Arbeitsvertrag prüfen lassen: Checkliste & Kosten
Arbeitsvertrag prüfen lassen vor der Unterschrift. Kritische Klauseln erkennen und unwirksame Regelungen identifizieren.
Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, sollten Sie ihn gründlich prüfen lassen. Was auf den ersten Blick wie ein Standarddokument aussieht, kann versteckte Klauseln enthalten, die sich später als nachteilig erweisen. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie bei der Arbeitsvertragsprüfung achten müssen, welche Klauseln häufig unwirksam sind und wie Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer schützen können.
Ein Arbeitsvertrag regelt die Grundlagen Ihres Beschäftigungsverhältnisses und bestimmt maßgeblich Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz. Fehler oder ungünstige Formulierungen können weitreichende Konsequenzen haben – von unbezahlten Überstunden bis hin zu unangemessenen Kündigungsfristen. Wer seinen Arbeitsvertrag prüfen lässt, geht auf Nummer sicher und vermeidet böse Überraschungen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag vor der Unterschrift prüfen, um kritische Klauseln zu identifizieren und unwirksame Regelungen zu erkennen, die Ihre Rechte einschränken könnten.
Achten Sie besonders auf Klauseln zu Überstundenabgeltung, Ausschlussfristen, Versetzungsrechten, Vertragsstrafen und Rückzahlungspflichten – diese sind häufig unwirksam oder nachteilig formuliert.
Die Kosten für eine professionelle Vertragsprüfung liegen je nach Anbieter zwischen 20 und 300 Euro – eine lohnende Investition im Vergleich zu möglichen späteren Nachteilen.
Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag sind nicht bindend und werden durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt, ohne dass der gesamte Vertrag ungültig wird.
Auch nach der Unterschrift können Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen, um bestehende Risiken zu erkennen und gegebenenfalls nachzuverhandeln.
Arbeitsvertragsanalyse
Arbeitsvertrag prüfen lassen – bevor Sie unterschreiben.
Verstehen Sie wirklich jeden Paragraphen Ihres Arbeitsvertrags? Unsere KI-gestützte Analyse prüft jede einzelne Klausel nach aktuellem deutschem Arbeitsrecht und deckt problematische Formulierungen auf. Sie erfahren genau, welche Klauseln für Sie nachteilig sind und erhalten konkrete Vorschläge, wie Sie diese erfolgreich nachverhandeln können.
Klauselanalyse: Jede Klausel einzeln geprüft und eingeordnet.
Risikoerkennung: Unwirksame Klauseln klar identifiziert.
Empfehlungen: Konkrete Vorschläge zur Nachverhandlung.
Prüfung nach BGB, TzBfG, ArbZG und aktueller Rechtsprechung.
Warum sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen?
Ein Arbeitsvertrag ist weit mehr als ein formales Dokument – er bestimmt die Rahmenbedingungen Ihrer beruflichen Tätigkeit für die kommenden Jahre. Viele Arbeitnehmer unterschreiben ihren Vertrag ohne eingehende Prüfung, weil sie die Stelle unbedingt antreten möchten oder davon ausgehen, dass der Arbeitgeber faire Bedingungen bietet. Diese Annahme ist jedoch nicht immer gerechtfertigt.
Arbeitgeber verwenden häufig Musterverträge, die ursprünglich zu ihren Gunsten formuliert wurden. Manche Klauseln sind rechtlich bedenklich oder sogar unwirksam, können aber dennoch abschreckende Wirkung entfalten. Wer nicht weiß, dass eine Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch ist, hält sich möglicherweise aus Angst daran – obwohl sie rechtlich nicht durchsetzbar wäre.
Eine professionelle Arbeitsvertragsprüfung verschafft Ihnen Klarheit über Ihre tatsächliche Rechtslage. Sie erfahren, welche Regelungen wirksam sind und welche nicht. Darüber hinaus erhalten Sie konkrete Hinweise, welche Punkte Sie vor der Unterschrift nachverhandeln sollten. Diese Transparenz stärkt Ihre Position als Arbeitnehmer und schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen.
Typische Situationen für eine Vertragsprüfung
Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Arbeitsvertragsprüfung besonders sinnvoll ist. Beim Berufseinstieg fehlt oft die Erfahrung, um problematische Klauseln zu erkennen. Bei einem Jobwechsel möchten Sie sichergehen, dass die neuen Konditionen mindestens so gut sind wie die bisherigen. Bei einer Beförderung oder einem internen Wechsel ändert sich möglicherweise Ihr Aufgabenbereich, was vertraglich sauber geregelt sein sollte.
Auch bei einer Vertragsänderung oder Ergänzung empfiehlt sich eine Prüfung. Arbeitgeber nutzen solche Anlässe manchmal, um ungünstige neue Klauseln einzuführen. Eine professionelle Einschätzung hilft Ihnen, die Vor- und Nachteile abzuwägen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Kritische Klauseln im Arbeitsvertrag erkennen
Bestimmte Vertragsklauseln verdienen bei der Prüfung besondere Aufmerksamkeit. Diese Bereiche sind erfahrungsgemäß am häufigsten problematisch und können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Arbeitsbedingungen haben.
Überstundenregelungen und Mehrarbeit
Eine der häufigsten Problemzonen in Arbeitsverträgen betrifft die Regelung von Überstunden. Formulierungen wie „Mit dem vereinbarten Gehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten" sind in den meisten Fällen unwirksam. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss eine solche Pauschale klar begrenzt sein – sowohl in der Anzahl der Stunden als auch in der Vergütungshöhe.
Wirksam sind Klauseln, die etwa festlegen: „Mit dem Gehalt sind bis zu 10 Überstunden pro Monat abgegolten." Bei Besserverdienenden, deren Gehalt deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann die Rechtslage anders aussehen. Generell gilt: Prüfen Sie genau, wie viele Überstunden erwartet werden und ob diese angemessen vergütet sind.
Ausschlussfristen für Ansprüche
Ausschlussfristen sind Klauseln, die festlegen, innerhalb welcher Zeit Sie Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen müssen. Nach Ablauf dieser Frist verfallen Ihre Ansprüche unwiderruflich – unabhängig davon, ob sie berechtigt waren oder nicht. Dies betrifft beispielsweise ausstehende Gehaltszahlungen, Urlaubsabgeltung oder Bonusansprüche.
Nach der aktuellen Rechtsprechung sind Ausschlussfristen von weniger als drei Monaten grundsätzlich unwirksam. Die Frist muss zudem in Textform geltend gemacht werden können – eine ausschließlich schriftliche Geltendmachung ist unzulässig. Prüfen Sie auch, ob die Frist für beide Vertragsparteien gleichermaßen gilt, denn eine einseitige Ausschlussfrist benachteiligt Sie unangemessen.
Versetzungsklauseln und Tätigkeitsbeschreibung
Versetzungsklauseln räumen dem Arbeitgeber das Recht ein, Ihren Arbeitsort oder Ihre Tätigkeit zu ändern. Ein gewisser Spielraum ist legitim und ermöglicht flexible Personalplanung. Problematisch wird es, wenn die Klausel zu weit gefasst ist und dem Arbeitgeber praktisch unbeschränkte Versetzungsmöglichkeiten einräumt.
Achten Sie darauf, dass Ihre Tätigkeitsbeschreibung hinreichend konkret ist. Eine Formulierung wie „Der Arbeitnehmer wird als Projektmanager eingestellt und übernimmt Aufgaben in den Bereichen X, Y und Z" bietet mehr Sicherheit als ein vages „Der Arbeitnehmer übernimmt alle ihm zugewiesenen Aufgaben". Bei Versetzungsklauseln sollte zumindest geregelt sein, dass die neue Tätigkeit gleichwertig ist und keine erheblichen Nachteile mit sich bringt.
Vertragsstrafen bei Pflichtverletzungen
Vertragsstrafen sollen den Arbeitgeber vor Schäden durch Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers schützen – etwa bei vorzeitigem Ausscheiden oder Verstößen gegen Geheimhaltungspflichten. Die Höhe der Vertragsstrafe muss jedoch verhältnismäßig sein. Als Faustregel gilt, dass eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts bei Nichtantritt der Stelle oder bei Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist angemessen sein kann.
Höhere Vertragsstrafen bedürfen einer besonderen Rechtfertigung und werden von Gerichten kritisch geprüft. Klauseln, die bei jeder kleinen Pflichtverletzung hohe Strafen vorsehen, sind in der Regel unwirksam. Prüfen Sie genau, welche Verhaltensweisen mit Vertragsstrafen belegt sind und ob die Höhe in einem angemessenen Verhältnis zum möglichen Schaden steht.
Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten
Investiert der Arbeitgeber in Ihre Weiterbildung, kann er unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückzahlung verlangen, wenn Sie das Unternehmen innerhalb einer gewissen Zeit verlassen. Solche Rückzahlungsklauseln sind grundsätzlich zulässig, unterliegen aber strengen Grenzen.
Die Bindungsdauer muss in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer und zum Wert der Fortbildung stehen. Als Richtwert gilt: Bei einer Fortbildung von bis zu einem Monat ist eine Bindung von maximal sechs Monaten angemessen. Bei einer Fortbildung von bis zu zwei Monaten sind bis zu zwölf Monate zulässig. Längere Fortbildungen können entsprechend längere Bindungsfristen rechtfertigen, wobei fünf Jahre in der Regel die Obergrenze darstellen.
Wichtig ist auch, dass die Rückzahlungspflicht anteilig sinkt, je länger Sie nach der Fortbildung im Unternehmen bleiben. Eine starre Rückzahlungspflicht ohne Staffelung ist meist unwirksam.
Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge unterliegen der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Das bedeutet, dass vorformulierte Vertragsklauseln, die der Arbeitgeber in einer Vielzahl von Verträgen verwendet, bestimmten Anforderungen genügen müssen. Klauseln, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, sind unwirksam.
Das Transparenzgebot
Nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB müssen Vertragsklauseln klar und verständlich formuliert sein. Unklare oder mehrdeutige Regelungen gehen zulasten des Verwenders – also des Arbeitgebers. Wenn Sie eine Klausel auch nach mehrmaligem Lesen nicht verstehen, liegt möglicherweise ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor.
Typische Verstöße sind verschachtelte Sätze mit zahlreichen Verweisen, unbestimmte Rechtsbegriffe ohne Erläuterung oder widersprüchliche Regelungen in verschiedenen Vertragsabschnitten. Eine professionelle Vertragsprüfung kann solche Mängel aufdecken und Ihnen helfen, die tatsächliche Bedeutung zu verstehen.
Beispiele unwirksamer Klauseln
In der Praxis begegnen wir immer wieder Klauseln, die rechtlich nicht haltbar sind. Dazu gehören:
Pauschale Überstundenabgeltung ohne Obergrenze: „Alle anfallenden Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten."
Zu kurze Ausschlussfristen: „Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von vier Wochen geltend gemacht werden."
Einseitige Freiwilligkeitsvorbehalte: „Der Arbeitgeber behält sich vor, Sonderzahlungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen."
Unbeschränkte Versetzungsrechte: „Der Arbeitnehmer kann jederzeit an jeden Standort versetzt werden."
Unverhältnismäßige Vertragsstrafen: „Bei vorzeitigem Ausscheiden ist eine Vertragsstrafe von drei Monatsgehältern zu zahlen."
Rechtsfolgen unwirksamer Klauseln
Wenn eine Klausel unwirksam ist, fällt sie ersatzlos weg. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Der Rest des Vertrages bleibt grundsätzlich wirksam. Das bedeutet für Sie: Auch wenn Sie einen Vertrag mit unwirksamen Klauseln unterschrieben haben, müssen Sie diese nicht befolgen.
Allerdings ist es ratsam, problematische Klauseln bereits vor Vertragsschluss anzusprechen. So vermeiden Sie Konflikte und schaffen von Anfang an eine klare Basis für das Arbeitsverhältnis. Ein Arbeitgeber, der auf berechtigte Einwände nicht eingeht, gibt möglicherweise einen Hinweis darauf, wie er auch später mit Ihren Interessen umgehen wird.
Checkliste: Arbeitsvertrag prüfen lassen
Bei der Prüfung Ihres Arbeitsvertrags sollten Sie systematisch vorgehen. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, alle wichtigen Punkte im Blick zu behalten.
Grundlegende Vertragsdaten
Sind beide Vertragsparteien korrekt bezeichnet (vollständiger Name, Anschrift)?
Ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses eindeutig festgelegt?
Handelt es sich um einen befristeten oder unbefristeten Vertrag?
Bei Befristung: Liegt ein sachlicher Grund vor oder handelt es sich um eine sachgrundlose Befristung?
Tätigkeit und Arbeitsort
Ist Ihre Tätigkeit hinreichend konkret beschrieben?
Ist der Arbeitsort festgelegt oder gibt es eine Versetzungsklausel?
Sind Regelungen zum mobilen Arbeiten oder Homeoffice enthalten?
Entspricht die Stellenbeschreibung den mündlichen Absprachen?
Vergütung und Zusatzleistungen
Ist das Bruttogehalt klar angegeben (Monatsgehalt oder Jahresgehalt)?
Wann erfolgt die Gehaltszahlung?
Sind variable Vergütungsbestandteile (Boni, Provisionen) klar geregelt?
Gibt es Freiwilligkeitsvorbehalte oder Widerrufsrechte bei Zusatzleistungen?
Wie sind Überstunden geregelt und vergütet?
Arbeitszeit und Urlaub
Ist die wöchentliche Arbeitszeit festgelegt?
Gibt es flexible Arbeitszeitregelungen oder Kernarbeitszeiten?
Wie viele Urlaubstage stehen Ihnen zu (mindestens 20 bei einer 5-Tage-Woche)?
Gibt es Einschränkungen bei der Urlaubsplanung?
Probezeit und Kündigungsfristen
Ist eine Probezeit vereinbart und wenn ja, wie lange (maximal sechs Monate)?
Welche Kündigungsfristen gelten während und nach der Probezeit?
Sind die Kündigungsfristen für beide Seiten gleich?
Besondere Klauseln
Gibt es Wettbewerbsverbote für die Zeit nach Vertragsende?
Sind Geheimhaltungspflichten angemessen formuliert?
Enthält der Vertrag Vertragsstrafen und wenn ja, in welcher Höhe?
Gibt es Ausschlussfristen und sind diese wirksam (mindestens drei Monate)?
Sind Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen fair gestaltet?
Arbeitsvertragsanalyse
Arbeitsvertrag prüfen lassen – bevor Sie unterschreiben.
Verstehen Sie wirklich jeden Paragraphen Ihres Arbeitsvertrags? Unsere KI-gestützte Analyse prüft jede einzelne Klausel nach aktuellem deutschem Arbeitsrecht und deckt problematische Formulierungen auf. Sie erfahren genau, welche Klauseln für Sie nachteilig sind und erhalten konkrete Vorschläge, wie Sie diese erfolgreich nachverhandeln können.
Klauselanalyse: Jede Klausel einzeln geprüft und eingeordnet.
Risikoerkennung: Unwirksame Klauseln klar identifiziert.
Empfehlungen: Konkrete Vorschläge zur Nachverhandlung.
Prüfung nach BGB, TzBfG, ArbZG und aktueller Rechtsprechung.
Wer kann den Arbeitsvertrag prüfen?
Für die Prüfung Ihres Arbeitsvertrags stehen Ihnen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung. Je nach Ihrem Budget und dem Umfang der gewünschten Beratung können Sie zwischen verschiedenen Optionen wählen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet die umfassendste Beratung. Er kann nicht nur einzelne Klauseln bewerten, sondern auch das Zusammenspiel verschiedener Regelungen einschätzen und Sie bei Nachverhandlungen unterstützen. Die Kosten für eine Erstberatung liegen typischerweise zwischen 150 und 300 Euro, können aber je nach Komplexität des Vertrags variieren.
Viele Kanzleien bieten eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Diese ist zwar nicht so umfassend wie eine vollständige Prüfung, kann aber bereits wichtige Anhaltspunkte liefern. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz haben, werden die Kosten der Beratung häufig übernommen.
Gewerkschaften
Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, haben Sie in der Regel Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung. Die Gewerkschaften verfügen über erfahrene Arbeitsrechtler, die Ihren Vertrag prüfen und Sie beraten können. Dies ist ein wesentlicher Vorteil der Gewerkschaftsmitgliedschaft.
Auch wenn Sie noch kein Mitglied sind, kann sich eine Mitgliedschaft lohnen. Die monatlichen Beiträge sind überschaubar und neben der Rechtsberatung profitieren Sie von weiteren Leistungen wie Streikgeld oder Unterstützung bei Arbeitskonflikten.
Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen bieten ebenfalls Beratungen im Arbeitsrecht an. Die Kosten sind meist günstiger als bei einem Anwalt und liegen oft zwischen 30 und 50 Euro für eine Beratungsstunde. Die Wartezeiten können allerdings je nach Region unterschiedlich lang sein.
KI-gestützte Online-Analysen
Moderne Technologie ermöglicht heute eine schnelle und kostengünstige erste Einschätzung Ihres Arbeitsvertrags. KI-gestützte Tools können den Vertrag innerhalb von Minuten analysieren und kritische Klauseln identifizieren. Die Kosten liegen typischerweise zwischen 20 und 50 Euro.
Diese Tools ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, bieten aber eine gute Orientierung. Sie erkennen problematische Formulierungen, weisen auf potenzielle Risiken hin und geben Ihnen Hinweise, welche Punkte Sie näher prüfen oder mit einem Experten besprechen sollten.
Kosten einer Arbeitsvertragsprüfung
Die Kosten für das Prüfen eines Arbeitsvertrags variieren je nach Anbieter und Umfang der Leistung. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die typischen Preise.
Übersicht der Kosten
Fachanwalt für Arbeitsrecht: Erstberatung 150-300 Euro, umfassende Prüfung mit schriftlicher Stellungnahme 300-500 Euro.
Gewerkschaft: Für Mitglieder in der Regel kostenfrei, Mitgliedsbeitrag circa 1 Prozent des Bruttogehalts monatlich.
Verbraucherzentrale: 30-50 Euro pro Beratungsstunde.
Online-Analyse (KI-gestützt): 20-50 Euro für eine automatisierte Analyse.
Wann lohnt sich die Investition?
Die Kosten einer Vertragsprüfung sollten Sie ins Verhältnis zu den möglichen Risiken setzen. Ein Arbeitsvertrag regelt Ihr Einkommen und Ihre Arbeitsbedingungen für mehrere Jahre. Ungünstige Klauseln können Sie mehrere tausend Euro kosten – sei es durch unbezahlte Überstunden, entgangene Ansprüche oder Vertragsstrafen.
Besonders bei höheren Gehältern, komplexen Vergütungsmodellen oder ungewöhnlichen Vertragsgestaltungen ist eine professionelle Prüfung sinnvoll. Aber auch bei einem scheinbar einfachen Standardvertrag können sich Probleme verbergen, die ein geschulter Blick erkennt.
Nachweisgesetz: Was muss im Arbeitsvertrag stehen?
Seit der Reform des Nachweisgesetzes im August 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten. Die Anforderungen wurden deutlich erweitert und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz
Der Arbeitsvertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Name und Anschrift beider Vertragsparteien.
Beginn des Arbeitsverhältnisses und bei Befristung das Enddatum.
Arbeitsort oder Hinweis auf wechselnde Arbeitsorte.
Tätigkeitsbeschreibung oder Kurzbeschreibung der Tätigkeit.
Dauer der Probezeit, falls vereinbart.
Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich Überstundenvergütung, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen.
Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei Schichtarbeit das Schichtsystem.
Bei Arbeit auf Abruf: Vereinbarung über Mindestarbeitszeit und Vergütungsregeln.
Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung.
Urlaubsanspruch und Berechnung.
Verfahren bei Kündigung: Form und Fristen.
Hinweis auf anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Bei betrieblicher Altersversorgung: Name und Anschrift des Versorgungsträgers.
Fehlen diese Angaben, macht das den Vertrag zwar nicht unwirksam, kann aber zu Unklarheiten führen und den Arbeitgeber sanktionieren. Achten Sie bei der Vertragsprüfung darauf, dass alle wesentlichen Punkte klar geregelt sind.
Arbeitsvertrag nachverhandeln: Tipps für Gespräche
Wenn Sie bei der Prüfung problematische Klauseln entdeckt haben, sollten Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Viele Arbeitnehmer scheuen sich davor, weil sie befürchten, das Angebot zu gefährden. Diese Sorge ist meist unbegründet – ein seriöser Arbeitgeber wird berechtigte Einwände verstehen.
Vorbereitung des Gesprächs
Gehen Sie strukturiert vor und bereiten Sie Ihre Punkte schriftlich vor. Unterscheiden Sie zwischen Klauseln, die für Sie unverzichtbar sind, und solchen, bei denen Sie Kompromissbereitschaft zeigen können. Informieren Sie sich über die rechtliche Lage, damit Sie sachlich argumentieren können.
Kommunikation und Argumentation
Formulieren Sie Ihre Anliegen sachlich und konstruktiv. Statt zu sagen „Diese Klausel ist unzulässig", können Sie etwa formulieren: „Ich habe festgestellt, dass diese Regelung in ähnlicher Form von Gerichten als unwirksam eingestuft wurde. Könnten wir hier eine klarere Formulierung finden?" Diese Herangehensweise zeigt, dass Sie sich informiert haben, ohne konfrontativ aufzutreten.
Dokumentation von Änderungen
Alle Änderungen, die Sie im Gespräch vereinbaren, sollten schriftlich im Vertrag festgehalten werden. Mündliche Zusagen sind zwar bindend, aber schwer zu beweisen. Bestehen Sie auf einer Vertragsergänzung oder einem Nachtrag, der von beiden Seiten unterschrieben wird.
Besondere Vertragsarten und ihre Prüfung
Neben dem klassischen unbefristeten Arbeitsvertrag gibt es verschiedene Sonderformen, die jeweils eigene Besonderheiten aufweisen.
Befristete Arbeitsverträge
Bei befristeten Verträgen ist besonders zu prüfen, ob die Befristung wirksam ist. Eine sachgrundlose Befristung ist nur bei Neueinstellungen zulässig und darf maximal zwei Jahre betragen mit höchstens drei Verlängerungen. Eine Befristung mit Sachgrund (etwa Projektarbeit oder Vertretung) unterliegt anderen Regeln. Die Befristungsabrede muss zwingend schriftlich erfolgen – vor Arbeitsbeginn.
Teilzeitarbeitsverträge
Bei Teilzeitverträgen sollten Sie prüfen, ob die vereinbarte Arbeitszeit klar definiert ist und wie mit Mehrarbeit umgegangen wird. Achten Sie darauf, dass Sie nicht benachteiligt werden – Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
Minijob-Verträge
Auch bei geringfügiger Beschäftigung gelten die allgemeinen Arbeitsrechtsvorschriften. Prüfen Sie insbesondere, ob der Mindestlohn eingehalten wird und ob die Arbeitszeit so bemessen ist, dass die Verdienstgrenze nicht überschritten wird.
Führungskräfte-Verträge
Verträge für leitende Angestellte weisen oft Besonderheiten auf. Hier sind Wettbewerbsverbote, Karenzentschädigungen und komplexe Vergütungsmodelle zu prüfen. Eine professionelle Beratung ist bei solchen Verträgen besonders empfehlenswert.
Zusammenfassung
Ihren Arbeitsvertrag prüfen zu lassen ist eine kluge Investition in Ihre berufliche Zukunft. Ein genauer Blick auf die Vertragsklauseln schützt Sie vor unerwarteten Nachteilen und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Besonders kritische Bereiche sind Überstundenregelungen, Ausschlussfristen, Versetzungsklauseln, Vertragsstrafen und Rückzahlungspflichten.
Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag sind nicht bindend – doch es ist besser, sie vor der Unterschrift zu erkennen und nachzuverhandeln. Für die Prüfung stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung: von der kostengünstigen KI-gestützten Online-Analyse bis zur umfassenden Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um informiert und selbstbewusst in Ihr neues Arbeitsverhältnis zu starten.
Arbeitsvertragsanalyse
Arbeitsvertrag prüfen lassen – bevor Sie unterschreiben.
Verstehen Sie wirklich jeden Paragraphen Ihres Arbeitsvertrags? Unsere KI-gestützte Analyse prüft jede einzelne Klausel nach aktuellem deutschem Arbeitsrecht und deckt problematische Formulierungen auf. Sie erfahren genau, welche Klauseln für Sie nachteilig sind und erhalten konkrete Vorschläge, wie Sie diese erfolgreich nachverhandeln können.
Klauselanalyse: Jede Klausel einzeln geprüft und eingeordnet.
Risikoerkennung: Unwirksame Klauseln klar identifiziert.
Empfehlungen: Konkrete Vorschläge zur Nachverhandlung.
Prüfung nach BGB, TzBfG, ArbZG und aktueller Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet es, einen Arbeitsvertrag prüfen zu lassen?
Die Kosten für eine professionelle Arbeitsvertragsprüfung variieren je nach Anbieter und Umfang. Bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht liegen die Kosten für eine Erstberatung typischerweise zwischen 150 und 300 Euro. Online-Tools und KI-gestützte Analysen bieten oft günstigere Alternativen ab etwa 20 bis 50 Euro. Eine erste telefonische Einschätzung ist bei einigen Kanzleien kostenfrei möglich. Gewerkschaftsmitglieder können die Rechtsberatung ihrer Gewerkschaft meist kostenlos nutzen. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt häufig die Kosten einer anwaltlichen Beratung.
Kann ich meinen Arbeitsvertrag auch nach der Unterschrift noch prüfen lassen?
Ja, eine nachträgliche Prüfung ist durchaus sinnvoll und kann Ihnen helfen, unwirksame Klauseln zu identifizieren. Diese sind auch nach Vertragsschluss nicht bindend und werden durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. Sie können dann gezielt das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen oder im Streitfall Ihre Rechte geltend machen. Besonders bei Fragen zu Überstunden, Vergütungsansprüchen oder Kündigungsfristen lohnt sich eine nachträgliche Analyse. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln führt in der Regel nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags.
Welche Klauseln im Arbeitsvertrag sind häufig unwirksam?
Häufig unwirksame Klauseln betreffen pauschale Überstundenabgeltungen ohne klare Obergrenze, zu kurze Ausschlussfristen unter drei Monaten, übermäßig weitreichende Versetzungsklauseln ohne Einschränkungen, unverhältnismäßig hohe Vertragsstrafen sowie intransparente Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten. Auch einseitige Freiwilligkeitsvorbehalte bei regelmäßig gezahlten Leistungen sind oft problematisch. Solche Klauseln verstoßen gegen das AGB-Recht und sind nach § 307 BGB unwirksam. An ihre Stelle treten dann die gesetzlichen Regelungen.
Wer kann meinen Arbeitsvertrag professionell prüfen?
Für eine professionelle Arbeitsvertragsprüfung stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Fachanwälte für Arbeitsrecht bieten die umfassendste rechtliche Beratung und können Sie auch bei Nachverhandlungen unterstützen. Gewerkschaften prüfen Verträge für ihre Mitglieder oft kostenfrei und verfügen über erfahrene Arbeitsrechtler. Verbraucherzentralen bieten günstige Beratungen an, allerdings mit teilweise längeren Wartezeiten. Zusätzlich gibt es moderne KI-gestützte Online-Tools, die eine schnelle und kostengünstige Ersteinschätzung ermöglichen und kritische Klauseln automatisch identifizieren.
Worauf sollte ich bei der Probezeit im Arbeitsvertrag achten?
Die Probezeit darf nach § 622 Abs. 3 BGB maximal sechs Monate betragen. Während dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Achten Sie darauf, dass die Probezeitdauer klar definiert ist und keine versteckten Nachteile enthält. Bei befristeten Arbeitsverträgen unter einem Jahr sollte die Probezeit entsprechend kürzer sein – als Faustregel gilt ein Viertel bis maximal die Hälfte der Vertragsdauer. Prüfen Sie auch, ob besondere Regelungen für das Ende der Probezeit vorgesehen sind, etwa automatische Gehaltserhöhungen.
Sind mündliche Zusagen im Arbeitsvertrag rechtlich bindend?
Mündliche Zusagen sind grundsätzlich rechtlich bindend, jedoch in der Praxis schwer zu beweisen. Seit der Reform des Nachweisgesetzes im August 2022 müssen wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich dokumentiert werden. Bestehen Sie daher immer darauf, dass alle wichtigen Vereinbarungen schriftlich im Vertrag festgehalten werden. Das gilt besonders für Gehaltszusagen, Bonusregelungen, Homeoffice-Vereinbarungen, zugesagte Sonderleistungen oder Beförderungsperspektiven. Was nicht im Vertrag steht, ist im Streitfall nur schwer durchsetzbar.
Was bedeutet eine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag?
Ausschlussfristen sind vertragliche Regelungen, die festlegen, innerhalb welcher Zeit Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Ansprüche unwiderruflich – unabhängig davon, ob sie berechtigt waren. Dies betrifft beispielsweise ausstehende Gehaltszahlungen, Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung oder Bonusansprüche. Rechtlich wirksam sind Ausschlussfristen erst ab einer Mindestdauer von drei Monaten. Die Geltendmachung muss in Textform möglich sein. Kürzere Fristen oder rein schriftliche Geltendmachung sind unwirksam.
Kann ich Änderungen am Arbeitsvertrag vor der Unterschrift verlangen?
Ja, vor der Unterschrift haben Sie das Recht, Änderungswünsche zu äußern und über einzelne Klauseln zu verhandeln. Der Arbeitsvertrag ist das Ergebnis von Vertragsverhandlungen, und beide Seiten können Wünsche einbringen. Arbeitgeber sind oft bereit, auf berechtigte Einwände einzugehen, da eine faire Vertragsgestaltung auch in ihrem Interesse liegt. Formulieren Sie Ihre Änderungswünsche sachlich und begründen Sie diese nachvollziehbar. Eine professionelle Vertragsprüfung kann Ihnen dabei helfen, die richtigen Punkte anzusprechen und überzeugende Argumente zu formulieren.
