als wirksam (§ 7 KSchG). Schneller sind zwei andere Fristen: die Arbeitsuchendmeldung binnen drei Tagen, wenn bis zum Ende weniger als drei Monate bleiben, und die Zurückweisung einer Kündigung ohne Originalvollmacht, die unverzüglich erfolgen muss.
Prüft der kostenlose Kündigungsrechner formale Mängel der Kündigung?
Nein. Schriftform, Vollmacht, Betriebsratsanhörung und behördliche Zustimmungen bei Sonderkündigungsschutz prüfen Sie anhand der Checkliste in diesem Leitfaden selbst, mit der Kündigungsprüfung oder mit anwaltlicher Hilfe. Der Kündigungsrechner liefert dafür das Fristende, bis zu dem Sie handeln müssen.
Ersetzt der Kündigungsrechner einen Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Nein. Rechner und KI-Prüfung ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Vertretung. Sie sparen aber Zeit, weil Sie Fristende, Abfindungsschätzung und die Schwachstellen des Schreibens bereits kennen, wenn Sie den Anwalt aufsuchen.